Auch das kommt einmal vor an einem solchen Freitagnachmittag. Jetzt haben wir die nächste Anfrage, und zwar in Drucksache 3/980. Frau Abgeordnete Thierbach. Das übernimmt Maik Nothnagel, ja?
Im Landeshaushalt des Freistaats Thüringen für das Jahr 1999 wurden im Geschäftsbereichs des Einzelplans 08 Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit - 16 verschiedene Modellversuche gemäß § 5 des Thüringer Haushaltsgesetzes geplant.
1. Wurden die oben genannten 16 Vorhaben als Modellversuche im Haushaltsjahr 1999 durchgeführt und zum Abschluss gebracht?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung, insbesondere zu den Vorhaben 05 Heimgesetz einschließlich Ausbildungsvergütung nach dem Thüringer Altenpflegegesetz, 06 Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben sowie Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz, Thüringer Blindengeldgesetz, 08 Bundeserziehungsgeldgesetz/Landeserziehungsgeldgesetz, 10 Hilfe zur Erziehung/Tageseinrichtungen vor?
3. Welche Evaluierungsmaßnahmen wurden während und/oder nach Abschluss der 16 Vorhaben als Modellversuche durchgeführt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige einführende Erklärungen zum Anliegen und Zweck. Ziel des Modellversuchs war es, die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Thüringer Landesverwaltung zu erhöhen, und hierdurch sollten natürlich auch Einsparungen erreicht werden, die diesen Landeshaushalt entlasten. Systematisch verfolgt wurde die Modellreihe im Ansatz, durch die Integration von Aufgabenkritik in den Prozess der Aufstellung und des Vollzugs des Haushalts regelmäßig auch auf fachliche, rechtliche, organisatorische und personelle Alternativen aufmerksam zu machen. Sie sehen, eine Vielzahl von Aufgaben. Die Verwaltung soll dadurch in die Lage versetzt werden, die Ziele effizienter umsetzen zu können, und innerhalb des Modellversuchs sind die vorhandenen Aufgaben der Verwaltungsbehörde als so genannte Vorhaben näher beschrieben wor
den. Es ergaben sich bei der Durchführung des Modellversuchs Konsequenzen. Auf der einen Seite erhalten wir eine größere Freiheit bei der Umsetzung politischer Vorgaben, auf der anderen Seite wächst im selben Umfang die Verantwortung für den Einsatz der bereitgestellten Mittel. Als Folge steigt nicht nur die Motivation des Mitarbeiters, sondern auch das Kostenbewusstsein. Durch die mit dem Modellversuch verbundene flexiblere Haushaltsdurchführung sowie die überjährige Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sollte eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. Dies vorausgeschickt zu den einzelnen Fragen:
Das Thüringer Landesamt für Soziales und Familie war seit dem Haushaltsjahr 1997 eine von zehn Pilotbehörden, die am Thüringer Modellversuch gemäß § 5 Thüringer Haushaltsgesetz teilgenommen haben. Die Ziele der Behörden wurden in den 16 Vorhaben zusammengefasst dargestellt. Die 16 Vorhaben im Landesamt für Soziales und Familie galten auch im Haushaltsjahr 1999 und wurden zum Abschluss gebracht.
Zu Frage 2: Die Teilnahme des Landesamts Soziales und Familie an dem Modellversuch hat insgesamt durch einen flexibleren Haushaltsvollzug eine effektivere und zugleich auch wirtschaftlichere Aufgabenerledigung in den genannten Bereichen ermöglicht.
Zu Frage 3: Das Landesamt Soziales und Familie hat beginnend schon mit dem Haushaltsjahr 1997 jährlich einen Bericht zum Verlauf des Modellversuchs vorgelegt. Bei jedem neuen Haushaltsplan bestand die Möglichkeit und besteht natürlich auch jetzt, die Vorhabensblätter nach den gemachten Erfahrungen neu zu fassen.
Zu Frage 4: Die Versorgungsämter haben am Modellversuch nicht teilgenommen und werden auch im Jahr 2001 nicht teilnehmen. Der Aufgabenbestand der Versorgungsämter wird 2001 unverändert bleiben. Im Jahr 2002 wird nach den Plänen der Landesregierung der Bereich "Erziehungsgeld" durch Übertragung auf die kreisfreien Städte und Landkreise wegfallen. Allerdings bedarf es dazu noch eingehender Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Frau Präsidentin, keine Nachfrage, ein Überweisungsantrag. Namens unserer Fraktion stelle ich den Antrag, diese Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Stimmen wir über die Überweisung ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist ausreichend, damit überwiesen. Jetzt kommt die nächste Anfrage - Drucksache 3/981 -. Dr. Schuchardt.
Ein Universitätsklinikum erhält vom Land Zuschüsse zum Ausgleich für die Mehraufwendungen, die durch Forschung und Lehre bedingt sind. Aus dem Entwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan 2001/2002 ergibt sich, dass ein wesentliches Einsparpotenzial bei den Zuschüssen für das Jenaer Universitätsklinikum liegen soll. Vor dem Hintergrund, dass sich dieses Klinikum nach wie vor in einer Um- und Ausbauphase befindet (u.a. Bau Klinikum 2000) und großes Engagement erbringt, sich unter den führenden deutschen Universitätsklinika zu etablieren, frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch soll nach dem Regierungsentwurf der Landeszuschuss für das Universitätsklinikum Jena im Jahr 2001 pro Studierenden (umgerechnet pro Kopf der Stu- dierenden der Humanmedizin, also ohne Berücksichtigung von Zahnmedizin) sein?
2. Wie hoch sind die Landeszuschüsse für die anderen Universitätskliniken in den neuen Bundesländern (um- gerechnet pro Kopf der Studierenden der Humanmedi- zin, also ohne Berücksichtigung von Zahnmedizin - sollten die Haushaltszahlen für 2001 noch nicht vorliegen, dann bitte die Angaben für 2000)?
3. Wie hoch sind sie für die Universitätskliniken der Länder Nordrhein-Westfalen - so genanntes A-Land - und Bayern - so genanntes B-Land - (sollten die Haushaltszahlen für 2001 noch nicht vorliegen, dann bitte die Angaben für 2000)?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Pro-Student-Zuführung der Finanzmittel für Lehre und Forschung am Universitätsklinikum Jena nicht unter dem Durchschnitt der unter Frage 1 und 2 hinterfragten Vergleichszahlen liegen sollte, um die Universitätsklinik Jena zukunftsträchtig gestalten zu können?
Und hier erlaube ich mir anzumerken, dass ein kleines Fehlerchen sich irgendwann eingeschlichen hat, das sich aber sicher selbst korrigiert und selbst erklärt. Es muss natürlich heißen: "der unter Frage 2 und 3 hinterfragten Vergleichszahlen". Das ergibt sich aus dem Sinn dieser Nachfrage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor einer Antwort lassen Sie mich eine Anmerkung vorausstellen. Die Anfrage zwingt uns, Zahlen einander gegenüberzustellen, die nicht oder so nicht vergleichbar sind. Ich muss das um der intellektuellen Redlichkeit willen sagen. Das liegt nicht an uns und ich bitte das jetzt auch nicht als unangemessene Kritik zu verstehen, Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt, das liegt in der Fragestellung.
Der Zuschuss eines Landes an das jeweilige Universitätsklinikum ist von vielen Gegebenheiten abhängig, die von Land zu Land zum Teil sehr unterschiedlich sind. Das lässt sich schon an den höchst unterschiedlichen Studierendenzahlen ablesen. So gibt es etwa in Nordrhein-Westfalen fast 19.000 Studierende der Medizin und der Zahnmedizin, in Berlin 8.800, in Sachsen immer noch 3.900, in Thüringen aber nur 1.900. Auch die verschiedenen Hochschulstrukturen der Länder sind nur eingeschränkt vergleichbar. So ist zum Beispiel die so genannte Vorklinik in Bayern und Rheinland-Pfalz nicht im Haushalt des Klinikums veranschlagt, sondern im Haushalt der Universität. In Thüringen wie auch in Sachsen und Nordrhein-Westfalen ist das Gegenteil der Fall. Für einen seriösen Vergleich wären auch zahlreiche weitere Faktoren wie etwa durchschnittliche Studiendauer, tarifliche Voraussetzungen und unterschiedliche klinische Fächerstrukturen zu berücksichtigen. Schließlich sind, wie vom Herrn Abgeordneten Dr. Schuchardt gewünscht, die Kosten der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin an keiner Universität der Bundesrepublik Deutschland voneinander trennbar. Die Studierenden beider Studiengänge nutzen eine Vielzahl von Lehreinheiten gemeinsam, so z.B. in der Anatomie, Physiologie, Biochemie, Mikrobiologie, Hals-NasenOhren-Heilkunde und Chirurgie. Dies vorangestellt und noch einmal auf die Unvergleichbarkeit der unterschiedlichen Angaben hinweisend, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Dr. Schuchardt wie folgt:
Zu Frage 1: Der Regierungsentwurf sieht für die hochschulmedizinische Lehre und Forschung im Jahr 2001 in Jena personelle und sächliche Aufwendungen in Höhe 56.668 DM pro Studierender oder Studierendem vor.
Zu Frage 2: Die entsprechenden Aufwendungen der anderen neuen Bundesländer für jede Studierende oder jeden Studierenden im genannten Bereich betragen im Jahr 2000, ich verweise noch einmal auf die unterschiedlichen Strukturen, in Mecklenburg-Vorpommern 55.007 DM, in Sachsen-Anhalt 66.756 DM, in Sachsen 67.758 DM und in Berlin 57.107 DM.
Zu Frage 3: Die entsprechenden Aufwendungen betragen im Jahr in Nordrhein-Westfalen 59.209 DM und in Bayern 58.087 DM.
Zu Frage 4: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass mit den Haushaltsansätzen für 2001/2002 auch in den kommenden Jahren die zukunftsfähige Ausbildung der Studierenden in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin in Thüringen gesichert ist. Der durchschnittliche Landeszuschuss pro Studierender oder Studierendem in Human- und Zahnmedizin allein kann, wie bereits ausgeführt, keine verlässliche Vergleichsgröße sein. So sagt die Tatsache, dass der Thüringer Wert nur einige Prozentpunkte von den Durchschnittswerten anderer Bundesländer abweicht, nichts über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort aus, weder in Jena, noch in Würzburg, in Köln oder in Dresden.
Vor dem Hintergrund, dass der Fragesteller die aufgeworfenen Probleme sehr genau und detailliert kennt, was Sie voraussetzen können, Herr Staatssekretär, frage ich Sie: Haben Sie diese Vergleichszahlen zu den anderen genannten Bundesländern in geeigneter Weise bei der Aufstellung des Landeshaushalts genutzt, um einen übermäßigen Abbau der genannten Zuschüsse für das Universitätsklinikum Jena zu verhindern, das Ganze vor dem Hintergrund, dass es in den vergangenen Jahren immer gelungen ist, unter Bezug auf diese Vergleichszahlen solche überproportionalen Reduzierungen in diesem Bereich zu verhindern?
Das ist so, wie Sie es formulieren, nicht richtig. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, wir hatten Ihnen angeboten, die Frage schriftlich zu beantworten, um Ihnen eine Aufstellung zu geben, die im Detail die entsprechenden Probleme beantwortet hätte. Sie haben dieser Umwandlung in eine schriftliche Anfrage nicht zugestimmt, das ist Ihr gutes Recht, aber vor diesem Hintergrund können wir Ihnen eben hier im Plenum nicht die Zahlen vortragen, die wir Ihnen gern vorgetragen hätten. Die Vergleichsgrößen, zu denen wir durch die Fristen gezwungen waren, lassen ein Bild entstehen, das in der Tat zu der
Herr Staatssekretär, das Wort "überproportionale Reduzierung" ist gefallen. In dem Zahlenvergleich, den Sie genannt haben, ist mir das nicht ganz geläufig, woher dieses - proportional heißt ja bezogen auf - Wort "überproportional", wie sich das hier resultieren könnte.
Herr Abgeordneter Sonntag, ich kann mich nur auf das beziehen, was ich gerade dem Abgeordneten Dr. Schuchardt gesagt habe, und vor diesem Hintergrund kann von einem überproportionalen Abbau im Vergleich zu den Zahlen, die ich Ihnen nennen konnte, nicht die Rede sein.
Damit sind keine Nachfragen mehr vorhanden, ich stelle die Beantwortung fest und komme zur nächsten Anfrage. Wiederum Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt mit der Frage in Drucksache 3/982.
In Beantwortung der Mündlichen Anfrage - Drucksache 3/829 - sagte Minister Gnauck aus, dass die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) der Thüringer Landesregierung am 30. August 2000 in dem Sinne geändert wurde, dass der Thüringer Finanzminister ein Vetorecht bei Entscheidungen von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung erhält.
In der Landtagsdebatte am 6. Juli 2000 zum Ersten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, bei der dieses Vetorecht ein wichtiger Debattenpunkt war, sagte der Finanzminister: "Und jetzt haben wir es so geregelt, wie es beim Bund üblich ist, wie es bei vielen Ländern üblich ist; dort steht es in der Geschäftsordnung der Landesregierung drin."
Diese Aussage war zu diesem Zeitpunkt objektiv falsch, falls die Antwort der Landesregierung auf die genannte Mündliche Anfrage richtig war. Richtig wäre dann gewesen, einzuräumen, dass es dieses Vetorecht noch nicht gab, jedoch die Landesregierung eine entsprechende Regelung beabsichtige.
2. Gedenkt die Landesregierung künftig Aussagen vor dem Thüringer Landtag so zu treffen, dass sie der Realität entsprechen?