Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Die mittelbare Landesverwaltung, also die Kommunen, fehlt in dem Anwendungsbereich eines solchen Informationsregisters gänzlich. Dies betrifft ebenso den Landtag. Die Erweiterung von Datenkategorien in dem geplanten Informationsregister wurde auf ein Mindestmaß reduziert und

letztlich fehlt noch immer die von uns geforderte Einführung einer generellen Gebührenfreiheit.

Fazit: Bei dem IZG Sachsen-Anhalt in der vorliegenden Fassung sind wir noch weit davon entfernt, von einem echten Transparenzgesetz mit einem gesetzlich geregelten Transparenzregister sprechen zu können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist also kein großer Wurf gelungen. Die Richtung mag zwar stimmen und das kann man auch immer schön darstellen, aber ich möchte sehr wohl an eine Aussage aus der Koalitionsvereinbarung erinnern. Herr Striegel führte es gerade eben aus. Ich zitiere:

„Die Möglichkeiten der digitalen Verwaltung wollen wir weiter nutzen und evaluieren das Informationszugangsgesetz, um es zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln.“

Analoge Forderungen findet man auch in dem Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn man die dort enthaltenen Forderungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigt hätte. Wie der Teufel das Weihwasser scheuen Sie es, in diesem Bereich aktiv zu werden. Deswegen sind wir von einem zeitgemäßen Transparenzgesetz noch Welten entfernt. Ich höre die Worte des Abg. Herrn Striegel sehr gern,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das freut mich!)

aber die Wahlperiode ist endlich. Deshalb fehlt uns der Glaube daran, dass Sie dies tatsächlich in den nächsten zwei Jahren als Koalition noch gemeinsam schaffen werden.

Aus den vorgenannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung ablehnen und uns zu dem Tätigkeitsbericht der Stimme enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Dann spricht für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht auf einen freien Zugang zu den in öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. Im Land SachsenAnhalt haben wir mit dem Informationszugangsgesetz im Jahr 2008 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dies gesetzlich geregelt wird. Transparenz ist ein wichtiger Beitrag zu der Demokratie in unserem Land und sie stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und in die Politik. Wir als Parlament sind dazu aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Informationszugangsgesetzes habe ich darauf hingewiesen, dass das der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem Informationsfreiheitsgesetz ist. Wir haben derzeit noch weitere Gesetzgebungsverfahren parallel in den Ausschüssen in Bearbeitung. Wir haben verschiedene Gesetzentwürfe zu dem Thema Datenschutz vorliegen, die sich mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung befassen. Wir haben den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes SachsenAnhalt vorliegen, das E-Government-Gesetz. Herr Striegel ist bereits darauf eingegangen.

Das E-Government-Gesetz ist die Voraussetzung für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entwicklung des Informationszugangsgesetztes hin zu einem Informationsfreiheitsgesetz, einem Transparenzgesetz. Darauf, dass dies erfolgen wird, haben wir bei der Einbringung des heute behandelten Gesetzentwurfes hingewiesen. Wir haben immer betont, dass der Gesetzentwurf, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegt, nicht unser letzter Schritt ist.

Das haben wir auch in der Beschlussempfehlung zu dem Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit betont. Unter Punkt 1 wird die Landesregierung aufgefordert, nach dem Inkrafttreten des E-GovernmentGesetzes ein Informationsfreiheitsgesetz als Entwurf vorzulegen. Wie schon erwähnt, haben wir die Forderung aufgenommen, dass die Vorschläge des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit bei diesem Gesetzentwurf aufgegriffen werden. Ich danke daher dem Minister für die heutigen Ausführungen dazu, wie die Hinweise des Datenschutzbeauftragten darin teilweise Aufnahme finden.

Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit hat einen wahrscheinlich heute allen Ausschussmitgliedern noch einmal zugegangenen Sonderdruck zum Thema „Zehn Jahre Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt - ein Grund zum Feiern?“ herausgegeben. Ich denke, dass alle Abgeordneten diesen Artikel interessiert lesen und das vielleicht in die Beratungen einfließen lassen werden.

Auch die Ergebnisse der Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes sollen in die Überarbeitung des Informationszugangsgesetzes einfließen. Der Zugang zu öffentlichen Informationen soll den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur ermöglicht werden, sondern er soll so einfach wie möglich gemacht werden. Dabei ist es vor allen Dingen nicht mehr erklärbar, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Informationszugangsrecht auf der Grundlage verschiedener Rechtsquellen erlangen können und erlangen sollen. Auch der Umfang der

Ausschlussgründe für den Zugang zu Informationen soll so gering wie möglich gehalten werden.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wurden diese noch einmal überprüft. Herr Striegel ist bereits darauf eingegangen, dass wir die Voraussetzungen für Änderungen im Bereich des Verfassungsschutzes geschaffen haben und das bei dem nächsten Schritt hin zu einem Transparenzgesetz noch einmal überprüfen werden.

Schlussendlich bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zu der Beschlussempfehlung zu dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Für die CDUFraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im Innenausschuss sowie in einer ausführlichen Anhörung haben wir uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes und dem Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit auseinandergesetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt den zentralen und öffentlichen Zugang zu digital bereitgestellten Informationen, das sogenannte Informationsregister. Dieses Register ist eine besondere Aufforderung zu transparentem Verwaltungshandeln und zugleich ein direktes Ziel der Digitalen Agenda für Sachsen-Anhalt.

Von Amts wegen sollen Informationen bereitgestellt werden. Insoweit wird dem Informationsrecht der Bevölkerung Rechnung getragen. Sie können sich auf dieser Plattform im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen informieren und sich somit eine eigene Meinung bilden. Das Informationsregister ist ein Schritt in Richtung zu mehr Transparenz in der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt. Dabei werden stets die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter geschützt. Informationen beinhalten nicht selten sensible Daten. Diese zu schützen, gehört ebenso zu unserer Aufgabe als Gesetzgeber wie die Förderung des Grundsatzes der weitgehenden Öffentlichkeit.

In unserer Beschlussempfehlung zu dem Vierten Tätigkeitsbericht bitten wir die Landesregierung, einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes hin zu einem Infor

mationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Bei der Fortentwicklung des IZG sind die Ergebnisse der Evaluierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes zu berücksichtigen.

Die Öffnung des Staates und seiner Verwaltung hin zum Open Government ist eine notwendige Voraussetzung für eine moderne und lebendige Demokratie. Aktivitäten des Landes im Bereich Open Government sowie ein Informationsfreiheitsgesetz können hierzu wichtige Beiträge leisten.

Wir sind auf einem guten Weg. Das zeigt die heutige Debatte. Ein Informationsaustausch ohne eine Einhaltung des Datenschutzes ist aber nicht möglich. Meine Fraktion setzt sich dafür ein, das Informationsrecht fortzuentwickeln. Die Erwartungen einer engagierten Informationsgesellschaft und einer sich immer weiter digitalisierenden Arbeitswelt sind hoch. Deshalb wollen wir eine zukunftsfähige wie auch bürgernahe öffentliche Verwaltung. Die Themen Open Government und Open Data sowie das Informationsregister stehen dabei im Fokus.

Transparenz, Datenschutz und die Möglichkeiten des Landeshaushalts sind in Einklang zu bringen. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der Generationengerechtigkeit sind die Möglichkeiten der Transparenz zu hinterfragen und bei der Abwägung zu berücksichtigen. In diesem Sinne werden wir auch die weiteren Gesetzgebungsprozesse begleiten. Ich darf Sie um Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen bitten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, und von Tobias Krull, CDU)

Danke. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Zum Abschluss der Debatte spricht der Abg. Herr Höse für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor mehr als zwei Jahren debattierten wir in diesem Hause über den dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung. Als AfD-Fraktion betrafen und betreffen unsere zentralen Forderungen in diesem Bereich vor allem die Transparenz des Regierungshandelns. Die Aufdeckung des Skandals der Beraterverträge um die ehemaligen SPD-Minister Bullerjahn und Felgner hat deutlich gezeigt, welche Folgen intransparentes Handeln der Landesregierung haben kann. Wären die entsprechenden Dokumente damals öffentlich zugänglich gemacht worden, wäre wohl niemand auf die Idee gekom

men, den Finanzausschuss bei Vertragsabschlüssen zu umgehen.

Damit man sich seitens der Landesregierung nicht den Vorwurf gefallen lassen muss, keine Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben, finden sich jetzt natürlich im Datenkatalog des geplanten Informationsregisters die Beraterverträge wieder, soweit sie einen Auftragswert von netto 5 000 € übersteigen. Grundsätzlich ist das natürlich zu begrüßen. Es offenbart aber auch ganz deutlich die Salamitaktik der Kenia-Koalition im Hinblick auf die Novellierung des Informationszugangsgesetzes.

„Transparenz und der einfache Zugang zu staatlichen Informationen tragen dazu bei, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken und neu zu gewinnen.“

So begann der Entschließungsantrag, den das Plenum in der 13. Sitzungsperiode im Mai 2017 verabschiedete. Die Landesregierung wurde damals gebeten, „einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen“. Angedacht war damals der Zeitraum bis zum zweiten Halbjahr 2017.

Bis heute liegt ein solcher Gesetzentwurf nicht vor. Zumindest ist er mir nicht bekannt. Stattdessen will man nun das im Jahr 2017 angeregte Informationsregister zusammen mit einigen kosmetischen Korrekturen in das IZG einfügen. Gleichzeitig behauptet der grüne Sprecher der Koalition, die Landesregierung beschränke sich auf diese wenigen Änderungen, weil man für 2019 beabsichtige, einen umfassenden Gesetzentwurf zu dem Thema einzubringen.

Es ist nicht nur so, dass seit damals im Hinblick auf das neu zu schaffende Informationsfreiheitsgesetz im Prinzip kein Vorankommen zu beobachten ist; vielmehr sind darüber hinaus die wenigen Datenkategorien des Informationsregisters mehr als dürftig. Abgesehen von der Information unter § 11a Abs. 1 Nr. 2 ist vieles bereits jetzt im Netz zu finden. Ohne den Beraterskandal gäbe es wahrscheinlich auch diese Nr. 2 nicht.

Der Landesbeauftragte hat in seiner Stellungnahme im Dezember 2018 eine ganze Liste von Datenkategorien für das Informationsregister gefordert. Auch wir haben hier im Jahr 2017 beispielsweise die Aufnahme von Kabinettsvorlagen und -beschlüssen gefordert. Damit wäre ein erkennbarer Schritt in Richtung Transparenz getan worden.

Das bisherige Agieren der Landesregierung vermittelt jedenfalls den Eindruck, man wolle in Sa

chen Informationsfreiheitsgesetz gar nicht wirklich vorankommen. Es ist ein zu kurzer Schritt auf dem Wege zu einem Transparenzgesetz, meint der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit.

Als AfD-Fraktion sind wir zu der Erkenntnis gekommen: Da Sie nichts tun, müssen wir Sie bei Ihrer Tatenlosigkeit nicht auch noch unterstützen. Wie auch im Ausschuss werden wir uns zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten und werden bei der Abstimmung zu TOP 11 b zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Dann können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Zuerst das Abstimmungsverfahren zu dem Tagesordnungspunkt 11 a. Hierbei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4256.

Ich stelle jetzt die übliche Frage: Gibt es das Begehren aus dem Haus, über die einzelnen Bestimmungen getrennt abzustimmen? - Das sehe ich nicht. Dann frage ich: Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/4256 und der damit vorgelegten Fassung des Gesetzentwurfs zu? - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit hat diese Beschlussempfehlung die notwendige Mehrheit erreicht und das Gesetz ist in der vorliegenden Fassung beschlossen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 11 b. Die Beschlussempfehlung liegt in der Drs. 7/4257 vor. Wer mit dieser Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 11 beenden.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz

der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG