Lassen Sie mich auch in dem Zusammenhang etwas zu der Verwertung sagen. Es ist im Moment bundesweit nachweislich die Verwertung von hausmüllähnlichen Abfällen nicht gewährleistet. Es gibt nur ganz geringe Möglichkeiten, das ist die Schwarze Pumpe, und ansonsten, auch in der Zementindustrie und Stahlindustrie, ist die Abnahme äußerst gering und wenn, dann mit erhöhten Auflagen, d.h., der Stoff muss immer homogen vorbereitet sein, es müssen gewisse Schadstoffanteile ausgefiltert und die Stoffe müssen vorbereitet werden. Sehr typisch ist eigentlich diese Anlage von Herhoff in Aßlar. Sie kennen sicherlich das Beispiel. Da wurden bisher die Ballen gewickelt, abgelagert. Diese Deponie ist nicht zugelassen, jetzt bemüht man sich, nachdem man sie nicht mehr aus der Deponie holen kann, um eine Genehmigung und der Rest der Stoffe geht zwischenzeitlich in die Schwarze Pumpe. Diese signalisiert, dass so, wie die Stoffe im Moment ankommen, dort nicht behandelt und verarbeitet werden können. Sie sind weiterhin vorzubereiten. Jetzt überlegt man in Aßlar und an anderen Stellen, noch eine Pelletierung vorzuschalten.
Man muss sich mal die Kette nehmen, die Behandlung in einer mechanisch-biologischen Anlage kostet rund 100 DM, dann kommt die Vorbereitung auf eine thermische Nutzung, die wird sicher 80 DM kosten, dann kommt der Transport aus dem Hessischen nach der Ostgrenze in Deutschland und dann wird das dort für 80 bis 185 DM verarbeitet. Nehmen Sie einmal die Kette zusammen, wo in Norddeutschland mittlerweile und wo auch im Moment in den Niederlanden Anlagen für 150 bis 180 DM die Tonne thermisch Abfälle beseitigen. Wir müssen uns schon gut überlegen, was wir tun. Dafür sind die Kommunen, da hat der Minister völlig Recht, zuständig, und das bitte ich einfach auch, meine Damen und Herren der SPD, zu berücksichtigen. Nicht das Land ist zuständig, wir können Rahmen setzen, wir können das begleiten, zuständig bleiben die kommunalen Körperschaften, und das sind die Zweckverbände. Ich bin eigentlich sehr glücklich darüber, dass es in Thüringen recht starke und große Verbandseinheiten gibt, denn wer zukünftig auf dem Markt mit seinen Stoffen treten will, ob er eine Dienstleistung einkauft oder eine Anlage, der muss mit einer Mindestmenge kommen, sonst wird er ein schlechtes wirtschaftliches Angebot bekommen. Ich denke, da sind wir in Thüringen im Moment in dieser Frage sehr gut vorangeschritten.
Lassen Sie mich einen Gedanken zur Vorbehandlung MBR und Ablagerung sagen. Die Ablagerung wird, so erkenne ich die Aussagen des Ministers Trittin - und ich könnte noch eine andere Stelle zitieren, ich komme vielleicht auch noch drauf - eindeutig, dass für 2005 eigentlich Schluss ist. Es wird ganz wenige Ausnahmen geben. Die müssen allerdings der 17. BImSch und der TASi zukünftig der 30. BImSch unterliegen, die Gleichwertigkeit einer thermischen Behandlung nachweisen. Dieser Nachweis ist bisher noch nicht verbindlich angetreten in Deutschland. Auch das wird noch eine interessante Frage. Das ist sicherlich erreichbar, ohne Zweifel, technisch ist heutzutage alles machbar, aber zu welchem Preis, zu welchen Kosten, das ist die Frage. Dann frage ich: Wie wollen wir eigentlich sozialverträgliche Bürgergebühren gestalten? Da gibt es für mich nur eine einzige Antwort. Das heißt, wir müssen so früh wie möglich die Entscheidungen treffen, die im Moment auch notwendig sind, um das Ziel zu erreichen, das heißt die Grundsatzentscheidung über die Restabfallbehandlung, welcher Art auch immer, die Ausschreibung, die Leistung, die Anlage, die eingekauft werden soll; es muss die Planungssicherheit her. Da haben wir bisher ja lange gewartet, Anfang 2000 sollten diese drei Verordnungen der Bundesregierung feste Grundlage für die Entscheidung bei den Körperschaften sein. Sie ist es heute noch nicht. Wir haben dies im Moment im Bundesrat, und der Bundesrat muss zustimmen.
Eine zweite Geschichte ist, dass wir die geeigneten Mengen bringen müssen. Für mich ist ganz wichtig, dass die Körperschaften berücksichtigen, dass sie eine langfristige Entsorgungssicherheit garantieren, die mindestens so lange hält wie die Laufzeit unserer Deponien, und hier hat der Minister im groben eingeschätzt bis 2015. Dem stimme
ich zu, das ist für uns in Thüringen machbar. Ich meine, wenn die Körperschaften noch das, was hier durch das Ministerium angeboten, die Studie zur Kostendämpfung oder Potenzialen, die in der Kostendämpfung bei den Körperschaften liegen, geschickt nutzen, haben sie gute Chancen. Das haben die meisten in Thüringen getan. Jetzt kommt es auf die kommunalpolitischen Entscheidungen an. Ich denke, das ist die Beantwortung der Frage: Was ist eigentlich die verträgliche oder soziale Gebühr, die der Bürger tragen kann? Noch können wir das im Rahmen halten, wenn wir handeln. Aber, meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die anderen Bundesländer, die sich gestern im Umweltausschuss des Bundesrates noch nicht für den Vorschlag, den auch Thüringen und unser Minister trägt, diese drei Verordnungen anzunehmen, entschieden haben, etwas tun müssen. Das sind leider auch solche Länder wie Niedersachsen, die nicht zugestimmt haben.
Und es sind auch solche Länder wie erstaunlicherweise Brandenburg. Die Länder, die thermische Anlagen haben, haben mit zugestimmt. Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren, mir ist bekannt, dass ganz besonders die Initiative unseres Ministers und des Landes Thüringen im Bundesrat mit der Vorstellung zur Novellierung dieser drei Verordnungen anerkannt wurde. Es gibt ein großes Lob, welche Rolle wir dort als Thüringer gespielt haben.
Man spricht von einem Thüringer Modell. Ich bin da sehr dankbar, dass sich unser Minister in dieser Frage immer mit den Körperschaften des öffentlichen Rechts, also mit unseren Zweckverbänden abgestimmt hat und eine klare Linie gefahren ist.
Meine Damen und Herren, etwas zu dem Landesabfallwirtschaftsplan: Er ist uns eigentlich noch gar nicht bekannt, wir haben ihn aber heute schon auf der Tagesordnung. Der Minister hat gesagt, er wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Mir ist er natürlich bekannt. Ich kann das ja so sagen, weil ich an der Ausarbeitung mitgewirkt habe. Na, selbstverständlich, ich habe eine Körperschaft geleitet, meine Damen und Herren. Da muss ich ja angehört werden, da gibt es auch eine Position dazu. Ich muss Ihnen auch dazu sagen, dass es sehr sachlich gelaufen ist. Dass die Körperschaften frühzeitig einbezogen wurden, dafür bin ich sehr dankbar und dass die regionalen Planungsgemeinschaften mitgewirkt haben und all die Körperschaften im öffentlichen Bereich, die dazu aufgefordert worden sind. Ich muss Ihnen sagen, es ist mit dem Landkreistag, mit dem Landesverwaltungsamt, mit der TLU, mit dem Ministerium und allen zuständigen Behörden in einem hohen Konsens innerhalb der zuständigen Körperschaften abgestimmt worden, was der Inhalt ist. Wir in Ostthüringen haben nach meiner Auffassung in dem Landesabfallwirtschaftsplan gute Parameter festge
schrieben, die eine Perspektive für die Entsorgungssicherheit bieten - und das ist für mich der Kernpunkt - für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dies betrifft einmal die zentrale Frage der Deponie, die Möglichkeit, weitere Flächen wieder zu ertüchtigen, wenn das notwendig wäre, und das betrifft Standorte für eine Abfallbehandlung. Ob diese jemals in Anspruch genommen werden? Dazu sind Planungsunterlagen und andere Instrumente wichtig. Das kann im Moment keiner sagen. Ich gehe davon aus, dass wir aber damit auch ein wichtiges landesplanerisches Element genutzt haben und mit den regionalen Planungsgemeinschaften abgestimmt, eine Sicherheit für die kommunalen Körperschaften für die Zukunft geschaffen haben.
Meine Meinung zu den Förderinstrumenten: Ich bin der Auffassung, dass auch hier die Landesregierung und sicherlich wir als Landtag auch, denn wir haben den Haushalt und die Eckpunkte immer beschlossen, bisher die Körperschaften positiv begleitet haben. Es ist eine ganz klare Tatsache, in Deutschland hat Thüringen mit das beste ausgebaute Netz von Deponien, die TASi-gerecht sind. Wir haben in Thüringen eine klare Linie mit den Körperschaften gefahren, andere Anlagen stillzulegen. Die Genehmigungen laufen im Moment alle bis 2005. Der Minister hat die Eckzahlen über die noch möglichen nutzbaren Deponien genannt, und die reichen uns aus, denn, meine Damen und Herren, selbst wenn wir eine mechanisch-biologische Anlage vorschalten, müssen immer noch am Ende mindestens 50 Prozent der Ausgangsstoffe thermisch behandelt, verwertet oder verbrannt werden - wie wir es auch nennen wollen. Es gibt eine Körperschaft in Thüringen, die eine mechanisch-biologische Anlage laufen hat. Nur die hat im Moment ein Problem, sie muss nach Recht und Gesetz die Stoffe verwerten und hat kein Konzept zur Verwertung. Sie hat ein Problem. Im Moment wird die Verwertung auf der Deponie durchgeführt. Das geht, weil wir einen Dünnschichteinbau aus der Abdichtungssohle haben. Dort ist es möglich. Aber wenn die Deponien eines Tages nicht mehr ertüchtigt und ausgebaut werden, wohin dann? - und das ist noch kurz vor 2005. Hier gibt es noch vieles zu tun, lassen Sie uns daran arbeiten.
Meine Damen und Herren, ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass auch Minister Trittin sehr fest an seinen Zielen hält, Umwelt steht hoch an. Er hat ja verkündet, 2020 alles verwerten zu wollen. Wie wir das hinbekommen, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass - wie er es noch einmal am 26.10.00 im Bundestag festgestellt hat, ich darf zitieren: "Dies geschieht nicht in Form einer technischen Anleitung, sondern in Form einer bußgeldbewährten Verordnung, auf deren Grundlage jeder Bürger" - man höre - "und jeder Anlieger einer Deponie klagen kann." - dies die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft ist. Ich gehe davon aus, dass Sie dies auch teilen und unserem Minister und den Körperschaften in Thüringen Ihre Unterstützung auch in der Zukunft geben. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuerst möchte ich mich bei der Fraktion der SPD für diesen Antrag bedanken.
Herr Schugens, ich bin auch Ihnen dankbar, dass Sie hier so deutlich gemacht haben, wohin Ihre Fraktion in Sachen Abfallpolitik will. Meine Fraktion hat da andere Ansätze.
Es wurde auf jeden Fall Zeit, dass sich der Thüringer Landtag diesem Thema widmet, da hier die Entwicklung wie auf keinem anderen Gebiet voranschreitet.
Das betrifft einerseits technische Innovation und andererseits Verordnungen wie die neue TASi oder die angedachte Novelle der Verpackungsverordnung, mit der wir uns ja heute auf Antrag der Fraktion der CDU auch noch beschäftigen werden.
Herr Minister, vor Ihrer Rede hatte ich den Eindruck, in ihrer unendlichen Weisheit hätte die Landesregierung beschlossen, erst das Ende dieser Entwicklung abzuwarten, bevor sie uns den längst überfälligen Abfallwirtschaftsplan vorlegt. Sie sagten, er wird im Dezember dieses Jahres kommen. Das freut mich. Ich wundere mich allerdings, dass im Haushaltsplan noch Mittel für die Erarbeitung dieses Plans bis zum Jahr 2002 eingestellt sind.
Aha, wunderbar. Auf jeden Fall gehen die Abfallwirtschaftszweckverbände und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein wenig flotter an die Problematik heran. Sie müssen bis 2005 gehandelt haben und sind deshalb gerade dabei, schnellstens vollendete Tatsachen zu schaffen. Überall in Thüringen werden zurzeit verfahrensoffene Ausschreibungen vorbereitet. Wie sehen diese Ausschreibungen aus? Ich möchte das hier als Hildburghäuser am Beispiel des Südwestthüringer Zweckverbandes Abfallwirtschaft ZAST näher beleuchten. Die Verbands
räte des ZAST beschlossen am 18.10. in Sonneberg zwei verschiedene Ausschreibungen, eine zur Müllüberlassung und eine zweite zur Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage im Verbandsgebiet. Die zweite Ausschreibungsvariante beinhaltet folgende wichtige Punkte: Sie erfolgt verfahrensoffen, standortkonkret, also am Standort Zella-Mehlis, der gleichfalls beschlossen wurde, und ein Generalunternehmer wird gefordert. Über den letzten Punkt wird sich unsere heimische Wirtschaft ganz besonders freuen.
Was bedeutet das Ganze nun für den Fall, dass die Entscheidung zugunsten einer Anlage am Standort ZellaMehlis gefällt würde? Es würde in Südwestthüringen eine zentrale Anlage für ca. 150.000 Tonnen Abfall im Jahr von einem Generalunternehmen auf einem ehemaligen TEAGStandort, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, errichtet. Sollte ein Anbieter meinen, zwei dezentrale MBA, also mechanisch-biologische Anlagen, und eine Anlage zur Verwertung der heizreichen Fraktion wären günstiger, so müsste er die fehlenden kostenintensiven Eignungsuntersuchungen des weiteren Standorts selbst finanzieren. Damit hätte ein Anbieter einer zentralen Anlage bereits einen Vorteil.
Noch ein Wort zur Standortwahl des ZAST. Ausschlaggebend für Zella-Mehlis war die Möglichkeit, einen größeren Teil der im Abfall vorhandenen Energie zu verwerten, wohlgemerkt die Möglichkeit. Es gibt in ZellaMehlis ein ausreichend dimensioniertes Heizkraftwerk, das eigentlich genügend Wärme anbietet.
Das habe ich anders gehört, aber Sie können das ja gern richtig stellen. Gut. Meine Damen und Herren, mit Bezug auf die verfahrensoffene Ausschreibung muss ich sagen, wenn die Standortwahl aus Energiegründen erfolgt, denke ich, kann man von verfahrensoffener Ausschreibung nicht sprechen. Weder Abfall noch seine heizwertreiche Fraktion müssen verbrannt werden. Das, was bei mechanisch-biologischen Anlagen heute als heizwertreiche Fraktion aussortiert wird, entspricht dem, was das duale System als Wertstoff einsammelt. Dieses Material kann unter anderem auch zum großen Teil recycelt werden. Die Zeiten sind vorbei, wo der Einsatzbereich der Recyclingprodukte sich auf Gartenbänke, Schallschutzwände und Ähnliches beschränkte. Bei einem Besuch in einem Südthüringer Recyclingunternehmen wurde mir erklärt, dass heute z.B. aus Folien wieder Folien entstehen. Auch Absatzschwierigkeiten gibt es hier nicht. Sicherlich kos
tet Recycling zurzeit noch einiges mehr als die Verbrennung. Aber neue Technologien und eine einfache Sortierung durch Materialkennzeichnung sowie wiederverwertungsorientierte Produktion werden hier in nicht allzu langer Zeit Änderungen herbeiführen. Die Entscheidungen, die die Zweckverbände bald zu treffen haben, sind nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern für mindestens 15 Jahre gedacht. Ob für die dafür nötige Zukunftsorientierung die anhand der Angebote geschätzte Gebührenentwicklung ausschlaggebendes Kriterium sein kann, ist zu bezweifeln. Die Unbekannten einer solchen Schätzung sind zu groß. Nehmen wir nur den Vergleich von Müllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Anlagen mit thermischer Verwertung der heizwertreichen Fraktion. So wie die Ausschreibungen aussehen werden, würde eine Entscheidung für den Bau einer Müllverbrennungsanlage fallen, wenn diese auch nur 10 DM/Tonne niedrigere Gebühren anbieten könnte. Fragen wie Flexibilität in Sachen Müllaufkommen, Umweltbelastung, Anzahl von Beschäftigten spielen dabei keine Rolle, nur gesetzeskonform muss die Anlage sein. Selbst Fragen der Auslastungsmöglichkeiten vorhandener Deponien wie z.B. Großlöbichau, die bei mechanisch-biologischen Anlagen besser wären, müssen keine Rolle spielen. Ich möchte in dem Zusammenhang nur noch darauf hinweisen, dass auch die Frage der Refinanzierung von Deponien ein Problem ist, das in Thüringen wegen Überdimensionierung ansteht. Natürlich lässt § 4 Abs. 2 des Thüringer Abfallgesetzes es zu, Ergebnisse von Fehlplanungen auf die Gebührenzahler abzuwälzen. Dies beabsichtigen wir aber mit unserem Kommunalabgabenentlastungsgesetz, das in diesem Punkt im Haus sicherlich eine Mehrheit finden wird, zu ändern.
Zurück zum direkten Kostenvergleich: Eine mechanischbiologische Anlage ist vielleicht nur deshalb 10 DM/Tonne teurer, weil sie für die Abgabe der heizwertreichen Fraktion 100 DM/Tonne kalkulieren muss. Meine Damen und Herren, Herr Schugens ist auf dieses Problem vorhin auch schon eingegangen. Wir hatten aber auch gestern erst die Themen Ökosteuer und die steigenden Mineralölpreise. Mit einem weiteren Anstieg der Ölpreise kann durchaus gerechnet werden. Das würde den Bedarf an Ersatzbrennstoffen erhöhen. Vielleicht bekommt man 2005 sogar noch Geld für die heizwertreiche Fraktion. Es wäre durchaus denkbar. Genauso ist es auch möglich, dass Deutschland seine Hausaufgaben in Sachen erneuerbarer Energien macht und durch Fortschritte in der Solartechnik und der energetischen Nutzung von Biomasse sowie durch einen verbesserten Wärmeschutz der Bedarf an Wärme aus Müll sinkt. Das würde bei Müllverbrennungsanlagen zu Einnahmeverlusten und damit zu höheren Gebühren führen. Eine weitere Möglichkeit, die heutige Gebührenschätzungen hinfällig werden lässt, ist ein sich drastisch verringerndes Müllaufkommen. Die Thüringer Statistik und die von Minister Sklenar heute auf Anfrage des Abgeordneten Höhn genannten Prognoszahlen deuten diesen Weg schon an. Auch die Novelle der Verpackungsverordnung und die schon erwähnte immer stärker werdende Orientierung der Produktion auf Recycling der Produkte nach Ablauf ihrer
Lebenszeit sind Hinweise auf diese Richtung. Mangelnde Auslastung bei gleich bleibenden Abschreibungen führen ebenfalls zu höheren Gebühren - eine Tatsache, die Abfallvermeidung und -verwertung der Bürger und damit umweltbewusstes Handeln werden bestraft. Nun findet sich im Kommunalabgabengesetz leider nur bei Wasser eine gesetzliche Zielstellung bei der Gebührenerhebung in Richtung sparsamen und ökologischen Umganges. Aber auch im Abfallbereich wäre es nötig, die Gebühren so zu gestalten, dass Vermeidung und Verwertung stimuliert werden. Deshalb hat unsere Fraktion in ihrem Entwurf zum Kommunalabgabenentlastungsgesetz einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Nun stellt sich allerdings die Frage, mit welchen Entscheidungen der Abfallzweckverbände und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine weit gehende Flexibilität in Sachen Müllaufkommen erreicht werden könnte. Hier gibt es keine einfachen Antworten, denn auch dezentrale mechanisch-biologische Anlagen verwerten heute, wenn sie ökonomisch vertretbar sein sollen, deutlich über 50.000 Tonnen Abfall im Jahr. Trotzdem fällt es leichter, bei geringem Abfallaufkommen eine solche Anlage zu schließen, als eine wesentlich teurere Müllverbrennungsanlage. Denn hier, also bei der mechanisch-biologischen Anlage, ist nur die preiswertere Vorbehandlungsanlage betroffen. Bei geringerem Aufkommen im Bereich der heizwertreichen Fraktion kann ein Heizwerk, das diese z.B. verwertet, problemlos und mit gutem Wirkungsgrad andere Energieträger zufeuern. In Müllverbrennungsanlagen ist man auf Müll angewiesen.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung und der Mehrheitsfraktion, sehr geehrte Verbandsräte, die diese Debatte evtl. verfolgen, ich fordere Sie auf, den Grundstein für eine wirklich zukunftsorientierte Abfallpolitik in Thüringen zu legen. Sehen Sie im Müll nicht etwas, das beseitigt werden muss, sondern einen wertvollen Rohstoff für unsere künftige Wirtschaft. Sorgen Sie dafür, dass soziale, ökologische und ökonomische Aspekte den Ausschlag geben für die Richtung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Legen Sie sich nicht fest für ein Verfahren von vorgestern, wie es Müllverbrennungsanlagen nun einmal darstellt. Geben Sie flexiblen, modernen Verfahren den Vorrang. Regen Sie die Schaffung eines Netzes von dezentralen mechanisch-biologischen Anlagen an und übereilen Sie keine Entscheidung in Bezug auf die heizwertreiche Fraktion. Verwendungsmöglichkeiten für diesen sich immer mehr reduzierenden Teil des Abfallaufkommens gibt es in Thüringen wahrscheinlich schon heute genug, so dass zusätzliche Investitionen mit Ausnahme von Filteranlagen kaum nötig sein werden. Vielen Dank.
Ja, Moment, Herr Abgeordneter Kummer, es sieht so aus, als ob der Abgeordnete Krauße Ihnen noch eine Frage stellen möchte. Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Krauße?
Also, ich muss jetzt wirklich mal ein bisschen bösartig nachfragen, Herr Kummer. Sie haben ja einige Zahlen gebracht. Was schätzen Sie denn ungefähr, wie viele Behälter wir brauchen, den Müll hier wieder herauszubringen, den Sie gerade geredet haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, der Umweltausschuss hat heute 9 zu 6 zu 1 für die Veränderung TASi-Novelle gestimmt und meiner Meinung nach hat Niedersachsen dafür gestimmt, aber Bayern und Baden-Württemberg nicht, Brandenburg auch nicht.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die ha- ben sich enthalten.)
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wenn Sie gesagt haben, 6 zu 1 zu 9, d.h., 6 sind da- für, 1 dagegen und 9 Stimmenthaltungen.)
9 dafür, 6 dagegen und 1 Enthaltung. Ja gut, alles klar. Es ist aber heute im Umweltausschuss des Bundesrates gut gegangen. Und darüber freuen wir uns ja alle, wie ich das heute der Stimmung in diesem Saal so entnehmen kann. Und wir wollten ja auch