Protokoll der Sitzung vom 18.12.2019

Hingegen fällt eine Honorartätigkeit nicht unter den Unfallversicherungsschutz der Feuerwehrunfallkasse und ist gegebenenfalls steuerlich und rechtlich anders zu handhaben.

Ein entsprechender klarstellender Erlass mit der Regelung, dass Kreisausbilder ehrenamtlich oder auf Honorarbasis in der Aus- und Fortbildung tätig werden können, wurde am 5. Dezember 2019 an das Landesverwaltungsamt versandt. Geregelt wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigung je Ausbildungstag für die verantwortlichen Kreisausbilder und für Ausbildungshelfer, die nicht zu beanstanden ist. Die Erstattung von Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und des Wohnortes bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

In Kürze wird den Kommunen auch die Möglichkeit für eine Abgeltung der Unfallversicherung für Honorarkräfte offeriert, die unter 3 € je Ausbildungstag liegen wird.

Ich kann für meine Fraktion feststellen, dass die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt durch den Erlass nicht gefährdet ist oder gefährdet war. Durch den klarstellenden Erlass hoffen wir natürlich, dass hier jetzt ein bisschen Weihnachtsfrieden einkehrt und das ganze Thema zur Ruhe kommt.

Wir wollen uns noch einmal im Innenausschuss mit der gesamten Problematik auseinandersetzen. Ich verweise in dem Zusammenhang dann auf die Debatte im Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Schulenburg. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldung. - Wir kommen zum nächsten Redner. Aber ich sehe, das fraktionslose Mitglied Herr Poggenburg ist nicht im Raum. Dann gehen wir weiter: Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt die Abg. Frau Bahlmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe für meine Fraktion DIE LINKE den Antrag gestellt und habe somit auch das letzte Wort. Ich freue mich darüber, dass sich das Hohe Haus durchaus positiv dazu bekannt hat, über dieses Thema zu sprechen.

Was mich nicht freut, ist, dass wir jetzt den Antrag in den Innenausschuss überweisen, weil er da wahrscheinlich erst mal wieder für ein paar Wochen oder Monate versumpft.

(Zurufe von der AfD - Swen Knöchel, DIE LINKE: Ja, ja!)

Und die Feuerwehren, die eigentlich heute ein Bekenntnis für oder gegen die Kreisausbildung er

wartet hätten, müssen auf das Beratungsergebnis lange warten.

(Beifall bei der LINKEN und bei der AfD)

Nichtsdestotrotz verschließen wir uns dem Antrag von Herrn Erben nicht, darüber im Innenausschuss zu diskutieren. Ich rege an dieser Stelle an, dass wir auch die Feuerwehren im Rahmen eines Fachgesprächs in die Diskussion im Innenausschuss einbeziehen.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD)

Denn es geht um ihre Entschädigungen, es geht um ihre Freizeit, die sie für uns alle opfern. Deshalb gehört sich das einfach so.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD)

Dann wollte ich noch sagen, ich kann es nicht verstehen, warum wir oftmals die Entschädigungen für Kreis- und Gemeinderäte alle paar Jahre - das sind auch Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt - nach oben korrigieren.

(Zustimmung von Lydia Funke, AfD - Ein Zuschauer auf der Tribüne klatscht)

Einen kleinen Moment bitte, Frau Bahlmann. - Ich kann Ihre Euphorie dort oben auf der Zuschauertribüne durchaus verstehen; aber Sie sind zu Ihrem Besuch hier im Landtag auch darauf hingewiesen worden, auf den Tribünen bitte nicht zu applaudieren und nicht irgendwelche Kundgebungen zu machen. Sehen Sie es mir nach, aber das ist einfach nicht gestattet; denn nur unter der genannten Prämisse sind Sie hier heute zu Gast im Plenarsaal. - Frau Bahlmann, bitte.

Ich wiederhole noch einmal meinen letzten Satz: Ich kann es nicht verstehen, warum wir die Aufwandsentschädigungen für Kreis- und Gemeinderäte alle paar Jahre nach oben korrigieren und uns damit bei den Feuerwehren, die viel mehr Engagement an den Tag legen und oftmals viel mehr leisten als unsere Kreis- und Gemeinderäte in den Parlamenten, aber so schwer tun. Das tut mir für die Feuerwehren sehr leid. Aber ich hoffe, wir finden auch für die Feuerwehren noch eine vernünftige Lösung. Jedenfalls wir als LINKE setzen uns dafür ein, dass daraus etwas wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Bahlmann. Es gibt eine Wortmeldung. Möchten Sie darauf antworten? Der

Abg. Herr Roi hat sich zu Wort gemeldet. - Eine Frage können Sie nicht mehr stellen, Herr Roi. Oder Sie stellen sie und sie bleibt dann im Raum stehen.

Es ist eine Intervention.

Ich will DIE LINKE am Ende der Debatte dazu aufrufen, den Überweisungsantrag abzulehnen. Wir stimmen dann mit. Und dann stimmen wir gemeinsam für den Antrag. Wir haben hier aktuell die Mehrheit im Hause. Also, bitte, jetzt liegt es an Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt an der Stelle, an der wir in das Abstimmungsverfahren eintreten wollen. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag - -

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind mitten im Abstimmungsverfahren. Wenn Sie denken, Sie brauchten jetzt ein bisschen Auszeit, die gönne ich Ihnen diese gern. Dann werden wir die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrechen. Ich habe Ihnen dieses auch vorgestern schon einmal angeboten; das können wir gern machen. Wenn wir jetzt aber im Abstimmungsverfahren sind, dann bitte ich Sie um die erforderliche um Ruhe, damit wir abstimmen können.

Also noch einmal: Wir sind im Abstimmungsverfahren und es gibt einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied enthält sich der Stimme. Damit ist der Antrag in den Fachausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 24 ist erledigt.

(Starke Unruhe)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf hinweisen, dass wir noch nicht am Ende dieser Landtagssitzung angekommen sind, auch wenn Sie sich vorne an den Ausgängen bereits zu verbrüdern versuchen. Ich denke, wir sollten auch den letzten Tagesordnungspunkt von heute noch ordnungsgemäß abhandeln.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 25

Erste Beratung

Aufstiegsfortbildungsförderung auch für integrierte Erzieher*innenausbildung öffnen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5391

Einbringerin ist Frau Hohmann, die schon eine ganze Weile parat steht. Bevor ich ihr jedoch das Wort erteile, möchte ich Sie alle um mehr Ruhe bitten. - Sie haben jetzt das Wort, Frau Hohmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede und vielleicht auch zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen von einer Petition berichten, die uns gleich zu Beginn der Legislaturperiode im Ausschuss vor einige Herausforderungen stellte. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden sich sicherlich genauestens an diese Petition erinnern.

Worum ging es? - Uns erreichte 2016 die Petition eines jungen Mannes, der dringend unserer Hilfe bedurfte. Er hatte aufgrund einer schweren Krankheit seiner Mutter sein Lehramtsstudium abgebrochen. Er wollte zur Unterstützung seiner Mutter wieder in die Nähe des Heimatortes zurückziehen und sich vor Ort um eine Ausbildung bemühen.

Schnell fand sich auch eine Möglichkeit. Er nahm eine praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher auf und stellte auch hierfür einen Antrag auf BAföG. Dieser wurde ihm verwehrt, weil er sein Studium abgebrochen hatte. Leider versäumte er es, einen Widerspruch einzureichen, sodass dieser Bescheid rechtswirksam wurde. Auch sein Wohngeldantrag wurde abschlägig beschieden. Er konnte kein Einkommen - außer seinem Kindergeld - nachweisen. Was nun?

Aus dem Wirtschaftsministerium kam dann ein erfreulicher Hinweis, wie dem jungen Mann geholfen werden könnte. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 2016 wurde die AFBG-Förderung auch für Personen - -

(Anhaltende starke Unruhe)

- Ach Leute!

Frau Hohmann, ich kann Sie durchaus verstehen. Aber ich finde es noch schwerer, der Debatte zu

folgen gerade für unsere beiden Damen, die hier vorn wirklich Wort für Wort alles das mitschreiben müssen, was Sie hier als Kolleginnen und Kollegen später auch gern nachlesen möchten und dann vielleicht noch kritisieren, dass nicht alles ins Protokoll hineingeschrieben worden ist. Deswegen bitte ich Sie erneut darum, sich zu beruhigen und den Geräuschpegel deutlich abzusenken. Wenn Sie etwas ganz Wichtiges zu besprechen haben, dann gehen Sie bitte vor die Tür, aber lassen Sie hier vorn den Rednern so viel Raum, dass deren Reden auch bei denjenigen ankommen, die sie hören möchten. - Also, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 2016 wurde die AFBG-Förderung auch für Personen ohne Erstausbildungsabschluss geöffnet. Konkret hieß das für den jungen Mann, er war antragsberechtigt. Und so stellte er zeitnah einen entsprechenden Antrag.

Kurze Zeit später erhielten wir erneut eine Petition des jungen Mannes. Er teilte uns mit, dass sein Antrag abgelehnt worden sei. Was war hier geschehen? - Bei der Prüfung seiner Unterlagen stellte sich heraus, dass das Verhältnis zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen der AFBG-Förderung übereinstimmt.

Ein Blick in die Bestimmungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen in der Fassung vom 22. März 2019, Seite 3, macht das Problem deutlich: