Herr Minister, dass Sie für die inhaltlichen Ausführungen meinerseits zum Asylgesetz und zu den Grundsätzen von Integration und Aufnahmepolitik kein Verständnis haben, überrascht mich nicht. Das ist nicht neu. Das ist an sich auch nicht das Problem. Sie sind ein CDU-Innenminister, und ich bin eine LINKE. Das ist nicht das Ding. Darüber können wir streiten.
Das ist das Problem. Ich habe ausdrücklich gesagt - darauf zielt unser Antrag ab -: Es geht an dieser Stelle nicht um eine grundsätzliche Positionierung zur Asylpolitik. Es geht darum, wie dieses Land damit umgeht, dass die Bundesregierung ein umfassendes Gesetzespaket in einem
Schnellverfahren durch den Bundestag peitscht und die Länder im Bundesrat nicht einmal beteiligt werden sollen, obwohl den Ländern Kosten entstehen. Da bin ich in Ihrer Logik. Da bin ich in einer Kostenlogik. Das ist die CDU-Logik. Das kann ein Innenminister, das kann ein Ministerpräsident, das kann ein Finanzminister für SachsenAnhalt nicht richtig finden. Darum geht es bei unserem Antrag. Dazu müssen Sie sich verhalten.
Gehen Sie einmal davon aus - jetzt ist der neue Finanzminister gerade draußen, das ist auch mit dem alten Finanzminister noch besprochen worden -, dass wir allein 30 Millionen € vom Bund mehr bekommen. An diesen Fragen wird am Ende auch nicht die Umsetzung von Recht scheitern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Quade, ich will vielleicht vorweg einige Sätze zum Umgang mit Sprache sagen. Sie kritisieren sehr oft in diesem Haus
- und ich sage, auch sehr oft berechtigt - die Verrohung der Sprache und dass Verrohung von Sprache letztendlich auch viele Folgewirkungen hat. Wer aber mit dieser Beharrlichkeit von einem „Hau-Ab-Gesetz“ - das haben Sie ja geschickt gesetzt - spricht, der verroht Sprache auch.
Denn korrekt heißt das Gesetz nun einmal „Zweites Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Das ist zugegebenermaßen ein langes Wort. Ich gebe auch zu, dass ich als Parlamentarier die neuen Begrifflichkeiten wie „Geordnete-RückkehrGesetz“ oder „Gute-Kita-Gesetz“ für Geschmackssache halte.
Aber das Gesetz heißt nun einmal so. Und ich finde, das, was Sie mit dem „Hau-Ab-Gesetz“ machen, ist eine Verrohung von Sprache.
Sie wissen auch, dass das Gesetz ein ganzes Paket von Neuregelungen enthält. Es geht eben nicht nur um den einen Gesetzentwurf, sondern darum, dass sich die Koalition in Berlin auf ein Gesamtpaket geeinigt hat, das letztendlich eine Balance von humanitärem Flüchtlingsrecht, modernem Einwanderungsrecht und verbesserter Integration darstellt.
Ich will in Anbetracht der Redezeit nur auf zwei Punkte eingehen, bei denen Sie zu dem Gesetz falsche Aussagen getroffen haben, nämlich erstens, was die Frage der Duldung betrifft. Ich halte es für völlig berechtigt, dass bei der Duldung zukünftig danach unterschieden wird, ob die Abschiebungshindernisse von dem Betroffenen
selbst gesetzt worden sind oder mit ihm selbst nichts zu tun haben. Es macht doch Sinn, an dieser Stelle zu unterscheiden. Deshalb ist eine Ausdifferenzierung von Duldung sinnvoll.
Zweitens. Was die sogenannte Kriminalisierung von Helferkreisen betrifft, argumentieren Sie auf der Basis eines Gesetzentwurfs, der irgendeine
Ursprungsfassung hat. Wenn Sie sehen, was der Bundestag letzte Woche beschlossen hat, dann findet darin diese Kriminalisierung von Helferkreisen nicht statt.
Ein letzter Satz zum Thema Bundesrat: Bekanntlich wird das Abstimmungsverhalten des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat von der Landesregierung bestimmt und nicht vom Landtag von Sachsen-Anhalt. Sollte es jedoch so sein, dass Ihre Rechtsauffassung zutrifft und das Gesetz zustimmungspflichtig sei - so eindeutig, wie Sie das vorhin vorgetragen haben -, dann gehe ich davon aus, dass der Bundespräsident selbiges Gesetz nicht unterzeichnen würde. Die Mehrheit der Länder vertritt aber auch nicht die Auffassung, dass keine Zustimmungspflicht besteht. Wir werden das sehen. - Herzlichen Dank.
Herr Erben, Herr Striegel hat eine Frage an Sie oder eine Zwischenbemerkung; das werden wir gleich sehen.
Herr Kollege Erben, ich würde Sie gerne fragen wollen, wie Ihre Fraktion die Entwicklung hinsichtlich dieses Gesetzespaketes im Bereich Beschäftigungsduldung sieht. Ist das, was dort - auch mithilfe Ihrer Fraktion - im Bundesrat erreicht worden ist, ausreichend, oder haben wir es hier mit der Situation zu tun, dass im Beschäftigungsduldungsverbesserungsgesetz Fortschritte erreicht worden sind, die jetzt wieder zurückgenommen werden, was letztlich dazu führt, dass Menschen von ihren Arbeitsplätzen, von ihren Ausbildungsplätzen abgeschoben werden können?
Ich müsste jetzt noch einmal genau in das beschlossene Gesetz schauen. Wenn ich es aber richtig in Erinnerung habe, gelten die bisherigen Regelungen noch über einen langen Zeitraum fort. Ich habe jetzt leider nicht im Blick, ob es 2023 oder in dieser Größenordnung ist; ich weiß dies nicht mehr genau. Das ist auf Intervention der Bundestagsfraktion der SPD erfolgt und so festgeschrieben worden.
stimmungspflichtig oder nicht: Frau Quade hat eben die Position unserer Fraktion dargelegt, dass das Gesetz zustimmungspflichtig sei und dass der Vermittlungsausschuss angerufen werden müsse. Sie hat auch dargestellt, warum, nämlich hauptsächlich wegen der Landesfinanzen, die daran hängen. Welche Position hat sich hierzu die SPD-Fraktion gebildet? Ist das Gesetz auch aus der Sicht der SPD-Fraktion zustimmungspflichtig? Mit welcher Position gehen Sie in Anbetracht der Landesfinanzen, die daran hängen, wie Frau Quade Ihnen geschildert hat, in die Debatte?
Herr Kollege Gebhardt, ich glaube, Sie verwechseln hier zwei juristische Ebenen; denn ich habe vorhin Frau Quade so verstanden, dass das Gesetz zustimmungspflichtig sei und am Ende nur mit einer Mehrheit im Bundesrat zum Gesetz wird.
Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hat ja die Richtung, das Gesetz, obwohl es nicht zustimmungspflichtig ist, mit einer Mehrheit durch Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuhalten.
Das sind juristisch zwei völlig unterschiedliche Ebnen. Denn für das, was Sie begehren, das Land möge doch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses plädieren, kommt es überhaupt nicht darauf an, ob es zustimmungspflichtig ist oder nicht. Die Frage kann ich nicht mit Ja, Nein oder Vielleicht beantworten. Wir bewegen uns hier auf zwei juristisch unterschiedlichen Ebnen des Bundesratsverfahrens.
(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Sollte das Land den Vermittlungsausschuss anrufen oder sollten wir uns daran beteiligen?)
Das ist jetzt eine Nachfrage. Das nächste Mal machen wir es so, dass Sie noch einmal ans Mikrofon gehen. - Herr Erben, Sie können noch einmal antworten, wenn Sie wollen.
Es geht nicht um das Sollen. Sie kennen unsere Regeln, wie das Abstimmungsverfahren im Bundesrat festgelegt wird. Das heißt, wenn einer der Partner widerspricht, dann wird der Vermittlungsausschuss nicht angerufen.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann hat für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Rausch das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE kennt offenbar immer noch nicht den Unterschied zwischen Asyl und Einwanderung, kennt auch nicht den Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Asylberechtigten. Und Herr Minister Stahlknecht kennt anscheinend nicht den Unterschied zwischen Gästen und Leuten, die zu einem kommen, sich nicht ausweisen können, die ich nicht kenne.
Ich lasse doch auch niemanden bei mir zu Hause hinein, wenn ich nicht weiß, wer das ist, wo er geboren worden ist, und wenn er sich nicht benimmt. - Das sind erst einmal zwei grundsätzliche Dinge.
Zum vorliegenden Antrag. Ziel des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sind die Fälle, die im Asylverfahren durchgefallen sind und sich trotzdem noch in Deutschland aufhalten und eine Zusammenarbeit mit den Behörden behindern, indem sie beispielsweise ihre Herkunft oder Identität verschleiern. Das heißt, das sind Gesetzesbrecher. Asylberechtigte, die tatsächlich Schutz vor politischer Verfolgung auf Zeit gehabt hätten, zum Beispiel Edward Snowden, haben in Deutschland kein Asyl bekommen.
Zu dem Thema Kosten: Wenn es heißt, die Länder müssen so viele Kosten übernehmen, dann sage ich Ihnen, die Mehrkosten für das Land entstehen ja dem Steuerzahler in Millionen- oder sogar in Milliardenhöhe, wenn diese Geduldeten nicht wieder ausreisepflichtig sind und weiter im Sozialnetz hängen. Sie verursachen Strafverfahren, benötigen Staatsanwälte, beschäftigen die Polizei und verursachen auch noch den Fachkräftemangel, indem sie nämlich in alle Teile der Bevölkerung eindringen.
Sie wollen den Gesetzentwurf verhindern. Sie wollen alle Menschen der Welt einladen und ihnen auf unsere Kosten ein schönes Leben machen. Wir brauchen keine weitere unkontrollierte Masseneinwanderung. Wir brauchen klare Verhältnisse, wie zum Beispiel in Australien, wo man sich genau aussucht, wer kommen darf und wer nicht, meine Damen und Herren.
Wenn man der Debatte der letzten Sitzung zugehört hat, könnte man ein trauriges Bild von der SPD gewinnen. Man hat den Eindruck, die SPD in Sachsen-Anhalt will es den Kommunisten der SED nachtun. Deswegen war ich jetzt sehr über
rascht von den Äußerungen des Herrn Erben. Ich muss aber sagen, Herr Erben, Sie machen es Ihrer Kollegin Frau Dr. Eva Högl gleich, die zu der Thematik Folgendes sagt:
„[...] zu Rechtsstaat und Demokratie gehört: Wer nicht als asylsuchend anerkannt wird und unter gar keinen Umständen in unserem Land bleiben darf, der muss unser Land auch wieder verlassen.“