Protokoll der Sitzung vom 08.11.2001

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, vielen Dank. Wir kommen damit zur nächsten Frage in Drucksache 3/1898. Bitte, Frau Abgeordnete Kaschuba.

Rasterfahndung an Thüringer Hochschulen

Wie aus der Presse, aber auch aus einer kritischen Veröffentlichung des Studentenrats der Friedrich-SchillerUniversität Jena zu entnehmen ist, hat das Innenministerium offensichtlich im Rahmen der so genannten Rasterfahndung als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September Informationen über Studenten von den Thüringer Hochschulen angefordert. Dieses Vorgehen hat unter der Studentenschaft zu großer Beunruhigung geführt, da es bei nicht wenigen Studentinnen und Studenten Befürchtungen gibt, dass auch unbescholtene Hochschulangehörige ins Visier der Rasterfahndung geraten könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit sieht sich die Landesregierung in der Lage, die Fahndungsprofile, die der aktuellen Rasterfahndung zugrunde liegen, öffentlich zu machen?

2. Soweit diese Fahndungsprofile offen gelegt werden können: Welche Einzelkriterien beinhalten sie und in welchem Zusammenhang stehen diese zu Tat- und Täterprofilen der Terroranschläge vom 11. September?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolgsaussichten der Rasterfahndung als Ermittlungsinstrument sowohl in diesem konkreten Fall als auch im allgemeinen

unter Berücksichtigung der Erfahrungen früherer Rasterfahndungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene ein?

4. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung die Rasterfahndung an Thüringer Hochschulen auf die Motivation ausländischer Studenten, an diesen Hochschulen zu studieren und damit auf die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu entsprechenden Einrichtungen im Ausland?

Bitte, Herr Innenminister.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Kaschuba, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung wird die Fahndungsprofile, die der aktuellen Rasterfahndung zugrunde liegen, nicht öffentlich machen. Eine Veröffentlichung der Fahndungsprofile würde dem Zweck der Maßnahme entgegenstehen, nämlich den Aufenthalt potenzieller Gefährder, so genannter Schläfer, im Bundesgebiet zu erkennen. Deshalb entfällt auch die Beantwortung der Frage 2.

Zu Frage 3: In Thüringen wie in den anderen Ländern wird mit der Rasterfahndung Neuland betreten. Die Erfahrungen mit der Terrorismusbekämpfung in den 70erJahren sind nur bedingt für einen Vergleich geeignet.

Zu Frage 4 - die Motivation ausländischer Studenten: Die Einbeziehung der Thüringer Hochschulen in die Rasterfahndung hat nach Ansicht der Landesregierung keine Auswirkungen auf die Motivation ausländischer Studenten an Thüringer Hochschulen zu studieren, da zum einen alle Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland in die Rasterfahndung einbezogen wurden und zum anderen ausländische Studierende und ausländische Studierwillige durch diese Polizeimaßnahme weder beeinträchtigt werden, noch sonstige Nachteile zu erwarten haben.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1919. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Ergebnisse und Fortführung des 2. Thüringer Sonderprogramms für Schwerbehinderte

Das oben genannte Programm endet nach zwei Jahren Laufzeit zum 31. Dezember 2001. Gegenüber dem 1. Thüringer Sonderprogramm sollte zusätzlich eine wis

senschaftliche Begleitung des Programms erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vorliegen und ausgewertet?

2. Wie viele Schwerbehinderte haben an dem Programm seit dem Jahr 2000 teilgenommen?

3. Wie viele Anträge können zurzeit aufgrund fehlender Mittel nicht mehr berücksichtigt werden?

4. Beabsichtigt die Landesregierung das Thüringer Sonderprogramm für Schwerbehinderte fortzuführen, und wenn ja, ab wann?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen folgendermaßen:

Ziel der wissenschaftlichen Begleitforschung des 2. Schwerbehindertensonderprogramms ist die Untersuchung der sozialen Wirkung dieses Programms, und zwar als Langzeitwirkung. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, inwieweit Schwerbehinderte nicht nur während des Förderzeitraums einen Arbeitsplatz haben, sondern inwieweit sie einen Dauerarbeitsplatz erreichen. Das heißt mit anderen Worten, nach dem Sonderprogramm muss man ein Jahr abwarten, bevor man dazu eine Aussage treffen kann. Das heißt, die Aussage beinhaltet Förderzeitraum und Nachbeschäftigungszeit. Daraus ergibt sich bereits die Konsequenz, dass diesen Zeitraum bisher noch niemand erreicht hat. Deswegen kann auch noch kein Ergebnis darüber vorliegen.

Wie viel Schwerbehinderte haben an dem Programm seit dem Jahr 2000 teilgenommen? Im Jahr 2000 wurde die Einstellung von 341 Schwerbehinderten aus Mitteln des Schwerbehindertensonderprogramms gefördert und bis zum 23.10. dieses Jahres konnten im Jahre 2001 weitere 274 Schwerbehinderte mit Hilfe des Sonderprogramms vermittelt werden.

Zur Frage 3: Frau Abgeordnete, Sie unterstellen etwas, was nicht der Realität entspricht. Sie unterstellen nämlich "aufgrund fehlender Mittel". Es fehlen keine Mittel, es sind 6 Mio. DM eingestellt gewesen, es sind 274 Bewilligungen durchgeführt worden, es könnten in diesem Jahr noch weitere Bewilligungen erfolgen. Das Gesamtbudget ist noch nicht ausgeschöpft.

Zu Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung, das Sonderprogramm fortzuführen? Ja, ab 01.01.2002 mit einem Mittelvolumen in Höhe von 6 Mio. DM.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Herr Minister, ich wollte nichts unterstellen, ich bin nur aufgrund einer Anfrage eines Bürgermeisters auf diese Mündliche Anfrage gekommen, der im Ministerium mit der Begründung abgewiesen worden ist, die Mittel wären ausgeschöpft. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bedeutet das, dass noch genügend Mittel da sind und er seinen Antrag erneut einreichen kann.

Ich würde Sie bitten, mir diesen Antrag zuzuleiten und ich werde mich selbst darum kümmern.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Ich habe Ihnen gesagt 274. Die Fördersumme pro Schwerbehinderten ist 15.000 DM, 274 x 15.000 DM sind 4,1 Mio., daraus rechnet sich der Rest, der noch vorhanden ist und hier können noch Dinge genehmigt werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen, vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1923. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Polizeiinspektion Waltershausen

Auf meine Mündliche Anfrage "Umstrukturierung der Polizeiinspektionen im Landkreis Gotha" (Drucksache 3/1797) hat der Innenminister im Namen der Landesregierung am 11. Oktober 2001 in der Fragestunde der Plenarsitzung ausgeführt: "Da vor allen Dingen aber mit den Verantwortlichen des Landkreises und der betroffenen Kommunen noch vorher Gespräche geführt werden müssen, will ich zu den einzelnen Maßnahmen heute nichts Weiteres sagen. Diese Gespräche werden in allerkürzester Zeit stattfinden."

Bereits zwei Wochen früher war in der "Thüringer Allgemeinen", Ausgabe Gotha vom 28. September 2001 zu lesen: "In den Polizei-Neubau... wird nicht die Polizeiinspektion (PI) Waltershausen einziehen, sondern eine Dienststelle der Verkehrs- und Autobahnpolizei. Das teilte

Bürgermeister Brychcy gestern mit unter Berufung auf eine mündliche Auskunft von Innenminister Christian Köckert (CDU). Köckert habe am Mittwoch (26. Sep- tember 2001) auf ein Schreiben reagiert, in dem der Bürgermeister um konkrete Auskunft zu den Plänen für den Neubau bat."

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat es am 26. September 2001 ein Gespräch oder ein Telefonat zwischen dem Innenminister des Freistaats Thüringen oder seinem Ministerium und dem Bürgermeister der Stadt Waltershausen gegeben, in dem die konkrete Verwendung des Polizei-Neubaus in Waltershausen erörtert wurde?

2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Wieso war der Innenminister des Freistaats Thüringen in der Fragestunde am 11. Oktober 2001 nicht in der Lage, die Wahrheit zu sagen und zuzugeben, dass es bereits konkrete Ergebnisse über die Verwendung des Polizei-Neubaus in Waltershausen gibt?

3. Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wird: Wie beurteilt der Innenminister des Freistaats Thüringen die Herkunft und den Wahrheitsgehalt der oben genannten Information aus der "Thüringer Allgemeinen" vom 28. September 2001?

Bitte, Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Pidde, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Frage im Zusammenhang wie folgt:

Als Erstes verwahre ich mich gegen die Unterstellung, die Sie in Ihrer zweiten Frage zum Ausdruck bringen, ich hätte in der vergangenen Plenarsitzung nicht die Wahrheit gesagt.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Sie bringen hier einen Ton hinein, der auf eine gewisse Verbissenheit schließen lässt, die ich bedaure. Wörtlich habe ich in der Beantwortung Ihrer Anfrage ausgeführt: "Da vor allen Dingen aber mit den Verantwortlichen des Landkreises und der betroffenen Kommunen vorher noch Gespräche geführt werden müssen, will ich zu den einzelnen Maßnahmen heute nichts Weiteres sagen." Dem liegt der § 9 Abs. 4 des Polizeiorganisationsgesetzes zugrunde, wo man sich zumindest mit den zuständigen Landräten und Oberbürgermeistern bei solchen Veränderungen ins Benehmen setzen muss. Ich führte dann weiter aus: "Diese Gespräche werden in allerkürzester Zeit stattfinden." Die Aussage war zutreffend, denn die Gespräche,

wie ich sie in der Beantwortung angekündigt hatte, waren in der Tat noch nicht geführt. Heute kann ich Sie darüber informieren, dass Herr Staatssekretär Scherer in der vergangenen Woche mit dem Landrat von Gotha, Herrn Dr. Liebezeit, und auch mit dem Bürgermeister von Waltershausen, Herrn Brychcy, gesprochen hat.

Auf einem ganz anderem Blatt steht, dass ich Herrn Brychcy am Rande der Jahrestagung des Gemeinde- und Städtebundes am 26. September auf seine Fragen nach den Plänen des Innenministeriums für den Bereich der PI Gotha Überlegungen meines Hauses mitgeteilt habe. Das war kein offizielles Gespräch im vorgenannten Sinne, Herr Brychcy war auch nicht entsprechend ermächtigt, mit der Presse darüber Gespräche zu führen. Wenn er es getan hat, ist das seine Sache. Im Übrigen bringen diese offiziellen Gespräche mit den Verantwortlichen vor Ort immer noch einmal wieder neue Gedanken, die auch zu neuen Überlegungen führen können, so im Bereich der Polizeiinspektion Arnstadt/Ilmenau und auch anderswo. Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass zunächst vor allem der zuständige Landrat bei den offiziellen Gesprächen über die Neustrukturierung von Polizeiinspektionen informiert wird. Das habe ich Ihnen mit dem Hinweis auf den § 9 des Polizeiorganisationsgesetzes oben mitgeteilt. Ergänzend kann ich noch sagen, dass der Innenausschuss in seiner Sitzung am 25. Oktober umfassend informiert worden ist.