Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

klang mit der regionalen Entwicklung umsetzen können. Im Fall Liebschütz haben wir unter diesen Prämissen, dass uns diese Umsetzung möglich erschien, die Eingliederung in die VG Ranis-Ziegenrück überdacht und favorisiert. Unser entsprechender Antrag im Innenausschuss fand dort aber keine Mehrheit, so dass die Beschlussempfehlung des Innenausschusses jetzt in dieser Form vorliegt, wie sie vom Berichterstatter vorgetragen wurde.

Im Fall Saalburg unterstützten wir - das war pragmatisch, denn jeder begreift, dass es auch um Mehrheiten geht den vorliegenden Antrag, der auf eine zeitweilige weitere Selbständigkeit von Saalburg abzielte, und sahen in diesem Fall selbst von einem weiter gehenden Antrag, zeitlich weiter gefasst oder in anderer Form, ab. Dies auch, weil wir überzeugt sind, dass dieser Zusammenschluss nunmehr in den zwei Jahren gut vorbereitet werden kann und weil wir überzeugt sind, dass zu einer regional gewichtigen und kraftvollen Struktur gefunden werden kann. Deswegen können wir uns dem gesamten Entwurf, wie er vorliegt, in der ggf. geänderten Fassung, wenn er so angenommen wird, nicht in Gänze anschließen und werden unser Abstimmungsverhalten dann entsprechend daran ausrichten. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt heute die Drucksache 3/702 und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, jeder von uns weiß, dass uns der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil aufgetragen hat, bis zum 30. September abschließend zu beraten, da ja die Zuordnung der beiden Gemeinden Liebschütz und Saalburg hier zu treffen ist und, ich glaube, es war für alle Mitglieder des Innenausschusses keine leichte Entscheidung. Wie die mehreren Sitzungen ja gezeigt haben, haben wir uns intensiv damit befasst und haben auch die Beratung vor Ort durchgeführt. Denn es ist schon ein schwerer Eingriff, wenn Gemeinden aufgelöst werden und das sollte nur stattfinden, wenn es dem öffentlichen Wohl und insgesamt der Stabilität der gemeindlichen Strukturen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden dienlich ist. Wir haben uns, gerade auch, was Liebschütz betrifft, vor Ort - und die Gemeinde hat ja auch an alle Abgeordneten dazu noch mal einen Brief geschrieben -, sehr ausgiebig auseinander gesetzt und es kam dann mehrheitlich zu diesem Beschluss, wie er uns heute hier im Plenum vorliegt. Es sind noch mal alle Argumente abgewogen worden, die dort vorgetragen wurden. Ich denke auch an den räumlichen Zusammenhang, der in Liebschütz vorliegt, und die enge bauliche und infrastrukturelle Verflechtung der Gemeinde Liebschütz mit dem

Ortsteil Liebengrün und der Gemeinde Remptendorf, beide Orte bilden ein gemeinsames nicht abgrenzbares Ortsbild. Ich will jetzt nicht die einzelnen Dinge noch mal vortragen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir sind dann zu der Entscheidung gekommen, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung Folge leisten.

Zum zweiten Punkt, der uns aufgetragen wurde, die Regelung zur Stadt Saalburg. Auch hier war es keine leichte Entscheidung - eine Stadt mit reichlich 1.400 Einwohnern - die Auflösung herbeizuführen; das ist ein schwieriger Schnitt und ein großer Eingriff. Man muss das ja immer im Gesamtzusammenhang der Gebietsreform im Freistaat sehen. Es gab ja auch viele andere Gemeinden und Städte in dem Land, die bei der letzten Gebietsreform neu strukturiert werden mussten. Damals haben wir eine gravierende Ausnahme gemacht, zu der wir auch heute immer noch stehen, das war Oberhof, das dort die vergleichbare Größe hat, aber doch einen, denke ich, bedeutend größeren Anteil an Urlaubern und Sportlern hat etc. Dass wir dieses für Saalburg nicht in Anwendung bringen konnten, ist lang und breit diskutiert worden. Wir haben uns dann dazu entschieden, um beiden Gemeinden gerecht zu werden, das ist einmal Ebersdorf/Thüringen und Stadt Saalburg, dass wir aus der Anhörung heraus, die sehr ausführlich war, den Vorschlag unterbreitet haben, und wir sind den Kollegen der SPD dankbar, dass sie diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, wir haben vorgeschlagen, dass am 01.01.2003 beide Gemeinden aufgelöst und vereinigt werden und es gibt dann eine gemeinsame Stadt SaalburgEbersdorf. Ich denke, das ist eine Entscheidung, mit der sich die Gemeinden nach und nach anfreunden können. Insbesondere haben auch die Zuschriften aus Saalburg, die in Größenordnungen dieses dann befürwortet haben, uns dazu geführt, und auch die Ebersdorfer, die gesagt haben, wir sind grundsätzlich bereit, uns auflösen zu lassen, dass wir diese Entscheidung getroffen haben, damit in der Region eine starke Struktur entsteht, dass also Ebersdorf und Saalburg, beide eine zukunftsträchtige Entwicklung nehmen können. Die Ebersdorfer haben in ihrer zurückliegenden Zeit einiges an Schulden angehäuft, aber das sind keine Schulden, die sie irgendwo verkonsumiert haben, sondern sie haben ein hervorragendes Gewerbegebiet und Infrastruktur dort geschaffen, wo sie jetzt nachgewiesen haben, dass die Verschuldung rapide nach unten geht, und die Zahlen liegen vor. Wir haben auf der anderen Seite die Stadt Saalburg, die sagt, wir können uns nicht weiterentwickeln, wenn wir mit diesen Schulden zusammenkommen, darum haben wir die Entscheidung getroffen, dass die Stadt Saalburg noch bis zum 01.01.2003 die Möglichkeiten hat, ihre Entwicklung weiterzuführen und dass dann beide gemeinsam eine, denke ich, hervorragende Entwicklung nehmen können. Sie haben dann mehrere Standbeine, gemeinsam haben sie den Tourismus und sie haben dann noch das Standbein Gewerbegebiet, damit das eine starke Gemeinde werden kann, die zukunftsträchtig die Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger effizient gestalten kann. Da legen wir Wert darauf, effiziente Gestaltung und dass diese Gemeinde dann auch in der Region ein star

ker Partner sein wird. Ich denke, meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich ausführlich damit beschäftigt. Wir schlagen - wie das Kollege Wetzel mit der Beschlussempfehlung vorgetragen hat - dieses zur Beschlussfassung vor und bitten Sie, dazu Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CDU; Abg. Pohl, SPD)

Als weitere Rednerin hat sich zu Wort gemeldet die Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz greift wesentlich in die vom Grundgesetz und von der Thüringer Verfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung ein. Es ist unstrittig, dass die Gemeindeneugliederung den größten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Um diesen Eingriff weitestgehend zu vermeiden, gibt es in Thüringen im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern neben der Einheitsgemeinde gleichberechtigt die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde. Und so ist durch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde aus Sicht unserer Fraktion eine echte Alternative zur Eingemeindung gegeben. Die PDS-Fraktion ist für die Beibehaltung dieser Alternative zur Eingemeindung.

Frau Abgeordnete Wildauer, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Schemmel?

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Wildauer, Sie sprechen jetzt von Alternativen. Stimmt es, dass Sie entsprechende Änderungsanträge in den Ausschuss eingebracht haben, oder haben Sie keine eingebracht?

Herr Abgeordneter, wir haben mündlich die Anträge eingebracht und haben Ihrem Antrag, weil er gleich lautend gewesen ist mit unserem mündlichen Antrag, zugestimmt.

Meine Damen und Herren, auch für unsere Fraktion ist es eine Tatsache, dass kleine Gemeinden in der Regel nicht die Leistungskraft besitzen, um alle gemeindlichen Aufgaben zu lösen und die hierfür erforderlichen Einrichtungen vorzuhalten und diese wirtschaftlich zu betreiben. Durch eine sinnvolle kommunale Zusammenarbeit kann diese notwendige Leistungskraft aber auch gesichert werden.

Die Eingemeindung kommt aus Sicht der PDS-Fraktion nur dann in Frage, wenn alle anderen Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nicht die gewünschten oder notwendigen Effekte bringen. Nicht unwesentlich dürfte sein, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof bisher eine vergleichbare Auffassung vertritt und vertreten hat. Bei Gemeindeneugliederungen und insbesondere bei Eingemeindungen bzw. Gemeindeneubildungen gibt es immer ein Spannungsverhältnis zwischen der Verwaltungs- und Leistungskraft der Gemeinde einerseits und den politisch demokratischen Maßstäben wie Erhaltung und Stärkung der örtlichen Gemeinschaft, Bürgernähe, Informationsflüsse, Mandatsträgerdichte, Klarheit und Übersichtlichkeit der Verwaltung andererseits. Ebenso wichtig sind Siedlungsstrukturen und kulturelle Traditionen. Hier muss der Gesetzgeber immer abwägen zwischen den so genannten öffentlichen Interessen und den Interessen der beteiligten Gemeinden.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion bedauert es, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Eingemeindung von Liebschütz nach Remptendorf und zunächst auch die sofortige Eingemeindung von Saalburg nach Ebersdorf als Lösung vorgeschlagen wird. Andere Möglichkeiten, die der Eingemeindung vorgezogen werden sollten, wie die Verwaltungsgemeinschaft oder die erfüllende Gemeinde werden nur als Alternativen angeboten. Die PDS-Fraktion hat sich vor Ort mit den Beteiligten verständigt. Der geäußerte Wille der Kommunalpolitiker und Bürger wird dabei durch die PDS-Fraktion besonders in der Bewertung berücksichtigt. Wir halten, meine Damen und Herren, die Eingliederung von Liebschütz in die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück für geboten. Sie wird von den Liebschützern und den Mitgliedsgemeinden der VG Ranis-Ziegenrück gewollt. Dem öffentlichen Interesse ist durch diese Variante auch entsprochen und die öffentliche Anhörung des Innenausschusses hat dies - und das können sicher alle, die dabei waren, bestätigen - eindrucksvoll belegt. Die Eingemeindung nach Remptendorf ist demgegenüber für unsere Fraktion ein nicht zu begründender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, auch wenn territorial Liebschütz und Liebengrün fast ineinander übergehen. Diese territoriale Nähe gibt es auch anderswo, da braucht man nur Suhl und ZellaMehlis zu nehmen.

Meine Damen und Herren, für Saalburg und Ebersdorf ergibt sich im Ergebnis der öffentlichen Anhörung und der Beratungen im Innenausschuss eine vom Gesetzentwurf abweichende Regelung. Mit Wirkung vom 01.01.2003 sollen nunmehr die Stadt Saalburg und die Gemeinde Ebersdorf aufgelöst und die neue Gemeinde Stadt Saalburg-Ebersdorf gebildet werden. Diese Regelung ist zwar immer noch besser als der Regierungsvorschlag, letztlich aber jedoch inkonsequent und für mich und meine Fraktion keinesfalls befriedigend, weil damit der Wille der betroffenen Gemeinde Stadt Saalburg nur in Ansätzen respektiert wird. Wenn schon eine solche Lösung gewählt wird, dann hätte sie unmittelbar zur Kommunal

wahl 2004 zur Geltung kommen müssen oder aber zur Kommunalwahl 2009. Letzteres wäre aus Saalburger Sicht akzeptabel gewesen, denn den Aussagen der Saalburger war solch eine Zeitspanne zu entnehmen. Bis 2009 hätten also die Beteiligten die Möglichkeit gehabt, die noch geplanten Vorhaben zu realisieren und dann in Ruhe die neue Gemeindeehe einzugehen.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: 2008 hätten die dann auch protestiert!)

Für den jetzigen so genannten Alternativvorschlag gibt es keine stichhaltige Begründung. Die jetzige Lösung stellt niemanden zufrieden und verlagert die Probleme nur zeitlich etwas. Alternativ wäre auch der Status der erfüllenden Gemeinde durch die Stadt Tanna möglich gewesen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat - und das steht ja eindeutig auch im Gesetz drin - solche Alternativen angemahnt.

Meine Damen und Herren, in beiden zu regelnden Fällen hat das Land aus unserer Sicht nicht ausreichend die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung beachtet. Im Fall Liebschütz ist eine erneute Klage vor dem Verfassungsgerichtshof sicher, im Fall Saalburg ist sie wahrscheinlich und es ist vermutlich auch nicht ausgeschlossen, dass auch Ebersdorf klagen könnte, denn die Auflösung von Ebersdorf stand nicht zur Anhörung. Es ist mir völlig unverständlich, weshalb die Landesregierung und die CDU-Mehrheit im Landtag die Verfassungsklagen in den vorliegenden Fällen geradezu provoziert. Die Landespolitik sollte einen anderen Anspruch haben und letztlich nicht Gerichte anstelle von Politik entscheiden lassen.

Meine Damen und Herren, greifen Sie die möglichen Alternativen auf und respektieren Sie den Willen der Betroffenen vor Ort. Wenn Sie den geänderten Gesetzentwurf heute so zur Abstimmung stellen, kann die PDSFraktion dem nicht zustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Von den Abgeordneten liegen keine weiteren... Doch, ein weiterer Redewunsch, Herr Abgeordneter Fiedler.

Frau Kollegin Dr. Wildauer, das kann man nicht so stehen lassen, was Sie hier behaupten, dass wir sehenden Auges, ich interpretiere das jetzt einmal, Verfassungsgerichtsurteile heraufbeschwören. Weil wir uns in dem Punkt nicht ganz sicher waren, dass wir dort bestimmte Veränderungen vorgenommen haben, hat der Innenausschuss den Justizausschuss des Thüringer Landtags gebeten, dass er sich mit dieser Materie noch einmal ausgiebig beschäftigt und - der hat ja dazu getagt - dass hier noch einmal

geprüft wird, dass wir nach menschlichem Ermessen - und Sie wissen genauso gut wie ich, bei Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand - wir haben das maximal Mögliche getan, dass wir Rechtssicherheit damit erreichen können. Ich denke, Sie sollten schon noch einmal deutlich machen, wenn Sie der Meinung gewesen wären, dass Sie andere Dinge dort gern gesehen hätten, dann hätten Sie sich schon der Mühe unterziehen sollen und hätten Anträge in den zuständigen Ausschuss eingebracht und nicht jetzt, weil die Liebschützer und andere hier oben sitzen es so darzustellen, als ob Sie da nun Sonderaktivitäten unternommen hätten. Ich glaube, die Abgeordneten aller Fraktionen haben sich große Mühe gegeben. Wir sind nicht zu ganz übereinstimmenden Beschlüssen gekommen, aber, ich denke, wir haben uns gemeinsam bemüht und so sollten wir es auch weiterhin machen.

(Beifall bei der CDU)

Nun scheint die Liste der Rednerinnen und Redner erschöpft zu sein. Gibt es durch die Landesregierung den Redewunsch? Bitte, Herr Innenminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Verfassungsgerichtshof hat dem Thüringer Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens zum 30. September dieses Jahres erneut über die kommunale Zuordnung der beiden Gemeinden Liebschütz und Stadt Saalburg zu entscheiden. Dieser Vorgabe wird entsprochen, wenn das Gesetz heute beschlossen wird. Ich will die ganzen Verfahren, die bislang durchlaufen wurden, um heute diesem Parlament den entsprechenden Vorschlag unterbreiten zu können, nicht noch einmal wiederholen. Da ist, soweit ich es überblicke, Frau Dr. Wildauer, nichts versäumt worden, auch nicht die Anhörung der Auflösung von Ebersdorf. Das ist mit angehört worden und es sollte nicht der Eindruck entstehen, als wäre hier eine Anhörungslücke entstanden.

Ich will noch einige Worte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion sagen, der ja Eingang in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses gefunden hat. Anstelle einer Eingliederung der Gemeinde Stadt Saalburg in die Gemeinde Ebersdorf soll ein Gemeindezusammenschluss zu einer neuen Gemeinde beschlossen werden. Das alles soll In-Kraft-Treten mit dem 1. Januar 2003. Diese Maßnahme ist durchaus sinnvoll und unterliegt auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn sie so beschlossen wird. Sie ist sinnvoll, weil es dadurch möglicherweise gelingt, die Befürchtungen und Vorbehalte, die die Vertreter gerade Saalburgs haben, abzubauen. Diese bestehen ja vor allem darin, dass nach einer Zusammenführung mit Ebersdorf wichtige Investitionen in Saalburg nicht mehr möglich sein könnten. Durch einen Gemeindezusammenschluss zwischen Ebersdorf und Saalburg werden beide Gemeinden gleich behandelt. Es können die Organe der

neu gebildeten Gemeinde neu gewählt werden und auch die zahlreichen Voten der Einwohnerschaft gerade von Saalburg und die Voten der Einwohner und des Gemeinderats von Ebersdorf für einen Gemeindezusammenschluss im Rahmen der Anhörung würden damit Berücksichtigung finden. Außerdem besteht mit dem In-Kraft-Treten erst im Jahr 2003 die Möglichkeit, dass die Stadt Saalburg noch etwas Zeit hat, begonnene Investitionen zu Ende zu führen bzw. weitere für die touristische Infrastruktur wichtige Vorhaben zu beginnen. Gleichzeitig hat die Gemeinde Ebersdorf in Thüringen die Chance, ihren Schuldenstand weiter abzubauen, was ja in der gesamten Debatte, jedenfalls vor Ort, eine nicht geringe Rolle spielte. Deshalb empfehle ich dem hohen Haus hier, dem aus dem Innenausschuss hervorgangenen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine weitere Redebeiträge zum Tagesordnungspunkt 3. Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 3/958 ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/702 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/958 ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz nun zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Mit meiner Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 3 und würde vorschlagen, dass wir in die Mittagspause gehen und keinen neuen Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich möchte aber dazu ermahnen, sehr pünktlich um 14.00 Uhr wieder zu erscheinen, damit wir dann nicht noch eine weitere Verzögerung haben. Wir haben noch ein großes Programm.

Pünktlich die Plenarsitzung wieder fortzusetzen, das haben wir nun nicht ganz geschafft, aber nichtsdestotrotz wollen wir jetzt langsam beginnen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 21

Fragestunde

und bitte als Ersten Herrn Abgeordneten Schwäblein, seine Frage in Drucksache 3/822 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Hinweise auf die Gedenkstätte Buchenwald an Verkehrswegen

Mit der Umsetzung der Empfehlungen der von der Landesregierung 1991 zur Gestaltung der Gedenkstätte Buchenwald berufenen international renommierten Historikerkommission, die die Schwerpunktsetzung auf dem Konzentrationslager, die Dokumentation des Sowjetischen Speziallagers 2 und die Dokumentation des Umgangs der DDR mit Buchenwald vorsahen, steht in Buchenwald eine nahezu einmalige öffentliche Dokumentation deutscher Geschichte zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Hinweisschilder bieten dem ortsunkundigen Fahrzeugführer Hilfe, Buchenwald zu finden?

2. Wer ist für die Hinweisschilder auf Buchenwald zuständig?

3. Werden die bisherigen Hinweisschilder als ausreichend beurteilt?

4. Unter welchen Voraussetzungen kann die Ausschilderung an der Autobahn erfolgen?