Pressemitteilungen zufolge hat sich die Landesregierung darauf verständigt, den Suchthilfeplan "fortzuschreiben".
1. Welche inhaltlichen Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Fortschreibung des Suchthilfeplans?
2. Arbeiten Vereine, Verbände und Organisationen bei der Fortschreibung des Suchthilfeplans mit? Wenn ja, welche?
3. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung bei der Fortschreibung des Suchthilfeplans? Wenn ja, durch wen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die nächste Frage.
Zu Frage 1: Die Landesregierung verfolgt mit der Fortschreibung des Thüringer Suchthilfeplans das Ziel, Kriterien für die Weiterentwicklung leistungsfähiger und dem Bedarf entsprechender Angebote in Prävention, Beratung, Therapie und Nachsorge für alle Bereiche zu erarbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einerseits Analysen des gegenwärtigen und des zu erwartenden Bedarfs an präventiven und hilfebezogenen Leistungen durchgeführt und andererseits die vorhandenen Angebotsstrukturen auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft. Daraus sollen dann abgeleitet werden:
2. Entscheidungsgrundlagen für die regionale Verteilung sowie für Kapazitäten der ambulanten, stationären, teilstationären sowie der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe einschließlich auch der Form ihrer Vernetzung.
Zu Frage 2: Die in Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätigen Vereine, Verbände und Organisationen sind von Beginn an in die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen des Suchthilfeplans einbezogen worden. Es hat dazu bereits im Januar dieses Jahres eine Beratung zwischen der Liga der freien Wohlfahrtspflege, dem beauftragten Institut - das übrigens den 1. Suchthilfeplan auch erstellt hat - und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit stattgefunden.
Zu Frage 3: Eine wissenschaftliche Begleitung ist erfolgt, zumal das beauftragte Institut dort mit beteiligt ist. Die Fortschreibung des Suchthilfeplans wird durch die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheitsund Sozialbereich mbH - kurz FOGS - wissenschaftlich begleitet. Damit keine Missverständnisse auftreten, FOGS wird geschrieben F O G S, nicht F O X und nicht verwechselbar mit dem Referatsleiter 63 im Ministerium.
Frau Präsidentin, namens der PDS-Fraktion stelle ich den Antrag, diese Mündliche Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Wir haben den Überweisungsantrag gehört. Wer stimmt für die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht, damit ist diese Mündliche Anfrage überwiesen. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 3/384 des Abgeordneten Ramelow und der Abgeordneten Frau Thierbach.
4. Welche Schlussfolgerungen zog die Landesregierung aus dem Modellprojekt "Jugend- und Designerdrogen" für die zukünftige Präventionsarbeit?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Abgeordneter Ramelow, ich muss es kurz machen, ein Landesmodellprojekt "Jugend- und Designerdrogen" gibt es nicht. Dem Thüringer Ministerium ist dieses nicht bekannt. Eine Nachfrage bei der thüringischen Landesstelle gegen Suchtgefahren hat auch ergeben, dass denen ein solches Modellprojekt nicht bekannt ist.
Dann nehmen wir die Antwort so zur Kenntnis. Wenn es unbekannt ist, kann man darauf auch nicht näher eingehen. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, und zwar
Nach öffentlichen Meldungen marschierten am 26. Februar 2000 in Erfurt ca. 500 Demonstranten rechtsextremistisch-nationalistischer Couleur durch die Straßen von Erfurt. Die Veranstaltung richtete sich auf die "Rückgabe der deutschen Ostgebiete und des Sudetenlandes".
Nach Zeitungsmeldungen sicherte ein Großaufgebot an Polizei diese Veranstaltung und ging gleichzeitig gegen Gegendemonstranten vor.
1. War der zuständigen Ordnungsbehörde der oben genannte Titel der Veranstaltung bekannt oder absehbar, dass die Veranstaltung die obige Zielrichtung haben würde?
2. Ist eine derartige Veranstaltung durch das Grundgesetz und damit durch das Versammlungsrecht gedeckt?
4. Müssen Bürgerinnen und Bürger, die einer Veranstaltung dieser Art entgegentreten wollen, auch in Zukunft damit rechnen, dass ihr demokratisches Engagement durch Polizeikräfte attackiert wird, während revanchistische Aufmärsche Polizeischutz genießen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren, ich darf für die Landesregierung wie folgt die Fragen beantworten.
Zu Frage 4 möchte ich ausführen: Die Frage unterstellt, es sei seitens der Polizei versucht worden, das demokratische Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Dies ist nicht der Fall. Zu keinem Zeitpunkt wurden Bürgerinnen und Bürger von Dienstkräften der Poli
zei attackiert und daran gehindert, ihr politisches Engagement zu manifestieren. Die Landesregierung begrüßt vielmehr das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gegen jede Form von Extremismus, solange dies friedlich und gewaltfrei erfolgt.
Ich habe folgende Nachfrage an die Landesregierung: Müssen Abgeordnete des Thüringer Landtags in Zukunft aus Ihrem Ministerium immer mit dieser selbstherrlich-arroganten Art der Antwort rechnen?
Frau Präsidentin, Sie werden verstehen, dass ich für die Landesregierung diese Frage nicht beantworte.
Herr Speck, Sie hatten gesagt, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren politischen Willen friedlich zum Ausdruck bringen, durch die Polizei nicht attackiert werden, auch in Zukunft nicht und auch an diesem Tag nicht. Betrachten Sie eine Blockade gegen diese Veranstaltung als unfriedliche Meinungsäußerung des politischen Willens?