Gibt es weitere Nachfragen? Jetzt ist es ganz offensichtlich nicht mehr der Fall. Danke, Herr Staatssekretär. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1321, eine Frage der Abgeordneten Frau Bechthum und Frau Pelke. Bitte, Frau Bechthum.
Am 21. Dezember 2000 ereignete sich eine Brandkatastrophe in Erfurt, Am gelben Gut 83, bei der ein vierjähriges Kind ums Leben kam. Ein Hausbewohner verlor ebenfalls sein gesamtes Hab und Gut. Trotz versprochener "unbürokratischer Hilfe" durch Vertreter der Landesregierung bekam der Betroffene nach seiner Aussage bisher nur 500 Deutsche Mark für das Notwendigste vom Sozialamt Erfurt.
2. Wenn die Verantwortlichkeit bei den Kommunen liegt, warum geben dann Vertreter der Landesregierung Versprechen ab, die sie nicht einhalten können oder wollen?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit der Zeitraum zwischen abschließender Brandursachenermittlung und dann erst anschließender Versicherungsleistungen nicht für Betroffene zur persönlichen Katastrophe wird?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Bechthum, Sie haben in Ihrer Fragestellung schon selbst einen besonderen Hinweis praktisch gegeben, dass Sie sich da auf irgendwelche Dinge verlassen, die Ihnen zugetragen worden sind. Ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zuständigkeit liegt laut Gesetz einzig und allein in der kommunalen Selbstverwaltung und wir beabsichtigen auch nichts daran zu ändern.
Zu Frage 2: Die Landesregierung oder ein Mitglied der Landesregierung - Sie sprechen mich natürlich ganz besonders an -, auch ich habe keine Versprechen abgegeben, die nicht eingehalten werden konnten oder die
ich nicht einhalten wollte. Ich habe damals Hilfe für die Betroffenen in Bezug auf eine Unterkunft und eine erste Versorgung über die Weihnachtsfeiertage zugesagt - nicht mehr und nicht weniger, Frau Abgeordnete Bechthum. Dieser Katastrophenfall - Sie haben es ja vorgelesen ereignete sich am 21.12.2000. Und dass am 21.12.2000 - so wenige Tage vor Weihnachten - sich Menschen in einer besonders schwierigen Situation befinden, wenn sie Haus und Bleibe verlieren und noch dazu ihr Kind verlieren, ich glaube, das kann man sich vorstellen. Und ich habe in dieser Situation dankenswerterweise in der LVA, in Dr. Kohl in persona, einen Partner gefunden, der die Übernachtung und Versorgung der Familie für die ersten schwierigen Tage nach der Brandkatastrophe in der Reha-Klinik in Bad Kollberg ermöglicht hat, so dass die Menschen dort wenigstens über die Weihnachtsfeiertage eine Bleibe, eine würdige Bleibe und eine würdige Unterkunft und eine würdige Versorgung gefunden haben. Mehr habe ich nicht versprochen und mehr ist auch nicht in der Presse mitgeteilt worden. Jeder, der den Fall aus Betroffenheit verfolgt hat, wäre daher Anschuldigungen, wie sie möglicherweise dem Schreiben eines anderen Betroffenen zu entnehmen sind, nicht aufgesessen.
Zu Frage 3 - Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit der Zeitraum zwischen abschließender Brandursachenermittlung nicht für Betroffene zur persönlichen Katastrophe führt: Die Brandursachenermittlung ist sehr zügig abgelaufen. Die Polizeidirektion Erfurt wurde am 21.12.2000 um 19.00 Uhr von dem Ergebnis informiert. Die Spurensicherung und Brandursachenermittlung wurde ohne Verzögerung von der Kriminalpolizei am 22.12.2000 gegen 12.00 Uhr aufgenommen und der gesamte Ermittlungsvorgang wurde gemäß § 163 Strafprozessordnung am 19.01.2001 der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet. Allerdings kann die Landesregierung keinen Einfluss darauf nehmen, wann die Versicherung bezüglich ihrer Leistungsgewährung in Aktion tritt. Das waren die drei Fragen.
Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1322. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.
Anlässlich eines Pressegesprächs mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verwies der Geschäftsführer der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), Herr Reinhold Stanizek, auf einen besonderen Erfolgspunkt bei der Standortvermarktung von Gewerbeflächen im Freistaat. Als besonderes Plus bei der Akquirierung von Callcenter-Arbeitsplätzen habe sich erwiesen, dass den Menschen im Freistaat Thüringen, also der starken
Mitte Deutschlands, ein Dialekt zu Eigen wäre, der dem Hochdeutschen sehr nahe kommen soll. Die besondere Stärke dieser mit solchen Sprachqualitäten ausgestatteten Menschen sei zudem das um 25 Prozent niedrigere Einkommen, welches die Bürger bekommen würden. Also ein fast Hochdeutsch bei einer deutlich niedrigeren Personalkostenbelastung sei ein zentrales Werbeargument, um Anbieter von Telefondienstleistungen für Thüringen anzuwerben. Um diesen besonderen Standortvorteil noch weiter ausbauen zu können, frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den Dialekt der Bewohner des Freistaats und die Sprachfärbungen der in Thüringen eingereisten Bewohner aus anderen Teilen der Bundesrepublik gemessen am Hochdeutschen und gibt es hier signifikante regionale Unterschiede?
2. Sollte es regionale Unterschiede geben und strukturpolitisch die Ansiedlung von solchen Arbeitsplätzen auch für benachteiligte Regionen erwünscht sein, wäre es von Interesse, ob die Landesregierung ein entsprechendes Sprachförderungsprogramm für die Bewohner beabsichtigt aufzulegen bzw. zu entwickeln, die nicht ganz der mittelthüringischen Sprachfärbung entsprechen, also nicht ganz dem werbewirksamen Quasihochdeutsch entsprechen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung einen Sprachatlas als Forschungsauftrag erarbeiten zu lassen und wird die Dialektfärbung als Standortfaktor in die Standortanalysen aufgenommen und in die Bewerbung mit integriert?
4. Wie lange gedenkt die Landesregierung die Einkommensunterschreitung von 25 Prozent zu Westdeutschland zu akzeptieren und ist daran gedacht, sämtliche von Thüringen zu gestaltenden Gebührensätze (Hort, Kin- dertagesstätten, Wasser, Abwasser usw.) um 25 Prozent abzusenken zum westdeutschen Standard, so lange, bis sich die Einkommenswerte nivelliert haben?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage von Herrn Ramelow in den Punkten 1 bis 3 ist auf den kurzen Nenner zu bringen: Just for show.
aber Sie hätten den Beitrag gestern besser vorgetragen, Herr Ramelow. Sie kommen damit einen Tag zu spät.
Aber um klar zu machen, der in der Anfrage erwähnte Zeitungsartikel gibt nicht die Auffassung der Landesregierung wieder; eine weitere Stellungnahme dazu erübrigt sich.
Zu Frage 4: Nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik betrugen die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen privater Haushalte pro Monat im Jahre 1998 - und dies ist die neueste Erhebung, die es gibt - in Thüringen 4.225 DM, in den neuen Bundesländern einschließlich Ostberlin 4.130 DM, in Westdeutschland 5.448 DM und in Deutschland insgesamt 5.211 DM. Klar, ein Unterschied zu den alten Ländern, ein Unterschied zum gesamtdeutschen Wert. Aber inzwischen haben wir höhere Werte als der Durchschnitt der neuen Länder. Ihre Frage, wie lange gedenkt die Landesregierung, diese Differenz hinzunehmen, da kann ich nur sagen, die Einkommen werden bestimmt von den Verhandlungen der Tarifpartner und nicht von Festlegungen der Landesregierung. Das wissen Sie ganz genau. Das weiß ich. Also die Frage müssen Sie doch an die Tarifpartner stellen und die Tarifpartner setzen sich bei ihren laufenden Verhandlungen mit dem Thema auseinander. Der Zusammenhang zu Gebühren oder gar Beiträgen ist, glaube ich, nicht sehr korrekt, weil jedenfalls die Beiträge Einmalbeiträge sind und die Gebühren auch nicht in direkter Abhängigkeit zum Einkommen stehen. Also auch dieser Zusammenhang ist nicht sehr sinnvoll.
Es gibt eine Nachfrage. Herr Minister Schuster, bleiben Sie bitte noch einen Moment vorn. Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister Schuster, darf oder würden Sie bitte durch mich zur Kenntnis nehmen, ich gebe es Ihnen gern zur Kenntnis, dass die Bewohner des salopp als Fernostthüringen bezeichneten Kreises, also dieser sächsischen Enklave in Thüringen, sich eines Idioms bedienen, welches ursächlich mal die Vorlage für die deutsche Kanzleisprache war und demzufolge also dem Hochdeutsch sinnverwandt, eigentlich sogar fast identisch ist.
Herr Abgeordneter Sonntag, ich nehme Ihren Hinweis zur Kenntnis und füge dem hinzu, dass die Bewohner stolz sein können auf ihre Sprache.
Herr Minister, däten Sie mir denn Racht gann, öb nett' die Läut südlich von dan Bratwurschtäquator Rennsteig vielleicht in dan näuen Förderprogramm aach Berücksichtigung könnten gefinn?