Das sieht für die Landesregierung so aus, dass wir eigentlich überprüfen müssen, ob die Schiedsstellenent
scheidung eingehalten ist, denn das ist die rechtliche Grundlage. Übrigens wissen Sie doch auch, dass in § 11 Abs. 2 steht, dass der Interventionspunktwert 10 Prozent unter dem des ärztlichen Punktwerts liegt. Genau dieses hat die Schiedsstelle so festgelegt. Das ist übrigens eine Verfahrensweise, wie es leider auch in anderen Ländern gehandhabt wird.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt - mir ist das völlig unklar -, sind nun die 8,1 Mio. DM, die hier überall genannt werden, bei der KV überhaupt eingegangen? Wenn ja, haben Sie eine Ahnung, wie diese Gelder dort verwendet worden sind?
Die 8,1 Mio. DM sind bei der KV eingegangen. Das sind Ausgleichsleistungen aus den KV der alten Bundesländer. Ich habe unterdessen erfahren, dass auch die weiteren Zahlungen, denn die 8,1 Mio. DM sind eine Abschlagzahlung gewesen, etwa 16 Mio. DM, wohl eingegangen sind. Die Verteilung erfolgt innerhalb der Selbstverwaltung der KV und auf diese Verteilung hat die Aufsichtsbehörde keinen Einfluss.
Frau Präsidentin, wir geben uns als PDS-Fraktion sicherlich Mühe, die Politik der Landesregierung zu verstehen, deswegen beantrage ich namens der Fraktion die Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Ausschuss.
Dann müssen wir über diesen Überweisungsantrag abstimmen, Ausschuss Soziales, Familie und Gesundheit. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht, damit überwiesen.
Wir kommen zur nächsten Anfrage, Herr Abgeordneter Lippmann, die Anfrage in Drucksache 3/396. Ist der Abgeordnete Lippmann da? Es ging etwas schnell aber die Reihenfolge stimmt.
Am 16. Dezember 1997 legte die EU-Kommission ihre Entscheidung bezüglich der Beihilfen der Jahre 1995 und 1996 zugunsten der Thüringer Motorenwerke GmbH vor (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K [1997] 4.341).
Artikel 1: Die den Thüringer Motorenwerken GmbH in Form des 1. Darlehens vom Juli 1995 in Höhe von zwei Millionen Deutsche Mark gewährte Beihilfe ist rechtswidrig, aber mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, da sie nach Artikel 92 Abs. 3 Buchstabe c) EG-Vertrag freigestellt werden kann.
Artikel 2: Die den Thüringer Motorenwerken GmbH in Form des 2. Darlehens vom Februar 1996 in Höhe von 0,8 Millionen Deutsche Mark und des 3. Darlehens vom April 1996 in Höhe von zwei Millionen Deutsche Mark gewährten Beihilfen können nicht nach Artikel 92 Abs. 2 EG-Vertrag freigestellt werden; sie sind folglich mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar.
1. Wie begründet die Landesregierung den Sachverhalt, dass das 1. Darlehen an die Thüringer Motorenwerke GmbH vom Juli 1995 in Höhe von zwei Millionen Deutsche Mark als Ad-hoc-Maßnahme zwar mit dem Beihilferecht vereinbar war, jedoch aber wegen der fehlenden Notifizierung durch das Land bei der EU als formal rechtswidrig eingestuft wurde?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass die Gewährung der Darlehen 2 und 3 vom Februar und April 1996 in Höhe von 0,8 Millionen Deutsche Mark bzw. zwei Millionen Deutsche Mark erfolgt ist, ohne dass diese mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar waren?
3. Wurden seitens der Thüringer Landesverwaltung die gewährten Darlehen 2 und 3 zurückgefordert? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
4. Wurden in den darauf folgenden Jahren weitere Finanzhilfen seitens des Landes an die Thüringer Motorenwerke ausgereicht, die entweder nicht rechtzeitig bei der EU angemeldet wurden bzw. mit dem Beihilferecht unvereinbar waren?
Vielen Dank. Herr Staatssekretär Richwien. Herr Abgeordneter Lippmann, das war zugleich die letzte Frage für heute. Sie war so lang, dass danach auch die Zeit erschöpft ist und Sie dann morgen weiter fortfahren können.
Frau Präsidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lippmann für die Landesregierung wie folgt:
Die Beantwortung, Herr Abgeordneter, der Fragen 1 und 2 wird nachfolgend zusammengefasst: Die Landesregierung nutzte im Interesse des Erhalts der betroffenen Arbeitsplätze bei der Gewährung der bezeichneten Darlehen die gegebenen Ermessensspielräume und ging von der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt aus. Der Vorwurf eines bewusst rechtswidrigen Handelns oder einer Umgehung des Beihilferechts muss von unserer Seite zurückgewiesen werden.
Zu Ihrer 3. Frage: Mit Schreiben der Thüringer Aufbaubank vom 13.08.1996 wurden die drei genannten Darlehen inklusive Zinsen und Bearbeitungsgebühren fällig gestellt und zurückgefordert. Der Kündigungssaldo betrug insgesamt rund 5 Mio. DM.
Zur 4. Frage: Weitere Finanzhilfen wurden an die Thüringer Motorenwerke GmbH in Gesamtvollstreckung nicht ausgereicht.
Die 5 Mio. DM, die Sie gerade in der Beantwortung der Frage 3 benannt haben, sind zusammengefasst und fällig
Selbstverständlich, wenn sie fällig gestellt werden, am 13.08.1996 wurden ja diese Darlehen fällig gestellt und zurückgefordert. Ich gehe davon aus, dass die 5 Mio. DM auch wieder zurückgeflossen sind. Das habe ich nicht prüfen lassen, aber ich gehe davon aus. Herr Ramelow, Sie verlangen von mir eine Aussage, ich kann nur sagen, dass wir den Betrag 5 Mio. DM zurückgefordert haben. Ich gehe davon aus, dass sie auch zurückgeflossen sind. Aber bevor ich Ihnen das definitiv hier so erkläre, lasse ich es lieber prüfen. Ich bin bei Ihnen vorsichtig geworden.
Keine Frage, Herr Staatssekretär, nur eine Bitte. Sie haben gesagt, das wollen Sie prüfen lassen. Würden Sie so freundlich sein und uns das zukommen lassen?
Davon ging ich aus und wollte das eigentlich auch noch einmal verstärken. Gut, vielen Dank. Damit schließe ich diese Frage ab, zugleich die Fragestunde für die heutige Plenarsitzung und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/303 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion hat einen Gesetzentwurf in der vergangenen Plenarsitzung vorgelegt, um das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz zu ändern, und zwar dahin gehend, dass die so genannte Jugendpauschale gesetzlich festgeschrieben wird.
Worum ging es bei dieser Jugendpauschale? Wir wollen, dass die personelle Kontinuität im Jugendbereich abgesichert wird. Dazu bedarf es Geld. Wir wollen Planungssicherheit für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Träger. Wir wollen, dass Jugendliche kontinuierlich ihren Ansprechpartner vorfinden, sei es in den Jugendhäusern, sei es in Projekten, sei es in anderen Einrichtungen und nicht, dass die Ansprechpartner für junge Menschen wechseln und sie damit auch keine Ansprechpartner haben, die man als junger Mensch braucht, um auch mal über Probleme zu reden, um sich wohl zu fühlen.
Ich muss, meine Damen und Herren, mich sehr verwundert darüber zeigen, dass die CDU als Mehrheitsfraktion in diesem Landtag nicht einmal mehr bereit ist eine Diskussion zu führen und in der letzten Sitzung die Überweisung an die Ausschüsse abgelehnt hat. Ich bedaure das, aber das scheint mir noch mal zu bestätigen, wie man hier mit Mehrheit umgeht bzw. Arroganz der Macht noch mal deutlich macht.
Ja, es hat ja keine Ausschussberatung stattgefunden; Sie haben die Überweisung an die Ausschüsse abgelehnt, Entschuldigung. Das war nicht beantragt, dann waren Sie auf einer anderen Veranstaltung, aber egal.
Wir wissen sehr wohl, dass natürlich die Frage von Jugendarbeit und der Finanzierung dafür eine Aufgabe der Kommunen ist, der Landkreise und der kreisfreien Städte, aber entsprechend § 82 Abs. 2 SGB VIII hat das Land auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und auch finanziell zu unterstützen. Wir wollten diese Unterstützung festschreiben, die ohnehin in einer Größenordnung von 24,5 Mio. DM in diesem Haushalt festgelegt ist, allerdings nur in diesem Haushalt. Und, meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie immer betont haben, dass Sie an der Größenordnung nichts ändern wollen, dass Sie zur Jugendpauschale stehen, zu den 24 Mio. DM stehen, zu dem Anliegen stehen, dann verstehe ich nicht, wieso Sie einer gesetzlichen Verankerung nicht ebenfalls zustimmen können.
Wir wollten, und das haben wir auch immer deutlich gemacht, dass mit diesem Instrument der Jugendpauschale der gleichmäßige Aufbau der Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht unterstützt wird und natürlich, und das will ich nochmals ausdrücklich sagen, durch den Einsatz der Jugendpauschale eben genau in der Jugendarbeit der häufige Wechsel der Bezugspersonen nicht mehr stattfindet. Ich sage Ihnen ganz deutlich, wer dann darüber
nicht einmal beraten will, der zeigt, was er für ein Interesse an Jugendarbeit in diesem Land hat - das sage ich Ihnen ganz offen -, und der zeigt auch, wie er es mit Versprechen hält, die er noch vor der Wahl im September sehr deutlich gegeben hat. Da waren sich nämlich alle einig, auch Vertreter der CDU, dass eine gesetzliche Verankerung notwendig ist. Ich bin mir ziemlich sicher, meine Damen und Herren der CDU, dass Sie nicht darüber nachgedacht haben, dass Sie auch Ihre Meinung nicht ändern, insofern kann ich es hier relativ kurz machen und möchte meinen Beitrag mit einem Zitat aus der Ostthüringer Zeitung beenden: "Wenn die Erwachsenen wüssten, wie furchtbar enttäuscht Kinder sind, die ihre erwachsenen Freunde auf Skaterbahnen, im Freizeitpark, beim Jugendtreff oder in der Disco nicht mehr finden, weil mit ihnen auch Hoffnungen und Versprechen gehen, dann würden sie Geld dort einsetzen, wo es gut angelegt ist, nämlich für die Zukunft." Und, meine Damen und Herren, vielleicht findet sich ja in der Zukunft mal ein neuer Gedankengang, darüber nachzudenken und vielleicht kommen auch Sie irgendwann dahin, dass in bestimmten Punkten gesetzliche Festschreibungen einfach notwendig sind. Das ist nämlich sinnvoller, als Geld beispielsweise in einen Landtagsneubau zu stecken. Danke schön.