Diese Projekte werden begleitet von der STIFT und Aufgabe der STIFT ist es, ein projektbegleitendes Controlling durchzuführen.
Weitere Nachfragen kann ich nicht sehen. Vielen Dank, Herr Minister. Die Frage ist damit abgeschlossen und wir kommen zur Frage der Abgeordneten Arenhövel in Drucksache 3/1166. Bitte, Frau Abgeordnete.
Am 1. September 2000 wurden die Geschäftsanteile des DRK-Blutspendedienstes Thüringen durch den DRKBlutspendedienst Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Oldenburg und Bremen (DRK-BSD NSOB) übernommen. Von den Verantwortlichen des DRK wurde damals versichert, dass es zu keinerlei Verschlechterungen bei der Versorgung mit Blutkonserven in Thüringen kommen werde. Auch sei bei den zu erwartenden Veränderungen an den Standorten Erfurt und Gera lediglich die Verwaltung, in der moderat und sozialverträglich Arbeitsplätze abgebaut würden, betroffen.
Nun scheint aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer noch nicht geklärt zu sein, welche Veränderungen beim Blutspendedienst in Thüringen zu erwarten sind. Groß ist bei den Beschäftigten demzufolge die Verunsicherung über die weitere Zukunft.
2. Wird es in Thüringen nach dem Verkauf zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung bei der Versorgung mit Blutkonserven kommen?
4. Welche personellen Maßnahmen des DRK sind der Landesregierung infolge der Veräußerung an den Standorten Erfurt und Gera gegenwärtig bekannt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Abg. Arenhövel, ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt:
In Deutschland besteht ein auf mehrere Träger verteiltes Blut- und Plasmaspendewesen. Unterschiedliche Träger von Blutspendediensten sind auch in Thüringen angesiedelt gewesen. Wir hatten den DRK-Blutspendedienst mit seinen Instituten in Gera und Erfurt und wir haben den kommunalen Blutspendedienst unter Beteiligung von zehn DRK-Kreisverbänden in Suhl. Wir haben zusätzlich eine Plasmapherese-Einrichtung in Eisenach, den universitären Blutspendedienst an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, den krankenhauseigenen Blutspendedienst am Südharzkrankenhaus in Nordhausen. Einige Leistungen der Thüringer Blutspendedienste wurden auch im 3. Thüringer Gesundheitsbericht ausgewiesen, darauf weise ich ausdrücklich hin. Die Eigenversorgung mit Blutprodukten in Thüringen können und konnten diese Einrichtungen bisher in hoher Qualität absichern. Ich weise ausdrücklich darauf hin, hier ist die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven im Freistaat Thüringen abgesichert. Zuerst einmal, und das möchte ich als Aufruf auch verstehen, ist die Blutspendebereitschaft der Thüringer wesentlich. In den letzten Jahren wurden durch die Thüringer Blutspendedienste jährlich über 150.000 Vollblutspenden gesammelt. Rechnet man die Plasmaspenden und Thrombozytenspenden dazu, wurden über 200.000 Spenden entnommen.
Voraussetzung für die weitere Versorgungssicherung bleibt also eine ausreichende Anzahl freiwilliger und gesunder Spender. Die Versorgung der Bevölkerung im Freistaat mit Blutkonserven ist auch in Zukunft nach den mir vorliegenden Daten abgesichert.
Zu 2. - wird es in Thüringen nach dem Verkauf zu einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Versorgung mit Blutkonserven kommen? Es ist nicht abzusehen. Oh, Verzeihung, ich will mal nichts falsch sagen, es ist abzusehen, dass es zu keiner Verschlechterung kommen wird. Ich weise allerdings auch darauf hin, dass die Versorgung mit Blutkonserven sehr gut in der zurückliegenden Zeit funktioniert hat. Deswegen gehe ich nicht ganz mit den Aussagen, mit einer Pressemitteilung des neuen Trägers mit, der sagt, es wird zu einer wesentlichen Verbesserung für Thüringen kommen. Es war nicht schlecht und es wird nicht schlecht sein. Aufgrund des Verkaufs des DRK-Blutspendedienstes Thüringen wurde bisher zumindest keine Veränderung der Versorgung festgestellt. Die Versorgung ist unverändert optimal und es liegt eine Zusicherung vor, dass auch die zeitliche Versorgung keine Verschlechterung erfährt. Zu dieser Schlussfolgerung, dass es zu einer Verschlechterung käme, könnte man eventuell kommen, da die Wege ja wesentlich weiter geworden sind. Es wird auch erwartet, dass ein gesunder
Wettbewerb zwischen den Einrichtungen fortgesetzt wird. Dieser könnte sich allerdings auch in günstigeren Preisen der Produkte auswirken. Dieses ist vom jetzigen Träger so avisiert worden, dass er mit günstigeren Preisen winken kann.
Zu 3. - wie hat die Landesregierung auf den Verkauf der Geschäftsanteile reagiert? Ich habe darum gebeten, nachdem ich das erfahren habe, aber da waren die Verhandlungen des DRK schon sehr weit gediehen, dass mir vom DRK mehrere Zusicherungen gegeben werden. Das eine ist, dass der Personalbestand unverändert bleibt, das Zweite, dass das Regionalprinzip der Blutabnahme und Versorgung beibehalten wird und die dritte Frage war natürlich die zeitnahe Belieferung. Es hat vor kurzem ein Gespräch mit dem neuen Träger des Blutspendedienstes stattgefunden und in dem Bereich ist mir die Versicherung abgegeben worden, dass die Versorgung zeitnah erfolgen wird, d.h., dass es keine Verzögerungen geben wird. Es ist mir allerdings nicht zugesichert worden, dass es zu keinen personellen Veränderungen kommen wird.
Und dabei bin ich bei der Frage 4: Bisher sind der Landesregierung nur Absichtserklärungen hinsichtlich personeller Änderungen bekannt. Die DRK-Blutspendedienste wirtschaften privatrechtlich und gestalten ihre innere Struktur in eigener Verantwortung. Sie sind also nicht verpflichtet, mir dieses mitzuteilen und ich bin nicht berechtigt, von ihnen unter allen Umständen Personalstrukturen offen zu lassen. Nach mündlicher Auskunft des Blutspendedienstes Springe soll es bei dem bereits in der Presse angekündigten Abbau von 19 Teilzeitstellen bleiben. Eine sozialverträgliche Lösung für die Betroffenen wurde ebenfalls von dem Institut zugesagt.
Herr Minister, Sie erwähnten den kommunal organisierten Blutspendedienst in Suhl. Könnten Sie mal kurz sagen, wie Sie dessen Leistungsfähigkeit und Arbeitsweise bewerten?
Ich schätze diesen kommunal organisierten Blutspendedienst sehr hoch ein. Die Struktur dieses Blutspendedienstes habe ich ausdrücklich bei der Bildung dieses Blutspendedienstes unterstützt. Dort arbeiten die kommunalen Gebietskörperschaften mit den DRK-Kreisverbänden zusammen und von der Qualität habe ich mich überzeugen können. Allerdings weiß ich auch, dass es ein kleiner Blutspendedienst ist, der unter Umständen ge
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Die Frage ist damit abgeschlossen und wir kommen zu Frage in Drucksache 3/1170. Frau Abgeordnete Becker, bitte schön.
Am Sonnabend, dem 9. Dezember 2000, kam es in Nordhausen im Verlauf einer friedlichen Gegendemonstration mit Lichterkette gegen eine genehmigte Kundgebung von Rechtsextremisten der NPD zu Festnahmen unter den Bürgerinnen und Bürgern aus den Reihen der Gegendemonstranten.
1. Was haben Landrat, Landesverwaltungsamt und Innenminister unternommen, um den rechtsextremistischen Aufmarsch zu unterbinden?
2. Weshalb wurde - im Gegensatz zur bisherigen Praxis der Thüringer Ordnungsbehörden - es zugelassen, dass die rechtsextremistische Demonstration in der Dunkelheit nach 18.00 Uhr durchgeführt werden konnte?
3. Weshalb wurden Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Neustädter Straße durch massiven Polizeieinsatz attackiert und abgedrängt?
4. Weshalb wurde eine junge Frau vorläufig festgenommen und unter Bewachung mit einem Polizeifahrzeug auf die Wache verbracht und nicht bereits nach Feststellung der Personalien vor Ort wieder freigelassen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Becker und Dr. Dewes wie folgt:
Zu Beginn meiner Antwort muss ich eine Richtigstellung vornehmen, da die Antwort sonst einen falschen rechtlichen Bezug hätte. Weder Artikel 8 des Grundgesetzes noch Artikel 10 der Thüringer Verfassung kennen die Genehmigung von Versammlungen unter freiem Himmel. Versammlungen unter freiem Himmel sind grundsätzlich genehmigungsfrei, also konnte es am 09.12.2000
keine genehmigte Kundgebung von Rechtsradikalen geben. Die Vorbemerkung ist insoweit rechtlich unzutreffend. Die verfassungsrechtlich verbürgte Versammlungsfreiheit kann für einen Einzelfall eingeschränkt werden, aber nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Solange Parteien wie die NPD durch das Bundesverfassungsgericht nicht verboten sind, wie sicherlich Herr Abgeordneter Dr. Dewes weiß, fallen sie unter das so genannte Parteienprivileg. Dies hat zur Folge, dass selbst, wenn es bisweilen schwer verständlich erscheinen mag, auch extremistische Parteien sich bis dahin auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen können.
Dies vorausschickend beantworte ich die Frage 1 wie folgt: Unter Beachtung der erwähnten Grundsätze ist die von der NPD für den 09.12.2000 angemeldete Versammlung in Nordhausen bewertet worden. Der Landkreis hat die Versammlung nicht genehmigt, sondern untersagt. Dem Abgeordneten Herrn Dr. Dewes ist sicherlich bekannt, dass das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium in diesen Fällen üblicherweise an dem Entscheidungsprozess beteiligt sind. Dies ist nicht nur in üblicher Weise so, sondern auch in diesem konkreten Fall so gewesen. Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Entscheidung des Landratsamts aufgehoben. Dem Rechtsschutzbegehren der NPD wurde vom Verwaltungsgericht Weimar mit Auflagen, darunter ein Redeverbot des angekündigten Redners Horst Maler, stattgegeben. Hiergegen hat der Landkreis Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht wie das Oberverwaltungsgericht sind in ihren Entscheidungen unabhängig. Die Verwaltung hat diese Entscheidungen zu respektieren.
Zu Frage 2: Der Landkreis Nordhausen hat insbesondere in dem von der NPD gewählten Zeitpunkt - ab 18.00 Uhr, eben in der Dunkelheit - und in der Art der Durchführung der Versammlung - als Fackelzug - eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesehen und unter anderem damit auch das Verbot der Versammlung begründet. Das Verwaltungsgericht hat diese Ansicht nicht geteilt und hat das Verbot aufgehoben.
Zu Frage 3: Damit kein Missverständnis bei der Beantwortung entsteht, die Frage bezieht sich offensichtlich auf die Gegendemonstranten und damit auch meine Antwort. Hierzu ist festzustellen, dass durch die Teilnehmer der Lichterkette gegen Auflagen im Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde verstoßen wurde. Dies betraf insbesondere die Einhaltung des festgelegten Versammlungsortes, das Mitführen von Hunden sowie das Verbot vom Mitführen und Verwenden von Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung. Darüber hinaus hatten Einzelpersonen im Bereich der Demonstrationsstrecke der NPD-Versammlung in mehreren Abfallcontainern brennbare Flüssigkeiten eingebracht, vermutlich um diese gezielt zur Explosion zu bringen. Aufgrund des
Ablaufs des Demonstrationsgeschehens konnte ein weiteres Vordringen der Teilnehmer an der Lichterkette zum NPD-Aufzug nicht zugelassen werden. Die Bildung einer Polizeikette und das Abdrängen von Gegendemonstranten war daher notwendig.
Zu Frage 4: Aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot nach §§ 17 a (2) und 27 (2) Nr. 2 Versammlungsgesetz war die Mitnahme dieser jungen Frau zur Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81 b StPO auf die Dienststelle erforderlich. Nach erfolgter Beschuldigtenvernehmung gemäß § 163 a Abs. 4 i.V.m. § 136 StPO wurde die Frau am späten Abend entlassen.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur Frage in Drucksache 3/1178. Bitte, Frau Abgeordnete Doht.
Die L 1016 fungiert im Bereich des Wartburgkreises als Autobahnzubringer zur A 4 für den gesamten Mühlhäuser Raum und den westlichen Bereich Nordthüringens. Ca. 10.000 Fahrzeuge befahren täglich diese Strecke. Mit der Inbetriebnahme des Autobahnanschlusses Eisenach-Mitte am 8. Dezember 2000 dürfte sich diese Zahl noch erhöht haben. Die Belastung für die Anwohner in den betroffenen Gemeinden Mihla und Nazza ist enorm. In Mihla hat sich bereits eine Bürgerinitiative gegründet und sich mit ihren Forderungen zur Verkehrsreduzierung an das Thüringer Landesamt für Straßenbau gewandt.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Baus von Ortsumgehungen für die Gemeinden Mihla und Nazza und in welchen Zeiträumen wäre dieser Bau zu verwirklichen?
2. Wie steht die Landesregierung zu folgenden anderen Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung bis zum Bau einer Ortsumgehung: