Protokoll der Sitzung vom 15.03.2001

Zu Frage 2 - Rückforderung gegenüber dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Es wurde ein Rückforderungsbescheid wegen zweckwidriger Verwendung von Fördermitteln gegenüber dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erlassen. Der ist mehrfach gesplittet. Die Höhe betrifft

ca. 2,4 Mio. DM. Gegen diesen Bescheid hat der Landkreis Widerspruch eingelegt.

Zu Frage 3: Gemäß § 9 Abs. 3 KAG können Krankenhäuser im Rahmen der Zweckbindung mit den pauschalen Fördermitteln frei wirtschaften. Somit ist der geförderte Krankenhausbetrieb, um den es hier geht, der Rückforderungsbescheid betrifft eine Förderung des Kreiskrankenhauses, für die Einhaltung der im Gesetz vorgeschriebenen Zweckbindung verantwortlich, also der Krankenhausbetrieb selbst.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist diese Frage erledigt. Wir kommen zur nächsten Frage, und zwar von Frau Abgeordneter Wackernagel in der Drucksache 3/1335.

Bundesweites Streetworktreffen in Thüringen

Vor wenigen Wochen fand in Cursdorf ein bundesweites Streetworktreffen mit Schwerpunkt Ost statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork Thüringen inhaltlich und finanziell zu unterstützen?

2. Wie und in welchem Umfang bringt sich die Koordinierungsstelle Gewaltprävention in das Arbeitsfeld der Streetworker/-innen ein?

3. In welchem Umfang werden Forschungsanstrengungen unternommen, um die fehlende Datenbasis im Bereich Streetwork aufzuarbeiten?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,

zu Frage 1: Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2000 die Vergabegrundsätze für die Förderung von Landesarbeitsgemeinschaften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat beschlossen. Die potenziellen Zuwendungsempfänger sind darin namentlich benannt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork gehört nicht dazu, da sie keine Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch und nach § 14 Abs. 2 Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz, sondern eine Arbeitsge

meinschaft ohne formalen Organisationsstatus darstellt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork könnte sich jedoch problemlos inhaltlich in die bestehende und auch durch Landesmittel geförderte Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz einbringen.

Zu Frage 2: Die Koordinierungsstelle Gewaltprävention hat erste Kontakte zur LAG der Streetworker geknüpft. Seitens der Koordinierungsstelle werden dabei zwei Hauptziele verfolgt: Zum einen kann die KostG in die planerische Arbeit die Erfahrung der Streetworker einfließen lassen, zum anderen soll auch die Arbeit der Streetworker in der Medienarbeit der KostG Darstellung und Unterstützung finden.

Zu Frage 3: Derzeit sind im Themenbereich Streetwork keine Forschungsvorhaben geplant.

Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist diese Frage abgeschlossen. Wir kommen zur nächsten Frage, und zwar des Abgeordneten Kummer, PDS-Fraktion, in der Drucksache 3/1339.

Programm "50 PLUS" (Arbeitsmarktpolitischer Teil)

Seit April 2000 werden in Thüringen ältere Arbeitslose nach dem Programm "50 PLUS" gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen wurden zum Stichtag 31. Januar 2001 im Rahmen des Programms "50 PLUS" (Arbeitsmarktpolitischer Teil) gefördert?

2. Wie viele Personen davon wurden zum Stichtag 31. Januar 2001 jeweils in Verbindung mit einem Eingliederungszuschuss, in Verbindung mit einem Einstellungszuschuss bei Neugründungen, im Anschluss an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen, in Verbindung mit Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen sowie über Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose gefördert?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Kummer wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Stand 31. Januar 2001 befinden sich im Rahmen des Programms "50 PLUS" insgesamt 2.073 Personen in Förderung. Davon befinden sich 1.212 Personen im Rahmen des Programms "50 PLUS" (Teil 1) in Förderung. Hinzu kommen mit gleichem Stand 861 Personen, die im Rahmen des Programmteils 1, nämlich Strukturanpassungsmaßnahmen für Arbeitnehmer mit Vollendung des 55. Lebensjahres gefördert werden.

Zu Frage 2: Die in der Frage benannten Personen betreffen die in Frage 1 bereits aufgeführten 1.212 Personen. Dieser Personenkreis gliedert sich wie folgt: Gewährung von Eingliederungszuschüssen 675 Personen; Einstellungszuschüsse bei Neugründungen 4 Personen; ABM-Anschlussförderung 1 Person; SAM-Anschlussförderung 10 Personen; SAM-Ost für Wirtschaftsunternehmen 155 Personen; SAM-Ost für Wirtschaftsunternehmen Anschlussförderung 323 Personen; Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose 44 Personen.

Nachfragen sehe ich nicht, dann ist die Frage beantwortet. Frau Nitzpon, bitte.

Die PDS-Fraktion beantragt, die Beratung der Frage und der Antwort im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik weiterzuführen.

Dann frage ich, wer diesem Antrag folgt, der möge bitte das Handzeichen geben. Das Drittel ist erreicht, damit überwiesen. Dann komme ich nur nächsten Anfrage, und zwar die der Abgeordneten Sedlacik in Drucksache 3/1344.

Privatisierung von Wohnungen durch das Bundesvermögensamt

Im Zusammenhang mit der teilweisen Einstellung der Versorgung von Wohnungen in Frauenwald und Bad Salzungen mit Wasser, Strom und Gas kam es zu Kritiken bezüglich der Privatisierungspraxis des Bundesvermögensamts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wohnungen wurden in Thüringen durch das Bundesvermögensamt privatisiert?

2. Wurden Kaufverträge zur Privatisierung von Wohnungen zwischen dem Bundesvermögensamt und privaten Erwerbern in Thüringen rückabgewickelt, wenn ja, welche Verträge mit welchen Rückabwicklungsgründen betraf dies?

3. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang waren Landesbehörden bzw. kommunale Behörden an den Wohnungsprivatisierungsverfahren des Bundesvermögensamts beteiligt?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Wohnungsprivatisierungsverfahren des Bundesvermögensamts und deren Ergebnisse in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Diezel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Sedlacik, ich beantworte namens der Landesregierung Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Privatisierung von Wohnungen durch das Bundesvermögensamt fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes. Der Landesregierung liegen keine statistischen Zahlen vor. Somit entfällt die Beantwortung der Fragen 1 bis 4.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Nachfrage? Nein. Frau Sedlacik ist schon auf dem Sprung für die nächste Frage, die ich dann aufrufe, nämlich die in Drucksache 3/1345. Bitte.

Betroffene Mieter in Frauenwald und Bad Salzungen dürfen nicht allein gelassen werden

In Frauenwald und Bad Salzungen haben Versorgungsunternehmen die Wohnungsversorgung mit Wasser, Strom und Gas teilweise eingestellt oder beabsichtigen das, weil Vermieter die von den Mietern entrichteten Betriebskostenanteile nicht weiterleiten. In beiden Fällen wurden die betroffenen Wohnungen durch das Bundesvermögensamt privatisiert.

Ich frage die Landesregierung:

Bestehen von Seiten des Landes rechtliche, finanzielle oder sonstige Möglichkeiten, den betroffenen Mietern zu helfen und gegebenenfalls welche?

Für die Landesregierung wieder Frau Staatssekretärin Diezel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik namens der Landesregierung wie folgt:

Nein. Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein privatrechtliches Rechtsverhältnis. Die Nichtweiterleitung von Mietnebenkosten durch den Vermieter an Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsunternehmen betrifft ausschließlich Mietrecht und lässt dabei den Zivilrechtsweg offen. Grundsätzlich gilt, dass Versorgungsunternehmen nicht verpflichtet sind Energie zu liefern, wenn aus bereits erfolgten Lieferungen Rechnungen offen sind; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die folgende Einstellung der Versorgung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlungen stehen. In diesen Fällen bietet sich an, dass die Mieter selbst ggf. unter Zuhilfenahme sachverständiger Dritter den Bezug und die Verteilung der Energie bzw. Wasser in Eigenregie übernehmen und damit die Versorgungsverträge eigenständig abschließen.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, nämlich wieder Frau Abgeordnete Sedlacik in Drucksache 3/1346.

Zweitwohnungssteuer

Aufgrund der angespannten Finanzsituation erwägen Kommunen die Erhebung einer so genannten Zweitwohnungssteuer von Personen mit Nebenwohnsitz. Bisher gibt es in Thüringen diese Art der kommunalen Steuer nicht.