Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, wie groß der Novellierungsbedarf der Thüringer Kommunalordnung ist. Wir werden noch heute über den Gesetzentwurf der SPD in erster Lesung diskutieren. Wir halten es aber trotzdem für notwendig, bereits zum Gesetzentwurf für die überörtliche Prüfung auch eine teilweise Änderung der Thüringer Kommunalordnung zu diskutieren. Dadurch werden Zusammenhänge besser sichtbar. Notwendig ist für uns die Einführung von Rechnungsprüfungsausschüssen als Pflichtausschüsse in Gemeinden über 1.000 Einwohner und in den Landkreisen. Eine solche Regelung ist ja nicht neu, sie gab es bereits bis 1994 und sie hatte sich bewährt. Sicher wurde auch deswegen in einem früheren Referentenentwurf zum Prüfgesetz dieser Vorschlag aufgenommen. Es ist wohl anzunehmen, dass die Experten der Regierung die Rechnungsprüfungsausschüsse als Pflichtausschüsse befürworten. Weshalb die Landesregierung die Rechnungsausschüsse nicht mehr will, haben Sie, Herr Innenminister, bisher nicht überzeugend dargelegt. Haben Sie etwa Bedenken, dass die Gemeinderäte und Kreistage die Haushaltsdurchführung der Verwaltung zu stark kontrollieren? Ich kann Sie nur auffordern, geben Sie Ihre Vorbehalte gegen die Transparenz der kommunalen Haushaltswirtschaft auf.
Die kommunale Verwaltung, die ordnungsgemäß handelt, braucht keine Bedenken gegenüber Prüfungen zu haben. Schließlich schlagen wir vor, dass wir den Zugang der Einwohner zu den Prüfungsberichten analog regeln wie bei der öffentlichen Auslegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne. Wir lassen damit die Einwohner nicht vor der Rathaustür stehen, sondern wir bitten sie herein, und ich bedauere nur, dass vermutlich das Interesse der Menschen sich dabei wohl in Grenzen halten wird.
Meine Damen und Herren, in einem weiteren Änderungsantrag haben wir einen Vorschlag des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes zur Bildung von Rechnungsprüfungsämtern durch mehrere Gemeinden aufgegriffen. Durch diese Möglichkeit kann die örtliche Rechnungsprüfung gemeindenäher realisiert werden. Gleichzeitig werden die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise entlastet, was zusätzliche Prüfungskapazitäten für die Kreishaushalte schafft. Meine Damen und Herren, wir haben zehn Ände
rungsvorschläge dem Landtag zur heutigen Abstimmung vorgelegt. Im Innen- und auch im Haushalts- und Finanzausschuss lagen sie ebenfalls vor, sie wurden dort abgelehnt. Aber vielleicht findet sich im heutigen Landtag eine Mehrheit für unseren Änderungsantrag.
Ich möchte noch etwas bemerken, meine Damen und Herren. Die Abstimmung meiner Fraktion zum Gesetz wird sicher differenziert ausfallen, da angesichts des endlich auf den Weg gebrachten Prüfgesetzes und der Ansiedlung der Prüfbehörde beim Landesrechnungshof auch für viele meiner Fraktionskollegen die seit Jahren gestellte Forderung nach einer überörtlichen Prüfung erfüllt ist. Ich persönlich stimme nicht für das Gesetz, weil ich meine, dass nach sieben Jahren Arbeit am Gesetz es durch und durch ausgewogener hätte sein müssen. Es hätte so fehlerfrei sein müssen, dass selbst die CDU-Fraktion nicht noch grundlegende Änderungen hätte einbringen müssen. Und es wird sich bei Analysen zur Arbeit mit dem Gesetz später herausstellen, dass unsere Änderungsvorschläge realistisch, machbar und zukunftssicher waren. Danke.
Meine Damen und Herren, werte Präsidentin, der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf der überörtlichen Prüfung hat es weiter gebracht als überhaupt seine Vorgänger. Ob natürlich diese Konstruktion, über die wir heute beraten, besser als ihre Vorgänger ist, das mag dahingestellt sein. Aber es ist doch schon eine seltsame Verquickung von widerstreitenden Interessen und Vorstellungen gewesen, die die Verabschiedung dieses Gesetzes bis zum heutigen Tag unmöglich machte. Geschadet wurde dadurch nur den Kommunen. Eine, ich denke, vergleichende, beratende überörtliche Prüfung zur rechten Zeit hätte auch manchen Schaden kleiner halten oder ganz und gar vermeiden können. Immerhin brauchte das CDU-geführte Innenministerium seit Beginn der neuen Legislaturperiode noch einmal eineinhalb Jahre, um einen neuen Entwurf vorzulegen, und das spricht nicht für den jetzigen Innenminister.
Ich denke aber, heute findet möglicherweise eine unendliche Geschichte ihr Ende. Seit 1992, Herr Trautvetter, war dieses Thema, ob nun Rechnungshofmodell, Prüfverband und Prüfanstalt ein immer wiederkehrendes Thema. Es wurde immer wieder debattiert und wir saßen alle mal
wechselseitig in den verschiedenen Gräben und haben diese auch immer voller Inbrunst und Überzeugung verteidigt. Fakt ist, wir brauchen die überörtliche Prüfung im Interesse der Kommunen unseres Freistaats. Wichtig ist aber auch, dass diese Prüfung immer wieder auch als ein dreiteiliges Verfahren zu verstehen ist, nämlich die nachgängige Kontrolle, die vergleichende Prüfung und natürlich auch die präventive Beratung. Nachdem nun die Anhörung in einer weiteren Konstruktion der Organisation "überörtliche Prüfung" ergeben hat, dass der Gemeinde- und Städtebund den Entwurf abgelehnt hatte und auch der Landkreistag ihn für stark verbesserungswürdig hält, hat sich auch meine Fraktion entschlossen, bei ihren Änderungsanträgen, die Ihnen jetzt noch vorgelegt worden sind, Änderungsinhalte einzufordern. Wir glauben, dass auch in der aktuellen Diskussion viel zu wenig über die eigentlichen Inhalte geredet wurde. Wir glauben, dass viel größeres Gewicht auf die Beratungspflicht der überörtlichen Prüfung gegenüber den Kommunen gelegt werden muss, und die Beratung der Prüfpflichtigen ist das, was auch aus der Prüfung erfolgen muss bzw. müsste.
Eine rückwirkende Betrachtung von fünf Jahren wird von uns als zu lange angesehen. Wem sollen nach fünf Jahren die Prüfergebnisse überhaupt noch nutzen? Wir sind deshalb auch für eine zeitnähere Betrachtung und das schließt auch kürzere Prüfungsturnusse ein. Im anderen Fall, meine Damen und Herren, würde sich eine vergleichende Prüfung auch unter den Kommunen als äußerst schwierig gestalten. Wir wissen doch alle, dass eine bestimmte Anzahl von Überprüfungen notwendig ist, um auch vergleichen zu können. Werden beispielsweise die prüfpflichtigen Körperschaften nur alle fünf Jahre überprüft, dauert es doch Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, bis Vergleiche gezogen werden können. Gerade aufgrund des vorgesehenen geringen Personalbestands sollte sich die überörtliche Prüfung auf wesentlichere Inhalte beschränken. Wir halten deshalb eine überörtliche Kassenprüfung auch für entbehrlich. Im Übrigen kann ja auch, meine Damen und Herren, die Kassenprüfung bei Bedarf im Rahmen der normalen Prüfung nach § 84, besonders des Absatzes 5, der Thüringer Kommunalordnung mit einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, sehr wichtig ist für uns, dass dem Landtag ein Kommunalprüfbericht gegeben wird, aus zweierlei Gründen, meine Damen und Herren.
1. Dem Landtag würde von einer Stelle, die nicht die Landesregierung ist, über den Zustand der Kommunen Rechnung abgelegt.
2. Für die Kommunen und die vergleichenden Prüfungen wäre ein solcher Prüfbericht ein wichtiges Hilfsmittel, um auch festzustellen, wie die zu prüfende Körperschaft im Landesvergleich steht.
Meine Damen und Herren, einen weiteren Punkt möchte ich noch ansprechen, das ist die Kostenfrage. Wir glauben, dass es momentan nicht angesagt ist, die Kommunen
mit irgendwelchen Kosten für die überörtliche Prüfung zu belasten, denn die überörtliche Prüfung und auch die Beratertätigkeit des Prüforgans muss doch zuerst einmal aufgebaut werden und das Land hat hierfür geradezustehen. Wichtig ist es, dass zumindest in der Anfangsphase die Kommunen nicht mit den Kosten für die präventiven Beratungen belastet werden.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie aufgrund meiner vorgetragenen Begründungen, dem Änderungsantrag unserer Fraktion, der Ihnen hier jetzt vorgelegt worden ist, zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/1292 zu beraten. Kollege Pohl hat es gerade versucht darzustellen, wo er der Meinung ist, dass der Herr Innenminister Köckert sich doch dazu zu viel Zeit genommen hätte. Lieber Kollege Pohl, ich sehe das Lächeln fast auf den Lippen. Es gab aber einmal einen Vorgänger von Christian Köckert, der hieß Richard Dewes und der hatte fünf Jahre Zeit, um das Ganze zu lösen, er hat es auch nicht lösen können.
Ja, wir könnten jetzt die Diskussion, Kollegin Becker, wie in der großen Koalition in Berlin machen und müssen dann mal danach fragen, wer hat denn eigentlich welche Schuldfrage. In einer großen Koalition sind sie gleichberechtigt beteiligt und da kann nicht einer dem anderen das Ganze zuschieben. Aber zurückzukommen zu dem, wer wie lange Zeit hatte - ich denke, wir sollten uns da auch nicht zu sehr daran festhalten. Jedem ist bekannt, dass es z.B. in Hessen bis zum Jahre 1994 keine überörtliche Prüfung gab, und ich glaube, dass das Land Hessen sich hervorragend entwickelt hat und als eines der Führungsländer dasteht. Wir sollten doch nicht immer irgend so einen Popanz hier an die Wand malen unter dem Motto "Das Vaterland geht unter". Es ist einfach so, dass hier die überörtliche Prüfung sicher auch unterschiedlich gehandhabt wird, und es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte. Wir wissen, dass die Spitzenverbände natürlich eine ganz andere Richtung drauf hatten, wenn ich das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes sehe, der dem aufmerksam lauscht. Es war natürlich anders gefordert, aber wir haben uns zu dem entschie
den, was wir hier vorgelegt haben, und wir haben es uns dort nicht leicht gemacht. Wir haben eine große Anhörung durchgeführt, wo die entsprechenden Argumente noch einmal ausgetauscht werden konnten. Wir waren - jeweils unsere Fraktion - in Nordrhein-Westfalen, haben mit dem dortigen Rechnungshof das Ganze besprochen; wir waren in Hessen, wir haben das mit dem dortigen Rechnungshof vor Ort besprochen und wir haben diese Dinge alle ausgewertet, auch diese Anhörung. Wir sind dann insbesondere zu dem Ergebnis gekommen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung eine gute Grundlage ist, dass man diese Dinge mit einbauen kann, die uns aus der Anhörung heraus noch einmal genannt wurden. Ich glaube, man sollte gerade im Gesetzentwurf noch einmal darauf verweisen, § 4: Die überörtliche Rechnungsprüfung soll fünf Jahresrechnungen umfassen. Eine überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen vor dem Jahre 1995 entfällt; in begründeten Ausnahmefällen - ich will mal in die Richtung des rechten Blocks hier weisen, Frau Dr. Wildauer, Sie sprachen vorhin vom Mittelblock, ich rede jetzt vom rechten Block - kann sich die überörtliche Rechnungsprüfung auch auf frühere Haushaltsrechnungen erstrecken.
Ich will noch mal auf 2 verweisen, ja, das sehen sie doch, ist doch schon drin. Die überörtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich über die Prüfungsgegenstände nach § 84 ThürKO hinaus auf die dauernde Leistungsfähigkeit, insbesondere auf die Erschließung und Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten, die Wirtschaftsführung der Kosten rechnenden Einrichtungen und, und, und. Ich will das nicht alles zitieren. Es hat sich sicher fast jeder damit beschäftigt.
Ich glaube, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, und wir sagen ganz klar, dass wir dieses unterstützen, dass erst in der Regel nach 95 hier geprüft werden soll und dass der Fünf-Jahres-Rhythmus, der übrigens fast in allen Ländern gang und gäbe ist, weil das sonst zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde, da hätte man immer mehr Prüfleute, immer mehr Geld und müsste immer mehr Ressourcen einsetzen und die meisten Länder sind im Fünf-Jahres-Rhythmus. Ich glaube, wir sind hier gut beraten, das auch so durchzuführen.
Ich möchte an der Stelle jetzt insbesondere noch mal darauf eingehen. Wir haben ja zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der uns vorgelegt wurde, eigene Entwürfe und Dinge mit eingebracht und hier haben wir uns insbesondere noch mal darauf verständigt, dass wir der Meinung sind, dass dem Präsidenten des Rechnungshofs hier diese Prüfung übertragen werden soll und dem Präsidenten dieses Ganze untersteht. Wir halten das für sachgerecht. Wir haben auch die Hinweise, die aus der Anhörung kamen, noch mal aufmerksam geprüft und wir halten das auch für durchführbar.
Weiterhin haben wir uns dazu verständigt, dass wir gesagt haben, was in Hessen seit 1994 hervorragend funktioniert, das ist uns dort durch alle noch mal bestätigt worden - wir
hatten ja auch den Anzuhörenden hier vor Ort, der das noch mal bestätigt hat - und ich verweise noch mal an das gesamte Haus, dass zumindest das hessische Rechnungsprüfungsmodell, vorgelegt wurde in Hessen, dass das von allen Fraktionen des Landtags dort getragen wurde. Die PDS ist dort nicht vertreten. Ich meine, Tränen werden wir deshalb nicht vergießen, aber es haben zumindest alle, die dort vertreten waren, diesem zugestimmt. Und was für uns sehr entscheidend war, dass in Hessen auch heute noch die Kommunen, die Spitzenverbände und alle mit der Prüfung, so wie es in Hessen durchgeführt wird, zufrieden sind. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Mittlerweile ist es so weit, dass in Hessen förmlich die Kommunen darum ringen und bitten, dass sie geprüft werden, damit sie am Ende sagen können, bei uns ist alles in Ordnung.
Wir machen hier einen Wechsel, indem wir uns dem hessischen Modell, man muss ja nicht sagen, wir haben das Fahrrad neu erfunden, sondern wir sagen, wir finden dieses Instrumentarium, was seit 1994 läuft, gut. Die Hessen machen das so, dass sie hier einen Stab beim Rechnungshof gebildet haben. Der besteht aus ca. acht Leuten unterschiedlicher Prägung, also von Juristen über technische Mitarbeiter, dass die gesamte Breite auch der Auswertungsmöglichkeit dort gegeben ist, und beschäftigt sich dort mit den Auswertungen der Prüfung. Die Prüfungen werden insbesondere vergeben an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die hier vor Ort entsprechend die Dinge erheben und diese dann auch entsprechend beim Rechnungshof abliefern, um dort mit ausgewertet zu werden. Wir halten das für eine durchaus gelungene Geschichte, denn wir alle wissen, dass auch in wenigen Jahren die Haushaltspläne insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, EU und weitere Dinge kommen, dass wir von der Kameralistik gegebenenfalls dort wegkommen. Wir halten diese Prüfung, und dort ist uns das bestätigt worden, dass hier hervorragende vergleichende Prüfungen, beratende Prüfung auch durchgeführt werden können.
Ich denke, meine Damen und Herren, dass hier ein Instrumentarium gefunden wurde, auch in Fragen der Finanzierung, hier sind die unterschiedlichen Dinge noch mal dargestellt worden. Wir sind der Meinung, so wie wir den Gesetzentwurf mit den Änderungen jetzt vorgelegt haben, dass dieses adäquat ist und dass das auch dem entspricht, was die Kommunen mittragen können. Ich denke auch, es ist wichtig, hier wird z.B. in § 4 folgender Absatz 3 angefügt: "Der Präsident des Rechnungshofs teilt dem gesetzlichen Vertreter der geprüften Körperschaft oder seinem Vertreter im Amt die Prüfungsfeststellungen mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Zum Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung kann vom Präsidenten des Rechnungshofs eine Schlussbesprechung angeordnet werden. Das Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung wird in einem Prüfungsbericht zusammengefasst." Ich glaube, dort ist doch alles enthalten. Es wird mit den Betroffenen vor Ort besprochen, es kann dort gegebenenfalls jeder seine Argumente vortragen. Nicht, jetzt kommt der Rechnungshof, prüft und dann kommt die Keule. Nein,
es wird besprochen, beraten und es werden vergleichbare Ergebnisse auch dann für das Land dort mit zu Tage treten. Der § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert, insbesondere wird der folgende Satz angefügt: "Prüfungsberichte sind den kommunalen Vertretungen bekannt zu geben; mindestens eine Ausfertigung ist jeder Fraktion auszuhändigen."
Frau Dr. Wildauer, Sie haben das ja mit aufmerksam verfolgt. Wir wollten damit sicherstellen, dass alle Fraktionen auch die entsprechenden Berichte hier bekommen und zur Verfügung haben. Ich denke, diese Transparenz, die wir hier an den Tag legen, kann sich sehen lassen.
Wir haben auch noch in § 8 eine Regelung eingebracht, in der es eigentlich nur darum geht, wenn Gebietskörperschaften, ich sage einmal, meinen, sie können mit Verschleppungstaktik das Ganze irgendwo hinauszögern, dass natürlich dann auch entsprechende finanzielle Sanktionsmöglichkeiten durch den Präsidenten des Rechnungshofs hier möglich sind, damit das Ganze bezahlt werden muss. Ich glaube, auch das ist angemessen, dass dieses dort passiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin jetzt nicht noch einmal auf jeden einzelnen Paragraphen eingegangen, denn die Fachleute wissen, um was es geht. Die meisten Kollegen haben sich damit auch beschäftigt. Ich möchte noch einmal in Richtung Präsident des Rechnungshofs bitten, es ist ein neues Instrumentarium, was hier geschaffen wurde. Herr Präsident des Rechnungshofs, Dr. Dr. Heinrich Dietz, ich glaube, man sollte hier die Beziehungen auch in Richtung Hessen noch einmal vertiefen, dass man bestimmt gegebenenfalls einige Dinge von dort übernehmen kann, insbesondere die Gruppe, die dort am Rechnungshof gebildet wurde, die aus ausgewiesenen Fachleuten sich dort zusammensetzt, plus den entsprechenden Möglichkeiten, die auch der Präsident hat. Wir legen hier ein hohes Maß an Vertrauen in den Präsidenten des Rechnungshofs, eine unabhängige Instanz, die diese Prüfung vornimmt und auch diese Prüfung veröffentlicht. Hier wird auch nichts irgendwo im Kämmerchen gemacht oder irgendetwas zugedeckelt, sondern hier soll geholfen werden und die Dinge, die zu Tage kommen, sollen auch dargestellt werden.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofs, übrigens hat unsere Fraktion auch noch einen Entschließungsantrag vorbereitet. Bevor ich zum Entschließungsantrag komme, möchte ich noch einmal erwähnen, ich glaube, Kollege Böck hat es schon dargestellt, dass wir ja auch, ich sage einmal, den Titel des Gesetzes geändert haben, weil es ja um mehrere Dinge geht. Die Überschrift des Mantelgesetzes erhält folgende Fassung: "Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung sowie zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof", weil wir ja in verschiedene Dinge dort eingegriffen haben, deswegen ist das sachgerecht.
Unser Entschließungsantrag, den wir hier mit verabschieden möchten, geht davon aus, dass der im neu zu schaffenden Kapitel 11 03 des Landeshaushalts auszuweisende Etat für die überörtliche Rechnungsprüfung durch das Prüfungsorgan "Präsident des Rechnungshofs" den Gesamtbetrag von 3 Mio. Deutsche Mark jährlich nicht überschreitet. Mit diesem Etat sind Personal-, Sach- und Prüfungskosten nach § 1 Abs. 2 ThürPrBG in vorstehender Reihenfolge abzudecken. Einnahmen aus der Beratung nach § 1 Abs. 4 und der Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 stehen zusätzlich zur Verfügung. Die Landesregierung wird gebeten, meine Damen und Herren, dieser Prämisse Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass auch für die überörtliche Prüfung einerseits ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, andererseits aber auch eine finanzielle Begrenzung notwendig erscheint. Die bisher erlangten Erkenntnisse, die wir insbesondere durch die Exekutive erfahren haben, lassen darauf schließen, dass der vorgesehene Etat eine solide überörtliche Prüfung ermöglicht.
Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal auf Hessen verweisen, wir wollen nicht damit erreichen, dass das ausufert, und Hessen war ja auch lange Zeit rot regiert. Hessen hat hier entsprechend in den ganzen Jahren seit 1994 einen Etat von 6 Mio. DM gehabt, wo die Personalkosten, die Sachkosten und alles der Prüfung abgedeckt wurden, und es hat sich in den ganzen Jahren dort nicht erhöht. Ich sage auch dazu, ich hätte mir vielleicht gewünscht oder der eine oder andere, die 3 Mio. DM wären vielleicht noch ein bisschen mehr gewesen, aber die Fachleute haben uns versichert, dass diese 3 Mio. DM ausreichend erscheinen. Ich denke, dass der Präsident des Rechnungshofs hier mit allen Möglichkeiten - und er hat ja auch laut Gesetz noch die Möglichkeit, dass er sein übriges Personal dort mit einbeziehen kann, wenn die normalen Ressourcen dort nicht ausreichend sind. Wir gehen davon aus und bitten die Landesregierung und auch den Rechnungshof, dass man hier darauf achtet, dass diese Prüfgruppe aus unserer Sicht, ohne dass wir dem Präsidenten etwas vorzuschreiben haben, aus acht bis zehn, zwölf Mitarbeitern bestehen sollte, plus, dass man entsprechend das extern vergeben kann, halten wir für sehr angemessen. Wir denken, dass das in dem Gesetzentwurf der Landesregierung eingebaut jetzt ein hervorragendes überörtliches Rechnungsprüfungsgesetz darstellt. Wir bitten das hohe Haus um Zustimmung. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns sicher darin einig, dass schon das Zustan
dekommen dieses Gesetzes, das die überörtliche Prüfung im Freistaat Thüringen regelt, ein Erfolg ist. Über die Notwendigkeit einer funktionsfähigen und wirkungsvollen überörtlichen Prüfung bestand und besteht ja in diesem Hause überhaupt kein Streit, das haben zuletzt auch die Beratungen im Innenausschuss in den vergangenen Wochen deutlich gezeigt. Gestritten wurde immer über die Art und Weise der überörtlichen Prüfung und wie diese zu organisieren sei. Hier wurden bekanntlich in den letzten Jahren die unterschiedlichsten Modelle vertreten, die dann auch quer durch die Fraktionen des Landtags verteidigt und vorgebracht wurden, und dieses bisweilen in wechselnden Rollen. Der heute in der Fassung der Beschlussempfehlung vorliegende Gesetzentwurf stellt als Abschluss der Diskussion über den richtigen Weg für Thüringen einen, so denken wir, gelungenen Kompromiss dar.
Der Innenausschuss hat am 8. Mai eine öffentliche Anhörung durchgeführt, deren Ergebnisse in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Teil auch eingeflossen sind. Zum Inhalt des Gesetzes von Seiten der Landesregierung nur noch drei kurze Punkte:
Erstens: Diese Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss beinhaltet eine Bestimmung, die das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Einsatzes von eigenen Prüfern zu den externen lockert. Lassen Sie mich ganz persönlich sagen, ich finde diese Erweiterung, mit der letztlich eine Annäherung an das hessische Modell der überörtlichen Prüfung vorgenommen wird, mutig. Der Prüfungsbehörde wird dadurch ein größerer Freiraum eröffnet, mit dem es nun auch verantwortlich umzugehen gilt. Die Landesregierung sieht in diesen Festlegungen eine gute Möglichkeit, eine funktionsfähige überörtliche Prüfung in Thüringen schnell einzurichten, wo auch alle für die überörtliche Rechnungsprüfung erforderlichen Informationen über die Kommunen zusammengetragen, gebündelt und ausgewertet werden können.
Ein zweiter Punkt betrifft den Umgang mit den Prüfungsergebnissen und den Prüfungsfeststellungen: Dieser Umgang und die Erstellung des Prüfungsberichts, seine Verteilung und die Anordnung einer Schlussbesprechung wurden in der Ausschussarbeit ergänzend geregelt und damit ist landesweit ein klarer und vor allen Dingen einheitlicher Weg im Umgang mit dieser Materie vorgegeben, der eine ausreichend große Transparenz zum Inhalt hat. Ich kann den Vorwurf von Frau Dr. Wildauer überhaupt nicht verstehen, dass man Sorge hätte und dass hier Mauscheleien im Gange wären. Die Transparenz des Umgangs mit den Prüfungsergebnissen ist sehr hoch und wir können eigentlich mit dieser Regelung sehr zufrieden sein.
Ein dritter Punkt: Für die Kosten der überörtlichen Rechnungsprüfung selbst hat das Land aufzukommen - ein Grundsatz, der nur durchbrochen wird, wenn die an und für sich selbstverständliche Verpflichtung der zu prüfenden Körperschaft von diesen nicht erfüllt werden. Auch dies ist im Sinne einer Prüfungsökonomie und einer Ver