Ich verwende ihn, wie ihn übrigens auch die Jusos, ihre Jugendorganisation, ihr Jugendverband, verwenden.
Ich gebe zu, es ist eine zugespitzte Formulierung. Eine Verrohung der Sprache kann ich darin nicht erkennen. Was ich erkennen kann, ist eine Verrohung der Gesellschaft durch dieses Gesetz. Das ist mein Problem.
Zweitens. Sie sagen, wenn hier irgendetwas zustimmungspflichtig ist, dann macht das schon der Bundespräsident und regelt, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Das ist eine interessante Auffassung.
Ich glaube schon, dass Politikerinnen und Politiker in diesem Land, in diesem Landtag irgendwie eine Position dazu haben sollten, auch zu der Frage, ob etwas zustimmungspflichtig ist oder nicht.
Was bei einer Koalitionsbesprechung herauskommt - wir wissen ja nun alle, was bei Koalitionsbesprechungen in Sachsen-Anhalt heraus
kommt -, steht auf einem anderen Blatt. Hier geht es um die Frage: Muss das Gesetz in den Bundesrat oder nicht und was sagt Ihre Fraktion dazu? Sie haben dazu nichts gesagt.
Interessant ist auch - es ist nicht nur meine Auffassung, dass dieses Gesetz zustimmungspflichtig ist und der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss -, dass es dazu eine Initiative von drei Justizministern gibt, genau das zu tun, nämlich den Vermittlungsausschuss anzurufen. Insofern kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen.
Interessant ist ferner, dass wir, wenn wir an die gestrige Fragestunde denken, sehen, dass die Landesregierung völlig widersprüchlich handelt. Ich nenne das Mikrozensusgesetz, ein vergleichbares Gesetz: Der Bund gibt den Ländern etwas auf, das zu tun ist, und die Länder müssen das umsetzen und ihnen entstehen Kosten. Selbstverständlich war Sachsen-Anhalt dabei, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damals war nicht die Rede davon, dass der Bundespräsident das schon machen wird, wenn irgendetwas ist. Bei dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz - wenn Ihnen dieser Begriff lieber ist - sehen Sie es anders. Das ist inkonsistent.
Im Übrigen haben wir gestern bei der Beantwortung der Frage gesehen, dass der Finanzminister - der es heute nicht mehr ist - nicht einmal in der Lage war zu sagen, welche Kosten auf dieses Land zukommen. Ich halte das nicht für eine verantwortungsvolle Politik.
Noch einmal ganz grundsätzlich: Dieses Gesetz sendet in meinen Augen verheerende Signale. Es entrechtet und es ist integrationsfeindlich. Dass der Bundesinnenminister der Auffassung ist, man müsse Gesetz möglichst kompliziert machen, damit nicht klar wird, was sie bedeuten, ist bezeichnend für sein Demokratieverständnis. Dass das derselbe Innenminister ist, der die deutschen
Sozialsysteme bis zur letzten Patrone gegen Einwanderung verteidigen will und damit die Parole der NPD in das Innenministerium getragen hat, ist die eine Sache. Ja, dieses Gesetz atmet diesen Geist. Auch wenn das in keiner Weise überraschend ist, so ist es doch nicht weniger skandalös.
Dass es aber trotz massiver Kritik der Parteibasis und von Menschenrechtsorganisationen und Expertinnen und trotz seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit sage und schreibe acht Sozialdemokratinnen im Deutschen Bundestag gab, die sich dieser politisch motivierten Attacke auf den Rechtsstaat verweigerten, ist noch einmal eine andere Sache. Das ist eine politische Bankrotterklärung.
Erstens. Sie kritisieren es - berechtigt -, wenn Dinge verzerrt dargestellt werden, um damit Politik zu machen. Das machen Sie auch sehr häufig und kritisieren das. Ich will an dieser Stelle richtigstellen, dass ich vorhin nicht gesagt habe, dass das der Bundespräsident dann schon klären werde,
sondern ich habe gesagt, dass ich die Auffassung vertrete, dass das Gesetz erstens nicht zustimmungspflichtig ist und dass zweitens, sollte es dennoch zustimmungspflichtig sein - ich bin ja nicht der liebe Gott, der das allein festlegt -, der Bundespräsident die Gelegenheit hat, das Gesetz zu stoppen. Diese Konstruktion habe ich aufgemacht.
Kenntnisstand ist der, dass der Vermittlungsausschuss nicht deswegen angerufen werden soll, weil man das Gesetz für zustimmungspflichtig hält, sondern deshalb, weil es im Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens geändert werden soll. Sie stellen es jetzt so dar, als wollte man aus dem möglicherweise zustimmungspflichtigen Gesetz
Ich empfehle der linken Seite dieses Hauses, sich mit dem Thema Verfahren im Bundesrat einmal genauer zu beschäftigen, dann kommen wir vielleicht dazu, dass wir, wenn wir darüber diskutieren, nicht aneinander vorbeireden.
Ja, sehr gern. - Herr Erben, zwei Dinge: Erstens. Herzlichen Dank für die Klarstellung. Es ist aus Ihrem Redebeitrag eben nicht klar geworden, wie Ihre Position zur Frage der Zustimmungspflichtigkeit ist. Daher ergab sich auch die Nachfrage meines Kollegen Herrn Gebhardt.
Es ist schlichtweg nicht klar geworden, was die Position der SPD-Fraktion in diesem Hause ist. Insofern danke für die Klarstellung.
Zweitens. In der Tat gibt es sehr viele gute Gründe dafür, den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anzurufen. Die Kostenfrage ist einer. Aus meiner Sicht ist ein weiterer die Notwendigkeit, dieses Gesetz zu stoppen. Das wäre natürlich meine politische Hoffnung, mit der ich eine Bundesratsinitiative befürworten würde. Aber
Es ist die Frage der Verfassungswidrigkeit, dass den Ländern abverlangt wird - das ist die Initiative der Justizminister -, eine offensichtlich EU-rechtswidrige Aufhebung der Trennung von Straf- und Abschiebehaft vorzunehmen. Es gibt einfach mehrere Gründe, die dafür sprechen.
Dabei ist nicht die Frage, wie das Verfahren zu wählen ist, sondern es ist die grundsätzliche politische Frage: Will dieser Landtag und will diese Landesregierung es der Bundesregierung durchgehen lassen, ein so umfassendes Gesetzespaket mit so umfassenden Folgen für die Länder durch den Bundestag zu peitschen, ohne den Bundesrat dazu anzuhören? Dazu sagen wir ganz klar: Nein.
Weil diese Frage vorhin angesprochen worden ist. - Wenn Sie diesen Antrag überweisen wollen, dann können wir das tun. Konsequent und richtig und das einzig Sinnvolle wäre es, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, um feststellen zu lassen, ob Kosten für das Land entstehen und, wenn ja, wie hoch sie sind und wie sich das Land positionieren sollte.
Gut, ich nehme das einmal als Antrag. - Für die CDU-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Herr Borgwardt. Bitte.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil wir in diesem Landtag eine Diskussion hatten -damit will ich maßgeblich den Beitrag des Kollegen Erben unterstützen -, die sich mit der Wortwahl beschäftigt hat. Ich sage es ganz klar: Wer durch Parolen wie „Haut ab!“ und ähnliche Dinge aufgefallen ist, war bisher der rechtsextreme Block - das will ich ganz deutlich sagen -, und zwar mit Blick auf Ausländer. Es gibt Parolen - -
- Wenn Sie sagen, dass Sie nicht rechtsradikal sind - - Das sage ich ja gar nicht. Ich sage nur, dass Rechtsextreme diesen Terminus verwenden, meine Damen und Herren.
Deswegen ist man klug beraten, wenn man das unter einem anderen Koordinatensystem nicht einfach so verwendet. - Das ist mein erster Punkt. Ich halte das nicht für klug.