In diversen Presseveröffentlichungen äußerte sich Sachsens Wirtschaftsminister Schommer bezüglich der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) 8.2 und 8.3, dass er vorhabe, die dort eingestellten Finanzmittel zu Gunsten der so genannten Sachsen-Magistrale umzuschichten. Dies hätte zur Folge, dass die komplette Umsetzung des VDE Nürnberg-Erfurt-Halle bzw. Leipzig-Berlin in Frage gestellt würde.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Aussagen des sächsischen Wirtschaftsministers Schommer
2. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass die sächsische Landesregierung eine Neusetzung ihrer Prioritäten im Rahmen der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans und der VDE macht?
3. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit eine mögliche neue Prioritätensetzung durch die sächsische Landesregierung nicht zulasten des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in Thüringen geht?
Zu Frage 1: Die Landesregierung kann diese Position nicht nachvollziehen, wie Sie sich gut vorstellen können. Das Verkehrsprojekt Nr. 8 in seiner jetzigen planfestgestellten Form ist Teil der transeuropäischen Netzplanung und gesetzlich festgeschriebener Ausbauwille des Bundes. Es stellt die schnellste Verbindung zwischen München und Berlin dar und auf der Strecke von Halle-Leipzig-ErfurtNürnberg wurden ja auch bereits Investitionen getätigt in einem Umfang von 1,3 Mrd. Mark. Ein Umsetzen dieser sächsischen Forderungen würde bedeuten, dass die neuen Länder noch mindestens 10 bis 15 Jahre zusätzlich warten müssten, bis dieses Konzept realisierbar wäre. Die damit korrespondierenden wirtschaftlichen Nachteile für den Osten Deutschlands könnte keine Regierung ernsthaft verantworten.
Zu Frage 2: Thüringen wurde von den Forderungen des sächsischen Wirtschaftsministers im Rahmen der Konferenz der Verkehrsminister der neuen Länder am 3. April 2000 in Potsdam in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 3: Für die Planung, Prioritätensetzung und Finanzierung der Verkehrsprojekte 8.1 und 8.2 ist die Bundesregierung zuständig. Der Bund ist deshalb aufgefordert, klare Entscheidungen zu treffen hinsichtlich des Weiterbaus dieser Maßnahmen. Der Chef der Bahn AG hat, wie Sie heute der Presse entnehmen können, sich zu diesem Thema eindeutig positioniert. Er hält weiter an der Erfurter Variante fest. Allerdings, so führte er aus, fehle derzeit das benötigte Geld. Nun ist also der Bund am Zuge, Herr Gentzel, und er muss die Finanzierungsfrage in absehbarer Zeit klären. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich bei der Versteigerung der Mobilfunklizenzen. Hier wäre eine gute Chance gegeben, die angesprochenen Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zu finanzieren.
Ich kann Sie deshalb nur bitten, ebenfalls in Berlin entsprechende Schritte zu unternehmen. Für uns ist wichtig, dass nach den Aussagen des Bundesverkehrsministeriums im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrswegeplans alle für Thüringen im Investitionsprogramm des Bundes festgeschriebenen Schienenneu- und Ausbaumaßnahmen weder überprüft noch in Frage gestellt werden. Die Frage lautet also nur noch: Wann wird die Finanzierung sichergestellt? Zu diesem Zweck wird derzeit ein weiteres Gespräch von mir mit dem Bundesverkehrsminister vorbereitet, um hier hoffentlich ein Stück weiterzukommen.
Die Verantwortlichkeit vom Bund ist ja richtig, aber der Bund spricht mit den verantwortlichen Ministern. Ist Ihnen denn bekannt, dass man von sächsischer Seite beim Bund vorstellig geworden ist, um eine andere Fortschreibung zu erreichen?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister Schuster. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/681. Herr Abgeordneter Huster, bitte.
1. Wie viele thüringische Kinder und Jugendliche waren im Jahr 1999 in welchen geschlossenen Heimen der Jugendhilfe untergebracht (bitte mit Angabe des Altersdurch- schnitts, des Ortes und des Bundeslandes)?
2. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer der oben genannten Kinder und Jugendlichen in derartigen Heimen?
3. Welche Gründe führten in den oben genannten Fällen zur Heimeinweisung in geschlossene Einrichtungen?
4. Zieht die Landesregierung in Erwägung, geschlossene Einrichtungen der Jugendhilfe auch in Thüringen zu schaffen, und wenn ja, wie weit ist der Stand der Planungen diesbezüglich?
Zu Frage 1: Im Jahre 1999 waren keine Kinder oder Jugendliche aus Thüringen in geschlossenen Heimen der Jugendhilfe untergebracht. Damit erübrigen sich die Antworten auf die Fragen 2 und 3. Von Seiten der Jugendhilfe gibt es bisher keine Erwägungen, geschlossene Einrichtungen zu schaffen. Allerdings weise ich darauf hin, dass dieses Thema ein unterschiedlich diskutiertes Thema ist und dass bei der letzten Jugendministerkonferenz dieses Thema diskutiert worden ist. Es ist ein Thema, was auch zwischen Justiz und Jugendhilfe diskutiert werden muss, und dieser Diskussion werden wir uns nicht entziehen, aber Planungen bestehen diesbezüglich noch nicht.
Es gibt keine Nachfragen, damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/691. Frau Abgeordnete Pelke, bitte.
Laut einer dpa-Meldung vom 19. Mai 2000 geraten nach einer Studie des Vereins Essener Schuldnerhilfe junge Menschen immer früher in die Schuldenfalle. Weiterhin wird über ein bundesweites Präventionsprojekt der RWEJugendstiftung zu diesem Thema berichtet.
1. Welche präventive Arbeit, besonders Aufklärungsarbeit an den Schulen, wurde und wird in Thüringen geleistet?
2. Gibt es gleiche oder ähnliche Präventionsprojekte wie das Angebot der RWE-Jugendstiftung in Thüringen?
Zu Frage 1: Konkrete Angaben über die präventive Arbeit an den Schulen zur Schuldenthematik wurden bisher vom Land nicht erhoben. Sie können aber davon ausgehen, dass auf die Problematik "Schulden und junge Menschen" im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags an den Schulen eingegangen wird. In den seit 1999 geltenden Thüringer Lehrplänen sind im Fach Wirtschaft und Recht Stoffeinheiten zur Behandlung der Schuldnerproblematik mit fächerübergreifenden Hinweisen zu den Fächern Wirtschaft, Umwelt, Europa, Sozialkunde und Ethik vorhanden. In der Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer wurden zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis im Fach Wirtschaft und Recht diese Stoffeinheiten ausdrücklich und explizit behandelt. Darüber hinaus wird seit 1994 das Thema Schuldnerprävention mit Jugendlichen vom Schuldenmachen, -haben und -loswerden als Abrufangebot mit Referenten von der Verbraucherzentrale im zentralen Katalog des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, also dem THILLM, ausgeschrieben.
Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine Präventionsangebote, die dem Angebot der RWE-Stiftung entsprechend oder diesem ähnlich sind, bekannt. Allerdings, Frau Abgeordnete, ich habe mir einmal diese Mitteilung über die RWE-Jugendstiftung vorgenommen. Dort geht es auch nicht vordergründig um die Schuldnerproblemtik, sondern um allgemeine Prävention.
Ja, ein Antrag auf Überweisung. Da es zu diesem Thema noch ganz wenige Informationen gibt, bitte ich namens meiner Fraktion um Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Das werden wir abstimmen. Ich frage Sie: Wer für die Überweisung der Drucksache 3/691 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht, damit ist die Überweisung erfolgt. Wir können die Frage abschließen und kommen zur Frage in Drucksache 3/692. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.
Verwendung der Mittel des Programms "Arbeitsförderung Ost" aus dem Einzelplan 07 Kapitel 07 08 Titel 686 74
In der Presseerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vom 5. Mai 2000 "Einigung über Verfahren bei Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)" wird ausgeführt, dass 233 Millionen Deutsche Mark für Strukturanpassungsmaßnahmen für das Jahr 2000 zur Verfügung stünden.
2. Wie ist die Aufteilung der finanziellen Mittel für die unter Frage 1 genannten Maßnahmen, Programme und Institutionen?
3. Wie viele SAM entsprechend § 415 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, gibt es mit Stand 31. Mai 2000?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Heß wie folgt:
Zu Frage 1: Aus dem Kapitel 07 08 Titel 686 74 werden entsprechend den Erläuterungen zum Haushaltsplan Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch sowie ergänzende Programme gefördert. Zu den ergänzenden Programmen gehört das Thüringer Langzeitprogramm "50 Plus" für ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Anschlussförderung von SAM. Entsprechend dem Haushaltsvermerk kann ein Deckungsbeitrag für die Förderung des Ehrenamts zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit Mittel zur verstärkten Förderung von AB-Maßnahmen bereitgestellt und schließlich können ebenfalls Mittel bereitgestellt werden für die GfAW zur Programmumsetzung.