Ich wünsche mir, dass Sie über all diese Vorschläge und Modelle im Ausschuss diskutieren und reden und dass wir auch die Vorschläge, die zum ursprünglichen Gesetz geführt haben, noch mal herbeiziehen und überlegen, ob dort nicht tatsächlich Finanzierungsvorschläge enthalten waren, die einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für diesen Bereich besser entsprachen als dieser heutige Gesetzentwurf. Danke.
Der Minister hat die mißliche Situation, in die Thüringen, ich würde schon sagen, unverschuldet geraten ist, denke ich, recht klar dargestellt. Durch das im Thüringer Altenpflegegesetz verankerte Umlageverfahren, wir haben darüber ja gesprochen gehabt, für die Ausbildungsvergütung war bisher eine gute und auch nach der Zahl der Auszubildenden ausreichende Ausbildung gewährleistet. Diese Gesetzesänderung im Thüringer Altenpflegegesetz macht sich nun leider notwendig, weil, wie wir das schon sehr hart kritisiert haben, Bayern lieber das Föderalismusprinzip bis zum Exzess hochhalten will,
anstatt etwas für die Menschen zu tun. Bayern ist wirklich kein Paradebeispiel für eine qualitativ gute und auch quantitativ erfolgreiche Altenpflegeausbildung. Die nun notwendig gewordene Regelung der Finanzierung der Altenpflegeausbildung nach § 82 des Pflegeversicherungsgesetzes belastet einseitig die ausbildungswilligen Institutionen. Die Sozialhilfeträger befürchten nicht unbegründet, dass sie ebenfalls stärker belastet werden. Ob, wie die Landesregierung in ihrer Begründung im Teil A ausführt, durch den Wegfall der Umlagefinanzierung in anderen Pflegeeinrichtungen des Einzugsgebietes eines Sozialhilfeträgers es wirklich zu einem Null-Summen-Spiel kommt, ist zu prüfen. Ein anderer Lösungsweg für die Finanzierung der Altenpflegeausbildung, wie es hier mehrfach vorgeschlagen wurde, aus Landesmitteln, lehnen wir aus Gründen der Gleichbehandlung aller Ausbildungsberufe ab.
Ich finde es nicht mehr als richtig, dass die Sozialpolitiker, Frau Thierbach hat es hier auch mit angerissen, sich intensiv im Ausschuss damit befassen sollten, dass sie wirklich den Gesetzentwurf auch noch einmal gründlich diskutieren und auch dann informieren, um Ängste abzubauen. Die SPD-Fraktion beantragt ebenfalls die Überweisung der Drucksache 3/1761, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns im Thüringer Landtag über die Berufe aus der Altenpflege auseinander zu setzen haben. Es ist, denke ich, durch die
Redebeiträge schon klar geworden, die Ausbildungsumlage, wie sie im Gesetz verankert ist, muss abgeschafft werden. Ich finde, da hilft es auch nicht, wenn man das Ganze noch einmal großartig problematisiert oder schon fast den Notstand herbeiruft, Frau Thierbach. Ich denke, wir müssen hier an dieser Stelle wirklich nach vorn gehen und die Situation, so wie sie ist, einmal betrachten und den Trägern der Altenpflege wirklich auch hier hilfreich zur Seite stehen, damit es zu Lösungen kommt. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Hessen haben es uns ja vorgemacht, dass es auch anders geht. Ich denke, die Träger von Altenpflege müssen einfach begreifen, dass Ausbildung ein integraler Bestandteil des Personalkonzepts ist und dass man Auszubildende hier mit integrieren muss. Denn sie kosten nicht nur, sie sind nicht nur ein Aufwand, sondern sie erbringen auch eine Leistung. Die Ausbildungsvergütung ist berücksichtigungsfähig im Pflegekostensatz. Das sagt das SGB XI, denke ich, auch sehr deutlich und so muss es dann umgesetzt werden. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir die Finanzierung der Ausbildung in die Hände der Selbstverwaltung und meiner Meinung nach, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört sie auch dorthin. Wünschen würde ich mir natürlich für die Altenpflege ein Bundesrahmengesetz, das wirklich auch eindeutige Regelungen zur Finanzierung enthält, und wünschen würde ich mir auch, dass wir dieses Thema positiv anfassen. Denn, schauen Sie, es ist ein steigender Bedarf an Altenpflegern da, wir brauchen allerdings auch, und das betone ich in den Diskussionen auch immer wieder, den Altenpflegehelfer. Nach dem Bericht des Ministeriums wird dieser Beruf kaum noch ausgebildet, man kann Fachkräfte auch ausbrennen, wenn man ihnen keine Hilfskräfte an die Seite stellt. Ich glaube, es ist ein ausgewogenes Verhältnis von Fach- und Hilfskräften notwendig. Auch darauf sollten wir bei der ganzen Debatte unser Augenmerk richten. Ich begrüße es sehr, dass der Minister trotz aller schwierigen Debatten, in denen er ja auch nicht gerade ein einfaches Leben hatte, zur Verfügung steht, wenn es darum geht, dass die Träger unter sich eine Ausbildungsumlage bilden wollen. Dafür vielen Dank. Ich möchte nur noch hinzufügen, dass der Freistaat Thüringen voll für die Schulkosten aufkommt und wir jedes Jahr ca. 5 Mio. DM hierfür zur Verfügung stellen. Ich habe mich im Kultusministerium erkundigt. Ich denke, wir sollten hier alle mithelfen, dass der Beruf des Altenpflegers in Thüringen weiter auf diesem hohen fachlichen Niveau ausgebildet wird. Darauf können wir alle stolz sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will auf einige Dinge noch mal kurz zu sprechen kommen, was die Frage der Rechtssicherheit angeht. Es hat auch in anderen Bundesländern diese Umlage gegeben, die meisten Bundesländer sind davon abgekommen, weil sie das gleiche Problem hatten wie wir. Was die Rechtssicherheit des Bundesgesetzes angeht, Frau Abgeordnete Thierbach, dieses Bundesgesetz ist rechtssicher, wenn anerkannt wird, dass die Altenpflege im Rahmen des Föderalismus keine Landesangelegenheit ist. Das ist der Streit. Es ist sonst kein Rechtsstreit, ob Umlage oder nicht Umlage. Im Bundesgesetz ist auch diese Umlagevergütung vorgesehen, aber sie ist ausdrücklich vorgesehen für den Pflegenotstand, sonst eben nicht, sonst ist genau das vorgesehen, was wir jetzt machen letzten Endes, d.h. im Rahmen der dualen Finanzierung. Deswegen habe ich überhaupt keine Sorge, dass unser Gesetz, was ja vom Justizministerium auch auf Rechtssicherheit überprüft worden ist, rechtssicher sein wird.
Meine Damen und Herren, es ist schon manchmal etwas makaber, wenn man nicht zu einer Einigung gekommen ist, zu einer freiwilligen Vereinbarung, denn diejenigen Träger, die die Altenpflegeausbildungsschulen betreiben, sind ja zum großen Teil die gleichen, die auch die Heime betreiben. Sie müssten eigentlich Interesse haben an solch einer freiwilligen Übereinkunft.
Frau Thierbach, Sie haben gesagt, es muss einen Ausweg geben und Modelle aufgreifen, die ganz moderne Finanzierungen beinhalten. Ja, aber wir haben nun weiß Gott lange gewartet und wir haben uns weiß Gott lange bemüht um Modelle und wir sind zu keinem Modell gekommen, was dazu geführt hat, sondern wir sind lediglich zu dem Modell gekommen, dass wir die Umlagebescheide ausgeschickt haben und dass wir Widersprüche bekommen haben und dass das Geld irgendwo gebunkert ist für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht uns Recht gibt.
Frau Bechthum, Sie können natürlich sagen, CDU macht ständig die Bundesregierung verantwortlich und die machen ständig Bayern verantwortlich. An Bayern liegt das nun weiß Gott überhaupt nicht, muss ich Ihnen sagen. Dass diese Umlagevergütung oder dass das Umlagesystem bei uns in Thüringen nicht funktioniert, das liegt an den Trägern bei uns in Thüringen und an niemand anderem, an keinem Bayern, keinem Hessen, aber auch an keinem Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, ich habe ja vorhin angedeutet, da ist Baden-Württemberg Wortführer und wir werden dieses im Bundesrat ausdrücklich unterstützen, dass Baden-Württemberg sagt, es soll ein Fonds gebildet werden
bei den Pflegekassen und dass die Pflegekassen eben nicht das gesamte Geld, dieses Pflegegeld auszahlen, sondern aus einem gewissen Prozentsatz einen Fonds bilden und aus diesem Fonds wird dann die Ausbildungsvergütung gezahlt. Das wäre so etwas Ähnliches wieder wie das Umlageverfahren und es wären alle, die pflegen, d.h. alle Pflegeträger, in gleicher Weise an der Ausbildungsvergütung beteiligt. Ich halte dieses für einen guten Vorschlag, denn ich habe bisher auch immer gesagt, ich möchte eigentlich, dass das Land nicht immer als Eintreiber und Austeiler beteiligt ist, das ist nur bürokratischer Aufwand für uns. Ich möchte, dass eigentlich die direkte Verbindung von Pflegekassen zu denen, die die Ausbildungsvergütung auszahlen, erreicht wird. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam mit Baden-Württemberg im Bundesrat Erfolg haben.
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, damit ist diese Überweisung einstimmig erfolgt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1769 ERSTE BERATUNG
Offensichtlich wird die Begründung durch den Einreicher nicht gewünscht, die Schonfrist haben wir gelassen. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat sich zu Wort gemeldet, der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.
Herr Abgeordneter Pohl, ich habe Sie jetzt aufgerufen und der Minister kann sich in der Aussprache zu Wort melden, auf die Einreichung hat er offensichtlich verzichtet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Novellierung zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes dient einfach nur dazu, eine Regelungslücke in Bezug auf die Feuerwehrlaufbahnverordnung zu schließen. Es geht ganz einfach darum, die Ermächtigungsbestimmung z.B. auch für die Beamten, die im Landesdienst stehen, zu erweitern, eine logische Folge. Ich denke, wir überweisen diesen Antrag an den Innenausschuss, so dass wir in der zweiten Lesung dann beim nächsten Mal das so beschließen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich stimme dem Kollegen Pohl zu, möchte die Gelegenheit nutzen, der Feuerwehr von Schwarzbach und dem Kollegen Höhn zu gratulieren, dass sie zum letzten Thüringenpokal in Schkölen den 1. Platz gemacht haben mit ihren Feuerwehrkameraden.
Der Innenminister war dort mit vor Ort. Auf den 2. Platz kam die kleine Gemeinde Gösen mit knapp 100 Seelen aus dem Saale-Holzland-Kreis. Macht weiter so!
Bei diesem rasanten Tempo frage ich den Abgeordneten Pohl, war Ihr Antrag als Überweisungsantrag an den Innenausschuss zu verstehen?
Gut, in Ordnung. Es gibt keine weiteren Redewünsche doch der Innenminister Köckert meldet sich zu Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gott sei Dank, ist es keine Katastrophe, wenn man mal am Schluss dieser Aussprache spricht.
Während die Änderungen in der Vergangenheit, die wir am Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgenommen haben, fast ausschließlich die Entgeltfortzahlung für Feuerwehrangehörige während der Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule betrafen, geht es dieses Mal um die Schaffung einer Laufbahnregelung für die feuerwehrtechnischen Bediensteten auf Landkreis- und Landesebene. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz ermächtigt den Innenminister u.a. zur Regelung der Laufbahn der Feuerwehrangehörigen. Auf dieser Grundlage wurde die gültige Feuerwehrlaufbahnverordnung erarbeitet. Sie erstreckt sich aber entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen nur auf Bedienstete der Gemeinden. Die Laufbahn von feuerwehrtechnischen Bediensteten der Landkreise und des Landes, insbesondere an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz, werden bisher nicht erfasst. Hier gibt es jedoch zahlreiche Bedienstete, deren Tätigkeit einer feuerwehrtechnischen Laufbahn zuzuordnen ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die genannte Ermächtigungsvorschrift um Bedienstete der Landkreise und des Landes erweitert. Diese Gesetzesänderung ist wiederum die Grundlage für eine entsprechende Erweiterung der Thüringer Feuerwehrlaufbahnverordnung, die ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der im Gesetz aufgeführten Geldbeträge auf Euro.
Die Gesetzesänderung dient einerseits der laufbahnrechtlichen Gleichstellung der Beamten der Landkreise und des Landes mit den Beamten der Gemeinden, andererseits aber auch zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Diese speziellen Tätigkeiten, wie die Gefahrenverhütungsschau oder auch die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen, sollten nur von Personal durchgeführt werden, das dafür die entsprechenden Qualifikationen nach der Feuerwehrlaufbahnverordnung vorweisen kann. Aufgrund der bisher fehlenden laufbahnrechtlichen Regelungen für den genannten Personenkreis sind für einzelne Bedienstete des Landes und der Landkreise bereits dienstrechtliche Probleme aufgetreten, die inzwischen zum Teil sogar schon die Gerichte beschäftigt haben. Ich erwarte von diesem Vorschlag der Novellierung, dass diese Probleme nun endgültig aus der Welt geschafft werden, und bitte Sie daher um die entsprechende Beratung und um Zustimmung zu diesem vorgelegten