Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Vertreter der Landesregierung, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen 101. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 4. März 2004, die ich hiermit eröffne. Als Schriftführer haben neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Bechthum und Herr Abgeordneter Carius. Frau Abgeordnete Bechthum wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Dr. Krapp, Herr Abgeordneter Primas und Frau Abgeordnete Tasch.

Ich möchte noch zwei kleine Hinweise geben. Im Foyer vor der Landtagskantine findet eine Präsentation der KinderComputerschule Arnstadt statt; sicher ganz empfehlenswert, sofern jemand den Weg dorthin wählt. Heute Abend hat der Landesjagdverband zu einem parlamentarischen Abend nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr eingeladen.

Nun noch einige Hinweise zur Tagesordnung. Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

Zu Punkt 7 a: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001, Antrag der Landesregierung, hat die Drucksachennummer 3/4052. Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4070 verteilt.

Zu Punkt 7 b: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2001, Antrag des Thüringer Rechnungshofs, hat die Drucksachennummer 3/4053.

Zu Punkt 12: Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 3. März 2004 ihren Antrag "Bericht zur Umsetzung des Bund-Länder-Programms 'Stadtumbau Ost' in Thüringen im Jahr 2003" in Drucksache 3/4018 zurückgezogen. Auch das ist Ihnen mit einer entsprechenden Unterrichtung bekannt gegeben worden. Der Punkt 12 entfällt deshalb mit Blick auf unsere Tagesordnung.

Zu Punkt 14 "Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen" wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4072 verteilt.

Zu Punkt 16 "Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 12. Bundesversammlung" hat die Fraktion der CDU zu ihrem Wahlvorschlag eine Änderung eingereicht, und zwar liegt Ihnen dazu die Unterrichtung in Drucksache 3/4071 vor. Das ist zwar nicht ganz in der

Frist nach § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung geschehen, aber in Anwendung von § 120 unserer Geschäftsordnung ist auch dies im Einzelfall möglich. Wenn niemand widerspricht, dann verfahren wir an dieser Stelle so.

Zu Punkt 18 "Fragestunde" hat mich Kollegin Nitzpon gerade unterrichtet, dass ihre Anfrage in Drucksache 3/3962 in eine Kleine Anfrage umgewandelt wurde. Das ist die richtige? Gut. Es kommen dafür aber einige weitere Mündliche Anfragen hinzu, nämlich die Drucksachen 3/4032/ 4038/4039/4047/4048/4049/4050/4051. Und dann wurde noch eine Anfrage zurückgezogen, nämlich die Anfrage in Drucksache 3/4016.

So weit zu dem, was mir an ergänzenden Punkten vorliegt. Ich weise noch darauf hin, dass die Landesregierung angekündigt hat, zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 a und b sowie 10 a von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Jetzt gab es noch Wortmeldungen vonseiten der Fraktionen, Herrn Abgeordneten Stauch und Frau Nitzpon sehe ich. Herr Abgeordneter Stauch.

Geht das Mikrofon nicht?

Doch, jetzt geht es.

Richtig rangehen. Es muss sich wieder einspielen Wir waren länger nicht mehr in diesem Saal.

Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/4069 "Verlauf des ersten Thüringer Pflegegipfels" und beantragen gemeinsame Beratung mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 14. Des Weiteren möchten wir für den Tagesordnungspunkt 6 beantragen, für den Fall, dass keine Ausschussüberweisung erfolgt, im Anschluss die zweite Beratung durchzuführen.

Das waren die Wünsche der CDU-Fraktion. Frau Kollegin Nitzpon für die PDS-Fraktion.

Die PDS-Fraktion beantragt, das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter - Drucksache 3/4027 - auf die Tagesordnung zu setzen. Zweitens beantragt die PDS-Frak

tion, den Antrag unserer Fraktion in Drucksache 3/4058 - Neufassung - "Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr - Verantwortung des Freistaats Thüringen als Aufgabenträger" auch in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Dringlichkeitsbegründung für diesen Antrag wird der Abgeordnete Ramelow übernehmen.

Gut, dann hören wir noch die Dringlichkeitsbegründung und dann stimmen wir über die einzelnen Punkte ab.

Werte Kolleginnen und Kollegen, innerhalb von fünf Monaten hat es auf einer eingleisigen Bahnstrecke in Thüringen zwei schwere Unfälle gegeben. Bei beiden Unfällen hat es Menschenschaden gegeben, in einem Fall ist ein Mensch zu Tode gekommen. Es gab nach dem ersten Unfall eine längere Diskussion hier im hohen Haus in den Fachausschüssen und von dem Netzbetreiber ist mehrfach signalisiert worden, dass alles an technischen Möglichkeiten ausgereizt sei, um die Sicherheit zu gewährleisten. Obwohl angeblich alles ausgereizt ist, hat es den zweiten Unfall auf der gleichen Strecke gegeben. In dieser Art gibt es in Thüringen zwei Strecken, das sind so genannte Nebenbahnen, das ist die Schwarzatalbahn und die Strecke Bad Berka - Weimar.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Die gibt es seit der Erfindung der Dampflokomotive.)

(Heiterkeit bei der SPD)

Bitte ganz kurz die Dringlichkeit. Ich denke, die Sachdebatte können wir später führen.

Auch Dampflokomotiven haben einen Sicherheitsstandard, Herr Kollege, der dazu führt, dass ein solcher Unfall, der auf der Strecke stattgefunden hat, weder lustig noch lächerlich noch sonst etwas ist. Unser Anliegen ist es, tatsächlich deutlich zu machen und sich heute im Parlament darüber zu verständigen, welche Mindeststandards wir einfordern müssen, damit auf solchen Strecken wirklich Sicherheit gegeben ist. Und, meine Damen und Herren, es muss darum gehen, nicht der Bundesbahn den Vorwand zu liefern, über Ersatzverkehr anschließend die Strecken ganz abzubestellen. Deswegen möchten wir, dass die Strecken sicherer gemacht werden und sei es über technische oder praktische Möglichkeiten, so dass die Menschen, die die Bahn benutzen, auch das Gefühl haben, dass sie mit Sicherheit von A nach B kommen. Ich glaube, dass wir als Parlament aufgerufen sind, der Landesregierung die notwendige Unterstützung zu geben, damit klar ist, dass wir Druck auf die Bahn ausüben und deswegen meinen

wir, dass es heute dringlich ist, das Thema hier während der zwei Tage zu behandeln.

Gut, die Dringlichkeit haben Sie uns geschildert. Dann komme ich jetzt zu den Abstimmungen, zunächst zum Gesetzesantrag der PDS-Fraktion. Wer der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen, aber mit Mehrheit aufgenommen. Ich würde sagen, zur Einordnung in der normalen Reihenfolge am Ende der Gesetze, das wäre dann noch TOP 6.

Wir haben weitere Anträge, für die ist aber allesamt eine Fristverkürzung mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Auch da stimmen wir über die Aufnahme in die Tagesordnung ab, und zwar zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion, falls es keine Ausschussüberweisung... Das machen wir dann im Laufe der Tagesordnung. Wir müssen ja erst sehen, ob es eine Ausschussüberweisung gibt. Das war jetzt nur vorsorglich schon beantragt, dass, wenn es keine Ausschussüberweisung gibt, wir dann die zweite Lesung machen. Ich würde sagen, das stimmen wir dann ab, wenn wir beim Tagesordnungspunkt 6 sind.

Dann haben wir den PDS-Antrag "Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr - Verantwortung des Freistaats Thüringen als Aufgabenträger". Das ist uns gerade erläutert worden. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch eine große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist das aufgenommen normal am Ende der Anträge. Es ist ja abzusehen, dass wir das in den zwei Tagen vom Pensum her bewältigen. Das wäre dann nach Punkt 15. Den Antrag der CDU-Fraktion "Verlauf des ersten Thüringer Pflegegipfels" - hier war Aufnahme in die Tagesordnung gewünscht und gemeinsame Beratung mit dem SPD-Antrag; das würde von der Sache her auch Sinn machen. Ich sehe Zustimmung auch vonseiten der SPD-Fraktion. Wer hiermit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen auch nicht. Dann ordnen wir diesen Antrag unmittelbar nach dem Antrag der SPD-Fraktion in Punkt 14 ein und werden dann die gemeinsame Beratung durchführen. Damit ist die Tagesordnung festgestellt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Breitenbach, Ferna, Gerstungen, Lauchröden, Stadt Leinefelde, Marktgölitz, Oberellen, Probstzella, Seifartsdorf, Silbitz, Unterellen, Wintzingerode und Stadt Worbis Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3562 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/4036 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Wildauer. Ich bitte Frau Kollegin Dr. Wildauer, die Berichterstattung vorzunehmen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in Drucksache 3/3562 - Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Breitenbach, Ferna, Gerstungen, Lauchröden, Stadt Leinefelde, Marktgölitz, Oberellen, Probstzella, Seifartsdorf, Silbitz, Unterellen, Wintzingerode und Stadt Worbis - wurde in der 91. Sitzung am 15. September 2003 in den Landtag eingebracht und an den Innenausschuss zur Weiterberatung überwiesen. In sehr verantwortungsvoller Arbeit wurde der Gesetzentwurf in fünf Beratungen im Innenausschuss behandelt. Eingeschlossen darin waren vier Anhörungen in öffentlicher Sitzung: am 27. November vormittags zu den Gemeinden Marktgölitz und Probstzella im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt mit fünf Anzuhörenden, am gleichen Tag nachmittags zu den Gemeinden Seifartsdorf und Silbitz im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises mit neun eingeladenen Anzuhörenden, am 22. Januar vormittags zu den Städten Leinefelde und Worbis und den Gemeinden Breitenbach und Ferna und der Verwaltungsgemeinschaft "Am Ohmgebirge" mit 15 eingeladenen Anzuhörenden im Gymnasium Worbis und am gleichen Tag am späten Nachmittag zu den Gemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen, Unterellen und der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen in Gerstungen im Wartburgkreis mit sechs Anzuhörenden.

Der Gesetzentwurf entstand auf Wunsch der vorhin genannten Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die eine Neugliederung wünschten - zu den Einheitsgemeinden Leinefelde-Worbis und Gerstungen sowie Eingliederung der Gemeinde Marktgölitz in die Stadt Probstzella und der Gemeinde Seifartsdorf in die Gemeinde Silbitz. Die Anhörung in Worbis veranlasste den Innenausschuss, einige Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen. So wird vorgeschlagen, dem Wunsch der Gemeinde Ferna zu entsprechen und sie nicht in die Einheitsgemeinde oder Einheitsstadt Leinefelde-Worbis ein

zugliedern. Die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld soll um die Gemeinde Ferna erweitert werden. Dies war der Wunsch der Mehrheit der Bürger Fernas und des Gemeinderats.

Des Weiteren beschloss der Ausschuss die Einführung eines neuen § 8 mit dem Wortlaut: "Für die im Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelten Leistungen und Umlagen (insbesondere allgemeine und besondere Finanzzu- weisungen, Zuweisungen für investive Zwecke, Kreisum- lage, Schulumlage) gelten die nach den §§ 1 bis 4 eintretenden Gebiets- und Bestandsänderungen als zum ersten Tag des Jahres 2004 eingetreten." Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich und einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/4036. Der Innenausschuss hat seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt obliegt die Hauptentscheidung dem Landtag. Danke schön.

Vielen Dank für die Berichterstattung. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Kollege Pohl, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte meine kurzen Ausführungen mit einem Zitat des Bürgermeisters von Worbis beginnen. Ich zitiere: "Viele Bürger, besonders aber die Gemeinde- und Stadträte, erkennen die Zwänge, die sich aus den sinkenden Einwohnerzahlen und der schwindenden Finanzkraft sowie den geringeren Zuweisungen und Sparmaßnahmen des Landes und des Bundes ergeben." Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Entwurf, der von der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Bürger dieser Gemeinden getragen wird. Deshalb wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf natürlich auch zustimmen. Der Innenausschuss, das wurde gerade berichtet, hat in allen Fällen vor Ort die Anhörungen durchgeführt und wir konnten uns immer davon überzeugen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt gegangen worden sind und damit auch die Bürger - und das ist in dieser Frage ganz besonders wichtig - stets mit einbezogen wurden. Gerade in der Freiwilligkeitsphase ist das ein entscheidender und wichtiger Punkt. Die Entscheidungen, die die Gemeinden hier zu treffen haben, sind natürlich nicht immer leicht. Ich denke gerade auch an gewachsene historische Verbindungen, die man nicht immer so ganz einfach über Bord werfen kann. Deshalb war es auch unser Anliegen, den Betroffenen ausreichend Zeit zu geben, denn die Rationalität, das ist die eine Seite, aber die gefühlsmäßige Seite spielt auch eine große und entscheidende Rolle.

Meine Damen und Herren, unter Beachtung der bestehenden Gesetzeslage, die nach wie vor alle drei Gemeindemodelle, nämlich die Einheitsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft und auch die erfüllende Gemeinde, fixiert, werden hier und heute Signale ausgesendet, effektive

Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Meine Damen und Herren, da die Verabschiedung dieses Gesetzes bis zum Ende des Jahres 2003 fraglich erschien und damit den betroffenen neuen Gemeinden die erhöhten Schlüsselzuweisungen ab 1. Januar 2004 wegen der höheren Einwohnerzahlen nicht möglich wären, haben wir das Innenministerium um ein entsprechendes Gutachten gebeten. Ziel war es dabei, eine Ausnahmeregelung zum § 32 des Finanzausgleichsgesetzes zu erreichen. Grundsätzlich wurde das für zulässig erklärt und damit können WorbisLeinefelde etwa 650.000     und Probstzella etwa 28.000  weisungen erhalten. Mit den eingangs zitierten Worten des Bürgermeisters von Worbis, Herrn Lintzel, möchte ich meine kurzen Ausführungen beenden. Sie sehen die Notwendigkeit der Kooperation, des gegenseitigen Ausgleichs von Stärken und Schwächen, um eine langfristige kontinuierliche Finanzwirtschaft zum weiteren Ausbau der Infrastruktur gewährleisten zu können, Synergien in der Bewirtschaftung zu erzielen und den gemeinsamen Standort als Mittelzentrum zu halten. Daher soll neben der allgemeinen Stärkung der Verwaltung besonders die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing verstärkt und die Standortbindung erweitert werden. Durch die umfassende Nutzung der Ortschaftsverfassung, der ein hoher Stellenwert beigemessen wird, soll die Wahrung der Eigenart der historisch, demographisch und topographisch unterschiedlichen zehn Ortsteile und die umfassende Bürgernähe zur kommunalpolitischen Legislative gewahrt werden. Ich denke, mit diesen Worten senden wir gleichzeitig auch Signale für die Zukunft aus und das sollte auch im Lande entsprechend beachtet werden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, Herr Kollege Pohl, Sie werden sich wundern, ich stimme Ihren Ausführungen fast uneingeschränkt zu. Wir haben uns in der so genannten Phase der Freiwilligkeit intensiv mit den vorgelegten vier Änderungen beschäftigt. Wir waren vor Ort. Wir sind dort, das möchte ich ausdrücklich hier mit erwähnen, von der Landrätin und den Landräten sehr gut empfangen und informiert worden, ob das in SaalfeldRudolstadt bei Frau Philipp war, im Saale-Holzland-Kreis bei Herrn Mascher und bei Herrn Landrat Henning. Ich denke, es hat gezeigt, dass wir der Freiwilligkeit gefolgt sind und der Gesetzentwurf - auch Dank an die Landesregierung, an das Innenministerium - ist uns sehr gut vorbereitet worden. Die Anhörungen liefen alle in den üblichen Bahnen. Wir haben uns vor allem daran orientiert, dass wir nicht in Konflikt mit dem Verfassungsgericht kommen.

Das war die oberste Prämisse, die wir hatten. Hier ging es uns insbesondere darum, weil Ferna sich nicht gleich entscheiden konnte, Frau Kollegin, Sie haben das ja berichtet, dass sich zwar die VG aufgelöst hat, aber Ferna sich dann nicht so richtig entscheiden konnte. Wir haben uns dann dazu entschieden, dass wir Ferna nicht der neuen Stadt Leinefelde-Worbis, sondern der angrenzenden Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld zuordnen, damit auch dem Willen, den der Gemeinderat mit Mehrheit geäußert hat, entsprechend gefolgt werden kann. Bei Unterellen ist anzumerken, dass Unterellen sich nach mehreren Nachfragen dazu geäußert hat, entscheidet ihr es doch, wie es denn nun werden soll. Sie wollten quasi von uns dorthin geschoben werden. Dem sind wir gefolgt. Zu den anderen Gemeinden, die ja eindeutig waren, braucht man nichts weiter zu sagen. Unserem Antrag, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, dass die entsprechenden Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden kommen, konnte auch gefolgt werden, so dass ab 1. Januar dieses Jahres die entsprechenden Schlüsselzuweisungen gegeben werden. Ich verweise darauf, dass wir uns in der Freiwilligkeitsphase befinden, Herr Kollege Pohl hat die Gleichberechtigung neben den anderen genannt. Ich bitte also um Zustimmung zum Gesetzentwurf und den Änderungen.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Dr. Wildauer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der kommunalen Vertretungen, liebe Bürgermeister, der heute in zweiter Lesung anstehende Gesetzentwurf enthält zwar mehrere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, von besonderer Bedeutung ist für uns jedoch die Bildung der neuen Gemeinde Stadt Leinefelde-Worbis. Dieses besondere Interesse resultiert aus mehreren Gesichtspunkten. Zum ersten Mal schließen sich in Thüringen zwei größere Städte zusammen und bilden damit eine neue leistungsstarke kommunale Gebietskörperschaft. Dies kann beispielgebend für andere Kommunen sein. Beteiligt ist dabei auch das Umland der beiden Städte. Auch das ist bisher nicht selbstverständlich. Dass sich dabei die Mehrzahl der Bürger von Ferna gegen diese Einheitsgemeinde ausgesprochen hat und dies auf Antrag der CDU-Fraktion zu einer geänderten Beschlussempfehlung des Innenausschusses geführt hat, ist auch ein erwähnenswerter Vorgang, Herr Fiedler. Es ist in Thüringen nicht selbstverständlich, dass die Landespolitik den Bürgerwillen so respektiert.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ha, ha, ha!)

Die PDS-Fraktion wünscht sich, dass dies künftig bei möglichst allen politischen Entscheidungen des Landtags und

der Landesregierung als Grundsatz gelten sollte. Im vorliegenden Fall begrüßen wir die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Ferna der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld zuzuordnen. Meine Damen und Herren, die Bildung der Einheitsgemeinde Leinefelde-Worbis ist auch deshalb bedeutsam, weil sie auf freiwilliger Basis erfolgte, so wie im Übrigen auch die anderen Gemeindeneugliederungen, die im Gesetz erfasst sind. Ich hatte bereits in der ersten Lesung im September die Position der PDS-Fraktion zu diesem Thema dargestellt. Auf einige möchte ich noch einmal näher eingehen oder darauf verweisen.

1. Die PDS-Fraktion hält im Ergebnis einer konsequenten umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform, die einen zweistufigen Verwaltungsaufbau im Freistaat zum Ziel hat, eine weitere kommunale Gebietsreform für notwendig. Diese muss kommen, und zwar bis 2009. Die Gründe hierfür sind bekannt. Es geht um mehr Bürgernähe, mehr Bürgerbeteiligung. Es geht um mehr Transparenz im behördlichen Handeln, um mehr Effektivität und auch um höhere Leistungsfähigkeit. Die jetzigen Verwaltungsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene werden den neuen Herausforderungen nicht gerecht.