Protokoll der Sitzung vom 15.03.2000

Herr Speck, Sie hatten gesagt, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren politischen Willen friedlich zum Ausdruck bringen, durch die Polizei nicht attackiert werden, auch in Zukunft nicht und auch an diesem Tag nicht. Betrachten Sie eine Blockade gegen diese Veranstaltung als unfriedliche Meinungsäußerung des politischen Willens?

Herr Abgeordneter, ich habe meiner Antwort auf die Frage 4 nichts hinzuzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Nachfragen sind nicht erkennbar. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Zimmer in Drucksache 3/390.

Nach öffentlichen Meldungen marschierten am 26. Februar 2000 in Erfurt ca. 500 Demonstranten rechtsextremistischer Couleur durch die Straßen von Erfurt. Die Veranstaltung richtete sich, so Zitat, auf die "Rückgabe der deutschen Ostgebiete und des Sudetenlandes". Nach Zeitungsmeldungen sicherte ein Großaufgebot an Polizei diese Versammlung und ging gleichzeitig gegen Gegendemonstranten vor.

Nach Beendigung der angemeldeten und mit Auflagen versehenen Demonstration eskortierte die Polizei die Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer durch die Erfurter Innenstadt. Dabei wurden weiterhin Fahnen und Transparente gezeigt sowie Parolen skandiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. War die Route vom Domplatz zum Bahnhof Bestandteil der Demonstrationsanmeldung und der von den Ordnungsbehörden zugelassenen Demonstrationsstrecke?

2. Wurden, und wenn ja, welche, Maßnahmen eingeleitet, um die faktische Verlängerung der Demonstration entgegen der Anmeldung und der erteilten Auflagen zu unterbinden?

3. Wenn nein, aus welchem Grund wurde die faktische Verlängerung der Demonstration entgegen der Anmeldung und der erteilten Auflagen zugelassen bzw. nicht unterbunden?

Herr Staatssekretär Speck.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren, ich darf die Frage namens der Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Nein, die Route vom Domplatz zum Bahnhof war nicht Bestandteil der Demonstrationsanmeldung und somit im Auflagenbescheid der Ordnungsbehörde nicht enthalten.

Zu Frage 2: Wegen der insgesamt angespannten Situation und zur Verhinderung einer möglichen Eskalation der Lage wurde in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter kurzfristig festgelegt, die Teilnehmer des rechten Aufzuges nach Abschluss der Kundgebung auf dem Domplatz bis zum Erfurter Hauptbahnhof durchgängig mit polizeilichen Einsatzkräften zu begleiten, um gegenseitige Übergriffe der Aufzugsteilnehmer und der Gegendemonstranten zu verhindern. Von einer Verlängerung der Demonstration, wie Sie das in Ihrer Frage unterstellen, konnte nicht die Rede sein.

Zu Frage 3 verweise ich aufgrund des Zusammenhangs auf die Beantwortung der Frage 2.

Gibt es Nachfragen? Frau Zimmer.

Herr Staatssekretär, Sie sagten in Beantwortung der Frage 2, dass in Abstimmung mit dem Versammlungsleiter die entsprechenden Maßnahmen praktiziert worden sind. Ich darf noch einmal nachfragen: Sie sagen damit, mit dem Versammlungsleiter der NPD-Demonstration wurde das so abgestimmt?

Das habe ich nicht gesagt. Ich sagte, mit dem Versammlungsleiter.

Es handelt sich aber um diese NPD-Demonstration mit diesem Versammlungsleiter, ja?

Das kann ich jetzt im Einzelnen nicht bestätigen, das müsste ich im Grunde genommen noch einmal nachreichen.

Es wird sicher feststellbar sein, wer dieser Mensch war.

Ja.

Darf ich dann nachfragen, also meine zweite Frage nutzen: Gab es denn weitere Versammlungsleiter der NPDDemonstration?

Ich weiß nur von einem Versammlungsleiter, und wenn Sie wissen wollen, wer das im Einzelnen war, reiche ich Ihnen diese Information nach, da habe ich keine Probleme.

Also, gegenwärtig nicht präsent, ist aber möglich nachzureichen. Herr Abgeordneter Dittes.

Herr Speck, Sie sagten, dass von einer faktischen Verlängerung der Demonstration nicht gesprochen werden könnte. Können Sie bestätigen, dass auf dem Weg der Rückbegleitung vom Domplatz zum Bahnhof Parolen skandiert und Transparente gezeigt wurden und damit auch äußerlich überhaupt nicht erkennbar war, dass die Demonstration auf dem Domplatz nach Versammlungsrecht beendet wurde?

Ich kann das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigen. Auch hier muss ich Ihnen die Information nachreichen.

(Zwischenruf Abg. Zimmer, PDS: Haben Sie sich auf diese Fragen vorbereitet?)

Wir haben ja noch mehr Tagesordnungspunkte, die sich mit diesem Thema befassen, vielleicht kann man bis dahin auch noch mehr eruieren. Wenn damit keine weiteren Nachfragen im Moment sind, würde ich diese Frage abschließen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/395. Frau Abgeordnete Dr. Fischer.

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in Thüringen

Am 19. November 1999 hat Minister Dr. Frank-Michael Pietzsch in einer Grußadresse an die Vollversammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Thüringens versichert, ich zitiere: "Dennoch will ich Ihnen auf diesem Wege versichern, dass ich jede Möglichkeit nutzen werde, die derzeitigen Zustände in Ihrem Sinne zu lösen. Ohne eine Aufstockung des auf der unrealistischen Basis 1996 festgesetzten Budgets kann es meines Erachtens keine Lösung geben..."

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich die Landesregierung inzwischen bemüht, in diesem Sinne einen länderübergreifenden Vorschlag zu initiieren, um ihn in den Bundesrat einzubringen, wenn ja, wie ist der derzeitige Sachstand, wenn nein, warum nicht?

2. Was versteht die Landesregierung unter "jeder zu nutzenden Möglichkeit"?

3. Hat die Landesregierung die derzeitigen Möglichkeiten des Psychotherapeutengesetzes bisher ausgeschöpft (Überprüfung der Angaben über die Ausgaben der Krankenkassen, über die Höhe des Ausgabenvolumens für die Kostenerstattung 1997 und deren Ergebnis, Überprüfung

der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich vorhandener Mittel - Ost-West-Ausgleich 8,1 Millionen)?

4. Wie steht die Aufsichtsbehörde zu der Verwendung der ca. 120 Millionen Deutsche Mark Mehreinnahmen der Krankenkassen (Beiträge, Rückerstattung etc.), die aber nicht bereit sind, ebenso wie die Kassenärztliche Vereinigung "geeignete Maßnahmen" zu finden (Artikel 11), um die Existenz der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu sichern bzw. auch den Sicherstellungsauftrag zu realisieren?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe dies in diesem Plenum schon mehrfach betont: Ich habe primär auf eine Einigung der Selbstverwaltungen und um eine Vermittlung zwischen der Selbstverwaltung mein vorwiegendes Augenmerk gelegt. Frau Abgeordnete Fischer, ich darf es Ihnen noch einmal sagen und den anderen auch, falls Sie es nicht begriffen haben:

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Oh, oh, oh.)

Sie haben es nötig, Herr Dittes! Das ist ja ein richtiger Witz!

Bitte die Fragen sachlich beantworten, Herr Dr. Pietzsch!

Um es noch einmal deutlich zu machen: In dem Augenblick, wo eine Bundesratsinitiative eingeleitet wird, legt sich die Selbstverwaltung garantiert zurück und sagt, jetzt lasst die mal entscheiden. In dem Augenblick ist kein schneller Kompromiss mehr möglich und deswegen setze ich nach wie vor auf den Versuch eines Kompromisses. Es gibt in der Zwischenzeit Anfragen von meiner Seite, in Verbindung mit anderen Bundesländern zu kommen, um hier eine Einigung herbeizuführen. Aber nur, wenn eine Einigung zwischen den Ländern da ist, gibt es überhaupt die Chance, dass eine Bundesratsinitiative auch Erfolg hat. Die Chancen, Frau Fischer, sehen im Augenblick schlecht aus, das kann ich Ihnen nur sagen. Aber ich werde diese Linie auch weiterverfolgen, und zwar werde ich diese Linie weiterverfolgen parallel zu weiteren Gesprächen, die im Augenblick mit den Kassen, mit der Kassenärztlichen Vereinigung und auch mit dem Berufsverband der Psychotherapeuten stattfinden.

Was versteht die Landesregierung unter "jeder zu nutzenden Möglichkeit": Wer es verfolgt hat, der weiß, dass ich seit langem im Gespräch bin, dass ich im Dezember gehofft hatte, einen Kompromiss hinzubekommen und dass dieser Kompromiss leider gescheitert ist. Ich darf hier, Frau Dr. Fischer, wirklich für mich und die thüringische Landesregierung in Anspruch nehmen, in keinem deutschen Bundesland hat man sich der Angelegenheit der Psychotherapeuten in der Weise so intensiv angenommen wie bei uns hier in Thüringen.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe einen Kompromiss versucht, ich habe die Schiedsstelle angerufen, ich bin weiter in Verhandlungen und ich werde als Nächstes, wenn erforderlich, auch diese Bundesratsinitiative angehen; aber im Augenblick sind wir noch in Kompromissverhandlungen.

Zu Frage 3: Die derzeitigen Möglichkeiten des Psychotherapeutengesetzes sind bisher ausgeschöpft. Die Ausschöpfung erfolgt nicht durch die Aufsichtsbehörde. Die Möglichkeiten, die die Aufsichtsbehörde hat, sind sehr eng begrenzt und wir haben eigentlich schon mehr getan, als es der Aufsichtsbehörde zukommt. Andere Aufsichtsbehörden, ich will es noch einmal sagen, haben sich nicht so intensiv eingesetzt.

Zu Frage 4 - Verwendung der ca. 120 Mio. DM Mehreinnahmen der Krankenkassen: Dies ist ganz offensichtlich ein Missverständnis; es sind Abschlüsse mit der KV getätigt worden, die unter der Grundlohnsummensteigerung gewesen sind, und daraus ergeben sich theoretisch 120 Mio. DM. Ich habe mir berichten lassen - wir lassen dieses natürlich auch prüfen, aber die abschließenden Kassenberichte der Kassen für 1999 können natürlich noch nicht vorliegen -, es gibt keine Mehreinnahmen in Höhe von 120 Mio. DM. Es besteht nach wie vor für 1999 für die Kassen ein Defizit, keine Mehreinnahmen.

Gibt es dazu Nachfragen? Frau Dr. Fischer.

In einem Sachstandsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit steht: "Die Prüfung, ob die Vereinbarungen zur Festlegung des Vergütungsvolumens für psychotherapeutische Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder." Können Sie bitte noch einmal ganz konkret sagen, wie das für die Landesregierung aussieht.

Das sieht für die Landesregierung so aus, dass wir eigentlich überprüfen müssen, ob die Schiedsstellenent