Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Sanierung der Psychiatrischen Universitätsklinik Jena geplant?

2. Welche Bedeutung wird der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung beigemessen?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Dr. Kaschuba wie folgt:

Zu Frage 1: Die Grundsanierung des Hauptgebäudes der Klinik für Psychiatrie ist im 30. Rahmenplan für den Hochschulbau für die Jahre 2002 bis 2005 vorgesehen. Ein früherer Beginn ist nicht möglich, weil erst mit der Verlagerung der benachbarten Klinik für Neurologie nach Jena-Lobeda die erforderliche Baufreiheit hergestellt werden kann.

Zu Frage 2: Eine gemeindenahe Versorgung psychisch Kranker ist vordringliches gesundheitspolitisches Ziel der Krankenhausplanung Thüringens auf der Grundlage des Thüringer Psychiatrieplans. Körperlich und psychisch Kranke werden gleich behandelt. Durch den Aufbau tagesklinischer Behandlungsmöglichkeiten werden zusätzlich zu stationären Therapieformen die Behandlungen weiter verbessert. Die gemeindenahe stationäre Betreuung ist nicht an Entfernungsgrenzen gebunden. Die Planungsregion Nordthüringen wird von Nordhausen und Mühlhausen aus stationär und tagesklinisch versorgt. Die Planungsregion Mittelthüringen von Erfurt und Weimar, die Planungsregion Südthüringen von Bad-Salzungen, Eisenach und Hildburghausen und die Planungsregion Ostthüringen von Gera, Altenburg, Saalfeld, Stadtroda und von Jena aus.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Fiedler.

Frau Ministerin, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie nicht damit gemeint haben, dass von Stadtroda die Neurologie nach Jena umzieht, oder habe ich Sie falsch verstanden?

Sie gehen recht in der Annahme, dass niemand umzieht.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Danke schön, Frau Ministerin. Frau Abgeordnete Nitzpon, bitte schön.

Die PDS-Fraktion beantragt die weitere Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Das stimmen wir dann ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus. Die Frage ist überwiesen und wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Ramelow in Drucksache 3/1100.

Unabhängigkeit der Justiz

Die Zentralabteilung des Thüringer Justizministeriums soll sich im Sachzusammenhang mit laufenden Klageverfahren, an denen die Zentralklinik Bad Berka beteiligt ist, an die Thüringer Sozialgerichtsbarkeit gewandt haben. Im Anschluss soll unverzüglich am Sozialgericht Gotha eine Geschäftsprüfung veranlasst worden sein, die einen sachlichen Bezug zu den Klageverfahren aufweisen soll, die die Klinik Bad Berka betreffen.

Zur Klärung der Frage, ob dieses Vorgehen angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit der zuständigen Richter dazu gedient haben bzw. den Eindruck erweckt oder verstärkt haben könnten laufende Klageverfahren zu beeinflussen, zu beschleunigen oder gar Richter zu disziplinieren, frage ich die Landesregierung:

1. Welcher Anlass war für das Thüringer Justizministerium maßgebend, während laufender gerichtlicher Verfahren ein solches Vorgehen einzuschlagen?

2. Welches rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Interesse hat das Land bzw. die Landesregierung an einer besonderen Qualität der Erledigung durch den/die zuständigen Richter bzw. in welcher Form ist das Land in der Zentralklinik Bad Berka gegebenenfalls involviert oder engagiert?

3. Mit welchem Schreiben ist die Geschäftsprüfung dem Sozialgericht Gotha angekündigt und welche Begründung hierfür ist dort gegeben worden?

4. Sind die Richter, die für die Bearbeitung der Klageverfahren, die die Klinik Bad Berka betreffen, zuständig sind, aufgefordert worden, Stellungnahmen zu diesem Verfahren abzugeben und wie lauten gegebenenfalls die jeweiligen Aufforderungsschreiben und die jeweiligen Antworten?

Herr Minister Birkmann, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ramelow beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Anlass für die am 20. September 2000 gegenüber dem Präsidenten des Landessozialgerichts angeordnete Geschäftsprüfung beim Sozialgericht Gotha waren die Feststellungen im Geschäftsprüfungsbericht des Vizepräsidenten des Landessozialgerichts vom 19. Oktober 1999 einerseits und verschiedene Beschwerden von Verfahrensbeteiligten über eine verzögerte Bearbeitung oder Nichtbearbeitung von Verfahren an diesem Gericht andererseits.

Zu 2: Das Land bzw. die Landesregierung hat kein Interesse an einer "besonderen Qualität der Erledigung" irgendwelcher Streitigkeiten, an denen die Zentralklinik Bad Berka als Partei beteiligt ist. Der Freistaat Thüringen ist am Stammkapital der Zentralklinik Bad Berka GmbH mit 12,5 Prozent beteiligt. Die Vertretung der Gesellschaft vor Gericht obliegt der Geschäftsführung, nicht dem Gesellschafter.

Zu 3: Die Geschäftsprüfung ist beim Sozialgericht Gotha mit Schreiben des Präsidenten des Landessozialgerichts vom 4. Oktober diesen Jahres angekündigt worden. Zur Begründung wurde auch das Schreiben des Thüringer Justizministeriums vom 20. September diesen Jahres beigefügt, in dem die in der Antwort zu 1 genannten Gründe ausgeführt sind.

Zu 4: Das Thüringer Justizministerium hat keine Richter des Sozialgerichts Gotha zu dienstlichen Stellungnahmen aufgefordert, die Verfahren unter Beteiligung der Zentralklinik Bad Berka vor dem Sozialgericht betreffen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Es gibt aber gewiss einen Antrag, Frau Nitzpon.

Ja, die PDS-Fraktion beantragt, die Frage weiter im Justizausschuss zu beraten.

Auch das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung und die Weiterberatung im Justizausschuss votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist überwiesen und wir kommen zu einer weiteren Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/1101.

Fehler bei der Übernahme des CD-Werkes in SuhlAlbrechts?

Nach Pressemitteilungen soll der Geschäftsführer der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG bzw. der Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH, Herr Hoffmann-Becking, erklärt haben, "dass bei der Übernahme des CD-Werkes in Suhl-Albrechts das Land die Bilanzen nicht selbst geprüft hat". Die Übernahme wäre "bei voller Kenntnis so nicht erfolgt".

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher bilanziellen Grundlage erfolgte die Übernahme des CD-Werkes?

2. Hatte die Landesregierung bei Übernahme des CDWerkes Kenntnis von einem fehlerhaften Testat des beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstituts, wenn nein, wann wurde ihr die Fehlerhaftigkeit bekannt?

3. Welcher finanzielle Schaden ist aus der möglicherweise fehlerhaften Bewertung für das Land bzw. den Thüringer Industriebeteiligungs-Fonds entstanden?

4. Aus welchem Grund erfolgte keine Klage durch das Land bzw. die oben genannten landeseigenen Gesellschaften wegen des aus dem fehlerhaften Testat resultierenden Schadens?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Zu Frage 1: Der Erwerber TIB benötigte Informationen über die bilanziellen Verhältnisse des CD-Werkes, um den Kaufpreis des zu erwerbenden Unternehmens prüfen und feststellen zu können. Die bilanzielle Grundlage, aufgrund der die Übernahme des CD-Werkes durch die TIB erfolgte, war nach eigenen Angaben der TIB der testierte Jahresabschluss des Jahres 1992 und der sich in Vorbereitung befindliche Jahresabschluss 1993.

Zu Frage 2: Der Landesregierung war die fehlerhafte Testierung der Jahresabschlüsse des CD-Werkes in Albrechts durch die von der Pilz-Gruppe beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht bekannt. Zweifel an der Angemessenheit der Wertansätze des Anlagevermögens kamen Ende des Jahres 1994 auf und haben sich in 1995 verdichtet.

Zu Frage 3: Aus der möglicherweise fehlerhaften Bewertung ist dem Freistaat kein unmittelbarer finanzieller Schaden entstanden. Ein mittelbarer Schaden im Zusammenhang mit der Übernahme von Darlehen und Bürgschaften durch die TAB bzw. den Freistaat lässt sich derzeit nicht beziffern.

Zu Frage 4: Zur Klarstellung sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei der TIB um keine landeseigene Gesellschaft handelt. Auftraggeber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war das Altunternehmen selbst, also nicht die TIB. Damit fehlte der TIB eine vertragliche Grundlage, um Schadensersatzansprüche an Dritte gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend zu machen. Die TIB sah nach sorgfältiger Prüfung seinerzeit keinerlei Aussichten, Schadensersatzansprüche auf gerichtlichem Weg erfolgreich durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des Freistaats als fernerliegender Dritter waren als aussichtslos einzuschätzen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister.

Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung und weitere Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Das werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das reicht aus, die Frage ist überwiesen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1103. Herr Abgeordneter Schemmel, bitte schön.

Fragwürdige Äußerungen des Ausländerbeauftragten der Landesregierung

Am 9. November 2000 gab der Ausländerbeauftragte der Landesregierung zur Anhörung "Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus in Thüringen" eine schriftliche und mündliche Stellungnahme ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht die Stellungnahme des Ausländerbeauftragten der Landesregierung der Meinung der Landesregierung zum oben genannten Thema?

2. Inwieweit gibt es von der Stellungnahme des Ausländerbeauftragten der Landesregierung abweichende Auffassungen der Landesregierung?

3. Wie bewertet die Landesregierung z.B. den vom Ausländerbeauftragten der Landesregierung vorgetragenen Satz: "Die Ängste in Teilen der Bevölkerung vor dem Einfluss vormoderner Kulturen und unaufgeklärter Religionen und damit vor einem Verlust an Humanität (Ängste, die sich aus zahlreichen Briefen kennen) müssen ernst genommen werden; auch dort, wo sie nicht berechtigt erscheinen." (Seite 5 Punkt 7)?