Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer mit der Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Jawohl, auch mit namhafter Unterstützung aus der Mitte entsprechend überwiesen. Wir kommen zur
Der Thüringer Kultusminister, Herr Dr. Krapp, führte in der Debatte zur Drucksache 3/498 am 13. April 2000 aus, dass ständig die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch im Fortbildungsprogramm des Thüringer Instituts für Lehrplanentwicklung, Lehrerfortbildung und Medien (THILLM) mit einbezogen würden.
1. Welche Veranstaltungen zur Fortbildung auf dem Gebiet der Geschlechterdemokratie und -forschung sind für das Jahr 2000 bzw. 2001 durch das THILLM geplant?
2. Welche Hochschullehrerinnen der Thüringer Hochschulen bzw. andere Expertinnen sind zu diesen Veranstaltungen verpflichtet worden?
3. Ist geplant, die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Frauenbeauftragten der Schulämter und die Vertrauenslehrerinnen besonders für diese Veranstaltungen zu werben?
4. Wie werden die Lehrerinnen und Lehrer für die oben genannten Themen zur Gleichstellungsproblematik auf Fortbildungsveranstaltungen sensibilisiert?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst eine Vorbemerkung: Die Themen Gleichstellungsproblematik, Geschlechtererziehung sowie geschlechtsspezifische Verhaltensweisen und koedukative Bildungs- und Erziehungskonzepte sind nach Möglichkeit in alle Fortbildungsveranstaltungen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwickung und Medien einzubeziehen, auch dann, wenn sie nicht explizit genannt sind.
Zu Frage 1: Im März 2000 wurde eine zweitägige Fortbildung für Multiplikatoren durchgeführt, die geschlechterspezifische Verhaltensweisen und Geschlechtererziehung in der Schule sowie reflexive Koedukation als theoretischen Ansatz zur Geschlechtererziehung in den Mittelpunkt stellte. Im Februar 2001 ist eine zweitägige Fort
bildung ebenfalls für Multiplikatoren geplant, in der die Gestaltung eines Unterrichts thematisiert werden soll, der Neigungen und Interessen von Mädchen und Jungen in gleichem Maße anspricht.
Zu Frage 2: Die Fortbildung vom März 2000 wurde hauptsächlich von Frau Sybille König, Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik, gestaltet. Frau König gehört zu den vom Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags benannten Expertinnen; sie wird auch für die für Februar 2001 geplante Fortbildung zur Verfügung stehen. Die anderen dem THILLM bekannten Experten und Expertinnen werden in die für den nächsten Katalog vorbereitete Service-CD aufgenommen, damit sie entsprechend ihren thematischen Schwerpunkten von den Schulleitern für die schulinterne Fortbildung angefragt werden können.
Zu Frage 3: Es ist Aufgabe der Thüringer Schulaufsicht, durch entsprechende Dienstberatungen und sonstige Maßnahmen Schulleiterinnen und Schulleiter, Frauenbeauftragte und Vertrauenslehrerinnen für das hier genannte Aufgabenfeld zu motivieren und zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Teilnahme an zentralen Fortbildungsveranstaltungen bzw. die Durchführung innerschulischer Veranstaltungen.
Zu Frage 4: Vor allem in der Tätigkeit der so genannten Vertrauenspersonen wird die Möglichkeit gesehen, in den Schulen Lehrerinnen und Lehrer für die Fragen der Geschlechtererziehung zu sensibilisieren. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.
Eine Nachfrage nicht, aber ich bitte im Namen meiner Fraktion um Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss.
Es scheint, der Gleichstellungsausschuss braucht Arbeit. Dann bitte ich auch hier um das entsprechende Handzeichen, wer für die Überweisung stimmt. Danke. Damit ist auch das Quorum erreicht und entsprechend überwiesen. Jetzt kommen wir zum Abgeordneten Dr. Botz in Drucksache 3/618.
Nach Informationen der thüringischen Presse hat die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt den Bauauftrag für die Talsperre Leibis zum 31. März dieses Jahres
zurückgezogen. Infolge dessen tritt zwangsläufig eine weitere Verzögerung der Fertigstellung der Talsperre ein. Sachverständige hatten im Jahr 1995 davon gesprochen, dass eine wichtige Voraussetzung für Finanzierbarkeit und Refinanzierung der Talsperre ihre schnellstmögliche Fertigstellung ist.
1. Welche zusätzlichen Kosten sind für das Land und die Thüringer Talsperrenverwaltung durch die Verzögerung der Fertigstellung der Talsperre Leibis seit Klageerhebung durch die Mitbewerber entstanden?
2. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung durch den Umstand, dass die Thüringer Talsperrenverwaltung in einem so genannten offenen Verfahren einen neuen Auftragnehmer für die Fertigstellung der Talsperre suchen muss?
3. In welcher Höhe lagen die anderen Angebote für die Fertigstellung der Talsperre Leibis, die den ursprünglichen Zuschlag nicht erhalten hatten?
4. Welche Ereignisse würden nach Ansicht der Landesregierung Erhöhungen im Auftragsvolumen infolge von Kostenerhöhungen beim Auftragnehmer für die Fertigstellung der Talsperre Leibis rechtfertigen, wenn diese Ereignisse nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werter Herr Abgeordneter Dr. Botz, bevor ich die Mündliche Anfrage beantworte, möchte ich richtig stellen: Die Vergabekammer hat die Rücknahme des Bauauftrags zum 31. März nicht veranlasst. Sie hat im Gegenteil die Vorgehensweise der Thüringer Talsperrenverwaltung ausdrücklich bestätigt. Der Bauauftrag wurde durch die Thüringer Talsperrenverwaltung gekündigt. Sie durfte auf der Grundlage des Vergaberechts noch vor Zuschlagserteilung vom Unternehmer erwünschten Nachforderungen in Höhe von 18 Mio. DM nicht nachkommen. Auch mehrere Baustarttermine hat das Unternehmen verstreichen lassen, wie von der Presse korrekt wiedergegeben wurde.
Zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Botz im Einzelnen. Zu 1.: Die Thüringer Talsperrenverwaltung, nicht der Freistaat Thüringen, ist Auftraggeber des Baus der Talsperre Leibis. Durch die eingetretenen Verzögerungen seit Klageerhebung durch einen Mitbewerber entstehen zusätzliche Kosten für Bauzeitzinsen und Konsult
Zu 2.: Zusätzliche Kosten sind darüber hinaus durch die spätere Fertigstellung sowie einen möglicherweise höheren Baupreis zu erwarten. Diese Verzögerungskosten können in einer Schadenersatzklage beim Erstplatzierten des Vergabeverfahrens eingefordert und auch aussichtsreich eingeklagt werden. Die Thüringer Talsperrenverwaltung hat sich strikt an die Regelungen des Vergaberechts gehalten, was auch die Vergabekammer bestätigt hat.
Zu 3.: Im abgeschlossenen Vergabeverfahren bewegten sich die bewerteten Bruttoangebotssummen der anderen in die nähere Betrachtung gezogenen, aber nicht berücksichtigten Bieter zwischen 180 und 210 Mio. DM.
Zu 4.: Folgende Gründe können eine Erhöhung des Auftragsvolumens in Folge von Kostenerhöhung beim Auftragnehmer rechtfertigen:
2. Leistungen, die nach der vertraglichen Bauzeit zur Ausführung gelangen und deren verspätete Ausführung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Herr Minister, zwei Nachfragen. Ihre letzte Antwort zu Punkt 4 - da sind Sie selber darauf eingegangen, dass Verschiebung der Bauzeitplanung eine der Ursachen sein könnte.
Nein, Entschuldigung, das ist ein Missverständnis. Wenn der Auftragnehmer Maßnahmen veranlasst, die zur Beschleunigung des Bauzeitplans führen, dann können Kostenerhöhungen auftreten, bei einer zusätzlichen Beschleunigung, wenn gesagt wird, ihr müsst schneller, ihr müsst mehr und so weiter und so fort.
Danke, das war dann ein Missverständnis. Dann bleibt noch eine andere Frage: Herr Minister, wann müsste nach Auffassung der Landesregierung spätestens ein Baubeginn realisiert werden, um die eingangs zitierte schnellstmögliche Fertigstellung, die eine Voraussetzung für die Finanzierbarkeit ist, zu erfüllen?
Dr. Botz, es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass noch in den nächsten Monaten die Grundsteinlegung erfolgen kann. Ich denke, dass wir dann, wenn uns das gelingt, und so sieht es aus, dass wir bis August so weit sind, noch zügig vorankommen können.
Weiter keine Nachfragen, damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen jetzt zur Anfrage des Herrn Dr. Pidde in Drucksache 3/620.
Im März 1999 erfolgte eine Bewilligung von Mitteln des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Höhe von 1,235 Mio. DM für die Nachförderung der Kläranlage Ohrdruf.
1. Aus welchen Gründen hat sich die genannte Förderung bisher im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbands Apfelstädt-Ohra nicht beitragsmindernd ausgewirkt?