Vielen Dank. - Erstens. Die Frage der Abschirmung der Pensionsverpflichtungen ist tatsächlich Gegenstand, einer dieser vielen Verhandlungsgegenstände, auch für die Lösung, die jetzt gesucht wird.
Zweitens. Bilanziell - immer wieder durch die entsprechenden Wirtschaftsprüfer bestätigt und korrekt ausgewiesen - verfügt die Norddeutsche Landesbank über Rückstellungen für Pensionslasten in der Zukunft. Diese belaufen sich meines Wissens auf etwa 2 Milliarden €. Die sogenannte Gewährträgerhaftung, für die Sachsen-Anhalt für einen bestimmten Fall herbeizuziehen wäre, berücksichtigt alle Verpflichtungen der Bank einschließlich der Pensionsverpflichtungen vor Juli 2005. Das ist die Beantwortung des zweiten Teils der Frage.
Zu Ihrer Feststellung am Anfang will ich Ihnen ganz deutlich sagen: Ich teile die Besorgnis, dass man über Zwischenstände, die schon jegliche Aktualität verloren haben, in der Zeitung spekulierend berichtet. Genau aus diesem Grund ist es mir auch im Landesinteresse so wichtig, um die Verhandlungen jetzt nicht zu gefährden, diesen weiteren Spekulationen nicht Vorschub zu leisten. Dafür bitte ich ausdrücklich um Verständnis.
Es ist ganz klar - ich bin übrigens selbst Parlamentarier -, dass der Landtag hierbei einzubeziehen ist. Auch wenn es mir zum heutigen Tag nicht möglich sein wird, alle Fragen zu beantworten, will ich den Landtag in Form der permanenten Berichterstattung einbeziehen. Das war immer mein Wille. Alles, was im Bereich der NordLB an Umbau- oder Auffanglösungen diskutiert wird, wird zu einem Tag X dazu führen, dass auch der Landtag von Sachsen-Anhalt, insbesondere im Rahmen einer Staatsvertragsänderung, sein Votum abzugeben hat.
wird keiner Änderung des Staatsvertrages zustimmen, wenn es nicht vorher ein klares Votum des Landtages gibt. Das heißt, Sie und wir - ich beziehe das auch auf mich - sind selbstverständlich kein Abnickgremium, sondern wir werden uns regelmäßig über den aktuellen Stand unterrichten lassen. Dann wird es eine Meinungsbildung im Landtag geben. Nach Abschluss der Meinungsbildung und nach Abgabe des Votums des Landtages können wir dann das entsprechende Mandat geben, eventuelle Staatsvertragsänderung nachzuvollziehen. Wir als Land - das darf ich für die gesamte Landesregierung sagen - sind darauf vorbereitet, unsere Landesinteressen zu wahren.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir haben noch zwei Fragesteller. Soweit ich das gesehen habe, sind das Frau von Angern und Herr Gebhardt. - Frau von Angern, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich verstehe Ihr Interesse, die Diskussion, die Vertragsverhandlungen und das weitere Verfahren schützen zu wollen. Aber verstehen Sie auch unser Interesse, für eine große Transparenz zu sorgen, um auch das Vertrauen der Menschen in diese besondere Rechtsform zu wahren, mit der wir es hier zu tun haben.
Und wir wissen es alle: Die besten Erfahrungen hat unser Land bei Bankenrettungen und bei der Unterstützung von Banken nicht. Insofern besteht für uns als Linksfraktion ein besonders großes Interesse daran, eine große Transparenz herbeizuführen. Wir hoffen, dass uns das mit Ihnen gemeinsam gelingt.
Sie sind stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und haben im Mai letzten Jahres erfahren, dass Mängel und eine Kritik der Innenrevision am Sanierungsplan der NordLB bestehen. Wie haben Sie zu diesem Zeitpunkt ad hoc reagiert und wann haben Sie - das war ja erst im letzten Jahr - das Kabinett über diesen Zustand unterrichtet?
Eine weitere Frage: Die Forderungen der Bankenaufsicht sind bereits seit Oktober 2018 bekannt. Das Ergebnis eines Verfahrens zur Abdeckung dieser Forderungen war im Oktober noch nicht bekannt. Klar war aber, dass dieses Verfahren sehr wohl Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat. Das war die Zeit der Haushaltsberatungen hier im Hause.
Ich frage Sie: Aus welchen Gründen haben Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass an dieser Stelle eventuelle Finanzierungsnotwendigkeiten auf das
Land Sachsen-Anhalt und auf den Haushaltsgesetzgeber zukommen und dass in Kenntnis der Ergebnisse des Stresstests möglicherweise zu diesem Zeitpunkt auch schon eine entsprechende Haushaltsvorsorge sinnvoll gewesen wäre?
Hinsichtlich der letzten Frage darf ich auch auf die Haushaltsberatungen verweisen. Im November ist gegenüber dem Finanzausschuss klar dargestellt worden, vor welchen Herausforderungen die Norddeutsche Landesbank steht. Von großen Herausforderungen für die NordLB habe ich auch schon in der Finanzausschussberatung im September 2018 gesprochen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist darauf hingewiesen worden, dass es eine Gewährträgerhaftung gibt.
Bereits im Mai 2018 ist bei der Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung im Beisein des Vorstandsvertreters Herrn Dr. Holm darauf hingewiesen worden, dass es eine klare Erwartungshaltung der Träger hinsichtlich der Reservebildung, des Abbaus des Schiffsportfolios und eines Restrukturierungsprozesses für die Bank gibt.
Vielen Dank, Herr Minister Schröder. Jetzt haben wir noch zwei weitere Anfragen; Herr Gebhardt und Herr Knöchel noch einmal. - Herr Gebhardt, bitte.
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage beschäftigt sich mit zwei Zahlen, zwischen denen allein optisch schon eine Divergenz liegt. Das eine sind 3,5 Milliarden €, mit denen als Reaktion auf den europäischen Bankenstresstest der NordLB frisches Kapital zugeführt werden soll.
Auf der anderen Seite steht eine andere Zahl, nämlich 7,7 Milliarden €, die im Geschäftsbericht ausgewiesen ist als Umfang für die faulen Schiffskredite. Also auf der einen Seite Zuführung von 3,5 Milliarden €; auf der anderen Seite ist im Geschäftsbericht von 7,7 Milliarden € sogenannter Non-Profit-Loans die Rede.
Deshalb frage ich Sie, Herr Finanzminister: Können Sie ausschließen, dass wir uns innerhalb dieser Wahlperiode wieder hier treffen und noch einmal über frisches öffentliches Kapital für die Bank reden; ja oder nein, Herr Minister? - Wenn Sie auf diese Frage kein klares Ja formulieren, ist es immer ein Nein, weil man es dann nicht klar ausschließen kann.
Die zweite Frage, Herr Minister: Während das Land Sachsen-Anhalt mit Forderungen nach Kapitalaufstockung behelligt wird, haben private Anleger allein im Jahr 2017 183 Millionen € ausgeschüttet bekommen, unter anderem eine Luxemburger Gesellschaft und bayerische Versorgungskassen, und zwar mit einem Zinssatz von bis zu 10,5 %.
Die Aufstellungen dazu liegen uns vor. Herr Minister, dies vorausgeschickt, frage ich Sie: Teilen Sie die Auffassung, dass auch die privaten Anleger zur Sanierung der Bank herangezogen werden müssen; ja oder nein, Herr Minister?
Fangen wir einmal bei der letzten Frage an. Es gibt eine klare Haftungskaskade für den Fall, dass es zu keiner Auffanglösung kommt und zu einer Frage der geordneten Abwicklung. In der Haftungskaskade sind auch Anleihegläubiger, unabhängig davon, ob privat oder öffentlich, heranzuziehen. Insofern ist die Frage der Haftungskaskade vertraglich und auch rechtlich geklärt.
Es ist nicht die unmittelbare Folge des Stresstests, dass es einen Kapitalisierungsbedarf gibt. Vielmehr war schon vor dem Stresstest klar, dass es einen Kapitalisierungsbedarf gibt. Darüber hatte ich den Finanzausschuss auch schon vorher informiert. Ich habe hier auch gesagt - ich wiederhole das gern -, woraufhin dieser Kapitalisierungsbedarf besteht.
Er entsteht nicht dadurch, dass die Norddeutsche Landesbank zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlen kann. Er entsteht auch nicht dadurch, dass die Norddeutsche Landesbank überschuldet ist. Er entsteht vielmehr dadurch, dass es Wertberichtigungen gibt aufgrund von notleidenden Schiffskrediten, die es abzubauen gilt, und sich gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen erhöht haben, das heißt dass die Kernkapitalquote, die vor wenigen Jahren noch zwischen 8 % und 12 % lag und nunmehr bei 13 % liegt, auf 14 % anzuwachsen hat.
Es sind die regulatorischen Anforderungen, die Abschirmung und der Abbau des Schiffsportfolios, die diesen Kapitalisierungsbedarf erforderlich machen. Der Stresstest hat im Prinzip nur deutlich gemacht, wie notwendig dies ist. Er hat insofern auch das Vorgehen der Träger bestätigt und hat uns nicht etwa böse erweckt, wie es jetzt in der Frageformulierung den Anschein hat.
Ich sage noch einmal: Der Gesamtkapitalbedarf resultiert aus der 14%-Vorgabe, aus den Umbaukosten und aus dem Abbau der Schiffskredite. Zu der Frage, wie hoch der Kapitalisierungsbedarf wirklich ist, gibt es eine Zahl. Sie kennen das aus der öffentlichen Wahrnehmung: Es ist von 3,5 Milliarden € und von 3,7 Milliarden € die Rede. Ich bitte dabei einfach um Verständnis; das hängt auch von dem Bilanzvolumen, also auch von dem künftigen Geschäftsvolumen einer neu aufzustellenden NordLB ab.
Über die Entwicklung der Schiffskredite haben wir auch regelmäßig informiert. Das heißt, auch ohne Abbaubank oder Einrichtung hat die Norddeutsche Landesbank in den vergangenen Jahren versucht, das Schiffsportfolio abzubauen. Es ist von Herrn Dr. Holm auch im Finanzausschuss ausgeführt worden, dass die NordLB dabei nicht erfolglos war. Das heißt, sie hat auch in der letzten Zeit schon einen großen Teil notleidender Schiffskredite abstoßen können. Insofern gibt es auch eine Entwicklung bei den Zahlen, die Sie vorgetragen haben.
Ich sehe an Ihrer Haltung, dass Sie noch eine Nachfrage haben; sonst wären Sie sicherlich schon auf Ihren Platz. Bitte, Herr Gebhardt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zu meiner zweiten Frage habe ich eine Nachfrage. Herr Minister, ich will es noch einmal anders formulieren. Wie kann es überhaupt sein, dass in einem Jahr 183 Millionen € an die stillen Teilhaber in Luxemburg und Bayern ausgeschüttet werden und das Land Sachsen-Anhalt bisher einmalig eine Ausschüttung der Bank in Form von 10 Millionen € gesehen hat? - Es ist doch immer noch die Norddeutsche Landesbank. Mir erschließt es sich einfach nicht, warum wir dafür da sein sollen, dass es bayerischen Versorgungskassen gut geht.
Mir erschließt sich das auch nicht. Deswegen kann ich auch Ihre Zahlen überhaupt nicht nachvollziehen.
Sachsen-Anhalt hat seit 1992 Dividendenausschüttungen von mehr als 60 Millionen € erhalten und hat auch sogenannte Garantieentgelte von mindestens noch einmal 60 Millionen € vereinnahmt. Also wir haben einen Betrag zwischen 120 Millionen € und 130 Millionen € von der Norddeutschen Landesbank erhalten neben den vielen positiven Effekten, die die NordLB auch noch geleistet hat. Man sollte sich also einmal die Gesamtzahlen anschauen und nicht von 10 Millionen € reden.
Ich sehe, Herr Knöchel hat noch eine, aber bitte ganz kurze, Nachfrage. Danach kommt der Abg. Herr Hövelmann. - Bitte.
Herr Minister, es liegt in der Natur der Sache, dass man vor einer Ausschusssitzung, die Sie für heute anberaumt haben, Protokolle vorheriger Sitzungen liest.
Insoweit kann ich zumindest nicht alles bestätigen, was Sie hier über Ihr Informationsportfolio berichtet haben. Ich sage sogar, einige Ausführungen sind falsch.
Es ist richtig, Sie haben über die Ergebnisse des Stresstests und die Kapitalanforderungen der Bankenaufsicht informiert. Sie haben aber - das war immer Ihre Haltung - stets formuliert, es gebe keinen Handlungsbedarf für das Land SachsenAnhalt.
Meine Frage lautet: Wann ist denn bei dem Herrn Finanzminister und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der NordLB die Erkenntnis gereift, dass Sachsen-Anhalt nicht darum herum kommt, egal in welcher Form - ob im Rahmen einer Abwicklung oder einer Kapitalerhöhung -, seinen Beitrag in Bezug auf die NordLB zu leisten?
Herr Knöchel, Sie verwechseln das Wort „Handlungsbedarf“ mit „Kapitalzuführung“. Ich habe in der Tat - das ist meine Meinung;