Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ermittlungsergebnisse der AG Interne Ermittlungen wurden der Staatsanwaltschaft Gera übergeben. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Polizeibeamten der PD Saalfeld wurden mit Verfügung vom 02.02.2004 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt und deswegen erübrigt sich die Berichterstattung über das Ergebnis der AG Interne Ermittlungen.
Zu Frage 2: Die Aus- und Fortbildung der Diensthunde der Thüringer Polizei erfolgt auf der Grundlage der vorläufigen Dienstanweisung für den Einsatz der Polizeihundeführer und der Diensthunde vom 25. März 1992 und der gemeinsamen Prüfungsordnung für Diensthundeführer und -führerinnen und Diensthunde der Polizeien des Freistaats Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1. Februar 2004.
Zu Frage 3: In den o.g. Rechtsgrundlagen ist die Anwendung von Teleimpuls-Elektroreizgeräten nicht explizit geregelt. Durch mündliche Weisung des Herrn Abteilungsleiters IV vom 9. April 2003 ist jegliche Verwendung von
Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Thüringen und den in der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen zusammengeschlossenen Spitzenverbänden wurde zur Umsetzung des § 78 f des Achten Buchs Sozialgesetzbuch ein Rahmenvertrag vereinbart. Dort wurde unter Beteiligung des Landesjugendamtes in § 13 Abs. 2 festgelegt, dass das Landesjugendamt Übersichten der bereits abgeschlossenen Vereinbarungen erstellt. Diese sollen Aussagen über die vom jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den im Territorium befindlichen Einrichtungen abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen enthalten.
2. Wie weit ist der Stand der Erarbeitung der Übersichten und wann werden diese als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Um diese Übersichten erstellen zu können, ist das Landesjugendamt auf die notwendigen Zuarbeiten der Einrichtungsträger angewiesen. Diese liegen bisher noch nicht vollständig vor. Haupthindernis für die Anfertigung der Übersichten ist die Tatsache, dass die Landeskommission nach § 3 Rahmenvertrag zu § 78 des SGB VIII sich bisher nicht auf die Gestaltung der anzufertigenden Übersichten verständigen konnte.
Zu Frage 2: Das Landesjugendamt hat in der Sitzung am 3. September 2003 einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise und Gestaltung der Übersichten unterbreitet. In der nachfolgenden Sitzung am 3. Dezember 2003 sollte der Vorschlag eingehend erörtert werden. Dieser Termin wurde jedoch kurzfristig durch die kommunalen Gebietskörperschaften abgesagt. Da die Landeskommission bisher keine neue Sitzung anberaumt hat, in der sie sich mit der Problematik auseinander setzen will, habe ich das Landesjugendamt beauftragt, nochmals auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Ein konkretes Datum für die Fertigstellung der Übersichten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.
Gut, ich sehe keine Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur Frage 3/4066. Frau Abgeordnete Arenhövel, bitte schön.
Im Kontext mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss nach der Klärung von unterschiedlichsten Fragen der Umsetzung nun auch die Heilmittelrichtlinie neu erarbeitet werden. Hierzu wollte sich der Gemeinsame Bundesausschuss am 15. März 2004 verständigen. Diese Richtlinie sollte bereits am 1. April 2004 in Kraft gesetzt werden. Auf Landesebene werden vor allem wichtige Einzelheiten, die in Verträgen oder Vereinbarungen zu regeln sind, zu beachten sein. Schwerpunkte hierzu bilden z.B. die Langzeittherapien für chronisch Kranke und die Therapie für behinderte Kinder und Jugendliche, die möglicherweise durch die neue Richtlinie in Frage gestellt sein könnten. Angesichts dieser neuen Regelungen gilt es, frühzeitig für die Physiotherapeuten und andere beteiligte Berufsgruppen ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit zu erreichen.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Vorgaben, die durch die Bundesgesundheitsministerin dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht worden sind?
2. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die Landesregierung auf die Erarbeitung der Heilmittelrichtlinie?
4. Kann die Landesregierung dazu beitragen, dass die notwendigen Heilmittel besonders für behinderte Kinder sichergestellt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die getroffenen Vorgaben werden von der thüringischen Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Es ging darum zu vermeiden, dass besonders betroffene Personengruppen, wie z.B. chronisch Kranke und Behinderte, übermäßig belastet werden. Deren medizinische Versorgung war sicherzustellen. Dies hätte allerdings bis Ende des vergangenen Jahres geklärt sein können. Die Bundesregierung hat es aber nicht geschafft, diese Baustelle bis zum In-Kraft-Treten der so genannten Gesundheitsreform, nämlich bis zum 31.12.2003, zügig und praktikabel abzuschließen.
Zu Frage 2: Es bestehen keine Einflussmöglichkeiten der Landesregierung. Die Regelungskompetenz obliegt allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieser setzt sich aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusammen.
Zu Frage 3: Die Langzeittherapie von chronisch Kranken muss auch weiterhin sichergestellt sein. Das liegt in der Natur der Sache und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Durch Versäumnisse der Bundesregierung bei der Umsetzung der Gesundheitsreform, durch handwerkliche Fehler und fehlende Modernisierung sind unnötige Unsicherheiten entstanden. Es gab berechtigte Kritik der Betroffenen, die durch professionelleres Handeln der Bundesregierung vermeidbar gewesen wäre. Ich erwarte, dass die nun überarbeiteten Richtlinien diesem Anliegen gerecht werden.
Zu Frage 4: Ein aktiver Handlungsspielraum der Landesregierung ist in dieser Angelegenheit nicht vorhanden, dennoch hat mein Haus am 3. Februar 2004 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Zentralverbandes der Physiotherapeuten und Krankengymnasten Thüringen, Herrn Richter, geführt und wird diese Gespräche auch zukünftig führen. Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen denn inzwischen das Prüfungsergebnis bekannt und sind denn Entscheidungen der Bundesregierung zu dieser Thematik getroffen worden?
Leider ist bis heute keine offizielle Genehmigung erteilt. Es gab am 16. März eine Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, daran hat auch die Bundesregierung teilgenommen. Sie hat auch schon per Pressemitteilung über das In-Kraft-Treten der Heilmittelrichtlinie informiert, aber eine Genehmigung liegt mir bis heute offiziell nicht vor.
Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/4074, bitte, Herr Abgeordneter Botz. Er ist nicht da - wer trägt sie vor für ihn? Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.
Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 23. September 2003 über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen für dürregeschädigte Agrarunternehmen hatte der Bund bereits im Jahr 2003 einen Anteil von 4,4 Mio. ! be zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft der Landesregierung im Haushaltsausschuss sind nun auch die Mittel des Landes in Höhe von 4,4 Mio. "reicht worden. Die Mittel wurden unter anderem durch Umschichtung aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Agrarstruktur und Küstenschutz in Höhe von 3 Mio. !" " gestellt.
1. Handelt es sich bei den 3 Mio. %) Verfügung gestellt werden, ausschließlich um Kofinanzierungsmittel des Freistaats Thüringen?
2. Wenn ja, in welcher Höhe gehen dem Freistaat dadurch Kofinanzierungsmittel des Bundes aus der GA verloren?
3. Wenn nein, stellt eine Kofinanzierung des Dürrehilfeprogramms mit GA-Mitteln eine zulässige Finanzierungsform dar?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Wie bereits im Haushalts- und Finanzausschuss am 27. Februar 2004 dargelegt, wurde zunächst im Rahmen der innerhalb des Landes auferlegten Bewirtschaftungsreserve eine Finanzierung des Landesanteils der Dürrehilfe herbeigeführt, indem als Einsparstelle für die außerplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2004 die GA mit 3,0 Mio. *& " ) + , benannt wurden. Eine Veränderung der Einsparstelle ist somit grundsätzlich offen gehalten.
Zu Frage 2: Da - wie bereits eingangs gesagt - eine Veränderung der Einsparstelle offen gehalten wurde und die Höhe der dem Land zustehenden Kofinanzierungsmittel aus der GA noch nicht feststeht, gehen dem Freistaat zunächst auch keine Bundesmittel verloren.