Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Vor der abschließenden Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung am 11. April 2019 wandte sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit zwei weiteren rechtsförmlichen Empfehlungen an den Ausschuss, die sich aufgrund des zuvor erwähnten Änderungsantrages ergeben hatten. Durch die Ausweitung des Informationsanspruchs auf den Bereich des Verfassungsschutzes sollte, dem Zitiergebot folgend, eine mögliche Einschränkung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten aufgeführt werden. Ferner wurde empfohlen, die statische Verweisung auf das Verfassungsschutzgesetz durch eine dynamische zu ersetzen. Der Ausschuss machte sich diese Empfehlungen zu eigen und änderte die Beschlussempfehlung mit 10 : 2 : 0 Stimmen entsprechend.

Bei der folgenden Gesamtabstimmung votierten sieben Abgeordnete dafür, zwei dagegen und drei enthielten sich der Stimme.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurde die Ihnen in der Drs. 7/4256 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen an die Berichterstatterin. Deswegen können wir gleich weitergehen. Als Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 11 b ist der Abg. Herr Kohl avisiert worden. Ich bitte ihn nach vorn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages wurden beide Unterrichtungen am 19. September 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und

Sport sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Finanzen, für Umwelt und Energie sowie für Landesentwicklung und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Bereits vor der ersten Ausschussbefassung hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Funktion als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit an den Ausschuss für Inneres und Sport gewandt und für eine Erweiterung seiner Kontrollkompetenz auf den Bereich des Umweltinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt geworben.

In der 25. Sitzung am 16. August 2018 nahm der Ausschuss für Inneres und Sport den Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis. Das zuvor bezeichnete Schreiben des Landesbeauftragten wurde ebenfalls thematisiert. Im Ergebnis der Beratung verständigte sich der Ausschuss für Inneres und Sport darauf, die beteiligten Ausschüsse zu bitten, sich mit diesen beiden Unterrichtungen zu befassen und ihm die Ergebnisse der Ausschussberatungen mitzuteilen.

Nachfolgend befassten sich der Ausschuss für Finanzen in der 39. Sitzung am 12. September 2018, der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 25. Sitzung am 13. September 2018 sowie der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 22. Sitzung am 14. September 2018 mit dem Tätigkeitsbericht sowie der Stellungnahme der Landesregierung. Im Ergebnis der Beratungen in diesen Ausschüssen gab es jedoch keine inhaltlichen Empfehlungen.

Im Ausschuss für Umwelt und Energie kamen die Abgeordneten in der 23. Sitzung am 19. September 2018 überein, dem federführenden Ausschuss zu empfehlen, die Landesregierung aufzufordern, die Ergebnisse der Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes bei der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen und kontinuierlich auf die Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze des Landes hinzuarbeiten. Nachdem in der 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 17. Oktober 2018 ein entsprechender Entwurf verlesen wurde, beschloss der Ausschuss mit 9 : 0 : 1 Stimmen, diesen als Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung befasste sich in der 24. Sitzung am 17. Januar 2019 mit dem Tätigkeitsbericht sowie der Stellungnahme der Landesregierung. Auch hier gab es nach einer längeren Beratung

über den Zusammenhang von Informationsfreiheit, Open Data und Entwicklung von Wirtschaftspotenzialen keine inhaltlichen Empfehlungen an den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport.

Nachdem alle beteiligten Ausschüsse den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport von ihren Beratungsergebnissen in Kenntnis gesetzt hatten, befasste sich dieser in der 32. Sitzung am 7. Februar 2019 erneut mit dem Tätigkeitsbericht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regte an, eine Entschließung zu dem Vierten Tätigkeitsbericht auf den Weg zu bringen und bat mich als Ausschussvorsitzenden, eine Verständigung unter den innenpolitischen Sprechern herzustellen.

Dieser Bitte entsprechend machte ich dies zum Thema für das Treffen der innenpolitischen Sprecher am 1. März 2019. In Vorbereitung dieses Treffens wurden die Fraktionen gebeten, Vorschläge für eine Entschließung einzureichen. Unaufgefordert übermittelte der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit Empfehlungen für eine mögliche Entschließung. Als Ausschussvorsitzender unterbreitete ich den innenpolitischen Sprechern ebenfalls einen Vorschlag für eine Entschließung.

Da unter den innenpolitischen Sprechern noch keine Einigkeit bezüglich eines möglichen Entwurfs für eine Entschließung bestand, wurde dies erneut zum Gegenstand des Treffens der innenpolitischen Sprecher im Anschluss an eine zusätzliche Ausschusssitzung am 2. April 2019. In dieser stellten die Koalitionsfraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung für die Ausschusssitzung am 11. April 2019 in Aussicht. Der von den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf einer Entschließung entspricht weitestgehend der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

In der 35. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport griff der Ausschuss auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen eine Anregung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit auf und erweiterte den Entwurf unter Nr. 1 um den Passus „unter Einbeziehung der Vorschläge des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit im Vierten Tätigkeitsbericht“. Diese Ergänzung wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen angenommen.

Bei der folgenden Abstimmung wurde der so geänderte Entwurf einer Entschließung mit 10 : 0 : 2 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 7/4257 vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

Ich sehe auch hier keine Fragen an den Berichterstatter. Dann kommen wir jetzt zu der Fünfminutendebatte. Doch zuvor spricht für die Landesregierung der Minister Herr Stahlknecht. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, herzlichen Dank. - Der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses vom 4. Mai 2017. Damals wurde hier beschlossen, den Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern die Landesregierung unter anderem zu bitten, die vom Land Sachsen-Anhalt auf verschiedene Weise digital bereitgestellten Informationen im Landesportal an einer zentralen Stelle als Informationsregister öffentlich zugänglich zu machen und eine Geringwertigkeitsgrenze für den Informationszugang in Höhe von 50 € einzuführen.

Daraufhin haben wir im September 2018 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebracht. Die parlamentarischen Beratungen haben keine Änderungen dazu ergeben. Zur technischen Umsetzung des Gesetzentwurfes und auch des Informationsregisters ist vorgesehen worden, unter der Subdomain „www.izg.SachsenAnhalt.de“ im Landesportal einen Verzeichnisbaum zu erstellen, in den durch das Gesetz vorgegebene Informationskernbereiche aufgenommen werden.

Dabei handelt es sich um Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Gutachten, Studien, Beraterverträge - auch darüber ist sehr intensiv diskutiert worden, aber nur solche, die von der Landesregierung in Auftrag gegeben worden sind -, amtliche Statistiken, öffentliche Tätigkeitsberichte, Broschüren, Faltblätter, die von der Landesregierung veranlasst worden sind, und - last, but not least - Geodaten nach der Maßgabe des Geodaten-Infrastrukturgesetzes.

Außerdem wurde verpflichtend festgelegt, dass sowohl in den Gemeinden und Landkreisen als auch in den öffentlichen Ämtern und Behörden bis zu einer Grenze von bis zu 50 € keine Gebühren erhoben werden. Damit haben wir dann auch das umgesetzt, was hier gewünscht war. Wir haben auch für die diesbezüglich eintretenden Mindereinnahmen in Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen eine Haushaltsvorsorge in Höhe von 100 000 € getroffen.

Zum Vierten Tätigkeitsbericht will ich nur kurz sagen, dass wir diesen zum Anlass nehmen, nach dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes zu einem Informationsfreiheitsgesetz zu erarbeiten und Ihnen dann zukommen zu lassen.

Wir wollen bei der Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes die Ergebnisse der Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes abwarten und ebenfalls berücksichtigen. Wir wollen außerdem die Ausschlussgründe in den Informationszugangsgesetzen und in den Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit überprüfen und soweit wie möglich harmonisieren. Abschließend wollen wir der mittelbaren Landesverwaltung, insbesondere den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen, Gelegenheit geben, Informationen in das Informationsregister im Landesportal einzustellen. Und wir wollen auch hierfür Haushaltsvorsorge treffen, soweit dadurch für das Land zusätzliche Kosten entstehen können.

Sie sehen, Sie werden noch häufiger mit diesem Fachbereich hier im Hohen Haus und in den parlamentarischen Beratungen befasst sein. Heute bitte ich zunächst um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Zu dem, was sich aus dem Vierten Tätigkeitsbericht - der fünfte wird irgendwann folgen - ergibt, habe ich Ihnen angekündigt, was wir vonseiten der Landesregierung beabsichtigen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen an den Minister. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Änderung des Informationszugangsgesetzes machen wir einen Schritt in die richtige Richtung, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Der Minister hat es schon ausgeführt, es wird weitere Veränderungen geben.

Die Wichtigkeit größerer Offenheit und Transparenz des staatlichen Handelns ist bereits betont worden; das kann ich nur unterstreichen. Mit der Einrichtung eines zentralen Informationsregisters innerhalb des Landesportals macht SachsenAnhalt einen kleinen Schritt in Richtung Modernisierung im digitalen Zeitalter.

Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses konnten aus unserer Sicht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch einige Verbesserungen erreicht werden. So besteht nun auch ein Informationsanspruch gegenüber dem Verfassungsschutz, wenn dieser Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Zudem werden Gutachten, Studien und Beraterverträge, die von einem Ministerium oder der Landesregierung in Auftrag gegeben wurden, bereits ab einem Auftragswert von 5 000 € veröffentlicht. Auch dazu hat der Minister etwas ausgeführt. Der ursprünglich angedachte Wert von 20 000 € erschien uns GRÜNEN deutlich zu hoch. - Das sind, wie gesagt, die positiven Ansätze.

Aber wir dürfen uns auch nicht zu sehr auf die Schulter klopfen. Aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wäre durchaus mehr drin gewesen. Wir hätten uns auch vorstellen können, § 6 des Gesetzes dahin gehend zu ändern, dass eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen möglich wird. § 5 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes sieht dies für personenbezogene Daten bereits vor.

Wichtig ist aber, dass wir diesen Weg der Transparenz im digitalen Zeitalter konsequent weiterbeschreiten. Der nächste Schritt ist das E-Government-Gesetz, über das wir in der nächsten Sitzung des Innenausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten werden, um es bald verabschieden zu können.

Schließlich und endlich werden wir uns an die Umsetzung eines weiteren Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag machen, nämlich die Weiterentwicklung der verschiedenen Informationsgesetze hin zu einem wirklich modernen und bürgerfreundlichen Transparenzgesetz.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das wird aber ein bisschen knapp!)

Bisher bringen die verschiedenen Informationsgesetze für die Bürgerinnen und Bürger eine Menge Verwirrung mit sich. Ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einem Transparenzgesetz ist die Zusammenlegung des Informationszugangsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz. Das ist keine ganz einfache Aufgabe, da das Umweltinformationsgesetz stark europarechtlich determiniert ist und daher immer wieder europarechtliche Vorgaben umzusetzen sind.

Allerdings sind uns die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an dieser Stelle einen Schritt voraus und haben die entsprechenden Gesetze bereits zusammengelegt. Dabei wurden verschiedene Ansätze verfolgt. Diese werden wir auswerten und die bisherigen Erfahrungen für uns fruchtbar machen. Außerdem werden wir die bald

bevorstehende Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes abwarten und die Ergebnisse für unseren weiteren Prozess in Sachsen-Anhalt nutzen.

Meine Damen und Herren! Die schwarz-rot-grüne Landesregierung ist in Sachen Informationsfreiheit auf dem richtigen Weg und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird weiterhin konsequent auf größtmögliche Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern drängen; denn Demokratie braucht informierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Staat nicht als Closed Shop empfinden, sondern tatsächlich Einsicht nehmen können. Dieses Einsichtnehmen schafft Vertrauen und macht die Demokratie zukunftsfest. - Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen an den Redner. Deswegen können wir voranschreiten. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau von Angern. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 2. März 2017 hat „Mehr Demokratie e. V.“ gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation das erste Transparenz-Ranking herausgegeben, in dem die Regelungen zu Transparenz und Informationsfreiheit in den Bundesländern miteinander verglichen und bewertet wurden. Das Ergebnis für SachsenAnhalt war insgesamt ernüchternd: In vielen Bundesländern wird den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor der Zugang zu Behördeninformationen erschwert oder sogar ganz unmöglich gemacht.

Sachsen-Anhalt befindet sich bei dem Transparenz-Ranking auf Platz 9. Das ist kein Grund für Begeisterungsausbrüche. Der Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger muss unseres Erachtens noch stark ausgebaut werden. Das ist eine Forderung unserer Fraktion, die auch nicht neu ist und die wir hier bereits mehrfach erhoben haben. Die Forderung betrifft insbesondere die quantitative wie auch die qualitative Ausgestaltung der Informationsrechte der Bürgerinnen, den Umfang und die Reichweite der Ausschlussgründe, die Höhe der Gebühren - auch das ist ein wichtiges Thema - und letztendlich auch die Kontrollbefugnisse des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, auf die er, wie wir wissen, immer wieder gern hinweist.

Für Sachsen-Anhalt steht ganz klar ein Reformbedarf auf der Tagesordnung. Nun stellt sich die Frage, wie der vorliegende Gesetzentwurf diesen

Reformbedarf erfüllt; auch heute, nach der zweiten Beratung. Wie kann es uns in Sachsen-Anhalt gelingen, allen Interessierten einen grundsätzlich freien und ungehinderten Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen einzuräumen? Wie kann der heute zu beschließende Gesetzentwurf diesem Anspruch an ein modernes Informationszugangsgesetz - mein Vorredner sprach auch davon - vollumfänglich gerecht werden, damit mit diesem alle Voraussetzungen geschaffen werden, um weg vom staatlichen Amtsgeheimnis hin zum mündigen Bürger und hin zur mündigen Bürgerin, also zu einem transparenten Staat, zu gelangen?

Die Antworten darauf in dem Gesetzentwurf sind eher ernüchternd. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird man - nüchtern betrachtet - lediglich ein Informationsregister schaffen, mehr aber auch nicht. Diese Änderung des IZG stellt aus unserer Sicht in keiner Weise eine umfassende und zeitgemäße Novellierung des Informationszugangsgesetzes dar, die aber aus unserer Sicht dringend nötig gewesen wäre. Somit müssen wir auch bei der heutigen abschließenden Beratung wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs an unserer grundsätzlichen Kritik festhalten.

Die in den Ausschussberatungen und auch in der Anhörung vorgetragenen Bedenken und die bezüglich des Gesetzes vorgetragene Kritik wurden nicht ausgeräumt. Im Gegenteil: Wir wurden in unserer Grundpositionierung und in der grundsätzlichen Kritik an dem Gesetzentwurf bestätigt. Es geht der Landesregierung und Ihnen als Koalitionsfraktionen eher darum, den Status quo zu sichern. Sie haben leider die positiven Erfahrungen, die es in anderen Bundesländern gibt und die auch bereits evaluiert worden sind, weitestgehend vernachlässigt. Es fehlt ganz klar ein echter Open-Data-Ansatz.

(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LIN- KE)

- Genau.

Das Thema der Anpassung und der Zusammenführung des allgemeinen Informationsfreiheitsrechts und des Umweltinformationsfreiheitsrechts wird in keiner Weise aufgegriffen. Es findet keine Reduzierung und Anpassung der Ausschlussgründe statt und insbesondere fehlt die Aufnahme einer allgemeinen Güterabwägungsklausel zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteressen, was nicht von unwesentlicher Bedeutung ist.

Die mittelbare Landesverwaltung, also die Kommunen, fehlt in dem Anwendungsbereich eines solchen Informationsregisters gänzlich. Dies betrifft ebenso den Landtag. Die Erweiterung von Datenkategorien in dem geplanten Informationsregister wurde auf ein Mindestmaß reduziert und