Protokoll der Sitzung vom 16.03.2000

(Beifall bei der CDU)

Frau Arenhövel, damit ist die alte Fassung zurückgezogen. Sie müssten uns die Neufassung dieses Antrags als Textfassung hier abgeben.

Wir sind in der Aussprache zu dem vorherigen Bericht. Frau Arenhövel hat eine Neufassung dazu in der Aussprache eingebracht. Frau Abgeordnete Dr. Fischer, PDS-Fraktion, hat sich zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, die PDS wird natürlich mit diesem Vorschlag nicht allzu große Mühe haben, denke ich, und wird im Unterschied zur CDU, wie ich das heute gehört habe, natürlich auch Anträgen der CDU zustimmen, wenn sie sinnvoll sind, muss ich sagen. Aber ich möchte noch einen Satz sagen, Frau Arenhövel. Ich lese Ihnen den Artikel 48 aus unserer Verfassung vor, der ich übrigens nicht zugestimmt habe wegen Artikel 54, das wissen Sie ja, automatische Diätenerhöhung, aber ich verteidige natürlich auch unsere Verfassung. Artikel 48 Abs. 1: "Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung." und nicht die Regierung.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weitere Redemeldungen? Frau Abgeordnete Heß, SPD-Fraktion.

Die SPD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, weil sie der Meinung ist, dass es hier um die Sache und um Inhalte geht und keineswegs um parteipolitisches Geplänkel.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Weitere Wortmeldungen aus der Mitte dieses Hauses werden mir doch signalisiert. Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde diesem Antrag nicht zustimmen.

(Unruhe bei der CDU)

Das hat zwei Gründe: Erstens kann ich um diese fortgeschrittene Zeit diesen Antrag so schnell nicht erfassen.

(Unruhe bei der CDU)

Das mag mich Ihnen gegenüber in eine schlechtere Situation bringen, aber ich werde dem Antrag auf der Grundlage der Zustimmung, die er auch in unserer Fraktion bekommt, zumindest keine Gegenstimme entgegensetzen. Es gibt aber auch einen zweiten Grund, weshalb ich diesem Antrag meine Stimme nicht gebe. Das hat etwas damit zu tun, worüber Frau Heß eben gesprochen hat. Der Gegenstand ist eben eigentlich keiner für parteipolitische Zänkereien. Wer vorhin zugeschaut hat, was hier im Saal passiert ist, der hätte sich eigentlich für dieses Haus schämen müssen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Frau Arenhövel hat nämlich nichts weiter gemacht, als den PDS-Antrag genommen und eine Passage daraus weggestrichen.

Die CDU-Fraktion hat nicht einmal den parlamentarischen Mut gehabt, einen Änderungsantrag zu unserem Entschließungsantrag zu beantragen.

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Warum denn das?)

Lassen Sie mich doch reden, Herr Stauch, das halte ich einfach für unwürdig. Dem Anliegen will ich nicht entgegen stehen.

(Beifall bei der PDS)

Aber das mache ich nicht mit. Danke schön.

Nun liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, der im Moment noch ohne Drucksachennummer ist, weil er vorgelesen worden ist. In der Neufassung, wie sie zuletzt vorgetragen worden ist - wer diesem Antrag in der Neufassung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11. Für den Tagesordnungspunkt 12 meldet sich der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion.

Wir ziehen diesen Antrag zurück.

Herr Abgeordneter Stauch, soll der für heute abgesetzt werden und auf die Sitzung im Monat April verlegt werden?

Wir würden darum bitten, das ist ein einfaches Verfahren, wenn ich ihn einfach zurückziehe und dann rechtzeitig wieder einreiche, dann wäre das Gleiche erreicht, aber wir würden dem Verfahren zustimmen, für heute zurückziehen und gleich wieder einreichen.

Wir verfahren so. Wir sind übrigens mit den anderen Anträgen in der Abstimmung der parlamentarischen Geschäftsführer auch so verfahren. Wir sollten auch mal überlegen, was man sich so gegenseitig um diese Uhrzeit zumutet.

Gibt es Widerspruch, dass der Tagesordnungspunkt 12 für heute zurückgezogen wird? Das ist nicht der Fall. Der Tagesordnungspunkt 13 - das ist vorhin in der Abstimmung der parlamentarischen Geschäftsführer geschehen - Verbot von Studiengebühren - ist ebenfalls auf die Aprilsitzung verlegt worden. Gibt es dazu Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (AG G 10) dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/432

Ich gebe folgende Hinweise: Gemäß § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer einer Wahlperiode mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Die Zusammensetzung der Kommission ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen, das sich nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren bestimmt. Zwei Mitglieder der Kommission wurden in der 9. Plenarsitzung am 28. Januar 2000 gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der PDS fanden bisher nicht die notwendige Mehrheit. In der Unterrichtung - Drucksache 3/432 - liegt wiederum ein Wahlvorschlag der PDSFraktion vor. Der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS ist insofern nicht unproblematisch, dass damit der Grundsatz der Unverrückbarkeit von Parlamentsbeschlüssen angesprochen wird, der besagt, dass einmal gefasste Beschlüsse nicht sogleich wieder in Frage gestellt werden dürfen. Im vorliegenden konkreten Fall mag jedoch eine erneute Abstimmung über den Wahlvorschlag vertretbar sein im Hinblick auf die relative Offenheit des Grundsatzes der Unverrückbarkeit von Parlamentsbeschlüssen und seiner Voraussetzungen. Nach diesen Hinweisen wird mir signalisiert, Herr Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, namens der PDS-Fraktion beantrage ich zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache und ich bitte darum, Frau Zimmer das Wort zu erteilen.

Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Frau Abgeordnete Zimmer, PDS-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Wolf, CDU: Seit wann gibt es denn bei Wahlen Aussprachen?)

(Zwischenruf Abg. Neudert, PDS: Lesen Sie mal in der Geschäftsordnung nach!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Unverrückbarkeit von Landtagsbeschlüssen ist das so eine Sache, insofern ist die Bemerkung, die das Präsidium gegeben hat, von uns auch völlig akzeptiert. Wir gehen davon aus, dass es durchaus auch Gründe geben kann, dass man davon ausgehen kann, dass es eine andere Sachlage gibt. Da wir die Begründung der CDU-Fraktion für ihr bisheriges Ablehnungsverhalten nicht kennen, wir in anderen Fällen in diesem Jahr, nicht in dieser Legislatur, schon erlebt haben, dass vorher gefasste Beschlüsse auch bei Personalien in weiteren Wahlgängen verändert worden sind und es auch noch keine Absprache zwischen allen drei Fraktionen gegeben hätte, die darauf hinausliefen oder andeuten würden, worin denn die tatsächlichen Ablehnungsgründe für den Wahlvorschlag der PDS bestehen, die CDU-Fraktion bisher auch im Parlament noch keinerlei deutliche Erklärungen abgegeben hat, warum sie den PDS-Vorschlag nicht akzeptiert, aus diesem Grund schlagen wir zum dritten Mal den Abgeordneten Steffen Dittes für die Wahl in die G 10-Kommission vor.

Die Bedingungen für die Wahl in die G 10-Kommission gehen davon aus, dass der oder die Abgeordnete, die vorgeschlagen werden, die entsprechende sachliche Kompetenz für die Mitwirkung in der G 10-Kommission mitbringen müssen. Wir sind der Meinung als Fraktion und dieses Beurteilungsvorrecht haben wir uns sehr wohl genommen, wir gehen davon aus, dass Steffen Dittes in seiner Arbeit im Thüringer Landtag mehrfach unter Beweis gestellt hat, dass er sachkompetent ist,

(Beifall bei der PDS)

sowohl in seiner ehemaligen Tätigkeit als Mitglied des Umweltausschusses als auch als engagierter junger Mensch, der sowohl im Innenausschuss mitarbeitet, aber auch außerhalb des Parlaments sich als Demokrat mehrfach erwiesen hat.

(Beifall bei der PDS)

Wir gehen ebenfalls davon aus, das ist das zweite Kriterien, dass für die Mitwirkung im G 10-Ausschuss die Vertrauenswürdigkeit im Hinblick auf die Geheimhaltungsfrage gestellt wird; wir halten Steffen Dittes in dieser Frage absolut für vertrauenswürdig. Steffen Dittes wurde von der PDS-Fraktion bereits mehrfach in Gremien gewählt, die Vertrauensgremien waren, er wurde für Vertrauensgremien nominiert. Er hat diese Mitwirkung in diesen Gremien ernsthaft betrieben und er hat dieses Vertrauen auch ausschließlich gerechtfertigt. Wir gehen ebenfalls davon aus, ich weiß nicht, ob er das gern hört, dass Steffen Dittes eine ausgeprägte liberale Grundhaltung hat.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ja, seine Kritik am Thüringer Polizeiaufgabengesetz...

Frau Abgeordnete, lassen Sie erst einmal wieder Ruhe einkehren.

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Das ist..., das ist eine Beleidigung!)

Seine Kritik am Polizeiaufgabengesetz hat deutlich gemacht, vor allem auch die damit verbundene Kritik an den verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, dass er sehr wohl über eine ausgeprägte liberale Grundhaltung befähigt,

(Unruhe bei der CDU)

die ihn in den Stand versetzt, in der G 10-Kommission entsprechend auch vertrauenswürdig aufzutreten, und ich glaube, gerade die Distanz und auch die Kritik an der Art und Weise, wie in der Bundesrepublik Deutschland Geheimdienste arbeiten, als auch im Hinblick auf die Einschränkung von Bürgerrechten machen ihn geeignet, um diese Arbeit auch kritisch zu begleiten und die entsprechenden Entscheidungen auch verantwortungsbewusst mitzutragen.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Der kann auf Bäume klettern.)