Protokoll der Sitzung vom 17.11.2000

(Heiterkeit im Haus)

finden momentan, Herr Schugens hat ja darauf hingewiesen, da wenig bis keine Möglichkeiten, das Zeug stofflich zu verwerten, wird es also letztlich auch verbrannt. Die haben dann das Problem zum einen die Asche daraus zu deponieren und zum anderen das, was übrig bleibt und nicht verbrannt wurde, so zu deklarieren - und hier liegt die Crux -, dass die Bedingungen der TASi eingehalten werden. Stichwort: beispielsweise Glühverlust. Ja, meine Damen und Herren, was ist eigentlich dann von dieser ideologisierten Diskrepanz noch groß geblieben? Können wir da nicht mal ehrlich zur Tagesordnung zurückkommen.

Herr Kummer, Sie haben ja im Prinzip Recht, wenn Sie darauf verweisen, dass - und wenn ich an die Entwicklung der Energiekosten - Stichwort Benzinpreis, Stichwort Ökosteuer denke, dann haben Sie ja sogar sehr Recht - aus dem Müll durchaus, und bei 5 DM pro Liter Benzin, wenn es nach den Grünen geht, dann auf jeden Fall ein wertvoller Rohstoff wird. Herr Kummer, spätestens dann - und da haben Sie auch Recht - ist es aber eine ganz andere Diskussion, was wir mit dem Müll machen; da gibt es nämlich dann dafür einen Markt, und zwar einen Markt, um das Zeug mindestens energetisch, wahrscheinlich sogar Teile davon auch stofflich/rohstofflich zu verwerten. Das kann durchaus sein. Nur, Herr Kummer, Sie nehmen es uns doch bitte nicht krumm, dass wir mit diesem Denkansatz - es könnte ja mal 5 DM pro Liter Benzin kosten und die Energiepreise in exorbitante Höhen steigen - heute in die Öffentlichkeit gehen, um damit zu begründen, dass wir unbedingt in die Verwertung, meinetwegen sogar stoffliche Verwertung, des gesamten Mülls gehen sollen, denn dann sind die Kosten für die Behandlung exorbitant hoch, Herr Kummer. Das werden Sie doch sicherlich nicht Ihren Bürgerinnen und Bürgern aufbürden wollen.

Meine Damen und meine Herren, wenn Herr Kummer sich hier hinstellt und vollmundig sagt, die 10 DM pro Tonne oder pro Megagramm wie es heute auf Neudeutsch heißt, die kommen ihm gerechtfertigt vor, um moderne - wie er sagt - Verfahren damit zu finanzieren. Herr Kummer, das ist ein Drittel bereits der durchschnittlichen Sammelkosten, Einsammelkosten, die Sie hier so ohne Weiteres noch draufsatteln würden. Also, wenn Sie schon mit solchen scheinbar geringen Beträgen um sich werfen, dann bitte rechnen Sie doch vorher mal nach, wie das Gesamtkostengefüge aussieht. Es wird immer wieder durcheinander geschmissen. Ich kann Ihnen eines garantieren, die Kosten für die Behandlung, Herr Kummer, sind ein Teil - und je nachdem, wie Sie das organisieren - wahrscheinlich sogar nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten, die uns das Thema Müll aufbürdet. Das wird meistens vergessen.

Und wenn Sie sich hinstellen und sagen, Großlöbischau war eine Fehlplanung, Herr Kummer, dann bedenken Sie bitte eines: Großlöbischau wird als Rest- und Ausfalldeponie weiter benutzt bis 2015. Nun haben Sie auch gesagt, Sie wollen Sicherheit garantieren. Sie haben von Redundanz gesprochen, allerdings nicht so zeitig, dann bitte überlegen Sie doch, was Sie sagen. Wir brauchen auch solche Rest

und Ausfalldeponien. Also insofern war das gar keine Fehlplanung, sondern ist es notwendig.

Meine Damen und Herren, die Deponie der alten Art - ich gehe mal davon aus, da sind wir uns doch einig - ist die allerschlechteste Lösung. Der Minister hat gesagt, das ist nichts weiter als Verbuddeln von Abfällen. Die Nachsorge bleibt unseren Kindern und Enkeln, die klebt im Prinzip fest wie Teer. Das ist doch genau das, was wir eigentlich nicht wollen. Deshalb ist doch die TASi so aufgebaut worden, deswegen gibt es doch die Bestimmungen - ich erinnere noch mal an Glühverlust -, damit wir, wenn überhaupt wirklich weggeworfen werden soll, das nachsorgefrei machen. Natürlich gibt es bessere Lösungen und der Kollege Schugens hat darauf hingewiesen, momentan - jetzt haben wir 2000 - muss sich der Markt erst entwickeln. Es gibt die Schwarze Pumpe, derzeit einziger Abnehmer. Aber, ich gehe mal davon aus, dass da ja klar ist, in welche Richtung sich die Entwicklung bewegen wird, dass es bis 2005 weitere Anbieter, oder besser gesagt, Aufnehmer geben wird für die thermisch verwertbaren, sprich also heizwertreiche Fraktionen.

Meine Damen, meine Herren, wir sollten uns einig sein über eines: Wir wollen nicht die schlechteste Lösung, sondern wir wollen die umweltverträglich beste Lösung, und das zu vertretbaren Kosten. Da ist sehr genau nachzurechnen, Herr Kummer, ob sich eine Vielzahl dezentraler Anlagen - so wie Sie das jetzt hier vorgeschlagen haben - die letztlich die Verwertung weitergibt, wie z.B. an die Schwarze Pumpe weitergibt, ob sich das rechnet. Ich will das von hier aus nicht entscheiden, Sie sicherlich auch nicht, aber dafür haben wir ja die Zweckverbände und dafür wird ja gerechnet. Dafür sind ja die Ausschreibungen gemacht worden oder werden gemacht. Wir sollten dem hier nicht vorgreifen und schon gar nicht postulieren.

Ich gehe mal davon aus, dass gerade, weil die Entwicklung im Fluss ist, wir da auch eine ganze Menge Neues hören werden. Ich bin da offen, und ich bin der Meinung, wir sollten es alle sein. Vielen Dank.

Das Wort hat der Abgeordnete Schwäblein, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Eindruck ist heute zu verzeichnen. Es hat noch keine warnenden Worte gegeben, dass die neuen Umweltvorschriften tatsächlich am Ende auch deutlich höhere Kosten für die Bürger bringen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, das stimmt auch nicht.)

Das dürfen wir nicht ungesagt lassen und deshalb möchte ich meinem Kollegen Schugens nämlich sonst zu seinem

Vortrag vollkommen Recht geben, aber an einer Stelle zumindest widersprechen. Wir haben längst noch nicht gesichert, dass in Thüringen große effektive Strukturen für die zukünftige Abfallbehandlung entstehen. Und hier, Herr Minister, habe ich die ernsthafte Bitte, dass wir die kommunale Selbstverwaltung nicht so ernst nehmen, dass wir wieder das Problem vieler kleiner Zweckverbände kriegen. Bei Wasser/Abwasser ist uns damals die kommunale Selbstverwaltung als das höchste Gut vorgehalten worden. Die Korrektur dieser überteuerten Strukturen haben wir heute noch nicht bewältigt. Beim Müll droht uns in Teilen wieder das Gleiche. Ich spreche aus den jüngsten Erfahrungen gerade hier in Mittelthüringen, wo manche Kreise schon wieder Absetzbewegungen zeigen und darauf hoffen, dass sie in der Umgebung, möglicherweise auch außerhalb Thüringens, gesonderte Preise angeboten kriegen. Aber, da muss dazu gesagt werden, die Preisangebote werden im Moment höchstens bis 2005 abgegeben. Was danach passiert, steht völlig in den Sternen und möglicherweise droht dann das böse Ende. Nur dann sind wieder diese Klein-Klein-Verbände entstanden. Dann kommt der Ruf wieder nach dem Land: Bitte helft uns, wir kommen nicht mehr mit den Kosten klar. Deshalb warnen wir heute schon, heben mahnend den Finger, bitten auch die Regierung, dieses Klein-Klein nicht zuzulassen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid. Wenn wir dazu noch Gesetze ändern müssen, bin ich gern bereit bei der Gesetzesänderung mitzuwirken. Vielen herzlichen Dank.

So, damit ist die Rednerliste erschöpft. Es ist beantragt worden, Fortberatung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt im Namen der SPD-Fraktion. Ist das richtig?

(Zuruf aus der SPD-Fraktion: Ja.)

Dann stimmen wir über diese Fortberatung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt ab. Wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Stimmenthaltungen? Es ist mit Mehrheit abgelehnt. Dann bleibt noch die Feststellung darüber, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich damit den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10 a

Novellierung der Verpackungsverordnung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1097

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat Sofortbericht angekündigt. Ich bitte Herrn Minister Dr. Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich einleitend hier feststellen, dass sich die Umweltminister von Bund und Ländern am Rande der letzten Umweltministerkonferenz, am 25. Oktober 2000, mit der derzeitig bestehenden Problemlage des Zwangspfands entsprechend der rechtlichen Vorgaben der geltenden Verpackungsordnung befasst haben. In einer Erklärung haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir eine Änderung der bestehenden Regelung der Verpackungsverordnung für erforderlich halten. Die momentane Rechtslage, die auf Erkenntnissen und ökologischen und ökonomischen Bewertungen der frühen 90er Jahre basiert, ist nicht mehr zufrieden stellend. Die alte Gleichung "Mehrweg ist gut, Einwegverpackungen sind schlecht" hat ihre Gültigkeit verloren. Das darauf aufbauende Quotenmodell, das zwingende Mehrweganteile vor allem im Getränkebereich vorschreibt, wird der ökologischen Wirklichkeit nicht mehr gerecht. Eine weitere Steigerung des Anteils ökologisch akzeptabler Einwegverpackungen zulasten von Mehrwegverpackungen würde aber, neben anderen Effekten, zur automatischen Auslösung eines Zwangspfands für Getränkedosen ab Sommer 2001 führen, aber nur für Bierdosen, für Coladosen nicht. Wer soll das verstehen?

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Kein Mensch.)

Mit diesen wenigen, die Problemstellung nur anreißenden Sätzen wollte ich den Handlungsdruck verdeutlichen, der auf der Bundesregierung liegt. Dort liegt die Regelungszuständigkeit für diese Frage. Mit meinen Kolleginnen und Kollegen des Umweltministeriums haben wir es für notwendig gehalten, dass die Bundesregierung endlich das Sanktionssystem des Zwangspfands zur Durchsetzung von Mehrwegquoten aufgibt zugunsten eines neuen Systems der Bepfandung, das die Ergebnisse von Ökobilanzen im Fortgang der Erkenntnisse berücksichtigen kann und somit stets auf dem Stand der Entwicklung ist. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten ein auf diese Weise verständliches und der Umwelt gerecht werdendes System. Die Länder würden den Bund unterstützen, wenn er diesen Weg ginge. Wir hielten in der überwiegenden Mehrzahl - nur RheinlandPfalz vertrat eine völlig andere Auffassung - eine Pfandpflicht für alle in der Ökobilanz des Umweltbundesamtes identifizierten ökologisch nachteiligen Verpackungen, unabhängig von Quoten, Füllmengen und Getränken, für sinnvoll. Diese Verpackungen sind beim momentanen Stand - die Einwegdosen und die Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff. Sie bleiben nach dem heutigen Wissen auch bei einer hohen Recyclingquote ökologisch nachteilig. Die anzustrebende Regelung müsste flexibel hinsichtlich der Weiterentwicklung der Verpackungen und deren ökologischer Bewertung sein. Zur abschließenden Bewertung im Vorfeld von Beschlussfassungen im Bundesrat haben wir als Bedingung eine weitere Untermauerung der notwendigen Lenkungswirkung der Pfandpflicht durch das BMU ge

fordert. Es muss doch weiterhin das umweltpolitische Ziel bleiben, ökologisch nachteilige Verpackungen zurückzudrängen. In diesem Zusammenhang ist natürlich die Höhe des Pfands von besonderer Bedeutung. Sie ist noch festzulegen. Klar ist, dass dabei die Einführung des Euro als Bargeld zu berücksichtigen ist. Diese Erklärung der Umweltminister stellt die Grundlage für eine konsequente Weiterentwicklung der seit 1991 bestehenden Verpackungsverordnung dar. Grundanliegen der Verpackungsverordnung ist und bleibt Vermeidung von Verpackungsabfall und damit auch die Ressourcenschonung. Dieses Ziel sollte u.a. durch das Instrument der Mehrwegverpackung für Getränke erreicht werden. Leider ist der Anteil der Mehrwegverpackungen trotz der als Sanktion vorgesehenen Pfandpflicht seit In-Kraft-Treten der Verordnung von 72 Prozent auf nunmehr nur noch 70 Prozent im Jahre 1998 zurückgegangen. Die ersten Unterschreitungen der maßgeblichen Quote von 72 Prozent wurden 1997 festgestellt. Diese Entwicklung hat sich kontinuierlich fortgesetzt. Für dieses Jahr, also das Abrechnungsjahr 1999, wird mit einer drastischen Absenkung auf 66 bis 68 Prozent gerechnet. In Deutschland wurden 1998 etwa 6,6 Mrd. Liter Getränke in ökologisch nachteiligen Verpackungen abgefüllt und in Verkehr gebracht. Zwar wird ein Großteil dieser Verpackungen über das duale System recycelt, allerdings landen viele dieser Behältnisse durch den unbedachten Umgang einiger Bürger auch in der Landschaft. In der Umweltministerkonferenz Ost 1995 wurde einstimmig ein Beschluss zur Einführung eines Dosenpfands gefasst, der auf die Initiative von Thüringen und Sachsen zurückging. Im Vordergrund stand dabei die Besorgnis erregende Entwicklung der Verschmutzung in der Landschaft durch weggeworfene Getränkedosen. Dieser Beschluss führte zu sehr intensiven Beratungen der Problematik anlässlich der 45. UMK Ende 1995. Bereits damals wurde überwiegend ein Dosenpfand unabhängig von einer Quotenerfüllung zur Stützung von Mehrwegsystemen und Lösung des Verschmutzungsproblems für unausweichlich gehalten. Eine Beschlussfassung damals scheiterte an nicht ausreichenden Erkenntnissen zur Ökobilanz der Verpackung im Einwegbereich. Die Beseitigung der Verschmutzung der Landschaft, dieses so genannte Littering ist auch eine Belastung für die kommunalen Haushalte, die dafür sonst zuständig sind. Mit den angestrebten Pfandregelungen lässt sich also auch hier eine Entlastung erreichen. In der Novellierung der Verpackungsverordnung von 1998 wurden die Ergebnisse der Ökobilanz für den Bereich der Bier- und Milchverpackungen berücksichtigt. Bei Bier konnte die ökologische Vorteilhaftigkeit der bestehenden Mehrwegsysteme klar belegt werden, der für den Getränkebereich Milch als ökologisch gleichwertig identifizierte Schlauchbeutel wurde den als ökologisch günstig kategorisierten Mehrwegverpackungen zugerechnet. Die jetzt vorgeschlagene Einbeziehung des Getränkekartons in die Kategorie der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen ist die folgerichtige Berücksichtigung der neuesten Ökobilanzergebnisse für die anderen Getränkebereiche. Der Getränkekarton schneidet im Übrigen deshalb positiv ab, weil er durch das bestehende duale System in hohem Maße erfasst und verwertet wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die umweltpolitische Zielsetzung des Pfands ist ein Anreiz für Handel, Abfüller und Verbraucher, verstärkt ökologisch akzeptable Verpackungen anzubieten und nachzufragen. Zudem wird durch die sortenreine Erfassung der bepfandeten Verpackung eine hochwertige Verwertung und damit eine weitere Ressourcenschonung sichergestellt. Um die zum Teil noch bestehenden Unsicherheiten zu der beabsichtigten Lenkungswirkung des Pfands auszuräumen und aus ökologischer Sicht zu einer klaren Aussage zu kommen, haben die Umweltminister vom BMU eine nochmalige Prüfung gefordert. Die Ergebnisse dieser Prüfung hat das BMU noch für dieses Jahr zugesagt. Wir erwarten von der Bundesregierung bei ihrem Verordnungsentwurf auch Aussagen über die Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich noch einmal klarstellen, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage ab Mitte 2001 automatisch eine Pfandpflicht für Einwegverpackungen für Bier und Mineralwasser in Kraft tritt. Um diese aus ökologischer Sicht uneinheitliche Bewertung der Verpackungen und auch für den Verbraucher undurchsichtige Regelung zu verbessern muss, und da sind sich alle Beteiligten einig, dringend gehandelt werden. Unter dem Aspekt der weiteren Förderung ökologisch vorteilhafter Verpackungen ist die generelle Pfandpflicht eine Lösung. Eine Abkehr von der Stützung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen bedeutet eine nicht hinzunehmende Abkehr von der weltpolitischen Zielsetzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass das sehr viel Ärger und Krach gibt. Aber wir müssen uns auch darüber klar sein, wir kommen nicht an dem Pfand vorbei, denn es gibt seit 1991 ein Gesetz und eine Verordnung, die das festschreibt und vorschreibt. Uns geht es hauptsächlich darum, hier einen Ausgleich zu finden, hier Möglichkeiten zu finden, dieses System, was Anfang der 90er Jahre richtig war, was notwendig war, zu relativieren in dieser Hinsicht, dass alle ökologisch vorteilhaften Verpackungen mit einbezogen werden und nur die nicht vorteilhaften ökologischen Verpackungen dementsprechend dann mit Pfand belegt werden. Natürlich muss man sich dann darüber verständigen, wie geschieht das mit den Weinflaschen, und, und, und. Da gibt es noch viel zu diskutieren, aber, ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg und wir sind auf der richtigen Linie. Aber zu glauben, wie manch einer denkt, wenn wir einfach dagegen sind, kommt kein Pfand, diesen Zahn muss ich jedem von Ihnen hier ziehen, der so denkt. Die Verordnung besteht, und wenn wir nichts Besseres hinkriegen als die alte Verordnung, dann kommt die alte Verordnung, in der differenziert wird zwischen Bier- und Cola-Dose, und das ist sicher nicht zu vermitteln. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war der Bericht. Herr Abgeordneter Stauch.

Wir beantragen die Aussprache.

Die Aussprache ist von Seiten der CDU-Fraktion beantragt. Dann kommen wir zur Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU greift mit ihrem Berichtsersuchen ein interessantes und zurzeit sehr kontrovers diskutiertes Thema auf. Ich freue mich nach dem Bericht des Herrn Minister, dass die Kontroverse zumindest zwischen ihm und unserer Fraktion nicht allzugroß ist.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Ich habe es schon getan. In der Öffentlichkeit gehen zurzeit die Wogen hoch, einerseits die Wogen der Zustimmung, dies verständlicherweise aus Richtung der Umweltverbände, aber auch etliche Verbraucher sprechen sich für diesen Pfand aus. Auf der anderen Seite Wogen der Entrüstung; Händler bäumen sich massiv auf, da sie Kostenexplosionen angesichts der einzurichtenden Rücknahmesysteme befürchten. Gedroht wird teilweise mit der Auslistung bestimmter Produkte oder Verpackungen. Die Glasindustrie befürchtet Einbrüche und auch im Mehrwegbereich hat man Sorgen, Unterschiede zwischen Einweg und Mehrweg bald nicht mehr vermitteln zu können. Sicher sind einige Ängste nicht unbegründet. Allerdings gibt es bereits Länder, die zumindest mit Erfolg den Dosenpfand einführten. Von deren Erfahrungen kann man sicher lernen und damit Probleme der Umsetzung der Pfandpflicht wesentlich verringern.

Wichtig ist, was am Ende mit den gesammelten Einweggefäßen wird. Das bedeutet z.B., dass eine vernünftige Entwicklung des Recyclings auf den Weg gebracht werden muss. Erforderlich wird ebenfalls, die Einwegverpackungen als solche zu kennzeichnen, denn der Unterschied zur Mehrwegflasche muss für die Verbraucher leicht erkennbar sein. Bei einer Gleichmacherei wäre im Endeffekt der moralische Wert der Mehrwegflasche bald dahin und dem Verbraucher ist es dann vielleicht egal, wofür er seinen Pfand bezahlt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man nicht mit Scheuklappen durch die Welt geht, ist es unschwer zu erkennen, dass die Getränkedosen oft dort liegen, wo sie eigentlich nicht hingehören, in der Gera z.B.. Würde das Pfand jetzt schon greifen, könnte man sich getrost beim

Dosensammeln aus dem Flüsschen ein paar kühle Blonde extra verdienen, natürlich aus dem Mehrwegkasten. Auch Kinder hätten wieder eine Finanzquelle erschlossen - ich muss da bloß an "Sero" denken - und müssten weniger die Eltern und Großeltern anpumpen, ganz abgesehen davon, dass sich vielleicht auch die Fische über sauberes Wasser freuen würden, die trinken nämlich weder Bier noch Cola.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wenn die was Buntes zu fressen kriegen, dann sind die zufrieden.)

Das ist aber alles ungesund, was sich in den Dosen befindet.

Die Pfandpflicht kann dazu beitragen, die immer noch häufig zu beobachtenden wilden Ablagerungen von Getränkedosen weiter zurückzudrängen. Diesen Zusammenhang hat auch unser Umweltminister Dr. Sklenar dargestellt. In der OTZ vom 27. Oktober lautete die passende Schlagzeile dazu: "Dosenpfand hilft die Landschaft vom Müll zu befreien."

Nun zu einem weiteren Gesichtspunkt, weshalb ein Dosenpfand positiv zu bewerten ist. Mit ihm kann nämlich ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, Verpackungen wieder dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen. Wir alle wissen, dass Rohstoffe endlich sind.

Im Mai dieses Jahres fand in Berlin ein Symposium mit internationaler Beteiligung statt. Ausgerichtet wurde es von der DSD-Aktiengesellschaft. Dort spielte diese Frage der Ressourcenschonung eine wichtige Rolle. Nur zwei Sätze aus den Vorträgen möchte ich zitieren, Frau Präsidentin, und zwar von John Young, einem renommierten Umweltpolitiker aus den USA, der u.a. an Konzepten zur Reduzierung des Primärrohstoffeinsatzes in den USA und anderen Ländern arbeitet. Er sagte erstens: "Der weltweite Verbrauch von natürlichen Ressourcen, Metallen, anderen Mineralien, Holz und synthetischen Materialien hat sich von 1963 bis 1995 von 4 auf 10 Mrd. Tonnen erhöht. Damit ist der Ressourcenverbrauch stärker gewachsen als die Weltbevölkerung."

Und zweitens: "Es ist Aufgabe der Politik, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der eine Mehrfachnutzung der an den Orten des Verbrauchs vorhandenen Rohstoffe durch Wiederverwertung oder Verwertung wirtschaftlich attraktiver macht als den beschleunigten Abbau von frischen Rohstoffen."

Ich glaube, dass die Bundesregierung mit der jetzigen Strategie in Sachen Verpackungsverordnung diesen Zielen ein Stück näher kommt.

Nun noch eine Bemerkung zu den Ökobilanzen für Verpackungen. Aussagen des Umweltbundesamts dazu haben

ergeben, dass Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff den Einwegverpackungen, mit Ausnahme der Getränkekartons, überlegen sind. Demzufolge geht jetzt der Trend der Betrachtung nicht mehr vorrangig nach Mehrweg oder Einweg, der Minister hat vorhin zu dem Sachverhalt schon gesprochen, sondern nach ökologisch vorteilhaft und ökologisch nachteilig. Als wichtigsten Grund für das gute Abschneiden des Tetrapacks wird die deutlich verbesserte Verwertungstechnologie für diese Verpackungsart angegeben.

Nun gibt es für Herrn Trittin eine grundlegende Schlussfolgerung aus den Untersuchungsergebnissen, eine Pfandpflicht für alle ökologisch nachteiligen Verpackungen, das wären Einwegglasflaschen und Getränkedosen, aber unabhängig vom abgefüllten Getränk. Dementsprechend müsste die Verpackungsordnung tatsächlich nachgebessert werden, denn derzeit würde das Pfand ja nur für Bierdosen, Mineralwasser in Flaschen und Dosen sowie eventuell Weinkartons gelten, weil diese Chargen die Quote unterschritten. Das wäre natürlich kompletter Nonsens. Man überlege sich nur, was dann mit den anderen Getränkedosen, beispielsweise mit Cola, passieren soll. Bleibt nur zu hoffen, dass man sich im Bundesrat dann wirklich so einigen wird, eine Unterteilung in ökologisch vorteilhafte und nachteilige Verpackungen vorzunehmen. Sicher würden dann die Getränkekartons in die Quote "schützenswert, ökologisch vorteilhafte Verpackungen" einschließen.

Zum Schluss noch eine Überlegung, die langfristig von Bedeutung sein könnte: Es geht um die generelle Frage, ob überhaupt die Einrichtung einer Quote notwendig ist. Oder sollte nicht dem Umweltgedanken mehr Rechnung getragen werden, indem man künftig verstärkt auf das Verursacherprinzip setzt. Aus meiner Sicht hat der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen nicht zu Unrecht angeregt, auf die Quoten gänzlich zu verzichten und stattdessen die Umweltkosten der jeweiligen Verpackungssysteme dem Verursacher anzulasten. Das heißt, dass die Verpackung dann umso teurer wird, je größer die mit ihrer Herstellung, ihrem Transport, ihrer Reinigung und ihrer Entsorgung verbundenen Umweltbelastungen sind. Auf diesem Weg könnte sich auch eine Änderung des Kaufverhaltens dahin gehend entwickeln, dass wirklich nur die preiswerten umweltfreundlichen Verpackungen gekauft werden.

Zum Schluss möchte ich betonen, dass die PDS Initiativen immer unterstützen wird, die einer Reduzierung der Abfallmenge dienlich sind. Darum muss auch die Abfallverwertungsstrategie Thüringens angepasst werden. Hier sehen wir nicht nur einen Ansatzpunkt für den Schutz unserer Umwelt und die Schonung natürlicher Ressourcen, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Vielen Dank.

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.