Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Vertreter der Landesregierung und Besucher auf der Besuchertribüne, ich eröffne unsere 45. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 14. Juni im Jahr 2001. Als Schriftführer haben neben mir Frau Abgeordnete Zitzmann und Frau Abgeordnete Bechthum Platz genommen. Die Rednerliste wird Frau Abgeordnete Zitzmann führen.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Schuster, Frau Abgeordnete Dr. Stangner, Frau Abgeordnete Thierbach, Frau Abgeordnete Zimmer und Frau Abgeordnete Neudert entschuldigt.
Ich möchte noch einige allgemeine Hinweise geben, und zwar gegen 13.00 Uhr werde ich gemeinsam mit dem Sozialminister Dr. Pietzsch im Foyer vor dem Plenarsaal eine Präsentation der Sucht-Selbsthilfe Thüringen zum Thema "Suchtmittelfrei - wir helfen dabei!" eröffnen. Die Zusage zu dieser Präsentation lag noch vor unserer Entscheidung, ohne Mittagspause durchzutagen. Es wird weitergetagt und wir machen das am Rande des Plenums.
Für heute Abend hat die Landespressekonferenz schon traditionell zu ihrem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr stattfinden wird.
Dann möchte ich einige Hinweise unmittelbar zur Tagesordnung geben, und zwar die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:
Zu TOP 2: Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise hat die Drucksachennummer 3/1654. Zur Aufnahme dieser Beschlussempfehlung ist eine Fristverkürzung notwendig. Ich gehe aber davon aus, dass dieser nicht widersprochen wird. Dann verfahren wir so, die Drucksache ist aufgenommen. Weiterhin wird zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1657 und ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1658 verteilt.
Zu TOP 3, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1419 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes -: Hier wurden Änderungsanträge der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1653 und der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1656 verteilt.
Zu TOP 9: Der angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung - Thüringer Gesetz zur Änderung der Vorschrif
ten über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - hat die Drucksachennummer 3/1651. Auch hier wäre eine Fristverkürzung notwendig. Ich gehe davon aus, dass dieser nicht widersprochen wird; also, verfahren wir so.
Zu TOP 24 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 3/1638/1645/1646.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 12, 15 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen.
So weit die Hinweise, die ich geben wollte. Jetzt habe ich einige Meldungen von den Fraktionen. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/1636, Antrag der CDUFraktion - Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen -, und bitten um gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 22.
Frau Präsidentin, die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag - Behinderung der Abgeordnetenarbeit durch die "Strafanzeige" des Staatssekretärs im Innenministerium vom 27. Mai 2001 - auf die Tagesordnung zu nehmen und wegen des Zusammenhangs mit dem Punkt 16 zum Landesamt für Verfassungsschutz schlagen wir vor, dies in gemeinsamer Beratung zu tun. Die Drucksachennummer ist 3/1643.
Als Zweites beantragen wir die Tagesordnungspunkte 6 - Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung - und 7 Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung - wegen des Zusammenhangs in gemeinsamer Beratung zu behandeln.
Der dritte Änderungswunsch: Tagesordnungspunkt 18 Zustimmung Thüringens im Bundesrat zur Verpackungsverordnung - ist aus unserer Sicht dringlich wegen der anstehenden Beratung im Bundesrat. Wir beantragen, dass dieser Tagesordnungspunkt, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung im Übrigen, auf jeden Fall am Freitagabend noch beraten wird.
Vielen Dank, wir haben die Änderungswünsche gehört, wobei Letzteres vielleicht auch im Ältestenrat hilfreich gewesen wäre, wenn man da schon auf die Dringlichkeit
Namens der Abgeordneten, die den Gruppenantrag - Vertiefung der partnerschaftlichen Beziehungen des Thüringer Landtags zum Seimas der Republik Litauen - eingebracht haben, beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 3/1548 in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung nach den Gesetzen. Die Aussprache zur ersten Lesung und die Aussprache im zuständigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat Konsens im Hause zu dieser Thematik erbracht, so dass auf eine Aussprache in der zweiten Lesung verzichtet werden könnte. Allerdings wäre es ein sehr positives Zeichen, wenn in dieser Plenarsitzung der Antrag zu einer Beschlussfassung kommen könnte. Deshalb beantrage ich, diesen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Danke.
Das wäre dann nach TOP 9 der TOP 10, was die Platzierung betrifft nach den Gesetzen. Dann gehen wir jetzt der Reihe nach vor: Zunächst der Antrag, den die CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1636 gestellt hat, ihn in die Tagesordnung aufzunehmen und gemeinsam mit TOP 22 zu beraten. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist die übergroße Mehrheit, wie ich sehe, einstimmig.
Dann den Antrag der Fraktion der SPD, Strafanzeige des Staatssekretärs im Innenministerium vom 27. Mai 2001, in Drucksache 3/1643 und gemeinsame Beratung mit TOP 16. Wer dem zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Es scheint der gleiche Einmut zu sein. Dann ist das auch so beschlossen. Ich weise noch darauf hin, dass die Landesregierung bereits vorsorglich die Aufnahme auf die Tagesordnung angekündigt hat, um dann von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Dann haben wir den weiteren Antrag der Fraktion der SPD, die gemeinsame Beratung von TOP 6 und 7 betreffend. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Dann ist das auch mit gleicher Einmütigkeit beschlossen. Wir verfahren so.
Dann die Dringlichkeit, den TOP 18 - Verpackungsverordnung - unabhängig von der Tagesordnung auf jeden Fall noch am Freitag zu verhandeln. Wer stimmt dem zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das scheint nicht genügend zu sein. Gegenprobe? Enthaltungen? Damit ist dies mit Mehrheit abgelehnt. Aber vielleicht schaffen wir es ja diszipliniert trotzdem. Wir werden daran arbeiten, hoffe ich, wenn alle mithelfen.
Jetzt haben wir den Gruppenantrag. Sprecher dieser Gruppe ist Herr Kallenbach und er beantragt, den Antrag - Partnerschaft mit Litauen -, der jetzt aus dem Bundes- und Europaausschuss zurückgekommen ist, auf die Tagesordnung aufzunehmen. Wir stimmen zunächst über die Aufnahme in die Tagesordnung ab. Wer stimmt dem zu? Darüber gibt es auch große Einmut im Hause. Jetzt die Platzierung nach den Gesetzen, wer stimmt dem zu? Das scheint sich auf die Gruppe zu beschränken. Noch einmal bitte genau, wer stimmt dem zu? Da muss ich die Gegenprobe machen, wer ist dagegen? Enthaltungen? Also da nehmen wir ihn auf, ordnen ihn aber normal am Ende mit ein. Dann ist das auch so beschlossen. Darf ich noch einmal um Aufmerksamkeit bitten.
Damit ist die Tagesordnung für heute und morgen festgestellt. Ich erlaube mir noch einmal den Hinweis, dass sie übervoll ist, jetzt ja noch einmal weiter angereichert und möchte deswegen ausnahmsweise einmal auf mein früheres Amt als Pastorin zurückgreifen, denn die Losung des heutigen Tages ist dermaßen passend, dass ich sie dem hohen Haus nicht verschweigen möchte. Im Epheserbrief, Kapitel 4, Vers 29, heißt es nämlich für heute, speziell für heute, 14. Juni 2001: "Lasst kein faules Geschwätz aus Eurem Mund gehen, sondern redet, was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Segen bringe, denen, die es hören."
Ich denke, das ist ein wahrhaft mahnendes Wort. Es ist auf alle Anwesenden gemünzt. Damit kommen wir jetzt zum Aufruf der Tagesordnung. Wir hatten uns ja darauf verständigt, dass der TOP 1, die Regierungserklärung, morgen als Erstes aufgerufen wird. Ich komme deshalb zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2
Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise (Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz - ThürPrBG - ) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1292 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1654 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1658 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1657 ZWEITE BERATUNG
Ich darf zunächst um die Berichterstattung aus dem Ausschuss bitten, der Abgeordnete Böck hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, vorgelegt im Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1292, wurde durch Beschluss des Landtags am 25. Januar 2001 federführend an den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 1. März 2001, in seiner 24. Sitzung am 22. März 2001, in seiner 25. Sitzung am 8. Mai 2001 und in seiner 27. Sitzung am 7. Juni 2001 beraten.
In seiner 25. Sitzung am 8. Mai hat der Ausschuss eine Anhörung von Interessenvertretern und Sachverständigen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Daraus resultieren die Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Ihnen vorgelegt in Vorlage 3/834.
Mitberatend gibt es die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, vorgelegt in Vorlage 3/847.
Ich bitte das hohe Haus um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und den hier in Rede stehenden Anträgen. Danke schön.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Es hat jetzt als Erste das Wort Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDSFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein längst fälliges Gesetz steht heute zur Verabschiedung an. Die Rechnungsprüfung ist das Instrument zur Sicherung der Transparenz der Haushaltsdurchführung.
Darf ich ein bisschen um Ruhe bitten. Es ist noch ganz früh am Morgen und wir sollten uns zumindest konzentrieren jetzt in den frühen Stunden.
Danke. Die Beschlussorgane der Kommunen, die die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne beschließen, und die Einwohner, die nicht unwesentlich zur Finanzierung ihrer Kommunen beitragen, haben ein Recht zu erfahren, wie die Haushaltsdurchführung realisiert wird. Die überörtliche Prüfung muss die örtliche Prüfung ergänzen. Die PDS-Fraktion hat von Anfang an die Zuordnung der überörtlichen Prüfung zum Landesrechnungshof gefordert.
Wir haben jedoch auch die Vorstellung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes zur Schaffung einer kommunalen Prüfkammer in unsere Überlegungen eingeschlossen. In Abwägung der Vor- und Nachteile bleibt die PDSFraktion bei ihrer Position, die überörtliche Prüfung dem Landesrechnungshof zuzuordnen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sichert aus unserer Sicht nicht ausreichend, dass die überörtliche Rechnungsprüfung tatsächlich als Ergänzung zur örtlichen Rechnungsprüfung mehr Transparenz und Klarheit in die Haushaltsdurchführung der Kommunen bringt. So sehen wir die Beratung im Rahmen der überörtlichen Prüfung als ein wichtiges Element der überörtlichen Prüfung. Der Gesetzentwurf hingegen behandelt die Beratung eher stiefmütterlich als Kannbestimmung, die die Kommunen dann auch noch selbst bezahlen müssen. Einen solchen Gesetzgebungsantrag tragen wir nicht oder trage ich nicht.
Unser Änderungsantrag macht die Beratung zum gleichwertigen Element der überörtlichen Prüfung. Der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Prüfungszyklus von fünf Jahren ist aus unserer Sicht für eine zeitnahe Prüfung viel zu lang. Ich verweise darauf, dass die Landesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf selbst auf dieses Problem hingewiesen hat. Nur meint die Landesregierung, dass das Problem der Zeitnähe erst bei einem Zeitraum von fünf Jahren auftritt. Eine solche Auffassung geht nach unserer Einschätzung an der Realität vorbei. Wir fordern einen Prüfungszyklus von drei Jahren und meinen, dass seine Realisierung nicht utopisch ist. Ebenso unverständlich ist für unsere Fraktion, dass im Regelfall eine Prüfung der Jahresrechnungen 1990 bis 1995 entfallen soll. Ich denke schon, dass es gerade in diesen Jahren eine Vielzahl von Problemen bei der Haushaltsdurchführung gab und die Öffentlichkeit auch ein Recht darauf hat, die Haushaltsdurchführung dieser Jahre zumindest stichprobenartig geprüft zu wissen. Ihr Hinweis in der Begründung zum Gesetzentwurf, dass es erst mit der Einführung der Gemeindehaushaltsordnung einheitliche gesetzliche Grundlagen für die Haushaltsdurchführung gab, kann nicht ernst gemeint sein. Doch darauf war ich bereits in meiner Rede zur Einbringung des Gesetzes näher eingegangen. Problemlos wäre die Aufarbeitung des Prüfungsstaus nicht, sie kostet jedoch Geld. Aber mehr Kosten entstehen hier für das Land nur scheinbar. Wäre nämlich das Gesetz früher verabschiedet worden, wären die überörtlichen Prüfungen schon gelaufen und somit sind die Kosten eigentlich nur kumuliert.
Meine Damen und Herren, eine wesentliche Forderung unserer Fraktion richtet sich an die Gestaltung und den Umgang mit den Prüfberichten. Unseres Erachtens nach muss gesichert werden, dass zunächst alle Prüffeststellungen dokumentiert werden. Dazu haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Wir meinen auch, dass die im Gesetzentwurf enthaltene Unterscheidung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Prüffeststellungen aus unserer Sicht Unklarheit schafft und großen
Interpretationsspielraum zulässt. Den CDU-Vorschlag, dass zum Prüfungsbericht eine Schlussbesprechung stattfinden soll, halten wir für sinnvoll. Bedeutsam ist für uns, dass in jedem Fall das Beschlussorgan, also der Gemeinderat oder Kreistag, die Prüfungsberichte erhält und sich mit ihnen auseinander setzen kann. Das diesbezügliche Verfahren der örtlichen Rechnungsprüfung ist unseres Erachtens nach auch für die überörtliche Prüfung anwendbar. Des Weiteren fordern wir, dass die Einwohner in die Prüfungsberichte Einblick nehmen können. Ich will das begründen: Die Einwohner haben doch z.B. das Recht, in die Haushaltssatzung und in die Haushaltspläne Einsicht zu nehmen und weshalb soll dies dann für die Prüfungsberichte nicht ebenso gelten. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der mit der SPD-Forderung im Wesentlichen übereinstimmt und der die Rechte der Beschlussorgane und der Bürger im Umgang mit den Prüfungsberichten sichert. Der vorgelegte CDU-Änderungsantrag sichert zwar die Beteiligung der Beschlussorgane und ist deshalb schon ein Fortschritt gegenüber dem Regierungsentwurf, er versperrt aber nach wie vor den Einwohnern den Zugang zu den Prüfungsberichten. Damit wird ein Hauptanliegen der Rechnungsprüfung, die Transparenz der Haushaltsdurchführung, verhindert. Eine solche Art von Kommunalpolitik, die die Bürger, bildlich gesprochen, vor der Rathaustür belässt, lehnen wir entschieden ab.
Meine Damen und Herren, zu den Kosten der überörtlichen Prüfung hatte ich mich bereits kurz geäußert. Wir halten es für völlig realitätsfremd, wenn man die Beratung für die beantragende Körperschaft nur kostenpflichtig durchführt. Gerade die Kommunen, die Finanzierungsprobleme haben, sind auf die Beratung angewiesen. Sie werden aber diese Beratung nicht in Anspruch nehmen können, weil ihnen hierzu das Geld letztendlich fehlt. Das Gesamtziel wird somit im Regelfall nicht erreicht werden können. Die CDU-Fraktion versucht mit ihrem Änderungsantrag eine Lösung zu finden, die in der Praxis häufig Abgrenzungsprobleme hervorrufen wird.
Meine Damen und Herren aus dem Mittelblock, Sie wollen, dass für die Beratung während der Prüfung keine Gebühren erhoben werden. Die übrige Beratung soll von den Kommunen bezahlt werden. Ich glaube, dass diese Lösung nach dem Prinzip der Halbschwangerschaft nicht funktionieren wird. Wir können es uns jedenfalls nicht vorstellen und selbst der Finanzminister vermochte mich in der Ausschuss-Sitzung nicht vom Gegenteil zu überzeugen. Wir fordern ebenso wie die SPD, dass die Beratungsleistungen vom Land finanziert werden. Unser Änderungsantrag beinhaltet, dass diese Beratungsleistungen aus dem Finanzausgleich bezahlt werden. Dies führt zu keiner unmittelbaren Mehrbelastung für das Land, sichert aber, dass alle Kommunen, die die Beratungsleistungen nutzen, diese unabhängig von ihrer Finanzsituation in Anspruch nehmen können. Der mögliche Vorwurf, dass unser Vorschlag letztlich doch die Finanzierung der Beratungsleistungen durch die Kommunen zur Folge hat, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn man uns unterstellt, dass wir die stän
digen Eingriffe der Regierungspartei und der Landesregierung in den Kommunalen Finanzausgleich akzeptieren. Doch unser Standpunkt ist hierzu wohl hinreichend bekannt und wir werden an anderer Stelle im Rahmen dieser zwei Plenartage noch darauf eingehen.
Im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt hatten wir damals dargestellt, wie die Kürzungen im Finanzausgleich hätten abgefedert werden können. Wären unsere Vorschläge beschlossen worden, könnte man locker die Beratung der Kommunen im Rahmen der überörtlichen Prüfung aus den Mitteln des Finanzausgleichs finanzieren.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, wie groß der Novellierungsbedarf der Thüringer Kommunalordnung ist. Wir werden noch heute über den Gesetzentwurf der SPD in erster Lesung diskutieren. Wir halten es aber trotzdem für notwendig, bereits zum Gesetzentwurf für die überörtliche Prüfung auch eine teilweise Änderung der Thüringer Kommunalordnung zu diskutieren. Dadurch werden Zusammenhänge besser sichtbar. Notwendig ist für uns die Einführung von Rechnungsprüfungsausschüssen als Pflichtausschüsse in Gemeinden über 1.000 Einwohner und in den Landkreisen. Eine solche Regelung ist ja nicht neu, sie gab es bereits bis 1994 und sie hatte sich bewährt. Sicher wurde auch deswegen in einem früheren Referentenentwurf zum Prüfgesetz dieser Vorschlag aufgenommen. Es ist wohl anzunehmen, dass die Experten der Regierung die Rechnungsprüfungsausschüsse als Pflichtausschüsse befürworten. Weshalb die Landesregierung die Rechnungsausschüsse nicht mehr will, haben Sie, Herr Innenminister, bisher nicht überzeugend dargelegt. Haben Sie etwa Bedenken, dass die Gemeinderäte und Kreistage die Haushaltsdurchführung der Verwaltung zu stark kontrollieren? Ich kann Sie nur auffordern, geben Sie Ihre Vorbehalte gegen die Transparenz der kommunalen Haushaltswirtschaft auf.