Wann und was haben Sie den Schulträgern ganz genau mitgeteilt, als es um diese Widersprüche ging? Können Sie die Frage genauer beantworten, welcher Zeitpunkt in Bälde oder wie auch immer heißt?
Wir haben den Schulträgern, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, unsere Rechtsauffassung sehr ausführlich dargelegt. Das ist mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Justizministerium abgestimmt. Wir haben allerdings jetzt keinen direkten Einfluss darauf, wie die kommunalen Spitzenverbände auf die Schulträger einwirken hinsichtlich des Zeitpunkts der Abarbeitung.
Offenkundig scheint es ja bei den betroffenen Menschen ein großes Unverständnis darüber zu geben, dass es irgendwie nicht vorangeht und damit der Eindruck verbunden ist, dass es ein Kompetenzwirrwarr gibt. Was hat die Landesregierung veranlasst, um aufsichtsrechtlich das Verfahren zu beschleunigen?
Es ist bedauerlich, dass der Eindruck entstanden ist, dass die Kompetenzen nicht geklärt sind. Ich stelle noch einmal fest, die Kompetenzen sind per Gesetz geklärt. Ich gehe davon aus, dass das immer mögliche rechtsaufsichtliche Verfahren nicht notwendig wird, sondern dass in allernächster Zeit diese Widerspruchsbescheide abgearbeitet werden.
Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, eine Anfrage in Drucksache 3/2144. Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.
Nach Presseinformationen hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Dezember 2001 die degressive Grundgebührengestaltung für die Wasserver- und Abwasserentsorgung im Zweckverband "Mittleres Elstertal" (Gera) für rechtswidrig erklärt.
Da diese Form der Grundgebührengestaltung durch viele kommunale Aufgabenträger zur Anwendung kommt und in der Mustersatzung des Thüringer Innenministeriums vom 11. Juli 2001 diese Form als zulässig bezeichnet wird, sind Auswirkungen des Urteils auf das Kommunalabgabenrecht in Thüringen gegeben.
2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung aus dem Urteil für das Kommunalabgabenrecht in Thüringen?
3. Welche gesetzlichen Änderungen müssen gegebenenfalls im Thüringer Kommunalabgabengesetz vorgenommen werden?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, damit die kommunalen Aufgabenträger unter Berücksichtigung des Urteils rechtssicher Wasser- und Abwassergebühren erheben können?
Zu Frage 1: Im Anschluss an die mündliche Verhandlung zu dem angesprochenen Normenkontrollantrag wurden die gebührenrechtlichen Regelungen in den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes "Mittleres Elstertal" für nichtig erklärt. Bis heute liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Einer Pressemitteilung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember des Vorjahres ist zu entnehmen, dass die Bemessung von Grundgebühren entsprechend dem Nenndurchfluss der Wasserzähler grundsätzlich auf einem sachgerechten Gebührenmaßstab beruht. In dem konkreten Fall des Zweckverbands "Mittleres Elstertal" sei allerdings die in den Satzungen festgelegte Steigerung der Gebührensätze für Wasserzähler mit höherem Nenndurchfluss
gegenüber Wasserzählern mit niedrigerem Nenndurchfluss nicht nachvollziehbar und ergebe sich nicht aus sachgerechten Kriterien.
Die Fragen 2 bis 4 will ich zusammenfassend beantworten, weil sie auf ein zukünftiges Handeln der Landesregierung aus der Rechtsprechung des OVG zielt. Da diese bis jetzt noch nicht vollständig vorliegt, bitten wir darum, erst einmal die Begründung des Urteils abwarten zu können, bevor wir in dieser Angelegenheit dann eventuell in der Lage sind, Maßnahmen ergreifen zu müssen.
Ich frage jetzt nur nach der Verfahrensweise. Müssen wir dann die Fragen an anderer Stelle erneut stellen oder können wir diese Frage so mitgeben, dass Sie diese dann bei Gelegenheit schriftlich beantworten, sobald das Urteil da ist?
Frau Dr. Wildauer, es gibt kaum ein Thema, was im Innenausschuss regelmäßiger zur Sprache kommt als das Wasser-/Abwasserthema. Dort werden wir natürlich selbstverständlich auch über dieses Urteil berichten bzw. über eventuell zu ziehende Schlussfolgerungen.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Organisatorische, technische und finanzielle Bewältigung des Winterdienstes bei außergewöhnlichen Schnee- und Eisverhältnissen auf Thüringens Straßen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2111
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion zum Tagesordnungspunkt "Änderung des Thüringer Straßengesetzes", auch im Zusammenhang mit dem Antrag unserer Fraktion "Neuregelung der Finanzierung des
kommunalen Winterdienstes", aber auch die Mündliche Anfrage der Kollegin Heß und des Kollegen Höhn vorhin in der Fragestunde sowie die Antwort der Landesregierung, aber auch die Themenstellung der CDU-Fraktion zu dieser Aktuellen Stunde zeigen doch bei aller Unterschiedlichkeit, es scheint Handlungsbedarf zu geben. Die bisherigen Regularien scheinen den Gegebenheiten bzw. Notwendigkeiten, von mir aus unter extremen Bedingungen, nicht mehr gerecht zu werden. Diese Aktuelle Stunde könnte die bisher geführte Diskussion, insbesondere im Tagesordnungspunkt heute Vormittag, für meine Begriffe noch einmal bekräftigen.
Der Winter 2001/2002 zeigt auf alle Fälle bisher, es gibt - Herr Minister Trautvetter sagte sinngemäß, ich kann ihn nicht zitieren jetzt, Gott sei Dank - auch für die Kommunen im Thüringer Wald Witterungslagen, die sich von den Witterungslagen der Winter der letzten Jahre erheblich unterscheiden. Ob sich die Kommunen im Thüringer Wald dafür bedanken sollen, wie der Herr Finanzminister das so zum Ausdruck brachte, lasse ich hier mal völlig offen.
Bei allen Problemen bleibt, und das möchte ich hier auch noch mal unterstreichen, die Feststellung des großen Engagements der mit dem Winterdienst Beauftragten, mit dem Winterdienst Befassten, wie das vorhin auch schon zum Ausdruck kam. Mit Arbeitsleistungen über das Normalmaß hinaus wurde den Witterungsunbilden, auch wenn die regional verschieden waren, begegnet. Wenn es so ist, wie heute früh gesagt, über das Normalmaß hinaus, dann kann mir doch keiner einreden, dass es ein ganz normaler Winter war. Diese Bewertung harmoniert nicht ganz mit den getroffenen Sichtweisen.
Die Mitglieder des hohen Hauses, so war in einzelnen Leserbriefen oder auch Zeitungsartikeln zu lesen, haben auch ganz persönliche Erfahrungen mit dem Winter 2001/2002 vor ihrer unmittelbaren Haustür und nicht nur in den Höhendörfern des Eichsfeldes gemacht.
Herr Ramelow bekräftigte heute früh in seiner Rede und ich würde gern zitieren, Frau Präsidentin: Zum ersten Mal seit der Wende mussten die Thüringer Kommunen und das Land mit Schneemassen, Schneeverwehungen und Schneeglätte fertig werden, die in vielen Regionen des Freistaats die technischen, personellen und organisatorischen Kapazitätsgrenzen schnell überschreiten ließen.
Es wurden auch Extremlagen oder Nichtextremlagen debattiert. Ich glaube, es gab sicherlich außergewöhnliche Bedingungen, die unzureichende Regelungen spürbar oder schlagartig deutlich machten. Eine dieser Extremlagen, Sie werden mir sicherlich Recht geben, waren Verwehungen, die in diesem Jahr ganz maßgebend für Veränderungen in den Bedingungen waren. Wenn man Meteorologen glauben darf, so war es dieses Jahr seit 1978 erstmalig, dass der
Wind in einer Stärke aus Windrichtungen gekommen ist, wie das bisher nicht der Fall war und viele Schneezäune an Stellen standen, wo sie hätten nicht stehen brauchten. Es war also doch eine extreme Situation.
Der Tagesordnungspunkt vorhin veranschaulicht die Notwendigkeit entsprechender Veränderungen. Auch wenn mit den beiden Anträgen von heute früh Vorschläge auf dem Tisch liegen, insbesondere für die Kommunen, so ist festzustellen, dass das Land über die Straßenbauämter mit Extremsituationen fertig werden musste und auch selbst davon betroffen war. Ich möchte im Rahmen der Aktuellen Stunde schlaglichtartig darauf eingehen. Die vorliegenden Vorschläge könnten auch dazu benutzt werden, neben den Finanzierungsfragen auch sach- und fachgerecht über das vernünftige, notwendige Maß an technischen und personellen Winterdienstkapazitäten nachzudenken und gegebenenfalls Veränderungen herbeizuführen. Dazu kann die Winterdienstanalyse beitragen. Zahlreiche Einzelfragen sind meines Erachtens und auch nach Auffassung meiner Fraktion neu zu bewerten, wenn ich z.B., wie ich es eben kurz anriss, an die Anzahl der Schneezäune und ihre Aufstellungsstandorte denke, wenn ich an die Schneefräsen denke, große ausschließliche Schneefräsen gibt es in Thüringen so gut wie nicht mehr. In der Regel sind es Zusatzgeräte, die an den Unimox angebaut werden. Der Einsatz dieser Fräsen hat natürlich zwangsläufig eine Verringerung der Schneepflugkapazität zur Folge. In den letzten Jahren hat sich auch das Verhältnis zwischen Straßenausbau mittels Leitplanken im Verhältnis zur Anzahl dieser Technik verändert, was eventuell neu bewertet werden müsste.
Vor zahlreichen Straßenbauämtern - Frau Präsidentin, letzter Satz - steht auch die Aufgabe, die gegenüber den vergangenen Jahren höheren Ausgaben zu kompensieren. Sie gehen bekanntlich zulasten der Unterhaltungsmittel. Die Frage ist, werden die für das restliche Jahr 2002 ausreichen? Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich muss den Beitrag, der eh schon kurz genug ist, von Rechts wegen und auch vom Papier wegen mit einer Erklärung beginnen. Wir haben vorhin die vielleicht
etwas kokettierenden Bemerkungen von Herrn Ramelow und von meinem CDU-Pendant gehört, der eine war mit Presse in der Schneewehe und der andere war ohne Presse, was noch viel lobenswerter ist, in einer Schneewehe. Ich erkläre hiermit, ich war überhaupt nicht in einer Schneewehe am 21.,
weil ich nämlich weiß, wie zweieinhalb Meter Schnee aussehen, und ich weiß auch, wie eine Fräse funktioniert.
Lassen Sie mich das sagen, ich fand es ein wenig albern. Na gut, das nächste Mal gehe ich auch mit der Presse in irgendein Nest und lasse mich da in einer Schneewehe funktionieren.
Jetzt wird es ernst, meine Damen und Herren, ich habe in einer Pressemitteilung der CDU vom 11. Januar 2002 gelesen, da steht eine Überschrift: "Kallenbach fordert dauerhafte Lösung für Winterdienst in Ortslagen." Jawohl, Herr Kallenbach, das fordern wir auch, und Sie haben Ihren Redebeitrag mit diesem Satz beendet. Sehr verehrter Herr Kallenbach, es geht nicht darum, dauerhafte Versprechungen zu machen, es geht um eine dauerhafte finanzielle Lösung, meine Damen und Herren,