„[...] zu Rechtsstaat und Demokratie gehört: Wer nicht als asylsuchend anerkannt wird und unter gar keinen Umständen in unserem Land bleiben darf, der muss unser Land auch wieder verlassen.“
Für alles andere haben die Bürger in diesem Land zu Recht kein Verständnis. Laut der Rede von Dr. Högl im Bundestag sind derzeit - ich weiß nicht, wie sie auf ihre Zahlen kommt - 240 000, also fast eine Viertelmillion Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig; 180 000 davon sind geduldet. Sie verursachen dem Staat somit Mehrkosten, obwohl sie überhaupt keine Bleibeperspektive haben.
Die SPD-Abgeordnete Högl bezieht in der Debatte im Bundestag sogar eine klarere Position als der CSU-Innenminister. Liebe LINKE, ich muss Ihnen sagen: Eine Sozialdemokratin wird doch wohl kaum deutlich für ein - wie Sie es nennen - verfassungswidriges oder gegen Europarecht verstoßendes Grundrecht sprechen.
Das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht dient einfach der Durchsetzung gegenüber den Flüchtlingen. Über die Durchsetzung der Abschiebehaft entscheidet im Übrigen immer ein Richter; das ist der sogenannte Richtervorbehalt. Demnach gibt es in Deutschland aufgrund des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht keine Behördenwillkür, wie Sie es behaupten.
Herr Rausch, Sie haben Ihre Redezeit bereits überschritten. Bitte beenden Sie Ihren Satz. Dann ist Schluss.
Kurzum: Ihren Antrag benötigen wir nicht. Wir brauchen eine klare Rückführung und eine konsequente Haltung im Bereich Asyl und Integration.
Es gibt keine Fragen. Dann spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel. - Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN-Landtagsfraktion hat sich immer gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz gewandt und tut dies auch weiterhin. Wir sind mit
den entsprechenden Verschärfungen nicht einverstanden. Das Ziel des Bundesinnenministeriums scheint die Integrationsverhinderung um jeden Preis zu sein.
Es gäbe jetzt viel zu diesem Gesetzentwurf zu sagen. Wir haben nur wenig Zeit. Ich will zur europarechtswidrigen Außerkraftsetzung des Trennungsgebotes nichts mehr sagen; das haben wir heute Morgen behandelt.
Besonders kritikwürdig ist aus unserer Sicht die geplante Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht, wodurch quasi eine Gruppe rechtloser Menschen geschaffen wird. Mit der sogenannten Duldung light, die jetzt Duldung für Personen mit ungeklärter Identität heißt, werden die Betroffenen quasi rechtlos gestellt.
Statt Geduldeten, die bereits seit Jahren in Deutschland leben, endlich den Spurwechsel zu ermöglichen, möchte das Bundesinnenministerium offenbar schnell Fakten schaffen und abschieben, bevor das ohnehin viel zu kurz greifende Gesetz zur Beschäftigungsduldung womöglich dem einen oder anderen Geduldeten den Weg in ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht. Das ist - gelinde gesagt - kontraproduktiv.
Auch die minimalen Verbesserungen im Beschäftigungsduldungsgesetz - ich habe den Kollegen Erben darauf angesprochen - werden dadurch wieder rückgängig gemacht. Statt Perspektiven für 100 000 erwerbsfähige Geduldete in Deutschland zu schaffen, werden Auszubildende von der Werkbank weg abgeschoben.
Der Gesetzentwurf würde eine eklatante Verschlechterung des Status quo zur Folge haben und wäre ein herber Rückschlag für die betroffenen Geflüchteten und - das betone ich ausdrücklich - auch für die Ausbildungsbetriebe. Dieser Gesetzentwurf schadet unserer Wirtschaft.
Auch über die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes ist schon gesprochen worden. Wir haben es weiter zu klären. Wir gehen genauso wie der Rechtsausschuss des Bundesrats davon aus, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. Die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes ergibt sich aus Artikel 104 Abs. 4 des Grundgesetzes. Nach dieser Bestimmung bedürfen Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, der Zustimmung des Bundesrats, wenn die daraus entstehenden Kosten von den Ländern zu tragen sind. Das ist hier der Fall.
destag unlängst mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat, ist der Ungeist all derer anzumerken, die sich eben noch nicht mit der Realität abgefunden haben, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist und auf Einwanderung auch dringend angewiesen ist.
Wir wollen diesen Prozess der Einwanderung nach Deutschland mutig und mit Blick für die Chancen gestalten, statt ständig die Reflexe der Angst zu bedienen, wie das die Kollegen der AfD hier tun. Und wir verteidigen das Recht auf Asyl; denn Asyl ist Menschenrecht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland.
Wir haben hier nicht Hunderttausende Quadratkilometer anzubieten, wo Leute irgendwie den Kontinent besetzen, eine Fahne aufpflanzen und sagen können: So, das gehört jetzt alles uns. Wir sind selbst genug Leute, die hier seit langer Zeit wohnen und leben.
Wir haben auch ein Recht darauf, zu bestimmen, wer in unserem Land lebt, wer in unser Land hineingelassen wird und wer nicht hineingelassen wird. So sind nun einmal die Gesetze.
Das ist unsere Verfassung. Dass Sie sich an unsere Gesetze und die Verfassung nicht halten wollen und sie ständig durchbrechen wollen, das haben Sie heute gerade wieder einmal bestätigt. - Vielen Dank.
Da sagen wir sehr deutlich: Wir wollen diese Regeln mutig und tatkräftig gestalten. Ich darf Sie bitten, nehmen Sie die Statistiken zur Kenntnis, nehmen Sie die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, insbesondere auch in diesem Landstrich, zur Kenntnis. Dann werden Sie erkennen: Wir brauchen Einwanderung nach Sachsen-Anhalt bei Strafe unseres Untergangs.
Wir können in der Debatte der Fraktionen fortfahren. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Schulenburg. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verhindern. Ihrer Auffassung nach ist das Gesetz verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht.
Zunächst ist festzustellen, dass es sich um eine Bundesangelegenheit handelt und somit die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers gegeben ist. So steht es auch Ihrer Bundestagsfraktion frei, die verfassungsrechtlichen Bedenken später vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Die CDU-Fraktion befürwortet die mit dem Gesetzentwurf geregelte Fragestellung für unser Land im Bereich der inneren Sicherheit. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. In der Flüchtlings- und Migrationspolitik stehen Humanität, Ordnung und Kontrolle im Vordergrund.
In diesem Sinne handeln wir. Schutzbedürftige Menschen unter humanitären Gesichtspunkten in unseren Staat aufzunehmen ist für uns selbstverständlich. Dazu ist immanent, dass der Rechtsstaat handlungsfähig und effektiv sein muss, wenn es darum geht, die Ausreisepflicht durchzusetzen. Nicht alle, die zu uns kommen, haben ein Bleiberecht. Geltendes Recht bestimmt, wer bleiben darf und wer eben nicht.
Die diesbezügliche Rechtsprechung hat sich mittlerweile auch gefestigt. Die Klärung der Identität ist wichtig für das asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren. Unter Sicherheitsaspekten ist die Identität der hier angekommenen Personen stets zu klären.
Damit die Betroffenen daran mitwirken, sind erweiterte Haftmöglichkeiten und Leistungskürzungen probate Mittel. Nur so können wir auch Rückführung sicherstellen und erfolgreich durchführen. Wer unsere Rechtsordnung missachtet, verwirkt sein Gastrecht und hat unser Land auch wieder zu verlassen.
Wie sagte Bundesinnenminister Seehofer neulich zum Gesetzentwurf - ich zitiere -: „Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen.“ - Diese Pflicht können wir nur unterstreichen.
Lassen Sie uns den weiteren Gesetzgebungsverlauf abwarten und im Innenausschuss dazu lösungsorientiert diskutieren. Deshalb bitte ich auch um Überweisung in den Innenausschuss. - Vielen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.
Während die Abg. Frau Quade nach vorn kommt, möchte ich eine Bitte an die Regierungsbank richten. Wenn wir einen Tagesordnungspunkt behandeln, zu dem ein Minister spricht, dann wäre es eine nette Geste, wenn er während der Debatte auch allen Rednern zuhört. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen zu dem, was gesagt worden ist.
Herr Erben, erstens zu der Verrohung der Sprache wegen des Hau-ab-Gesetzes. Der Begriff stammt nicht von mir; er ist maßgeblich von „pro Asyl“ geprägt worden.