Vielleicht können wir ja dann im Protokoll noch einmal die genauen Zahlen nachlesen und vielleicht gibt das dann Aufschluss. Herr Abgeordneter Gerstenberger.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass damit noch 311 Anträge zum Datum 30.09.2000 offen waren, in denen sich Anträge aufsummiert haben für 151 Arbeitnehmer? Dann würde Adam Ries Recht haben, ansonsten irrt er.
Also, ich habe die Anträge genannt zum Datum 30.09.2000. Ich habe die Zahl der Bewilligungen genannt, ergo gibt es hier eine Differenz.
Frau Präsidentin, damit wir uns richtig verstehen, der Minister hatte genannt 1.150 Anträge für 1.268 Arbeitnehmer bezüglich der Antwort auf Frage 1 und in Frage 2 auf 839 genehmigte Anträge für 1.117 Arbeitnehmer verwiesen. Wenn man die Differenz zwischen den Anträgen und die Differenz zwischen den Arbeitnehmern bildet, ergibt sich, dass 311 Anträge bisher nicht bewilligt sind, und diese 311 Anträge betreffen 151 Arbeitnehmer. Zumindest dieses Problem erscheint mir mathematisch, aber auch rein menschlich problematisch.
Da das Nachfragerecht jetzt aber erschöpft ist, würde ich sagen, dass wir da eine andere Form der Klärung suchen und diesen Zahlen noch einmal nachgehen.
Das haben wir gehört, dem wird sicher mit Spannung entgegengesehen. Jetzt steht aber schon der Abgeordnete Buse hier, Herr Gerstenberger.
Ja, ich weiß, ich möchte noch einen Antrag stellen, vielleicht ergibt sich ja das doch, was Herr Schuchardt noch hoffte, wir müssten es deshalb formal an den Ausschuss überweisen.
Sie sind schon bei der nächsten Frage, aber Sie gestatten, dass wir erst einmal abstimmen, denn ich nehme an, das war im Namen Ihrer Fraktion. Dann bitte ich um das Handzeichen, wer für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik ist. Danke. Das müssen wir jetzt zählen, die Anwesenheiten haben sich etwas verändert. Ja, das Drittel ist erreicht, ist überwiesen. Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Buse in Drucksache 3/984.
In den Antragsformularen für das Programm "50 PLUS" sind auch Fragen nach Vorname und Name, Wohnort und Geburtsdatum sowie Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung und Arbeitsentgelt des einzustellenden und zu fördernden Arbeitnehmers enthalten.
1. Mit welcher Begründung werden die oben genannten personenbezogenen Daten einzustellender und zu fördernder Arbeitnehmer erhoben?
2. Welche Haltung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Relevanz dieser Abfragen?
3. Wie viele der im Rahmen des Programms "50 PLUS" bis zum 10. Oktober 2000 geförderten Arbeitnehmer sind teilzeit- bzw. vollzeitbeschäftigt?
4. In welcher Spanne bewegen sich die Arbeitsentgelte der im Programm "50 PLUS" geförderten Arbeitnehmer? Wir hatten darum gebeten, bitte den niedrigsten, höchsten und Durchschnittswert anzugeben. Danke.
Zu Frage 1: Seitens des Freistaats Thüringen werden Mittel der öffentlichen Hand ausgereicht. Gegenstand der Förderung im Rahmen des Programms "50 PLUS" sind Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitslose ab 50 Jahre mit Wohnsitz in Thüringen. Mit der Gewährung der Landeszuschüsse wird entweder eine Aufstockung der Basisförderung des Arbeitsamts erreicht oder eine Anschlussförderung. Um dieses vornehmen zu können, sind die von Ihnen angesprochenen Daten, diese personenbezogenen Daten notwendig, Vorname, Name, Wohnort, Geburtsdatum, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung, Arbeitsentgelte usw.
Zu Frage 2: Die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Freistaats Thüringens setzt das Stellen eines Antrags voraus. Jeder Antrag muss die für das Förderprogramm relevanten Daten liefern und das sind in diesem Falle die genannten personenbezogenen Daten.
Zu Frage 4: Die Arbeitsentgelte bewegen sich nach Bruttolohn und Vollzeit von 1.600 DM im Minimum bis 5.200 DM im Maximum. Der Durchschnittswert beträgt 2.531,45 DM.
Ich habe eine Nachfrage. Wir haben heute früh gehört, dass der Neonazi Dienel mit Mitteln des Sozialministeriums gefördert worden ist aus einem Programm für unter 25-Jährige. Herr Minister, geben Sie mir Recht, wenn man damals genauer nach dem Geburtsdatum geschaut hätte, dass das nicht möglich gewesen wäre?
Ich habe eine Nachfrage: Auf die Frage 3 haben Sie, wenn ich das akustisch auch richtig verstanden habe, lediglich geantwortet mit dem 30.09. als Datum. Die Frage war aber nach der Anzahl der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich diese Frage und wir kommen zur nächsten. Herr Abgeordneter Gerstenberger, die Drucksache 3/985.
1. Wie viele Anträge für wie viele förderfähige Personen sind für das Programm "50 PLUS" (Ehrenamtsteil) bis zum 10. Oktober 2000 gestellt worden?
2. Wie viele Anträge, mit denen wie viele Personen gefördert werden, sind für das Programm "50 PLUS" (Eh- renamtsteil) bis zum 10. Oktober 2000 genehmigt worden?
3. In welcher Höhe sind die im Landeshaushalt 2000 für das Programm "50 PLUS" (Ehrenamtsteil) gebundenen Mittel bis zum 10. Oktober 2000 für das Haushaltsjahr 2000 genehmigt?
Sollte es nicht möglich sein, zum 10. Oktober zu antworten, würde ich bitten, zum 30. September die Daten mit anzugeben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gerstenberger, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Das Land Thüringen gewährt nach einer am 1. Juni in Kraft getretenen Richtlinie den Landkreisen und kreisfreien Städten Zuwendungen zum Zweck der Förderung von gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen ab Vollendung des 50. Lebensjahres. Bislang sind von 11 Landkreisen und vier kreisfreien Städten für gesamt ca. 484 förderfähige Personen Anträge gestellt worden, wobei die Frage so, wie Sie sie gestellt haben, nicht gestellt werden kann, denn es muss für die Personen der Antrag gestellt werden von den Kreisen und kreisfreien Städten. Also anders als im Arbeitsförderungsbereich sonst, nicht ein Projekt mit mehreren Arbeitnehmern oder mehreren Personen, sondern für jeden einzelnen, das heißt also korrekterweise: 484 förderfähige Personen sind 484 Anträge.
Zu Frage 2: Die abschließende Bewilligung der oben genannten Anträge befindet sich zurzeit im Landesamt für Soziales und Familie, im Landesjugendamt, in Bearbeitung. Deswegen kann wegen der noch nicht abschließenden Antragsbearbeitung nicht abschließend Stellung genommen werden. Ich gehe aber davon aus, dass für alle diese Anträge auch die Bewilligung gewährt werden kann. Das ist etwa in der Größenordnung von 1 Mio. DM.
Weil das jetzt im Nachsatz so nebenbei kam: Also zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnten noch keine Mittel genehmigt werden, weil noch kein Antrag genehmigt ist?
Einflussmöglichkeiten des Freistaats auf die Arbeitsplatzsituation im Regionalbereich der DB Regio AG
Die DB Regio AG will im gesamten Regionalbereich durch ein so genanntes "Restrukturierungsprogramm" ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und auf Dauer "sichere" Arbeitsplätze erhalten.