Ja, genau, private Musikschulen. Dort findet auch hoch qualifizierter Unterricht statt, zumindest an den allermeisten. Das ist ein Angebot, das auch viele nutzen. Über Stipendienprogramme und Fördervereine wird es möglich gemacht, die Kinder zu fairen und leistbaren Bedingungen auszubilden.
Herr Aldag, bitte kein Zwiegespräch führen. Das macht es ein bisschen schwierig, auch für alle anderen. Sie bekommen jetzt das Wort und können antworten.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Ich sehe schon, wir haben nicht nur beim Jagdgesetz Konsens, sondern auch bei der Frage der Musikschulen.
Ich bin viel unterwegs gewesen und habe auch viel mit privaten Musikschulen gesprochen, gerade über die ganze Thematik der Finanzierung, wie man es hinbekommt. Ich bin bei dieser Diskussion voll bei Ihnen. Wir haben das Thema jetzt in den Ausschuss überwiesen. Wir sollten definitiv auch den Sachverhalt der privaten Musikschulen einbeziehen, wenn es um die Finanzierung und um die musikalische Ausbildung, die musikalische Früherziehung unserer Kinder geht. Darin stimme ich mit Ihnen überein.
Vielen Dank. Es gibt eine weitere Anfrage von dem Abg. Herrn Gebhardt. Herr Aldag. Sie könnten gleich hier vorn bleiben.
Diese haben Sie trotzdem eingespart. Wenn die anderen Fragen gestellt worden wären, wären wir noch weiter im Verzug. - Herr Gebhardt, Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich will auch Zeit einsparen; denn ich möchte auf meinen zweiten Redebeitrag verzichten und jetzt eine Kurzintervention dazu abgeben.
Es gibt ein Musikschulgesetz, das klare Qualitätskriterien beschreibt. Jede Musikschule, auch jede private, die diese Kriterien erfüllt, kann gefördert werden. Niemand ist ausgeschlossen.
Wir kommen zu dem nächsten Debattenredner, und zwar wird das für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Schumann sein. Sie haben das Wort, bitte.
Musikschulen sprechen zu dürfen. Ich habe selbst jahrelang an Musikschulen in Sachsen-Anhalt gearbeitet. Es hat mir immer viel Spaß gemacht. Ich kann Ihnen berichten, dass das Land Sachsen-Anhalt, was die Ausbildung an Musikschulen angeht, hervorragend dasteht. Sachsen-Anhalt ist das Musikland. Damit wollen wir auch in Zukunft Werbung machen.
Wir werden im Ausschuss natürlich versuchen, den Konsens auf breite Füße zu stellen, indem wir auch im Haushaltsplan darstellen, dass wir die Musikschulen so unterstützen wollen, wie sie es verdienen.
Mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland machen in der Freizeit Musik und singen im Chor. Zu diesem Ergebnis kommt das Musikinformationszentrum. Zwei Millionen Kinder lernen in Deutschland in den Musikschulen. Trotzdem gibt es Wartelisten, und darauf möchte ich jetzt eingehen. Wenn Sie in Magdeburg Klavierunterricht haben wollen, dann müssen Sie Ihr Kind im Alter von vier Jahren anmelden, damit es dann, wenn es in die Schule kommt, auch Musikschulunterricht im Fach Klavier bekommt. Wenn es im Klavierspielen richtig gut werden soll, müsste es mit sechs Jahren damit anfangen. Man muss es sich also zeitig genug überlegen.
Ich möchte noch ein Zitat von Herrn Rademacher bringen, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Musikschulen. Er sagte: „Wenn immer mehr freie Musikschullehrer ihre Familien nicht mehr ernähren können, wird der Beruf langfristig unattraktiv.“
Ich kann Ihnen davon berichten, dass der Beruf des Musikschullehrers kein einfacher Beruf ist, weil er nicht immer familienfreundlich ist. Sie sind jeden Nachmittag an der Musikschule. Also dann, wenn die Kinder aus der Schule kommen, gehen sie zur Arbeit. Das ist ein Punkt, zu dem ich sagen muss: Viele Frauen entscheiden sich deshalb für Halbtagsarbeit. Es ist also eine Nebentätigkeit für viele studierte Musiker. Deshalb kann man es nicht über einen Kamm scheren und sagen, dass es nur für Vollzeitkräfte ist. Es ist eben auch für viele Familien eine attraktive Halbtagsbeschäftigung, ein Zuverdienst.
Die Koalitionsfraktionen werden auf jeden Fall alles im Blick behalten. Wir werden wie im letzten Haushaltsjahr die Musikschulen weiterhin fördern. Aber aus unserer Sicht verbietet sich ein Vorgriff auf den Haushalt. Deshalb finde ich es spannend, das Thema im Ausschuss zu beraten. Ich freue mich sehr darauf, dann über die Musikschulen zu sprechen.
Ich möchte auch die hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit der Fördervereine hervorheben, die dafür sorgen, dass auch Kinder und Jugendliche aus
sozial angespannten Verhältnissen Teilhabe erfahren können. Außerdem möchte ich hier auch einmal das Engagement der Serviceklubs erwähnen, die die Musikschulen landesweit unterstützen. Die Große Anfrage hat übrigens unseren Blick dafür geschärft.
Vielen Dank, Herr Abg. Schumann. Es gibt keine Fragen hierzu. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass der Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen werden soll. Wer einer Überweisung des Antrages in der Drs. 7/4286 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag überwiesen worden. - Wir nehmen jetzt einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann wollen wir konzentriert an die weitere Arbeit gehen. Wir alle wissen, jetzt steht der Tagesordnungspunkt 11 zur Beratung an.
Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016
Stellungnahme der Landesregierung zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 (Drs. 7/1836)
Zu a) rufe ich als Berichterstatterin die Abg. Frau Schindler nach vorn. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes überwies der Landtag in der 55. Sitzung am 27. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 4. Mai 2017 dienen. Durch diesen Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, durch Einrichtung eines Informationsregisters einen einheitlichen Zugang zu vielen bislang dezentral bereitgestellten Informationen zu ermöglichen. Außerdem sollen Kostenregelungen geändert werden. Insgesamt dient der Gesetzentwurf der Verbesserung der Transparenz und somit der Kontrolle der Verwaltung.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 27. Sitzung am 11. Oktober 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf eine öffentliche Anhörung in seiner Dezembersitzung. Hierzu wurden für die 30. Sitzung am 6. Dezember 2018 drei Landesbeauftragte für den Datenschutz bzw. die Informationsfreiheit, der Landesrechnungshof, die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ eingeladen.
Die nächste Befassung des Ausschusses für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf erfolgte in der 32. Sitzung am 7. Februar 2018. Neben den Erkenntnissen aus der Anhörung lagen die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Der Änderungsantrag sah vor, die grundsätzliche Ausnahme des Verfassungsschutzes auf die geheimhaltungsbedürftigen Dokumente zu beschränken. Außerdem sollte die Wertgrenze, ab der Gutachten zu veröffentlichen sind, von 20 000 € auf 5 000 € - ohne Umsatzsteuer - herabgesetzt werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine vorläufige Beschlussempfehlung. Die Änderungsvorschläge der regierungstragenden Fraktionen wurden dabei mit 6 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen rief den Gesetzentwurf in der 60. Sitzung am 13. März 2019 auf und schloss sich mit 8 : 1 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Vor der abschließenden Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung am 11. April 2019 wandte sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit zwei weiteren rechtsförmlichen Empfehlungen an den Ausschuss, die sich aufgrund des zuvor erwähnten Änderungsantrages ergeben hatten. Durch die Ausweitung des Informationsanspruchs auf den Bereich des Verfassungsschutzes sollte, dem Zitiergebot folgend, eine mögliche Einschränkung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten aufgeführt werden. Ferner wurde empfohlen, die statische Verweisung auf das Verfassungsschutzgesetz durch eine dynamische zu ersetzen. Der Ausschuss machte sich diese Empfehlungen zu eigen und änderte die Beschlussempfehlung mit 10 : 2 : 0 Stimmen entsprechend.