Protokoll der Sitzung vom 29.09.2016

Darüber sollte im Land, im Landtag und im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr diskutiert werden.

Wenn Sachsen-Anhalt jetzt kein Landesverkehrsfinanzierungsgesetz auf den Weg bringt, dann ist zu vermuten, dass wir darüber zu jeder Haushaltsaufstellung im Landtag debattieren und schließlich dringende Investitionen in das Verkehrswegenetz und in den ÖPNV aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abg. Hildebrandt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Lüddemann. Bitte, Frau Abg. Lüddemann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Bund und Länder stehen vor einer grundlegenden Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ab dem Jahr 2020 gilt die neue Schuldenbremse des Grundgesetzes für die Bundesländer. Das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz laufen Ende des Jahres 2019 aus wie auch eine Reihe weiterer Regelungen über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, eben das in Rede stehende Entflechtungsgesetz und einzelne Förderprogramme, die aber nicht Gegenstand der Debatte heute sein sollen.

Wir Grüne treten insgesamt dafür ein, dass das Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen umfassend neu verhandelt wird. Die gesamte Bandbreite der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss auf den Tisch, nicht nur der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne. Angesichts des Umfangs des Reformvorhabens sollte dieses unverzüglich begonnen und möglichst noch in dieser Legislaturperiode des Bundes abgeschlossen werden.

Wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Infrastruktur werden durch die Länder und die Kommunen sichergestellt. Dies gilt insbesondere für die frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern, die Schulen und Hochschulen, aber auch die Gewährleistung der inneren Sicherheit. Viele Länder und Kommu

nen haben in der Vergangenheit zur Finanzierung dieser Aufgaben auch Kredite aufgenommen. Mit der neuen Schuldenbremse ist dies spätestens ab dem Jahr 2020 nicht mehr möglich.

Länder und Kommunen müssen in Zukunft über eine dauerhafte und verlässliche Finanzausstattung verfügen können, um die bestehenden Angebote abzusichern und in wichtigen Zukunftsbereichen weiterhin investieren zu können.

Insofern zeigt unser Antrag - das ist von den Kollegen der regierungstragenden Fraktionen ausgeführt worden - Verlässlichkeit im Bereich der Landesförderung. Auch zeigt er, dass uns bewusst ist, dass es erst nach dem Jahr 2019 richtig spannend wird, dass wir darauf vorbereitet sind und dort die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. - Herr Dr. Grube hat noch einmal die Chance. Sie haben das Wort, Herr Dr. Grube.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Wir alle in diesem Haus, auch die LINKEN, sind uns im Prinzip einig, dass die Landesregierung zum Bund gehen und sagen soll: Lieber Bund, ab 2020 brauchen wir das Geld auf alle Fälle auch noch, weil wir es nicht hinbekommen.

Sie sagen: Das ist uns nicht genug. Wir wollen, dass ihr hingeht und sagt, wir brauchen das Geld auf alle Fälle nicht nur weiter, sondern wir brauchen mehr. - Das finde ich als Verhandlungsposition grundsätzlich erst einmal ein bisschen schwierig.

Der zweite Grund, warum das Ganze in dem Antrag nicht richtig Sinn macht, ist: Der Antrag und Ihre Begründung passen nicht zusammen. In Ihrer Begründung schreiben Sie: Wir sind im Moment nicht förderfähig. - Das ist an sich kein Grund, einen Antrag abzulehnen. Trotzdem gibt es einen Widerspruch.

In Ihrer Begründung schreiben Sie: Wir wollen alle Verkehrsarten förderfähig haben, Carsharing usw. usf. - Darüber kann man grundsätzlich reden. Aber in Ihrem Antrag führen Sie nicht aus, dass wir die Förderung gleichberechtigt machen sollen, sondern die Verteilung. Wenn ich die Verteilung gleichberechtigt machen soll, dann heißt das: 33 % Straße, 33 % ÖPNV und 33 % Radverkehr.

Das kann man en passant nicht beschließen. Deswegen beschließen wir unseren Antrag. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Grube. - Herr Knöchel, bitte.

Herr Grube hat angefragt, ob es die Position der LINKEN ist, dass die Landesregierung ab dem Jahr 2020 mehr Geld fordern sollte. Wenn er Frau Hildebrandt richtig zugehört hat, dann wird er festgestellt haben, dass unsere Position dazu ist, dass wir fordern, dass die Mittel, die ursprünglich zur Entflechtung gedacht waren, aber tatsächlich Bedarfe der Länder abbilden, in die Bund-LänderGesamtfinanzierung und Finanzbeziehungen mit eingehen. - Das nur als Hinweis, damit das nicht falsch stehen bleibt.

Vielen Dank, Herr Knöchel. Dies wird auch so aufgenommen.

Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gesehen. Somit stimmen wir direkt über den Antrag in der Drs. 7/379 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Zögernd. Noch einige Stimmen auch aus der AfD-Fraktion.

(André Poggenburg, AfD: Drucksache?)

- Drs. 7/379. Das ist der Ursprungsantrag. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Antrag mit Mehrheit zugestimmt worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Wir haben sogar fast den Zeitplan eingehalten. Wir gehen jetzt in die einstündige Mittagspause und sehen uns um 14:05 Uhr wieder hier im Plenarsaal. Vielen Dank.

Unterbrechung: 13:04 Uhr.

Wiederbeginn: 14:06 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße alle pünktlichen Abgeordneten in diesem Haus.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD)

Ich stelle mit einem milden Blick in die Reihen fest, dass wir gerade noch beschlussfähig sind, und würde deswegen die weitere Sitzung eröffnen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

a) Beratung

Repowering von Windenergieanlagen erleichtern

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/331

b) Erste Beratung

Faire Windenergie in Sachsen-Anhalt fördern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/376

Einbringerin zu dem Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Abg. Frau Frederking vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie erhält nunmehr das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal an das Klimaabkommen von Paris erinnern. Dieses gibt der Staatengemeinschaft vor, den weltweiten Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu begrenzen. Dass der Klimawandel im vollen Gang ist, merken wir ganz deutlich. In den letzten 16 Monaten sind weltweit die höchsten Temperaturrekorde seit der Wetteraufzeichnung festzustellen gewesen. Der August 2016 lag mit 0,5 °C über der Durchschnittstemperatur vom August des Vorjahres.

Der Klimawandel vollzieht sich ganz rapide. Die Energieerzeugung hat den größten Anteil an den CO2-Emissionen. Das heißt, wir brauchen eine CO2-neutrale Energieversorgung. Wir müssen so schnell wie möglich auf eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Senkung des Energieverbrauchs umstellen.

Die erneuerbaren Energien dürfen nicht ausgebremst werden. Im Gegenteil, ihr Ausbau muss beschleunigt werden. Das, was wir als Land dafür tun können, sollten wir auch tun.

Die Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende. Ihr Anteil an der Energieproduktion muss deutlich erhöht werden. Sie muss zukünftig auch für Wärme und Verkehr zur Verfügung stehen, zum Beispiel für Wärmepumpen und Elektroautos.

Nach den Berechnungen von uns Grünen kann das auch funktionieren, ohne dass das gesamte Land mit Windenergieanlagen zugebaut wird.

(Frank Scheurell, CDU: Das wäre schön! - Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)

Wir haben errechnet, dass bei einer 100-prozentigen Versorgung mit erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt kaum mehr Anlagen als die heutigen 2 731 aufgebaut werden müssen. Je nach Annahme brauchen wir nur noch 150 bis 400 Windenergieanlagen mehr, um Sachsen-Anhalt und anteilig Ballungsräume mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Das Fazit für die zukünftige Entwicklung: erheblich mehr Windenergie bei geringer Erhöhung der Anlagenanzahl. Diese Anlagen der Zukunft werden größer und sollen rund viermal mehr Energie als die heutigen Anlagen produzieren. Um mehr Kilowattstunden produzieren zu können, müssen alte, kleinere Anlagen abgebaut und durch moderne, größere, leistungsfähigere und ertragsstärkere Windenergieanlagen ersetzt werden.

Diese zwingende Verknüpfung von Rückbau und Neubau in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang nennt man Repowering. Leider haben sich die bundespolitischen Rahmenbedingungen verschlechtert. Mit dem EEG 2014 wurde der Repoweringbonus abgeschafft. Deshalb wollen wir Grünen nun zusammen mit unseren Koalitionspartnern die Türen in Sachsen-Anhalt aufstoßen, um Repowering zu erleichtern und anzuregen.

Zentral geht es uns um die folgenden beiden Punkte: Sicherstellung von ausreichend Fläche für das Repowering und Ermöglichung des Repowerings im Verhältnis 1 : 1 für solche Einzelwindanlagen, die heute außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen.

Dieser Konsens sollte länger als eine Legislaturperiode bestehen, weil Investitionen in Anlagen und Infrastrukturen von erneuerbaren Energien langfristig angelegt sind. Unsere jetzigen Aktivitäten und Maßnahmen werden sich besonders nach dem 31. Dezember 2020 positiv auswirken, weil dann Windenergieanlagen in erheblichem Umfang aus der EEG-Vergütung herausfallen.