Protokoll der Sitzung vom 07.06.2000

2. Wann sind bestehende Globalkalkulationen durch Zweckverbände fortzuschreiben?

3. Welche Auswirkungen haben aus einer Fortschreibung der Globalkalkulation resultierende veränderte Beitragssätze auf bestandskräftige Beitragsbescheide?

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister.

Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Nach der derzeit gültigen Rechtslage sind bestehende Globalkalkulationen durch Zweckverbände fortzuschreiben, wenn sich einzelne Kosten- und Flächenfaktoren im Vergleich zu den ursprünglichen der Globalkalkulation zugrunde liegenden Prognosen und Schätzungen nicht nur unwesentlich verändern. Der Wasserund Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra überarbeitet derzeit seine Globalkalkulation zur Erhebung des Herstellungsbeitrags für Wasser und Abwasser, weil erheb

liche Veränderungen der in der ursprünglichen Globalkalkulation enthaltenen Kostenpositionen und der zu berücksichtigenden Flächen eingetreten sind. Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung wird auch die Zuwendung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt aus dem Bescheid vom 01.03.1999 in Höhe von 1.236.750,65 DM berücksichtigt.

Auf Ihre 3. Frage ist zu antworten: Ausgehend von einer zutreffenden Globalkalkulation ergeben sich keine Auswirkungen auf schon bestandskräftige Bescheide.

Bitte, Herr Dr. Pidde.

Herr Minister, können Sie Aussagen zum Stand der Überarbeitung der Globalkalkulation treffen und eventuell auch zu einem Zeitpunkt, wann entsprechende Schlussfolgerungen daraus gezogen werden könnten?

Meines Wissens - das habe ich aber, glaube ich, schon gesagt - ist die Globalkalkulation momentan in Überarbeitung. Wann die genaue Fertigstellung ist, ist mir jetzt nicht bekannt, aber das ist beim Verband selbst leicht zu erfragen.

Damit sehe ich keine weiteren Nachfragen. Doch, Frau Abgeordnete Wildauer.

Herr Minister, mir ist jetzt eines unklar. Wenn die 1,235 usw. Mio. DM eingerechnet werden in die Globalkalkulation, wieso haben die keine Auswirkungen auf die Beiträge, auf die Beitragsbescheide überhaupt?

Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe gesagt, die Globalkalkulation wird jetzt überprüft. Beim besagten Zweckverband ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Fördersumme durch die Nachförderung, aber auch in der Flächenberechnung; worin diese Änderungen bestehen, kann ich jetzt hier von diesem Ort aus nicht sagen, aber da kann es durchaus zu Änderungen kommen, es muss aber nicht automatisch zur Änderung kommen. Das hängt mit der Berechnung entsprechend zusammen. Ob es in diesem konkreten Fall zur Änderung kommt, auch das lässt sich beim Verband sicher einfacher erfragen als beim Innenminister.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, dann ist diese Frage beantwortet. Wir kommen zur nächsten Frage, eine der Frau Abgeordneten Dr. Kaschuba in der Drucksache 3/629.

Thüringer Förderung innovativer Projekte in den Regionen - "Inno-Regio"-Projekte

In der vierten Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 3. März 2000 äußerte sich die Landesregierung zur weiteren Förderung von Projekten, die am "Inno-Regio"-Wettbewerb teilgenommen haben, ohne durch das zuständige Bundesministerium prämiert zu werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde zwischenzeitlich eine Veröffentlichung mit Bekanntgabe der Einreichungs- und Abgabetermine zur Förderung der oben genannten Projekte realisiert?

2. Wie lauten die Auswahlkriterien, die von der Stiftung Technologie- und Innovationsförderung Thüringen erarbeitet werden sollten und wie fortgeschritten ist die Auswahl zu fördernder Projekte?

3. Kann über eine Liste der zu fördernden Projekte informiert werden?

4. Wie steht die Landesregierung zu ihrer Aussage, im Zusammenhang mit den angesprochenen Förderungen besonders in schwächeren Regionen innovative Netzwerke zu fördern?

Für die Landesregierung Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Kaschuba wie folgt:

Zu Frage 1: Eine entsprechende Veröffentlichung ist bisher noch nicht erfolgt. Der mit der Stiftung für Technologie und Innovationsförderung Thüringen abgestimmte Zeitplan sieht dies für Ende Juni 2000 vor.

Zu Frage 2: Als Auswahlkriterien sollen im Einzelnen Qualität der vorgesehenen Kooperationen bzw. der vorhandenen und konzipierten Netzwerke, Erhöhung der Wertschöpfung in Produktion und produktionsnahen Dienstleistungen, Neuigkeitsgrad der Ansätze für die Region, Nachhaltigkeit der konzipierten Entwicklung, insbeson

dere hinsichtlich der Verbesserung der Arbeitsplätze, überwiegende Zugehörigkeit zu A-Fördergebieten im Sinne der GA und andere zur Anwendung kommen. Die Kriterien werden durch die STIFT weiter spezifiziert. Das Auswahlverfahren der zu fördernden Bewerberregionen beginnt nach Ablauf des Abgabetermins voraussichtlich Ende August, damit alle in Frage kommenden Bewerberregionen chancengleich ihre gegebenenfalls aktualisierten Konzepte einreichen können.

Zu Frage 3: Eine solche Liste wird auf der Basis der einzureichenden Konzepte erstellt. Die beiden Thüringer Bewerberregionen, die von der Jury des BMBF für die Zwischenrunde des Inno-Regio-Wettbewerbs ausgewählt, jedoch letztlich nicht prämiert wurden, werden ohne Auswahlverfahren auf die Liste gesetzt. Insofern konnten zwei einzelne Projektvorschläge einer dieser beiden Bewerberregionen bereits Präferenz bei der Landesförderung eingeräumt werden.

Zu Frage 4: Durch die o.g. Kriterien werden schwächere Regionen bei der Projektauswahl besonders berücksichtigt.

Ja, es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Kaschuba.

Die Nachfrage ist ganz einfach, Herr Minister. Sie sagen, die beiden nicht prämierten Projekte, die aber nominiert wurden, kommen auf die Bewerberliste und werden also besonders gefördert. Werden sie bereits gefördert oder werden sie erst gefördert, wenn sie auf die Bewerberliste kommen?

Die werden dann gefördert, wenn endgültig über die Projekte entschieden ist.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Anfrage beantwortet. Ich komme zur Drucksache 3/630. Frau Abgeordnete Dr. Stangner.

Anerkennung berufsqualifizierender Abschlüsse an der Berufsakademie Thüringen und an den Hochschulen Thüringens

Mit der Errichtung der Berufsakademie Thüringen und der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes 1999 wurden weitere Möglichkeiten zum Erwerb berufsqualifizierender Abschlüsse geschaffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die bundesweite Anerkennung des Diploms der Berufsakademie Thüringen gewährleistet oder sind hierfür noch Voraussetzungen zu erfüllen?

2. Nach dem 1999 novellierten Thüringer Hochschulgesetz kann der Grad eines Bachelor oder Bakkalaureus eingeführt werden, in welchen Studiengängen geschah das?

3. Werden die in Frage 2 erwähnten Abschlüsse bundesweit anerkannt?

4. Wie werden die Öffentlichkeit und die Wirtschaft mit den in Frage 2 genannten Abschlüssen bekannt gemacht?

Es antwortet Frau Ministerin Prof. Schipanski.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage folgendermaßen:

Zu Frage 1: Für Thüringen ist landesrechtlich geregelt, dass der Abschluss der Berufsakademie als berufsbefähigender Abschluss den entsprechenden Abschlüssen der staatlichen Fachhochschulen gleichsteht. Um darüber hinaus eine bundesweite Anerkennung zu erreichen, ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz erforderlich, welcher an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Die Berufsakademie Thüringen, welche den Studienbetrieb zum Oktober '98 aufgenommen hat, erfüllt diese Voraussetzungen weitgehend. Sobald die Aufbauphase abgeschlossen ist, werde ich das Notwendige veranlassen.

Zu Frage 2: In Thüringen wurden bislang der MasterStudiengang Europäische Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar und der Master-Studiengang Politikwissenschaft für ausländische Graduierte an der FriedrichSchiller-Universität in Jena eingerichtet. Außerdem hat das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Fachhochschule Erfurt sein Einvernehmen zur Einrichtung von konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen im Fach Bauingenieurwesen zum Wintersemester 2000/2001 erteilt.

Zu Frage 3: Eine gegenseitige formale Anerkennung von Hochschulgraden durch die Länder gibt es generell nicht. Die Länder haben nach dem Hochschulrahmengesetz dafür Sorge zu tragen, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet wird. Um die Gleichwertigkeit der Bachelor und Master bundesweit zu gewährleisten, hat die Kultusministerkonferenz ein Akkreditierungsverfahren beschlossen und einen Akkreditie

rungsrat eingesetzt. Dieser hat erst am 30. November 1999 bestimmte formale und fachliche Kriterien für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen festgelegt und er hat seine Befugnisse weitgehend an Akkreditierungsagenturen delegiert. Die Einrichtung dieser Agenturen befindet sich derzeit bundesweit noch im Aufbau.

Zu Frage 4: Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst benennt neue Studiengänge im Rahmen der regelmäßig erscheinenden Informationsbroschüren zum Studium in Thüringen. Darüber hinaus machen auch die Hochschulen die Öffentlichkeit mittels Pressemitteilungen, Werbekampagnen und Präsentationen auf die Einrichtung von neuen Bachelor- und Master-Studiengängen aufmerksam.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Stangner.

Frau Ministerin, ich danke Ihnen erst einmal für die Antworten. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kriterien, die die Kultusministerkonferenz für die Anerkennung der Berufsakademieabschlüsse setzt, weitgehend erfüllt sind. Ich würde gerne nachfragen, welche Studienangebote in der Zwischenzeit in Gera angeboten werden und wie viel hauptberufliches Personal an den staatlichen Studienakademien inzwischen beschäftigt ist bzw. wie viel beschäftigt sein wird bei vollem Ausbau.

Diese detaillierte Fragestellung muss Ihnen wiederum schriftlich zugearbeitet werden.

Dann würde ich aber noch eine zweite Frage stellen wollen: Es geht um die Akkreditierung der Studiengänge, Sie haben sehr ausführlich darauf hingewiesen. Ich frage nach, ob Ihnen bekannt ist, ob es von den Hochschulen, die Sie genannt haben, beabsichtigte Anträge zur Akkreditierung ihrer Studiengänge gibt.

Die Anträge können ja erst dann erarbeitet werden, wenn überhaupt die Kriterien bekannt sind. Die Kriterien sind erst seit kurzem bekannt. Diese Kriterien werden den Hochschulen zugeleitet und es ist im Ermessen der Hochschule, dann einen solchen Antrag zu stellen.