Ich möchte abschließen: Ich sehe im Augenblick vor dem Hintergrund unserer Prüfungsmöglichkeiten rechtlich keine Möglichkeit, dem Landesrechnungshof, so wie es in Schleswig-Holstein
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. Frau Ministerin, ich weiß, dass es sehr schwierig ist, innerhalb von drei Minuten - Sie hätten im Prinzip auch nur drei Minuten Redezeit gehabt - zu antworten.
Ja, deshalb sage ich ja, es ist sehr schwierig; aber ich bitte Sie, vielleicht doch etwas kürzer zu antworten, wenn es möglich ist. - Nun ist Herr Borgwardt an der Reihe, danach habe ich eine Nachfrage von Herrn Szarata gesehen.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich wollte von Ihnen, liebe Frau Grimm-Benne, nur bestätigt haben, dass es doch wohl so war, dass ursächlich für die Entscheidung der Koalition im Ausschuss die Kurzfristigkeit war und man sozusagen auf die Formalie abgestellt hat und nicht auf eine inhaltliche Bewertung. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?
Ich bitte auch nur um eine bzw. zwei Bestätigungen. Erstens. Im Teilhabestärkungsgesetz - das haben Sie eben ausgeführt - sehen Sie keine Möglichkeiten für weitere Prüfrechte. Das nehme ich erst einmal so hin.
Am Anfang hatten Sie aber ausgeführt - bezogen auf Ihr Zitat -, dass Sie sich nicht gegen Maßnahmen wehren würden, die für mehr Transparenz sorgen. Das heißt in meinen Augen, dass Sie sich im Zweifel nicht gegen mehr Prüfrechte aussprechen würden. Wenn wir also noch Möglichkeiten sehen bzw. finden, dann ist zwangsläufig nicht damit zu rechnen, dass Ihr Haus das torpediert, denn Sie haben eben selbst gesagt, dass es wichtig sei, Möglichkeiten zu finden, die mehr
Transparenz schaffen. Ich denke, diese brauchen wir dringend, denn die Skandale gab es und es hätte diese vielleicht nicht gegeben, wenn wir vernünftige Prüfrechte gehabt hätten. Ihr Haus wird das also nicht torpedieren, sodass dann auch unser Koalitionspartner das Ganze nicht von vornherein torpedieren muss.
Ich würde in diesem Zusammenhang bezüglich der Vorkommnisse bei der Lebenshilfe in unserem Land nicht von „Skandalen“ sprechen. Bisher hat der Vorstand der Lebenshilfe Ihre Punkte geprüft. Wir haben in dem anonymen Schreiben - jedenfalls in der Beantwortung der beiden Fragen, die gestellt worden sind - kein skandalöses Verhalten festgestellt. Das zum einen.
Zum Zweiten: Diese Maßnahmen dürfen nicht willkürlich sein, weil auch die Wohlfahrtsverbände verfassungsrechtlich geschützt sind. Sie können sich gegen einige Punkte auch rechtlich wehren. Deswegen sage ich immer: Es muss rechtlich so abgesichert sein, dass der Landesrechnungshof seine Rechte richtig und vor allen Dingen rechtsstaatlich ausüben kann.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir kommen zur nächsten Fragestellerin und das ist die AfD-Fraktion.
Meine Frage richtet sich wahrscheinlich auch an Sie, Frau Ministerin. Ich habe folgende Frage: Vor knapp zwei Wochen streikten Hunderte AmeosMitarbeiter an mehreren Standorten für bessere Arbeitsbedingungen. Ich denke, das haben wir alle mitbekommen.
Dieser in Deutschland nicht unübliche Vorgang stellt sich jedoch im Fall von Ameos etwas anders dar. Trotz mehrmaliger Bitte um Gespräche reagierte, wie bekannt ist, Ameos nicht. Mitarbeiter sollen sowohl per Rundmail als auch im direkten Personalgespräch bedroht worden sein. Ameos drohte nämlich bei einer Teilnahme an Streiks mit massiven Konsequenzen für den einzelnen Arbeitnehmer.
Mitarbeitern sowohl vor dem Streik als auch danach mit Konsequenzen gedroht hat, sollten sich diese an einem Streik beteiligen? Falls ja: Welche Konsequenzen werden sich aus diesem Umstand seitens der Landesregierung für Ameos selbst ergeben? Welche Rolle spielt Ameos weiterhin für die Landesregierung bei der zukünftigen Entwicklung des Krankenhausplanes?
Zur ersten Frage. Ja, der Landesregierung - jedenfalls mir - sind die Drohungen bekannt, die ausgesprochen worden sind. Mir sind auch schriftlich bestimmte Punkte mitgeteilt worden, insbesondere von ver.di, die auf der einen Seite den Tarifstreit führen.
Zum anderen haben wir eine Tarifautonomie und ein Streikrecht. Es ist zwischen den beiden Parteien, sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch auf der Arbeitnehmerseite, zusammen mit den Gewerkschaften auszuhandeln, wie die zukünftige Finanzierung und Bezahlung abläuft. Daraus hat sich der Staat immer noch herauszuhalten.
- danke schön - grenzwertig. Ich finde, derartige Einschüchterungen sind mit dem Streikrecht, das auch grundgesetzlich gesichert ist, nicht vereinbar. Aber es scheint bei bestimmten Arbeitgebern üblich zu sein. Wir werden ja am Freitag noch zu Enercon debattieren; dort ist es ähnlich. Es ist eine Struktur geschaffen worden, um Arbeitnehmerrechte einseitig einzuschränken.
Zum zweiten Punkt. Natürlich wird Ameos in der neuen Krankenhausplanung eine Rolle spielen, weil Ameos in der Krankenhausversorgung etabliert ist. Ameos bietet Leistungen an, die sich im neuen Krankenhausplan für bestimmte Regionen wiederfinden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Somit hat jetzt die Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. Frau Abg. Quade, Sie haben das Wort.
bündnisses Sachsen-Anhalt, die auf die Konsequenzen für die Vereine und Verbände aufmerksam machte, die auf eben jene Vereine und Verbände im Land durch die verspätete Haushaltsaufstellung zukommen. Die Frage, die sich daraus ergibt und die ich an die Landesregierung richte, ist: Wann bekommen die Träger Planungssicherheit für die Jahre 2020/2021?
Diese Frage wird der Finanzminister beantworten. - Bevor ich aber Herrn Minister Richter das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Studentinnen und Studenten des Studiengangs Journalistik der Hochschule Magdeburg-Stendal recht herzlich bei uns im Hohen Haus zu begrüßen. Herzlichen willkommen!
Frau Quade, Sie sprechen die vorläufige Haushaltsplanung an. Ich hatte, glaube ich, schon in der letzten Landtagsdebatte darauf hingewiesen, dass wir so weit wie nötig die Grundsätze der Haushaltsführung beachten und gleichzeitig versuchen werden, den Institutionen zu helfen, damit bei der Finanzierung der Arbeitsverhältnisse keine großen Unterbrechungen stattfinden.
Herr Minister, vielleicht können Sie auch die folgende Frage beantworten: Uns wurde in den letzten Jahren mehrfach und auch in diesem Jahr wieder mitgeteilt, dass Träger per Telefon gebeten worden sind, ihre Wirtschaftspläne anzupassen. Meine Frage ist, warum man diese Träger nicht schriftlich bittet, ihre Wirtschaftspläne anzupassen.
Die daraus logischerweise resultierende Frage wäre dann: Wie bindend ist denn diese mündliche Aufforderung für die Träger?
Ich habe keine Erkenntnisse zu möglichen Anfragen, dass Wirtschaftspläne anzupassen sind. Soll das aus dem Finanzministerium gekommen sein? - Das kann ich mir nicht vorstellen.
Vielleicht könnte jemand anderes von der Landesregierung die Frage netterweise beantworten, wenn Sie die Frage nicht selbst beantworten können.
Herr Richter, ich schaue jetzt noch einmal in Richtung Landesregierung. Wer kann darauf antworten? - Frau Grimm-Benne? - Moment, Herr Minister Richter, Sie müssten sich dann aber noch zur Verfügung halten.
- Meine sehr verehrten Damen und Herren der Landesregierung, es ist eine Frage gestellt worden. Jetzt muss sich natürlich jemand verantwortlich fühlen und auf die Frage antworten. - Herr Minister Robra, bitte.
Ohne direkt betroffen zu sein, will ich mich dafür verantwortlich fühlen. Sie hatten diese Frage ja Ressort für Ressort auch schriftlich gestellt. Die Antworten liegen, wie das im Umgang mit dem Parlament üblich ist, vor. Wenn wir jetzt nicht die mündliche - - Diese Anfrage hatten wir zur schriftlichen Beantwortung.
Die Anfragen haben wir beantwortet. Dabei ging es genau um diese Anfragen bei den Trägern, von denen Sie gesprochen haben. Das haben die Ressorts auf die schriftliche Anfrage hin beantwortet. Die Antworten für die jeweiligen Einzelpläne liegen vor. Für die Einzelpläne 02 und 17 kann ich Fehlanzeige erstatten.