Hätten Sie dem Einbringer, dem Kollegen Kurze, zugehört, hätten Sie auch gewusst, warum dieser Gesetzentwurf heute hier eingebracht wurde.
Er hat nämlich seine gesamte Schlusspassage der Terminleiste gewidmet und hat nach meiner Erinnerung darauf hingewiesen, dass das Gesetz spätestens am 12. Dezember Kraft getreten sein muss, damit am 13. Dezember theoretisch die ersten Wahlbewerber in diesem Land aufgestellt werden können.
Wir vollziehen mit dem Gesetz - ich habe jetzt nicht mehr viel Redezeit, deswegen will ich das ganz schnell machen - die Verkleinerung des Landtages und bilden das in den Wahlkreisen ab.
Wir schaffen - wie bereits im Kommunalverfassungsgesetz - den Wahlrechtsausschluss für gesetzlich Betreute ab und - das will ich für meine Fraktion hier kundtun - wir haben die Erwartung, dass auch in der Landeswahlordnung durch die Landesregierung solche Fragen wie einfache Sprache etc. - ich beziehe mich auf den Entschließungsantrag des Landtages vom April dieses Jahr zum inklusiven Wahlrecht - umgesetzt werden.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Erben. Ich sehe hierzu keine Fragen. - Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. - Ach, Herr Farle, Entschuldigung. Das habe ich nicht gesehen. Sehen Sie es mir nach. Wenn solche Unruhe herrscht, dann kommt man schon mal etwas ins Trudeln.
Aber ich stelle mich natürlich vollständig hinter meinen Kollegen Daniel Roi, der - wir haben uns darüber unterhalten - an diesem Wahlgesetz mitarbeiten wird.
Ich gebe Ihnen recht: Dieses Wahlgesetz ist eben nicht in dem gesamten Paket der Reformkommission enthalten, sondern es wird heute in erster Lesung eingebracht. Wie natürlich bei anderen Gesetzentwürfen auch werden wir dazu unsere Meinung festlegen. Ich habe unsere Fraktion selbstverständlich darüber informiert, wie der Stand der Dinge ist. Wir haben zweimal in der Fraktion
über die Parlamentsreformergebnisse beraten. Wir werden dann auch über dieses Wahlgesetz - dazu sind wir noch nicht im Detail gekommen - diskutieren und werden auch für diese Regelung
- Herr Striegel, wissen Sie, ich stehe in diesem Fall hinter Herrn Roi, weil er eine Lücke gefunden hat. Wenn ich sie entdeckt hätte, hätte ich dazu auch schon gesprochen. Ja, das muss auch einmal selbstkritisch sehen. Nur, ich bin nicht das wandelnde Lexikon im Hinblick auf alle Gesetze und ich habe auch zehn verschiedene Verpflichtungen.
Wir werden zu diesen Dingen, auch zu der Frage der automatischen Diätenerhöhung, hier noch entsprechende Anträge einbringen. Das haben wir in der Fraktion schon beschlossen. In dem Zusammenhang werden Sie sich damit beschäftigen müssen. Wir wollen einfach, dass an der Stelle Geld gespart wird. Ich würde mich freuen, wenn man dem Anliegen, also dem, was hier so vorgetragen wurde, auch nachkommen würde. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Farle. Trotzdem muss ich einen Hinweis geben: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Darüber kann an anderen Stellen diskutiert werden.
Aber das ist nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfes. - Herr Erben, Sie können natürlich darauf erwidern.
Ich will das gern tun. Zunächst möchte ich Herrn Farle attestieren - das ist möglicherweise jetzt aber für Sie von Nachteil, wenn ich ihm das attestiere, wenn ich sehe, wie sich Herr Roi hier vorhin Ihnen gegenüber verhalten hat -, dass Herr Farle in der Parlamentsreformkommission - die Kollegen PGF werden das bestätigen - in weiten Teilen doch sehr konstruktiv mitgearbeitet hat. Er hat auch gesagt, was er nicht mitmacht; gar keine Frage. Das will ich ihm durchaus zugestehen. Das hilft Ihnen jetzt aber vielleicht bei Herrn Roi, was auch immer er da im Schilde führt, nicht weiter.
Aber alles das, was Sie ansprechen, ist im Abgeordnetengesetz - Frau Präsidentin sprach es richtigerweise an -, in der Geschäftsordnung - das ist das, was Herr Roi ansprach, Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen - und in der Landesverfassung geregelt. Und keines dieser Gesetze bzw. kein Instrument des parlamentarischen Rechts, also die Geschäftsordnung, fassen wir in dem jetzt hier vorliegenden Gesetzentwurf an.
Ich glaube, es wäre heute auch für den Zeitplan und die Debattenkultur sehr gut gewesen, Herr Roi, wenn Sie Herrn Kurze zugehört hätten. Dann hätten Sie nämlich gewusst, dass Sie Ihren Redetext, den Sie vorbereitet haben, getrost hätten beiseitelegen können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich weise den Abg. Erben noch einmal darauf hin, dass es eine Enquete-Kommission zur direkten Demokratie gab. Dort haben wir sämtliche Sachen zum Volksabstimmungsgesetz und zum Wahlgesetz vorgetragen. Es ging unter anderem um die Senkung der Hürden für die Volksbegehren, die Direktwahl des Ministerpräsidenten und auch - -
- Ja, und das werden wir auch jetzt in dem Prozess wieder beantragen. Also, das liegt ja alles schon vor, Herr Erben.
Dann will ich noch auf den Vorwurf, den Sie mir gegenüber gebracht haben, eingehen. Es gibt diese sogenannte - jetzt muss ich den Namen nachschlagen - Schindelbrucher Verständigung. Das war die Geschichte, wo sich die PGF getroffen haben. Unser PGF hat dort unter Vorbehalt der Zustimmung der Fraktion seine Meinung geäußert.
Aber der 6. Juni, Herr Erben, kam nicht von der AfD-Fraktion, und der steht unter Punkt 4 in Ihrer Erklärung, unter Punkt 4 - Wahlgesetz. Dort wird in Punkt 4.2 der 6. Juni genannt.
Jetzt tun Sie nicht so, als ob die AfD diesen Termin vorgeschlagen hat. Ja, es stimmt, uns ist erst jetzt aufgefallen, was damit eigentlich zusammenhängt, wenn wir wieder vier Wochen für die Landtagskonstituierung annehmen. Wir haben das heute hier gesagt, weil wir das einfach für einen Skandal halten, nicht mehr und nicht weniger. - Danke schön.
Herr Roi, ich möchte - Sie dürfen auch gleich reden, Herr Gallert - noch einmal darauf hinweisen: Sie können sich in mehreren Gruppen überall und auch mit den Fraktionen treffen. Sie können über das eine oder andere Thema sprechen. Die Festsetzung des Wahltermines werde ich vorschlagen und niemand sonst.
Die Frau Präsidentin hat das völlig korrekt dargestellt. Es hat im Übrigen niemand heute hier behauptet, auch in keinem der Zwischenrufe, dass die AfD den 6. Juni vorgeschlagen habe. Das stimmt überhaupt nicht. Das hat auch niemand behauptet. Bilden Sie doch keine Legenden!