Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

dass Firmen, und das gilt für ganz Thüringen, bestimmte Fachkräfte

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Nicht nur Fachkräfte.)

nicht finden, die sie suchen - übrigens kein thüringenspezifisches Problem -, das hat nichts mit dem Willen und Wollen der Arbeitslosen zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass sie den Altersgruppen, die diese Firmen wollen, nämlich sie wollen die 20- und 30-jährigen Facharbeiter,

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Nein, das stimmt auch nicht.)

die nicht entsprechend ausgebildet sind und auf dem Markt nicht zur Verfügung stehen, im Grunde nichts anderes wie im Bereich der EDV-Technologie, wo über Greencards und Ähnliches geredet wird. Die Nachfrage ist da, aber das, was wir brauchen am Arbeitsmarkt, stellt der Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und diese qualifizierten Arbeitskräfte kann auch das Arbeitsamt nicht zur Verfügung stellen. Ich denke, so sollte man auch hier mit diesem Thema umgehen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Wunderlich, wollen Sie eine Frage stellen? Herr Abgeordneter Dewes? Also, keine Frage erlaubt heute.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Debatte zum Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Fragestunde

Als Erste bitte ich Frau Abgeordnete Becker die Frage in Drucksache 3/1253 zu stellen.

Gipsabbau und Naturschutzbelange am Winkelberg in der Rüdigsdorfer Schweiz (Landkreis Nordhausen)

Der ehemalige Umweltminister Hartmut Sieckmann hat am 1. Februar 1991 an den damaligen Chef der Treuhandanstalt Detlev Rohwedder einen Brief geschrieben. Darin nimmt er zum damals vorgesehenen Verkauf von Bergwerkseigentum im Bereich des Südharzer Zechsteingürtels Stellung. Trotz bekannter erheblicher naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Vorbehalte stimmte der ehemalige Umweltminister in diesem Brief dem Verkauf des Bergwerkseigentums am Winkelberg in der Rüdigsdorfer Schweiz zu. Er weist zudem darauf hin, dass im Rahmen des Betriebsplanverfahrens die naturschutzfachlichen Be

lange berücksichtigt werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung dieser Brief bekannt?

2. Wie bewertet die Landesregierung die im Brief getroffenen Aussagen zur Vereinbarkeit von Naturschutz und Gipsabbau?

3. Was will die Landesregierung unternehmen, um die Belange des Naturschutzes bei der Zulassung der Betriebspläne im notwendigen Umfang zu berücksichtigen?

4. Was unternimmt die Landesregierung, um der europäischen Bedeutung des Südharzer Zechsteingürtels Rechnung zu tragen?

Herr Minister Sklenar, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Jetzt muss ich erst mal schauen, wo Sie sitzen, Frau Becker. Entschuldigung, jetzt sehe ich Sie.

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Es sind keine Aussagen zur Vereinbarkeit von Naturschutz und Gipsabbau getroffen.

Zu Frage 3: Die Belange des Naturschutzes werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten bei den Rechtsverfahren zur Zulassung von Betriebsplänen berücksichtigt.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat beispielsweise Flächen im Südharzer Zechsteingürtel wegen ihrer besonderen Schutzwürdigkeit, wie sie sich aus den Anhängen 1 und 2 der so genannten FFH-Richtlinie ergibt, als FFH-Gebiet über die Bundesregierung der EU-Kommission gemeldet.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1259 des Abgeordneten Ramelow; Herr Abgeordneter Gerstenberger wird die Frage vortragen.

Sanierung des "Pilz"-Werkes in Albrechts

Nachdem durch Entschuldungen das "Pilz"-Werk in Albrechts kurzzeitig im Bestand gesichert schien, wurde Anfang 1994 eine Sanierungslösung unter gemeinsamer Wirkung von Banken, Freistaaten Bayern und Thüringen sowie der Treuhandanstalt notwendig. Die Thüringer Landesgesellschaften Thüringer Industriebeteiligungs GmbH und Co. KG (TIB) und die Thüringer Aufbaubank (TAB) übernahmen die Geschäftsanteile der Pilz Albrechts GmbH.

Ich frage die Landesregierung:

1. War der Landesregierung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierungsvereinbarung oder zum Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsanteile durch die TIB und TAB im März 1994 das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 11. Januar 1994 (Az.: E B 2-875 853/16) bekannt?

2. Welche Folgerungen hätte die Landesregierung im Falle der Kenntnis des unter Frage 1 genannten Schreibens bezüglich der Übernahme der Geschäftsanteile durch TIB und TAB ziehen müssen?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, das Schreiben war in der Landesregierung bekannt.

Zu Frage 2: Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die Frage 1 mit Ja beantwortet wurde.

Es gibt Nachfragen - keine Nachfragen?

Ich bitte namens meiner Fraktion um die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.

Das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist überwiesen.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1270. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem Bundesmodellprojekt "Integrierte mädchenbewusste Jugendhilfeplanung" für Thüringen

In der Jugendhilfeplanung sind entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die vorhandenen Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen abzubauen. Ziel des Modellprojekts war es, landesweit übertragbare Instrumente und Verfahrenswege für eine mädchenbewusste Jugendhilfeplanung zu erarbeiten. Das Modellprojekt hatte eine Laufzeit vom 1. Januar 1998 bis zum 31. März 2000. Projektstandorte in Thüringen waren Erfurt, der Landkreis Nordhausen und Jena.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es für den Teilbereich Thüringen eine umfassende Auswertung der Ergebnisse der drei Standorte?

2. Welche Schlussfolgerungen gibt es aus dem Gesamtprojekt bzw. aus dem Teilbereich Thüringen für die Jugendhilfeplanung?

3. Wie wurden und werden die Ergebnisse des Modellprojekts in Thüringen umgesetzt?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Für den Teilbereich Thüringen des Bundesmodellprojekts "Integrierte mädchenbewusste Jugendhilfeplanung" liegt ein Entwurf eines Endberichts des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Landesjugendamt vor. Vorgestellt werden soll der auf Thüringen bezogene Bericht im Zusammenhang mit der Präsentation der Gesamtergebnisse des Bundesmodellprojekts. Die Gesamtergebnisse werden für Februar 2001, also für den kommenden Monat erwartet.

Zu Frage 2: Für die Jugendhilfeplanung in Thüringen können folgende Schlussfolgerungen schon gezogen werden:

1. An allen Standorten des Modellprojekts wird der Ansatz einer integrierten mädchenbewussten Jugendhilfeplanung akzeptiert und dementsprechend wohl auch fortgeführt.