Protokoll der Sitzung vom 23.02.2001

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieses Gesetz heute in zweiter Lesung nach den entsprechenden Ausschussberatungen wird von Tag zu Tag dringlicher, wenn man in die Pressemeldungen schaut und sieht, dass nun Großbritannien auch von der Maul- und Klauenseuche betroffen ist. Wir, die wir uns ja mit diesem Gesetz befasst haben, wissen genau, dass die Überwachungsmodalitäten dringend strukturell verbessert werden müssen, um hier so optimal wie möglich arbeiten zu können. Die vorgenommenen Veränderungen bezogen sich in erster Linie auf das vom Minister schon angekündigte Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Es ist vollkommen klar, wenn es diese neue Struktur gibt, muss sie sich auch im Gesetz widerspiegeln. Eine weitere, aus unserer Sicht wesentliche Veränderung war die Anpassung des Gesetzes in der Form, dass BSE - obwohl es umstritten ist, ob es sich hier um eine klassische Tierseuche im bisher bekannten Sinn handelt - trotzdem unter den Rahmen dieses Landesgesetzes fällt. Das ist ja nicht ganz unwichtig

(Beifall bei der PDS; Abg. Becker, SPD)

im Hinblick insbesondere auf den § 3 a, was die Inanspruchnahme von Schlachtbetrieben betrifft. Normalerweise, wenn also so eine neue Struktur wie dieses Landesamt eingeführt wird und im Vorfeld keine Beratungen mit den Betroffenen stattfinden konnten, weil ja der Kabinettsdurchlauf schon eine Weile zurückliegt, wäre es aus unserer Sicht dringend erforderlich gewesen, hier eine Anhörung durchzuführen.

(Beifall bei der PDS)

Wir haben uns aber im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit unter dem Gesichtspunkt der Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes darauf verständigt, dass möglichst zeitnah über dieses Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in einer Ausschuss-Sitzung gesprochen werden muss. Ich gehe davon aus, dass dann auch diejenigen, die in Thüringen mit diesem Amt zu tun haben, dort zu Wort kommen werden. Wir setzen als SPD darauf, dass diese Debatte auch zeitnah erfolgen wird, um sich selber dann ein Bild zu machen, wie die Arbeitsfähigkeit dieser Einrichtung, sowohl was die funktionellen Zuordnungen betrifft als auch die materielle und personelle Ausstattung, sich darstellt. Unter den genannten Veränderungen, die Ihnen hier schon vorgestellt wurden, wird die SPD-Fraktion dem Gesetz in der hier vorliegenden Fassung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Wolf, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Tierseuchengesetz, d.h. die Änderungen zum Tierseuchengesetz liegen uns heute in der zweiten Lesung vor. Es ist eigentlich ein recht trockenes Thema, deswegen gestatten Sie mir vielleicht zu Beginn eine kurze Anmerkung: Ich habe gestern Abend in der Faschingsveranstaltung jemanden kennen gelernt, der mir erklärte, dass für ihn BSE kein Thema wäre; das bisschen, was er isst, das kann er auch trinken. Aber wieder zurück zu allen anderen, die damit nicht zurechtkommen. Es würde mich jetzt reizen, sehr ausführlich und intensiv zum Thema "BSE" selber, zur Geschichte von Scrapie und BSE und CreutzfeldtJakob und den vielen anderen Dingen, die damit zusammenhängen, ausführlich zu sprechen und was Prionen eigentlich sind, aber das ändern wir ja mit dem Gesetz jetzt nicht, das können wir an anderer Stelle vielleicht einmal nachholen. Viel wichtiger ist, dass mit diesem Gesetz zwar BSE nicht zur Tierseuche wird, aber doch der Tierseuche gleichgestellt wird, was für viele, die es betrifft, doch entsprechende Konsequenzen hat.

Verbraucherschutz: Verbraucherschutz kann man nicht nur durch Beschluss der Landesregierung erreichen. Zum Verbraucherschutz gehört vieles mehr. Wir haben jetzt durch Beschluss der Landesregierung ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Es geht eben nicht nur um BSE und die aktuellen Ereignisse jetzt in England, ob es Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche sind, zeigen uns auch wieder, es gibt noch wesentlich mehr Probleme, die mit unseren Lebensmitteln im Zusammenhang stehen. Mir fallen noch viele andere Dinge ein. Auch dies alles gehört zum Verbraucherschutz, zum Schutz des Verbrauchers, wobei uns allen aber klar ist, es wird nie 100-prozentigen Schutz geben. Was wir als Politik leisten können, das sind vernünftige Rahmenbedingungen, das ist aber auch eine Kontrolle der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Jeder weiß, wie es sich z.B. bei den Salmonellen verhält, wie genau und wie streng an sich die Regelungen bei der Speiseeisherstellung oder Eierspeisenherstellung sind, und trotzdem gibt es jedes Jahr - man kann darauf warten - immer wieder regelmäßig die Fälle, wo Salmonellenvergiftungen auftauchen. Auch hier ist einfach nur Fehlverhalten sowohl der Verbraucher als auch der Verantwortlichen daran Schuld und vor allen Dingen die fehlende Kontrolle an diesen Stellen. Auch dies gehört mit zum Verbraucherschutz und da ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass wir jetzt ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Thüringen haben.

(Beifall bei der CDU)

Aber dies lässt sich auch nicht nur allein durch die Politik erreichen, auch das Verhalten der Verbraucher selbst ist an der Stelle gefragt. Teuer ist eben nicht immer gleich gut und preiswert ist nicht automatisch gleich schlecht Hinterfragen nicht nur bei BSE ist für jeden Verbraucher eigentlich wichtig, auch bei den Lebensmitteln. Wenn man es rein zahlenmäßig betrachtet, ist BSE noch nicht das große Problem, was wir haben, was den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit betrifft. Unabhängig davon hat natürlich jeder auch das Recht zum Schutz vor Erkrankungen durch BSE, sprich in diesem Fall Creutzfeldt-Jakob. Die uns vorliegenden Gesetzesänderungen sind hauptsächlich Folge des Kabinettsbeschlusses zur Einrichtung des Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und die entsprechende Umsetzung. Wir werden erleben, dass dadurch die Organisation der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes sich wesentlich leichter und besser gestalten lässt. Ich bitte Sie deshalb auch im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Es hat ums Wort gebeten der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, wir haben bei der Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschüssen eine relativ gute Arbeit geleistet. Wesentlich ist mir, dass die Änderung in den Gesetzestext hineinkam, in der wir wegkamen vom reinen Bezug auf Tierseuchen, sondern diesen Bezug erweitern konnten auf alle Probleme, die mit gesetzlichen Änderungen entsprechend geregelt sind, da wir hier die Möglichkeit geschaffen haben, flexibel zu reagieren auf Sachen, die uns auch weiterhin erwarten, nicht nur BSE. Denn gerade durch den weltweiten offenen Markt für Tiere und den weltweiten Verkehr, der heutzutage stattfindet, besteht ja die Gefahr, dass uns von heute auf morgen eine neue Seuche ereilen könnte. Wir haben ständig mit neuen Erkrankungen gerade im Bereich der Tiere zu tun und, ich denke, deshalb muss eine Flexibilität hier sein.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch noch auf ein anderes Problem aufmerksam machen, das im Gesetzentwurf nicht geregelt werden konnte, von dem ich denke, dass sich unser hohes Haus damit aber in nächster Zeit beschäftigen sollte. Es ist das Problem der Vorbeugung, denn dieser Gesetzentwurf regelt nur, wie wir mit entstandenen Katastrophen, mit bereits vorhandenen Katastrophen umgehen. Ich denke aber, wir müssen uns generell einen Kopf machen, wie wir die Probleme bei der Wurzel angehen. Das bedeutet, dass wir sehen müssen, wie es möglich ist zu verhindern, dass fremde Krankheiten immer stärker eingeschleppt werden, wie wir uns davor schützen, dass wir von heute auf morgen mit immer schlimmeren Problemen konfrontiert werden können. Ich denke hier nicht nur an die Einfuhr von landwirtschaftlichen Nutztieren in großen Mengen, die uns nicht mehr sicher sein lassen können, gerade wenn ich jetzt an die Maul- und Klauenseuche denke, dass wir das in Deutschland nicht inzwischen auch schon haben. Ich denke hier auch an das Problem der Einfuhr von Millionen Zootieren jährlich, die in den unterschiedlichsten Haushalten landen und zum Teil dann auch in die Freiheit entlassen werden, so dass auch von dieser Seite eine große Gefahr für unsere heimische Tierwelt droht.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, wir haben Gelegenheit, uns mit diesen ernsten Problemen auch weiterhin zu beschäftigen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS; Abg. Becker, SPD)

Jetzt hat sich die Landesregierung zu Wort gemeldet. Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel Einvernehmen habe ich durchaus gern. Ich möchte dennoch kurz das Wort ergreifen und ganz herzlich den beiden Ausschüssen danken, die dieses Tierseuchengesetz so zügig bearbeitet haben.

(Beifall bei der CDU)

Es ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Tierseuchen, aber es ist auch ein wichtiger Schritt zur Vorbeugung, Herr Kummer. Ich denke, das sollten wir nicht außer Acht lassen, denn es ist auch eine Stärkung der Tierseuchenkasse. Die Tierseuchenkasse mit dem Beratungsdienst ist ja nicht nur dazu da, um Schäden abzuwenden, sondern ist auch in Sonderheit zur Beratung da, zur Beratung für Prophylaxe.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dies ist auch schon deutlich gemacht worden, dass die Novellierung des Tierseuchengesetzes ganz aktuelle Dinge aufgreift. Manchmal gehen die Ereignisse ja schneller als man es ahnt. Als wir die Novellierung zum Tierseuchengesetz eingebracht haben, war das Thema BSE jedenfalls noch nicht ganz so aktuell wie heute. Wenn ich mir in § 1 Abs. 3 ansehe: "Bei den Behörden nach Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bestehen Krisenzentren zur Bekämpfung akuter, wirtschaftlich bedeutsamer Tierseuchen..." und hier ist die Maul- und Klauenseuche explizit aufgeführt und heute reden wir ganz aktuell darüber. Dennoch, meine Damen und Herren, Herr Kummer, wir sollten bitte allesamt, dafür sind wir alle verantwortlich, keine Unsicherheit in die Bevölkerung hineintragen. Wir haben in Deutschland keine Maul- und Klauenseuche. Zwischen Maul- und Klauenseuche und BSE besteht der große Unterschied, dass die Latenzzeit bei BSE eben so lang ist und dass wir deshalb bei einer Infektion nach Wochen und Monaten noch nicht sagen können, ob denn diese Erkrankung eingeschleppt ist oder nicht. Bei der Maul- und Klauenseuche sehe ich das ganz anders. Ich denke, aufgrund guter tierseuchenrechtlicher Bestimmungen, aber auch aufgrund einer guten Prophylaxe sind in Deutschland Tierseuchen fast ausgerottet, die früher an der Tagesordnung waren. Ich will einfach einige Namen hier einmal nennen, die jeder kennt. Die nicht ganz Jungen unter Ihnen, die kennen noch die Seuchenmatten vor jedem Ortseingang und -ausgang, da ging es um die Maul- und Klauenseuche in den 50er und 60er Jahren. Jeder kennt die Schilder "Tollwutsperrgebiet". Das ist unterdessen beseitigt. Als Mediziner weiß ich, dass wir bei fast jedem Patienten routinemäßig kontrolliert haben auf Morbus Abortus Bang; die Tierbestände sind frei. Oder

wenn ich an die Rindertuberkulose denke, meine Damen und Herren, wir sind ein großes Stück vorangekommen, Gott sei Dank.

(Beifall bei der CDU)

Aber ich sage auch dazu, das darf uns nicht die Augen davor verschließen, dass Krankheiten, an die wir heute gar nicht mehr denken, wieder zurückkommen können. Deswegen ist das Tierseuchenrecht sowohl im prophylaktischen als auch im therapeutischen und nachsorgenden Bereich so wichtig. Ich möchte deswegen auch ganz besonders danken, dass Sie in den Ausschüssen ganz aktuell die Änderung der Zuständigkeiten mit aufgenommen haben. Die Landesregierung hat sich in der Situation BSE dazu entschlossen, Laborkapazität und nachgeschaltetes Verwaltungshandeln zusammenzuführen. Und da Sie die neuen Namen in dieses Tierseuchennovellierungsgesetz gleich mit aufgenommen haben, das gibt uns und denen, die damit umgehen müssen, zusätzliche Rechtssicherheit. Noch einmal herzlichen Dank für die Bearbeitung. Ich denke, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form eine breite Zustimmung des Hauses finden wird. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich kann damit die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 3/1361. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine sehr breite Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1268 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der eben gefassten Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf in dieser Form die Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Auch eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht der Fall. Einstimmig angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Das war wohl das hohe Haus vollständig. Trotzdem - Gegenprobe? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Damit auch einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 c

Thüringer Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Objekten des Altbergbaus und in unterirdischen Hohlräumen (ThürABbUHG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1342 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Thüringen gibt es eine Vielzahl von stillgelegten und teilweise schon im Mittelalter verlassenen Grubenbauen, für die heute die Bergbautreibenden oder ihre Rechtsnachfolger nicht mehr vorhanden oder nicht mehr feststellbar sind. Von diesen, aber auch von später stillgelegten Anlagen kann heute noch eine nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung z.B. durch Senkung oder so genannte Tagesbrüche ausgehen. Neben diesen Altbergbauprojekten gibt es zahlreiche unterirdische Hohlräume, die nicht zur Gewinnung von Bodenschätzen, sondern zur Nutzung, wie z.B. die Hohlräume im Kohnstein zur Rüstungsproduktion im Dritten Reich, aufgefahren worden sind. Darüber hinaus existieren zahlreiche natürliche Hohlräume. Diese Hohlräume unterlagen bis zum 31. Dezember 1995 der bis dahin nach Einigungsvertrag weiter geltenden Verordnung über unterirdische Hohlräume, Räume der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es nun, spezifisch-ordnungsrechtliche Regelungen für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Objekten des Altbergbaus und unterirdischer Hohlräume zu schaffen. Die Regelungen des bestehenden Ordnungsbehördengesetzes sind für die Anforderungen der Gefahrenabwehr in diesem Bereich nicht ausreichend. In diesem Gesetz werden daher zunächst die Begriffe "Objekte des Altbergbaus", "unterirdische Hohlräume" und "Verantwortliche" definiert. Für die Veränderung oder gewerbliche Nutzung solcher Hohlräume wird eine besondere Genehmigungspflicht eingeführt, damit durch das Bergamt, das über die notwendigen bergbaulichen, bergsicherheitsrechtlichen und geologischen Kenntnisse verfügt, geprüft werden kann, ob und unter welchen Bedingungen eine Veränderung oder Nutzung möglich ist und welche Auswirkungen diese womöglich auf die öffentliche Sicherheit haben. Im Gegensatz zum Ordnungsbehördengesetz, das die Kostentragungspflicht nicht explizit regelt, benennt dieses Gesetz den Verhaltens- bzw. den Zustandsstörer eindeutig als Kostentragungspflichtigen. Da es jedoch im Altbergbau aufgrund der besonderen Rechtslage aus dem Abbau bergfreier Boden

schätze heraus eine Vielzahl von Fällen geben wird, in denen die Störer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, wurde im Gesetz auch eindeutig die Kostentragungspflicht des Landes für diese Fälle bestimmt.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Hinsichtlich der Befugnisse des Bergamts als Ordnungsbehörde trifft der Gesetzentwurf keine eigenen Regelungen, sondern bezieht sich insoweit auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf wird den Besonderheiten der Gefahrenabwehr aus dem Untertagebereich Rechnung getragen und durch die Regelung von Verantwortlichkeiten, Genehmigungs-, Kontroll- und sonstigen Pflichten Sorge dafür getragen, dass Gefahren frühzeitig erkannt und schnell beseitigt werden können. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Eine Aussprache ist dazu nicht signalisiert worden, es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Herr Abgeordneter Stauch:

(Zuruf Abg. Stauch, CDU: Ich nehme zurück.)

Es ist keine Aussprache beantragt worden, demzufolge können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Herr Abgeordneter Pidde?

Ich beantrage namens der SPD-Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Nun haben wir eine Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Da keine weitere Überweisung beantragt ist, brauchen wir auch die Federführung nicht festzulegen, denn sie liegt beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 c) und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ThürEUGefUG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1343 ERSTE BERATUNG

Herr Minister Sklenar wird die Einreichung begründen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Richtlinie 96/82/ EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen war von den Mitgliedsstaaten bis zum 3. Februar 1999 in nationales Recht umzusetzen. Das ist bezogen auf die der Bundeszuständigkeit unterfallenden Anlagen durch die Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1998 und die Neufassung der Störfallverordnung vom 26. April 2000 geschehen. Im Gegensatz zur Seveso-I-Richtlinie und dem bisherigen deutschen Störfallrecht werden nunmehr nicht nur Anlagen, sondern auch Betriebsbereiche erfasst, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden oder entstehen können. Neu ist ebenfalls, dass diese Betriebsbereiche unabhängig von der Art der Nutzung über den kommerziellen Bereich hinaus dem Störfallrecht unterliegen, sobald die vorgegebenen Mengenschwellen definiert durch gefährliche Stoffe überschritten werden. Ein Betriebsbereich ist daher nicht nur im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen, sondern er umfasst auch nicht kommerzielle Einrichtungen. Daher kommen insbesondere Hochschul- und Krankenhauslabore in Betracht, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden. Hier erfasst die Seveso-II-Richtlinie Bereiche, die aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz nicht durch Bundesrecht regelbar sind. Es sind demnach auch landesrechtliche Regelungen erforderlich. Das betrifft die Verpflichtung zur Erstellung externer Notfallpläne für bestimmte Betriebe sowie Betriebsbereiche, die nichtgewerblichen Zwecken dienen und die nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Die Umsetzung der externen Notfallplanung erfolgt in Thüringen durch die Novellierung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999. Die Umsetzung der in Deutschland landesrechtlich zu regelnden Bereiche der Seveso-II-Richtlinie soll in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetz erfolgen. Da der Bund die Störfallverordnung erst mit Wirkung vom 3. Mai 2000 in Kraft gesetzt hat, war ein zeitlicher Vorlauf nicht möglich. Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2000 bereits Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht rechtzeitiger und vollständiger Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie erhoben. Es muss daher im besonderen Interesse der Länder liegen, die Lücken bei der

rechtlichen Umsetzung der Richtlinie, die vom Bund mangels ausreichender Gesetzgebungskompetenz offen gelassen werden mussten, raschest möglichst landesrechtlich zu schließen.

Abschließend noch ein Wort zu den Kosten: Umfragen im Jahr 1999 haben ergeben, dass weniger als zehn Hochschul- und Klinikbereiche in Thüringen unter dieses Gesetz fallen werden. Insofern sind nur geringe Auswirkungen hinsichtlich des Mehraufwands für den Vollzug dieses Gesetzes zu erwarten; gleichwohl ist dieses Gesetz zur Erfüllung der Richtlinienumsetzungspflicht erforderlich. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Eine Aussprache ist dazu auch nicht signalisiert worden. Eine Ausschussüberweisung wird jetzt offensichtlich von Herrn Abgeordneten Stauch angekündigt.