Nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik vom Dezember 2001 lag das Einstiegsalter für die so genannten "Raucherkarrieren" in Thüringen 1999 bei 18,7 Jahren im
Durchschnitt und begann damit früher als im gesamtdeutschen Durchschnitt, während erfreulicherweise der Anteil der Nichtraucher mit 74,8 Prozent der Befragten etwas über dem bundesdeutschen Durchschnitt lag. Besorgnis erregend ist jedoch, dass gerade Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren, sofern sie regelmäßig rauchen, mit im Schnitt 12,5 Zigaretten am Tag ca. doppelt so viel Zigaretten verbrauchen wie Jungen gleichen Alters.
1. Gibt es für Kinder und Jugendliche detailliertere Angaben zum Raucherverhalten, die über die Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik hinausgehen? Wenn ja, welche sind das?
2. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um so genannte Raucherkarrieren von Kindern und Jugendlichen weitestgehend zu vermeiden bzw. zumindest das so genannte Einstiegsalter dafür zu erhöhen?
3. Gibt es Vorstellungen der Landesregierung, die speziell auf Mädchen im Alter von 10 bis 15 zugeschnitten sind, um insbesondere dort den hohen Zigarettenkonsum zu bekämpfen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaus wie folgt.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird zur Vermeidung der Raucherkarrieren speziell von Kindern und Jugendlichen ihre Unterstützung der Aktion "Be smart - don't start" fortführen. In diesem Schuljahr wird die Aktion unter Schirmherrschaft des Thüringer Kultusministers Dr. Michael Krapp durchgeführt und von der Thüringer Koordinierungsstelle Suchtprävention organisiert und umgesetzt.
Zu Frage 3: Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren gehören auch zu der Zielgruppe, die von der nunmehr im dritten Jahr erfolgreich an Thüringer Schulen durchgeführten Aktion "Be smart - don't start" erreicht wird. Im Namen dieser Aktion werden stets auch geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt.
Sie hatten gerade im letzten Satz gesagt, dass diese Aktion im dritten Jahr erfolgreich durchgeführt wurde. Ich frage noch einmal: Woran messen Sie denn den Erfolg?
An der Teilnahme und an dem Interesse, das sie in der Öffentlichkeit gefunden hat, Frau Abgeordnete.
Herr Staatssekretär, können Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass auch die Eltern eine Verantwortung haben und nicht nur der Staat?
Selbstverständlich, deswegen richten sich diese Aktionen nicht nur an die Schüler und die Jugendlichen selbst, sondern insbesondere auch an die Lehrer, an die Eltern und alle, die auf die Jugendlichen Einfluss haben.
Ich sehe jetzt keine weiteren Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Zitzmann in Drucksache 3/2209. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Seit bekannt wurde, dass das Bundesfinanzministerium die Bundeszollverwaltung neu strukturieren will und in Thüringen kein eigenes Zollfahndungsamt mehr vorgesehen ist sowie etliche Zollämter geschlossen werden sollen, haben Firmenchefs, Landräte, Bürgermeister, Industrie- und Handelskammer, Bundes- und Landtagsabgeordnete und die Landesregierung gegen die Schließungsabsichten protestiert. In Sonneberg ist inzwischen das Zollamt geschlossen worden. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Veränderungen der ursprünglichen Pläne des Bundesfinanzministeriums konnte die Landesregierung beim Bund durchsetzen?
3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf die Flexibilisierung der örtlichen Zuständigkeiten der Zollämter Suhl, Coburg und Saalfeld einzuwirken, um lange Anfahrtswege der betroffenen Firmen zu vermeiden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Zitzmann wie folgt:
Zu Frage 1: Der Thüringer Finanzminister und auch der Thüringer Innenminister haben sich mehrfach an den Bundesminister der Finanzen gewandt und insbesondere auf die Bedeutung des Zolls in Thüringen hingewiesen. Der Bundesminister der Finanzen hat gleichwohl an seinem Grobkonzept zur Straffung der Bundesfinanzverwaltung unverändert festgehalten, soweit die Präsenz des Zolls in Thüringen umstrukturiert wurde. Wir haben also keine Veränderungen durchsetzen können.
Zu Frage 2: Bereits vor Bekanntgabe des Konzepts hat der Bund bis zum Jahr 1998 die Zollämter Altenburg, Bad Salzungen, Ilmenau, Mühlhausen, Walldorf und Zeulenroda aufgehoben. Die Schließung des Zollamts Sonneberg erfolgte zum 01.01.2002. Der Bund beabsichtigt, auf der Grundlage des bestehenden Konzepts mittelfristig, das heißt im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union, auch das Zollamt Saalfeld zu schließen.
Zu Frage 3: Die Bundesfinanzverwaltung, zu deren Aufgabe insbesondere die Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern gehört, ist im Kompetenzgefüge des Grundgesetzes ausschließlich Bundessache. Der Landesregierung ist eine Einflussnahme auf diesen Bereich versagt, insofern hat sich zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom 27.05.1999 - Drucksache 2/3734 - keine Änderung ergeben.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2210. Herr Abgeordneter Kummer, bitte schön.
Zur Bewertung des Thüringer Trinkwassertalsperren- und Fernwassersystems sowie für die Suche nach Varianten einer zukunftsfähigen Neustrukturierung ist die Betrachtung aller Teile des Thüringer Trinkwassersystems erforderlich. Dazu gehören auch die Wasser- und Abwasserzweckverbände, die unter anderem das Fernwasser an die Verbraucher weiterleiten.
1. Welche Wasser- und Abwasserzweckverbände beziehen Trinkwasser aus welchen Fernwasserverbundsystemen oder Talsperren?
2. Zu welcher Fernwasserabnahme haben sich diese Verbände insgesamt vertraglich verpflichtet (summarische Angabe)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Aus dem Verbund Wasserversorgung Nordthüringen beziehen derzeit Fernwasser für die Trinkwasserversorgung der Wasser- und Abwasserzweckverband "Gotha und Landkreisgemeinden", der Wasserund Abwasserzweckverband "Apfelstädt/Ohra", der Wasser- und Abwasserzweckverband "Arnstadt und Umgebung", der Zweckverband Wasser "Erfurter Becken", der Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken", der Wasserversorgungszweckband "Weimar" und der Wasser- und Abwasserzweckverband "Jena-Wasser". Außerdem beziehen die Stadtwerke Erfurt Wasser GmbH und die Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" Fernwasser aus diesem Verbundsystem.
Aus dem Verbund Wasserversorgung Ostthüringen beziehen derzeit Fernwasser für die Trinkwasserversorgung der Wasser- und Abwasserzweckverband "Mittleres Elstertal" Gera, der Zweckverband Trink-/Abwasser Weiße Elster - Greiz, der Zweckverband Wasser und Abwasser Zeulenroda, der Zweckverband Wasser und Abwasser "Obere Saale" Schleiz, der Zweckverband Wasser und Abwas
ser Orla - Pößneck und der Zweckverband Wasser und Abwasser Rudolstadt/Saalfeld. Außerdem beziehen die Wasserwerke Zwickau GmbH und die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" Fernwasser aus diesem Verbundsystem.
Aus der Fernwasserversorgung Südthüringen beziehen Fernwasser für die Trinkwasserversorgung der Zweckverband Wasser und Abwasser "Suhl/Mittlerer Rennsteig", der Zweckverband Wasser und Abwasser Meiningen, der Zweckverband Wasser und Abwasser Ilmenau und der Abwasser- und Wasserverband Hildburghausen. Außerdem bezieht die Stadtwerke Meiningen GmbH Fernwasser aus diesem Verbundsystem.
Nach der Landesregierung vorliegenden Informationen haben alle angesprochenen Abnehmer Fernwassermindestabnahmemengen bzw. Bezugsrechte von insgesamt ca. 48,96 Mio. m³ pro Jahr angemeldet. Der Bezug von Fernwasser für die Trinkwasserversorgung durch die genannten Abnehmer im Jahr 2001 betrug insgesamt ca. 39,67 Mio. m³. Direktbezieher von Rohwasser aus Talsperren für die Trinkwasserversorgung sind der Wasserund Abwasserzweckverband "Gotha und Landkreisgemeinden", der Zweckverband Wasser und Abwasser "Rennsteigwasser" und der Trinkwasserzweckverband Nordhausen.
Es gibt keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2212. Herr Abgeordneter Hahnemann, bitte schön.
Die EU-Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2001/017 für den Bereich "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation" veröffentlicht. Antragsberechtigt sind zuständige Regierungsstellen und öffentliche Verwaltungen; Termin für die erste Antragsrunde ist der 22. Februar 2002.
1. Hat die Landesregierung solche Vorschläge für den Bereich "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation" eingereicht?
2. Wenn ja: Wie viele Vorschläge wurden für welche Regionen mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten eingereicht?