Ich kann Ihnen Folgendes versichern: Der Kinderbeauftragte der Landesregierung war persönlich bei mir und hat sich bei mir entschuldigt, dass er - in Anführungsstrichen - bei der Tagung nicht mitbekommen hat, dass er noch einmal gesondert einen Bericht abzugeben hatte. Er hat an der Sondersitzung der Bund-Länder-AG in Berlin im Jahr 2019 teilgenommen. In dieser Sitzung wurde über noch strittige Fragen hinsichtlich der Verortung der Kinderrechte im Grundgesetz, über den Regelungsinhalt sowie über Kompromisslinien diskutiert. Ihm war nicht bekannt, dass die Länderberichte in den Abschlussbericht einzuarbeiten waren. Er hat sich entschuldigt, dass er das nicht gemacht hat. Es steht also nicht im Bericht, aber ich stelle mich vor den Mitarbeiter; denn er hat keine Sitzung dieser Arbeitsgruppe versäumt.
Wir selber haben, auch mit Ihrer Hilfe, schon im Landtag der letzten Wahlperiode sehr viel dafür getan, dass die Kinderrechte in unserer Landesverfassung stehen. Wenn Sie es verfolgt haben, dann wissen Sie, dass ich, als ich damals den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hatte, als wir in Quedlinburg waren, mit der damaligen Bundesministerin Schwesig in Berlin war und selbst das Schild dafür hochgehalten habe, dass wir Kinderrechte auch im Grundgesetz brauchen. Ich denke, diesbezüglich haben wir Richtiges getan.
Ich will Sie auf etwas aufmerksam machen. Ich habe gerade von einer Abteilungsleiterin einen Hinweis bekommen. Im Bundesrat wird in der nächsten Sitzung auch über die Gesetzesinitiative der Länder zur Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes beraten. Das war ein wichtiger Punkt. Dort wird es abgestimmt. Es geht um die Erhöhung der Bundesmittel. Wir kämpfen sehr um eine Erhöhung von 51 Millionen € auf 65 Millionen € zur Verstärkung des Kinderschutzes im Bereich Frühe Hilfen. Wenn das durchkommt, dann haben wir wieder ähnlich viel Geld auf der Bundesebene und auch für unser Landeszentrum Frühe Hilfen zur Verfügung.
Ich denke, wir sind in dem Bereich nicht untätig gewesen. Ich habe den Vortrag von Frau Hohmann auch so verstanden, dass wir in dem Bereich sehr weit vorangekommen sind, und bedanke mich dafür, dass Sie das anerkannt haben. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Es gibt Fragen - Zuerst ist Abg. Frau Hohmann an der Reihe. Sie darf eine Frage stellen. Bitte.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage, und zwar haben Sie ausführlich über die Pläne zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gesprochen und auch über die Vorhaben, die Sie gemeinsam mit dem Bildungsministerium im nächsten Jahr fortführen oder beginnen wollen. Meine Frage ist: Wie wollen Sie mit dem Antrag des Landesjugendhilfeausschusses umgehen, der diesbezüglich wirklich sehr präzise war? Er fordert unter anderem einen Landesbeauftragten für Schutz und Missbrauch für Sachsen-Anhalt. Haben Sie schon Maßnahmen ergriffen, um so eine Stelle in Sachsen-Anhalt zu schaffen, oder eher doch nicht?
Fachtagung dazu haben Sie ja teilgenommen. Das ist das Ergebnis und es ist der Wunsch derjenigen, die daran teilgenommen haben, dass wir das umsetzen. Der Bundesbeauftragte hat auch teilgenommen und uns gesagt, wie wir einen Landesbeauftragten etablieren und das umsetzen. Wir sind im Ministerium noch nicht ganz so weit, wie wir das wollen. Wir wollen auf jeden Fall in unserem Land eine Anlaufstelle für Kinder schaffen, die von Missbrauch bedroht sind bzw. diesen erlebt haben.
Ich nehme an der nächsten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses zur jährlichen Berichterstattung teil. Darin wird das sicherlich ein Punkt sein, den ich gegenüber dem Landesjugendhilfeausschuss darstellen werde.
Bevor wir zur nächsten Frage kommen, möchte ich schnell noch - ich habe das schon ein bisschen verpasst - auf unserer Besuchertribüne ganz herzlich Damen und Herren des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt begrüßen. Herzlich willkommen!
Entschuldigung, nicht des Landesverwaltungsamtes, sondern der Landesverwaltung. So viel Zeit muss sein.
Das ist zuweilen auch ein erheblicher Unterschied. - Frau Ministerin, gleich vorweg: Wir schätzen Sie für Ihr persönliches Engagement für die Kinderrechte und die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Deswegen hat es uns umso mehr verwundert, warum Sachsen-Anhalt in dem Bericht nicht vorkam. Es ist gut, dass wir das jetzt hier aufgeklärt haben. Das erspart uns auch eine Kleine Anfrage.
Ich habe eine Frage. Wir haben in unserem Antrag bewusst die drei Punkte aufgegriffen, die aus unserer Sicht im Grundgesetz festgeschrieben sein sollen: der Schutz, die Förderung und die Teilhabemöglichkeit von Kindern. Sie wissen sicherlich auch, dass insbesondere letzteres, also die Teilhabe bzw. Partizipation, in der großen Koalition nicht unumstritten ist. Die Gründe will ich gar nicht nennen. Ich halte sie teilweise für höchst absurd; nichtsdestotrotz ist es umstritten.
Ich frage Sie als Ministerin: Wie werden Sie sich im Bundesrat verhalten? Werden Sie tatsächlich zu diesen drei Punkten stehen - auch im Bericht aus dem Bundesjustizministerium wird angeregt, dabei zu bleiben -, oder welche Haltung nehmen Sie im Bundesrat dazu ein?
Bis zum Bundesrat ist es meistens ein etwas weiterer Weg. In den Ausschüssen, die vorgeschaltet sind, kann man seine A- oder B-Auffassung mitteilen. Dabei werde ich natürlich bei der A-Auffassung bleiben, die aus den A-Ressorts kommt. Aber ob das dann die endgültige Meinung der Landesregierung im Bundesrat ist - -
(Eva von Angern, DIE LINKE: Dann kam der Antrag ja genau richtig. Dazu kann man sich ja einmal verhalten!)
Danke, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Daher können wir nun in die Debatte der Fraktionen eintreten. Als Erster spricht für die Fraktion der CDU der Abg. Herr Krull. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Themen Kinderschutz und Frühe Hilfen sind meine absoluten Herzensthemen, und zwar nicht nur weil ich kinder- und jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin, sondern gerade auch weil ich zweifacher Vater bin. Ich hoffe, dass uns hier im Hohen Hause die Sicherung des Kindeswohls aller Kinder, unabhängig von deren biografischen Hintergründen, als gemeinsames Ziel verbindet.
Die Antragsteller haben sich bei der Formulierung ihrer insgesamt 39 Fragen sicherlich Gedanken gemacht und die Landesregierung hat mit ihrer Beantwortung im Umfang von 45 Seiten plus Anlagen ebenfalls deutlich gemacht, wie vielschichtig das Thema ist.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kommunen bedanken, die durch ihre Zuarbeiten diese Beantwortung überhaupt erst ermöglicht haben. Neben dem Alltagsgeschäft ist es sicherlich sehr herausfordernd gewesen, die benötigten Daten in der erforderlichen Quantität und Qualität zusammenzutragen. Möglicherweise ist dieser Aufwand auch ursächlich dafür, dass sich nicht alle Träger der örtlichen Jugendhilfe in vollem Umfang beteiligt haben.
Aus meiner Sicht macht das vorliegende Material deutlich, wie komplex die Themen Kinderschutz und Frühe Hilfen sind. Dabei spielen nicht nur die Kommunen eine große Rolle, sondern vor allem auch zahlreiche Dritte, wie zum Beispiel die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte und Ärztinnen der unterschiedlichen Fachrichtungen, Lehrerinnen und Lehrer, Polizeiangehörige und die engagierten Vereine, wie zum Beispiel der
Deutsche Kinderschutzbund. Nur in Zusammenarbeit und selbstverständlich unter Einbeziehung der Eltern kann es gelingen, die besonderen Schutzbedürfnisse der Jüngsten in unserer Gesellschaft sicherzustellen.
Als örtlicher Träger der Jugendhilfe sind die Landkreise und die kreisfreien Städte hierbei natürlich in mehrfacher Hinsicht in der Verantwortung, zum Beispiel durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen. Dass dies in unterschiedlichem Ausmaß passiert, macht auch die Beantwortung der Großen Anfrage deutlich; dazu später mehr.
Aber auch das Land nimmt seine Verantwortung wahr und fördert unterschiedliche Maßnahmen bzw. nimmt koordinierende und beratende Funktionen selbst wahr, insbesondere durch das Zentrum für Frühe Hilfen für Familien, welches beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration angesiedelt ist. Nach eigener Definition erfüllt es folgende Aufgaben - ich zitiere -:
„Die Unterstützung der lokalen Netzwerke Kinderschutz, die Beratung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, vor allem in Fragen des Aufbaus eines Qualitätsmanagements im Kinderschutz, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Verfahren, Methoden und Instrumenten der Gefährdungseinschätzung, die Unterstützung von Maßnahmen zur Deckung des Qualifizierungsbedarfes der in der Jugendhilfe oder sonstigen dem Kindeswohl dienenden Einrichtungen und Institutionen Tätigen, die Kooperation mit den gesetzlichen Krankenkassen, der weitere Aus- und Aufbau bereits vorhandener Projekte, wie zum Beispiel die Erhöhung der Anzahl der Familienhebammen und der Familienpaten des Landes Sachsen-Anhalt, sowie die Erstellung einer Internetwissensplattform.“
Zur Erreichung dieser Ziele werden unter anderem Fachtage zur Vernetzung oder Schaffung von Kommunikationsmöglichkeiten durchgeführt. In der Beantwortung der Anfrage wird bereits auf den Fachtag „Hinsehen. Hinhören. Handeln!“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eingegangen.
Im September dieses Jahres konnte ich selbst dabei sein, als ebenfalls in Magdeburg ein Fachtag mit dem Titel „Vernetzung im Sinne des Kinderschutzes - Kooperationsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote der Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen“ durchgeführt wurde. Dieser wurde in Kooperation des zuständigen Ministeriums mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt realisiert. Er richtete sich an die Mitwirkenden der Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen, an alle ambulant tätigen
Ärzte und Zahnärzte, insbesondere an die Kinder- und Jugendärzte und die Hausärzte sowie an Psychotherapeuten.
Was die gesetzlichen Grundlagen angeht, finden sich bereits im Grundgesetz erste Regelungen, in denen der Kinderschutz quasi als Staatsziel verankert ist, natürlich auch im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - und auch im Gesetz zum Schutz des Kinderwohls und zur Förderung der Kindergesundheit, kurz Kinderschutzgesetz, aus dem Jahr 2009.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Feld gilt vielleicht einmal besonders herausragend, dass Prävention der entscheidende Faktor ist, insbesondere was die Kindergesundheit angeht. Herausgreifen möchte ich die Zahngesundheit. Wenn ein Großteil der Fälle frühkindlicher Karies bei den Null- bis Dreijährigen von mehr als 70 % auf nur 4 % der untersuchten Kinder entfällt, kann dies nur erschrecken. Diese Kinder werden wohl ihr ganzes Leben lang unter den Folgen leiden, zum Beispiel durch Ausgrenzungserfahrungen oder Defizite bei der Kommunikation, weil sie in der Sprachentwicklung entsprechend gehemmt waren.
Die Gruppenprophylaxe in den Kindertageseinrichtungen spielt für die Zahngesundheit eine bedeutende Rolle und müsste aus meiner Sicht gestärkt werden.
Positiv zu bewerten ist - das klang bereits an -, dass die Anzahl der Kinder, die an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben, im Vergleich von 2005 zu 2018 deutlich gestiegen ist. Das Ziel muss aus meiner Sicht jedoch eine Quote von nahezu 100 % sein. Daher können wir mit einem Anteil von 77 % nicht zufrieden sein. Gerade die Hebammen, Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen können insbesondere bei gefährdeten Familien wichtige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen sein.
In der Anfrage erkundigt man sich auch danach, wie sich die Anzahl der Kinder mit seelischemotionalen und psychosozialen Belastungen oder Behinderungen entwickelt hat. Aufgrund fehlender statistischer Daten gibt es hierzu keine umfassende Antwort. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mit dem aktuell vorliegenden Gutachten zur psychiatrischen Versorgung vor allem noch ein Mangel an niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie in unserem Bundesland festgestellt werden muss.
Auf die unterschiedliche Personalausstattung in den Jugendämtern, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, bin ich bereits kurz eingegangen. Auch in diesem Bereich zeigen sich die Auswirkungen des Fachkräftemangels.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter für ihren Dienst zu danken. Die Arbeitsbelastung, gerade aufgrund einer erhöhten Aufmerksamkeit für das Thema Kinderschutz und damit entsprechend vermehrter Meldungen an die Jugendämter, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig sind bestimmte Entscheidungen, zum Beispiel zu der Inobhutnahme von Kindern, aus unterschiedlichen Gründen garantiert nicht einfach und erfordern neben einer hohen fachlichen Kompetenz ein großes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen. Wir alle kennen die
schrecklichen Folgen, die es haben kann, wenn es hierbei, aus welchen Gründen auch immer, zu Fehlentscheidungen kommt.
In der weiteren Beantwortung der Großen Anfrage wird auch noch einmal deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren vor Ort ist. Nicht nur deren Vernetzung mit dem Ziel der Weitergabe relevanter Informationen im Fall der Fälle, sondern auch die Kenntnis über die unterschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen der Kooperation ist für eine erfolgreiche Arbeit unabdingbar.
Ein Großteil der vorliegenden Drucksache und auch die Beantwortung der Fragen gehen auf die Arbeit der lokalen Netzwerke Kinderschutz ein. Zu deren Einrichtung sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet. Aus meiner Sicht wird deutlich, wie vielfältig deren an den lokalen Bedarfen ausgerichtete Arbeit ist. Dabei gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen allein aufgrund der Bevölkerungsstruktur, der Möglichkeiten der Mobilität und damit auch der Erreichung entsprechender Angebote. Den Netzwerkpartnern möchte ich ebenfalls für ihre Mitarbeit danken.
Bezüglich der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Netzwerkarbeit erscheint mir die Schwankungsbreite in Sachsen-Anhalt doch ziemlich groß und prüfenswert. Während der Landkreis Jerichower Land seine Ausgaben auf rund 60 000 € beziffert, sind es in Mansfeld-Südharz 418 000 €. Dies ist ein Unterschied, der sich nicht allein aufgrund unterschiedlicher Bevölkerungszahlen von 90 000 bzw. 136 000 erklären lässt.
Wichtig ist vor allem die Informations- und Aufklärungsarbeit, nicht nur für die Fachkräfte selbst, sondern vor allem auch für die Eltern, damit diese ihrer Verantwortung gerecht werden können. Dazu werden unterschiedliche Wege beschritten. Aus meiner Perspektive muss es vor allem Angebote an Orten geben, wo sich Eltern ohnehin aufhalten bzw. die sie besuchen, also nicht nur in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Arztpraxen oder Jobcentern, sondern warum nicht auch in Einkaufszentren oder Sporteinrichtungen, wie der MDCC-Arena, vielen hier besser bekannt als Heinz-Krügel-Stadion.
Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Politik ist wichtig, nicht zuletzt im Rahmen der Jugendhilfeausschüsse. Ich selbst bin Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Landeshauptstadt, und das seit mittlerweile 20 Jahren. Hierbei habe ich eine grundsätzlich gute Zusammenarbeit über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg kennengelernt. Rein rechtlich ist es auch so, dass der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes ist.
Die Vielfalt weiterer Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel durch die bereits genannten Familienhebammen, Familienpaten und Beratungsstellen, wäre vermutlich - und das zu Recht - eine eigene Debatte wert. Wichtig sind hierbei vor allem Strukturen, die verlässliche Rahmenbedingungen, auch in Fragen der Finanzierung, haben, gerade weil ein gutes Vertrauensverhältnis häufig auf langjährigen Beziehungen basiert.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Das Kindeswohl hat für uns als CDU-Landtagsfraktion oberste Priorität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern konnten wir den Tag der Kinderrechte feiern, insbesondere das Jubiläum der Verabschiedung der entsprechenden UN-Konvention vor 30 Jahren. Bezüglich der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz möchte ich zwei Zitate anführen, zum einen aus dem Regierungsprogramm 2017 bis 2021 der CDU/CSU mit dem Titel „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“. Dort findet sich folgender Auszug:
„Kinderrechte ins Grundgesetz. Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“