Bewusst haben Sie somit hingenommen, dass weitere Zeit zuungunsten der kommunalen Unternehmen verstreicht. Stiefmütterlicher kann keine Landesregierung mit kommunalen Problemen umgehen. Ein derartiger Umgang mit PDS-Vorschlägen hat bei Ihnen Tradition und das ist noch zu verstehen, dass Sie aber selbst mit den Forderungen des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes so umgehen, diese ignorieren, zeugt eigentlich von erheblicher Ignoranz gegenüber kommunalen Interessen. Diese Ignoranz gewinnt eigentlich noch an Gewicht, wenn man bedenkt, dass das bis 1999 tätige geschäftsführende Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, Herr Minister Gnauck, nun in der Landesregierung sitzt,
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da sehen Sie mal, wo wir die guten Leute herholen, aus der Kommunalpolitik.)
und sein Einfluss auf die Landesregierung ist offenbar nicht mehr von kommunaler Sichtweite geprägt.
Ich bedaure das außerordentlich. Das ist schade. In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wurde durch die Landesregierung teilweise eine richtige Einschätzung der Situation vorgenommen. So wird eingeschätzt, dass die bestehende Rechtslage in Thüringen eine Teilnahme der Kommunen am Wettbewerb unter gleichen Bedingungen, wie sie private Konkurrenten vorfinden, nicht zulässt. Es besteht also nach Ihrer eigenen Einschätzung keine Chancengleichheit. Die PDS fordert diese Chancengleichheit. Das heißt nicht, wie Sie uns, meine Damen und Herren dieses hohen Hauses, unterstellen, wieder einen staatlichen Wirtschaftssektor. Den wollen wir auch nicht. Wie ich dem Gesetzestext entnehme, wollen Sie aber offensichtlich diese Chancengleichheit nur eingeschränkt und verspätet, und zwar nur im Bereich der Energie- und Gasversorgung. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber die gleiche Wirkung hätte ein Vorschlag zur schrittweisen Liquidation der Stadtwerke, nur wäre dieser Vorschlag ehrlicher gewesen. Für Sie sind kommunale Unternehmen offensichtlich ein Überbleibsel aus DDR-Zeiten.
Sie trauen sich nur nicht, dies offen zu sagen. Sie wählen den eleganteren Weg, indem Sie diese kommunalen Unternehmen in einem ungleichen Wettbewerb liquidieren lassen. Dann waren nicht Sie, sondern halt nur der Markt für diese Liquidation verantwortlich. Wir werden aber weiter daran arbeiten, die wahren Hintergründe und Ursachen aufzuklären. Ihre Vorschläge, das Territorialprinzip zu konkretisieren, einzelne Genehmigungstatbestände abzuschaffen oder in Anzeigetatbestände abzuändern, werden den Reformnotwendigkeiten nicht gerecht. Vielmehr sind diese Maßnahmen eher als begleitende Sterbehilfe
Die PDS fordert faire Wettbewerbsbedingungen für kommunale Unternehmen, keine unbegrenzte wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die kommunale Wirtschaftstätigkeit muss sich dabei auch künftig am öffentlichen Zweck messen lassen. Dieser öffentliche Zweck umfasst die Daseinsvorsorge sowie angrenzende Bereiche. Ein Wirken außerhalb des Gemeindegebiets setzt nach den PDS-Vorstellungen das Einverständnis der betroffenen Gemeinden voraus und diese Gemeinden bleiben in ihren Interessen geschützt. Im Übrigen liegen hier Ihre und unsere Vorstellungen so weit nicht auseinander. Sie begrenzen Ihre Vorschläge im Wesentlichen auf den Bereich der Strom- und Gasversorgung, während die PDS den gesamten Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen durch die Reform erfasst sehen will. Die PDS verkürzt damit das Wirken der Stadtwerke nicht nur auf ein aktuelles Problem, sie richtet ihren Blick auch auf künftige Entwicklungen. Auch bezüglich der Subsidiaritätsklausel bleiben Sie, meine Damen und Herren, auf halbem Wege stehen. Sie lockern die Subsidiaritätsklausel etwas auf. Die PDS sieht darin durchaus einen Schritt in die richtige Richtung, gibt es diese verschärfte Klausel doch außer in Thüringen - das sagte ich schon in den letzten Beratungen - nur in Rheinland-Pfalz. Ich möchte noch einmal bemerken, meine Damen und Herren, dass dieses Prinzip aus der Gemeindeverordnung von 1935 stammt und eigentlich wirklich Konservatismus pur ist. Die PDS lehnt diese Subsidiaritätsklausel generell ab und stimmt diesbezüglich auch mit der Forderung des Gemeinde- und Städtebundes überein. Übrigens selbst das konservative Bayern besitzt sie nicht mehr.
Diese Klausel begrenzt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen unnötig und läuft in der kommunalen Praxis sowieso meistens ins Leere. Die Klausel erfüllt nur eine Alibifunktion gegenüber der Privatwirtschaft. Im Übrigen verhindert der Ausschluss der kommunalen Unternehmen vom gleichberechtigten Wettbewerb nicht die Konkurrenz für die Privatwirtschaft. Die Privatwirtschaft muss sich dieser Konkurrenz stellen. Weshalb hier von den kommunalen Unternehmen Gefahren ausgehen sollen, konnte bisher nicht glaubhaft dargestellt werden. Sie müssen den Kommunen schon einmal erklären, weshalb sie nicht wirtschaftlich tätig sein können, obwohl sie im Vergleich zu einem privaten Unternehmen gleichwertig sind. Das ist ein Widerspruch, den ich nicht begreifen kann.
Meine Damen und Herren, die PDS fordert Sie auf, endlich die Phase der schwarzen Politik zu beenden. Nach der Zeit der schwarzen Kassen, die keinesfalls beendet ist, nach dem gestrigen schwarzen Tag für die Demokratie durch die Ablehnung eines Volksbegehrens wollen Sie
offensichtlich nunmehr einen weiteren schwarzen Tag, und zwar für die kommunalen Unternehmen, hinzufügen. So darf es nicht weitergehen. Die PDS-Fraktion wird zum Gesetzentwurf ihre Änderungsanträge einbringen und sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Wir sind für Überweisungen des Entwurfs an den Innen- und an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend an den Innenausschuss, und wir beantragen eine öffentliche Anhörung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die einen sagen es kurz, die anderen sagen es heftig, ich denke, die Materie ist ja durch den Innenminister dargestellt worden und wir alle in dem hohen Hause wissen, dass es nicht so einfach ist, weil hier auch auf der einen Seite europäisches Recht zusammentrifft mit kommunalem Recht, Wirtschaftsrecht, die verschiedenen Gesellschaftsformen, die hier alle zu beachten sind. Ich glaube eins, ich will in der ersten Lesung gar nicht zu tief in die Details gehen, aber, Frau Dr. Wildauer, es ist schon sehr erstaunlich, wenn Sie hier sehr populistisch vom schwarzen Tag, von schwarzen Kassen reden, dann fangen Sie einmal bei sich an. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Dann fangen Sie einmal bei Ihren roten Kassen an, die sie damals alle verschleiert haben, die heute noch nicht aufgefunden sind, dann können Sie mit uns ins Gericht gehen, dann stimme ich Ihnen zu. Legen Sie Ihre Dinge offen, dann werden wir auch über unsere Dinge mit Ihnen reden, aber tischen Sie uns nicht solche populistischen Verwicklungen auf. Ich denke jedenfalls, dass es in dieser Materie nicht angebracht ist, es geht darum, unseren Stadtwerken zu helfen. Wir wollen den Stadtwerken helfen. Ich bin der Landesregierung dankbar und Sie haben es selber gesagt, dass wir noch weit vor Ostern ich denke, das ist ein gutes Osterei, was die Landesregierung geliefert hat - darüber reden können. Wir haben uns ja im Vorfeld erkundigt, nicht etwa, dass wir nun gewartet haben, bis die Landesregierung uns etwas liefert, meine Damen und Herren, wir stehen doch alle, jeder ist Abgeordneter, im Wahlkreis. Jeder hat Stadtwerke und jeder muss doch wissen, was hier eigentlich los ist. Ich glaube, jeder Abgeordnete ist gut beraten, dass er sich einmal vor Ort berät mit seinen Stadtwerken, dass er sich einmal vor Ort berät mit den Unternehmen, mit den Handwerkern, mit den Mittelständlern, was denn dort eigentlich zusammentrifft. Wir haben es jedenfalls im Vor
feld schon gemacht. Dr. Schuchardt, Sie schauen gerade so freundlich, wir haben gerade heute mit den Stadtwerken von Jena gesprochen.
Ja, Sie können dahinten ruhig winken, der Dr. Dewes ist nicht da, der Ihnen jetzt da hinten das Trommeln beibringen kann. Jetzt haben wir einmal über einen ordentlichen Genossen geredet. Ich meine natürlich den Dr. Schuchardt, damit das nicht falsch verstanden wird, dass wir hier mit den Stadtwerken nicht nur ins Gespräch kommen müssen, sondern dass wir in den Gesprächen mit den Stadtwerken sind. Ich denke, es ist dringendst notwendig, dass auch die Stadtwerke umdenken. Es haben schon viele Stadtwerke begonnen umzudenken, wenn ich an den Verbund Jena-Pößneck denke oder wenn ich an andere Dinge denke, dass man hier schon versucht, sich darauf einzustellen. Es ist doch nicht so, dass unsere Stadtwerke gewartet haben, was kommt, sondern sie haben sich doch schon darauf eingestellt, indem sie Vorbereitungen getroffen haben, sich auf den europäischen Markt eingestellt haben. Wir müssen ihnen jetzt Hilfestellung geben, wie das Ganze umgesetzt werden kann. Hier gibt es nun einmal die widerstreitenden Dinge, dass auf der einen Seite der Landkreistag das etwas restriktiver sieht und das auch vorgetragen hat und auf der anderen Seite der Gemeinde- und Städtebund - und an dieser Stelle, Herr Minister Gnauck, ehemaliges geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Herrn Lenz sehe ich auch dort oben, ich glaube, dass es gut ist, dass gerade aus der Kommunalpolitik auch einmal Minister daraus entstehen, denn die wissen noch, wo sie herkommen und dass sie für die Kommunen etwas machen müssen.
Ich denke, wir werden hier ein vernünftiges Gesetz zusammen bekommen. Sie können nicht auf der einen Seite fordern, Frau Dr. Wildauer, es soll sehr schnell gehen, wir hätten vor lauter Wahlkampf hier nicht darauf geachtet. Wir haben gerade darauf geachtet, wir haben gesagt, wir nehmen uns des Problems an. Wir haben es umgesetzt, indem die Landesregierung das vorgelegt hat und
wir werden es gründlich beraten. Ich höre sie schon fast, wenn wir es so gemacht hätten wie in Bayern - und Sie wissen, dass die Bayern vor dem ersten Gericht schon gescheitert sind mit ihrer schnell geänderten Gesetzesvorlage -, dann hätte ich Sie einmal hören müssen, wenn wir das auch so schnell gemacht hätten, ja hätten Sie das doch vorher einmal bedacht und hätten Sie doch einmal vorher hingeschaut. Ich meine, eine Opposition muss ja ihr Geld auch verdienen. Sie bekommen ja nicht umsonst 25 Prozent Oppositionszuschlag, dass dieses auch rübergebracht wird. Ich denke jedenfalls, dass hier die Landesregierung erst einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, an dem man arbeiten kann. Dafür ist ja auch das Parlament da, dass das Parlament sich jetzt mit dieser Vorlage auseinander setzt. Ich glaube, dass es unabdingbar ist, dass wir auf der einen Seite sehen, dass die Kommunen weitere Öffnungsklauseln brauchen, dass das Territorialprinzip aufgeweicht oder aufgelöst wird und dass wir hier aber auch die Wirtschaft nicht vergessen dürfen. Es muss einfach ein Ausgleich geschaffen werden. Ich glaube, auch die Wirtschaftsleute unter uns, wir müssen uns einfach auch einmal damit befassen, dass die Gesetzesnovelle, die vorgelegt wurde, dass es ja vielleicht nicht ganz so ist, dass nur, wenn große Unternehmen hier tätig werden sollten, dass die sich dann unsere Handwerker und Mittelständler nehmen, sondern wir wissen, dass unsere Stadtwerke zumindest hier im Umfeld sehr viele Aufträge vergeben haben. Ich sage nur, wir müssen das überlegen, dass wenn gerade große Unternehmen, die haben dann ihre großen Firmen, da muss man einfach aufpassen, dass die uns nicht ins Land ziehen und unsere eigenen Handwerker und Mittelständler haben keine Arbeit mehr. Ich denke jedenfalls, dass wir diesen Gesetzentwurf erstens an den Innenausschuss überweisen, dass wir natürlich dazu begleitend die Wirtschaft, denn wir brauchen ja auch die Wirtschaftsbelange, die mit einbezogen werden müssen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass wir natürlich eine umfangreiche Anhörung dazu durchführen werden. Die Landesregierung hat sich übrigens auch, nicht etwa, weil sie Langeweile hat oder weil sie Wahlkampf gemacht haben, nachdem sie in Verantwortung war, sehr schnell die Dinge ordentlich angehört, vorgelegt und wir werden auch diese Anhörung mit zu Rate ziehen und wir werden unsere Anhörung, und Frau Dr. Wildauer, darüber sind wir uns, denke ich, in dem Punkt einig, dass wir hier die Betroffenen dazu hören, und dann haben wir abzuwägen, was ist in dem Gesetz noch zu ändern, was ist noch zu verbessern, damit am Ende - und das glaube ich, wollen wir alle - dass wir für unsere Stadtwerke das maximale Überleben sichern, dass wir für unsere Stadtwerke weitere Felder erschließen, aber immer im Zusammenspiel mit der Wirtschaft und mit den unterschiedlichen Dingen. Das geht so weit, dass hier der Gemeinde- und Städtebund fordert, dass man bis zu, ich sage einmal, dass man Kredite frei vergeben kann und die Gremien nicht mehr braucht. Ich denke, Herr Lenz, der Gedanke ist da und dort ganz gut, man muss das Ganze nur vernünftig steuern, dass das nicht überhand nimmt und dass die Gremien nicht mehr gefragt sind und dass bestimmte Aufsichtsräte dann
nur noch entscheiden, dass man auch in diese Richtung hier geht. Ich denke, dass wir diese Anhörung dann schnell durchführen werden. Ich fordere jetzt schon alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich mit der Materie zu beschäftigen, damit wir hier ein Gesetz rausbringen, was auch in Europa und für die Zukunft Bestand hat. Danke schön.
Das Wort hatte der Abgeordnete Fiedler. Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Schemmel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind ja schon richtige goldene Worte gefallen hier zu diesem Problem. Herr Fiedler hat z.B. aufgefordert, man sollte bei der Anhörung auch die Betroffenen berücksichtigen. Herr Fiedler, das ist natürlich eine ganz tolle Idee, auf die wären alle anderen wahrscheinlich gar nicht gekommen in diesem Haus. Ich danke Ihnen wirklich herzlich dafür.
Dann hatten Sie auch noch gesagt, man sollte mit den Stadtwerken sprechen. Das liegt ja auf der gleichen Richtung. Sie haben auch fürsorglich dazu gesagt, die Stadtwerke müssen anfangen umzudenken. Das ist also Ihre Einstellung von dem Gespräch mit den Stadtwerken. Mit dem Minister stimme ich 100-prozentig überein. Auch ein goldenes Wort, dass wir am Beginn und mitten in einer Diskussion sind und die Diskussion über diese Problematik noch lange nicht beendet ist. Nur diesmal, Frau Dr. Wildauer, habe ich Ihr goldenes Wort nicht verstanden, dass man der Meinung ist - ich fühle mich eigentlich nicht berufen, hier die Landesregierung zu verteidigen, bei Leibe nicht -, dass man die Stadtwerke als ein Überbleibsel aus der DDR-Zeit behandelt. Ich muss einmal sagen, ich kann mich nicht erinnern, dass es in der DDR Stadtwerke gegeben hat oder ähnliche kommunale Betriebe. Es bedurfte eines Kommunalisierungsgesetzes, eines Kommunalvermögensgesetzes der letzten freigewählten Volkskammer, um den Kommunen dieses Recht überhaupt erst wieder in die Hand zu geben.
Aber wir wollen jetzt diese Diskussion nicht vertiefen. Es liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Richtig ist, dass letztens anlässlich der Beratung oder auch fast Nichtberatung zum PDS-Antrag wir diese Materie schon vertieft besprochen haben. Der Regierungsentwurf liegt vor. Er muss zügig bearbeitet werden, aber auch gewissenhaft. Gewissenhaft heißt natürlich auch für uns unbedingt eine Anhörung, Herr Fiedler, der Betroffenen. Und damit wir uns
wirklich eine Meinung bilden können, denn es gibt ja, ich sage einmal, eine konträre Interessenlage zwischen der Handwerkskammer einerseits und andererseits zwischen dem VKU und den Stadtwerken, müssen wir natürlich ausloten, wo liegen hier und da die Vorteile. Das, was die Regierung vorschlägt, tragen wir grundsätzlich mit. Wir wissen genau, dass hier ein Spannungsfeld besteht zwischen dem, was sofort geregelt werden muss und zu dem, was in Zukunft noch geregelt werden soll oder geregelt werden muss, aber wir können uns, ich sage einmal, durch eine kurzfristige, nur auf Strom und Gas orientierte Lösung den Blick für die Zukunft nicht versperren. Deshalb werden wir in die Beratung im Ausschuss und auch durch gezielte Fragen in den Anhörungen thematisieren wollen, inwieweit geprüft werden muss, ob eine echte, also die bestehende Subsidiaritätsklausel überhaupt doch notwendig ist für alle Fälle, ob weitere, außerhalb der direkten Daseinsvorsorge liegende Felder dieser Klausel ausgenommen werden sollten, um die berühmten kerngeschäftsnahen Geschäfte zu ermöglichen, ob neue Formen oder geänderte Formen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung überhaupt möglich sind und ob in die derzeitige Betrachtungsweise, die sich wirklich focussiert auf Gas und Strom, nicht eigentlich auch schon jetzt anderen Geschäftsfelder (ÖPNV) herangezogen werden sollten. Diese Fragen wird die SPD im Ausschuss ansprechen, in der Anhörung thematisieren. Ich denke, dass die Anhörung auch keine Zeitverzögerung darstellt. Sie ist eh unsere Pflicht, denn alle die, die wir anhören müssten, den Gemeindeund Städtebund, VKU, die Handwerkskammer usw., all die stehen voll mit beiden Beinen in diesem Thema, sind auf dieses Thema vorbereitet und die Anhörung wird somit aus meiner Sicht keine Verzögerung bedeuten.
Noch ein Satz, der ist wahrscheinlich auch schon Allgemeingut, der könnte wahrscheinlich dann in die goldenen Worte mit aufgenommen werden. Uns allen ist klar, dass wir diesen Konkurrenzdruck auf dem Strom- und Gasmarkt nicht durch eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung abwehren können. Uns allen ist klar, und das ist auch schon dankenswerterweise angesprochen worden, dass die Kommunen - Herr Sonntag, warten Sie noch einen Moment - ihre Stategie und Taktik ändern müssen, dass sie über Kooperationen, vielleicht sogar auch über Fusionen nachdenken müssen, aber ich denke, die Stadtwerke sind schon auf diesem Weg, sie denken schon auf diesem Weg, sie sind uns da vielleicht auch schon einen kleinen Schritt voraus. Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter Sonntag, Sie wollen eine Frage stellen. Herr Abgeordneter Schemmel, lassen Sie das zu?
Herr Kollege, nur eine Korrektur. Sie führten vorhin aus, dass es die Stadtwerke - Sie meinten sicherlich nach bürgerlichem Recht - erst ab 1990 geben konnte, aber es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass es - nur mal ein Beispiel, das Ihnen auch geläufig sein dürfte, Altenburg - bereits vor der Wende ein Heizwerk gegeben hat und der Begriff VEB (K), also die kommunal geführten Betriebe, dürfte Ihnen auch noch bekannt sein.
Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Sonntag, dass es vor der Wende in Altenburg schon Strom und Gas gab.
Darüber sind wir sicherlich alle gemeinsam froh. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kretschmer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Fiedler und Herrn Kollegen Schemmel dankbar, dass Sie insbesondere natürlich die kommunale Sicht auf die Stadtwerke bestärkt haben. Ich muss mich aber noch einmal zu Wort melden, weil das, was Frau Wildauer hier vorgetragen hat, so nicht stehen bleiben kann. Wissen Sie, Frau Wildauer, die kommunale Selbstverwaltung lässt das Recht einer wirtschaftlichen Betätigung zu, aber da unterscheiden wir uns prinzipiell, sie ist nicht die tragende Säule einer kommunalen Selbstverwaltung. Ich sage Ihnen gleich mal, warum. Ganz freundlich gesehen würde ich meinen, Sie unterliegen da einem Irrtum, aber wenn ich es unfreundlich sehe, denke ich, Sie wollen mit dieser Idee grundsätzlich das System untergraben. Die kommunale Selbstverwaltung lässt die wirtschaftliche Betätigung zu im Sinne von Daseinsvorsorge, das möchte ich Ihnen mal kurz durchdefinieren. Es gab Zeiten, da gab es eben keinen Strom, da gab es die entsprechenden Dinge nicht, daher auch die wirtschaftliche Betätigung. Wir haben ein Überangebot auf dem Stromsektor, 30 Prozent mehr Energie. Ich brauche also an dieser Stelle, wenn ich es mal so durchdekliniere, vom Grundgesetz her die kommunale Betätigung gar nicht. Das ist erst einmal der Grundsatz. Ein anderer Grundsatz ist neben der kommunalen Selbstverwaltung die soziale Marktwirtschaft. Sie lebt da