Protokoll der Sitzung vom 23.08.2002

2. Wie wird der Unterhaltungszustand der Talsperre Windischleuba eingeschätzt?

3. Hätten Hochwasserschäden durch einen besseren Zustand der Talsperre verringert werden können?

4. Was beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, dass die Talsperre ihrer Hochwasserschutzfunktion künftig besser gerecht wird?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen ist für die Unterhaltung der Talsperre Windischleuba zuständig.

Zu Frage 2: Nach ca. 50 Betriebsjahren besteht insbesondere an den Betriebseinrichtungen der Talsperre erheblicher Sanierungsbedarf. Die Talsperre kann zurzeit nicht bewirtschaftet und gesteuert werden. Die Sanierungsplanung der Landestalsperrenverwaltung Sachsen wurde im Jahre 2001 zum Abschluss gebracht und bei der zuständigen Talsperrenaufsicht des Staatlichen Umweltamts Gera parallel geprüft, mit Handlungsfristen versehen, genehmigt und zur Ausführung freigegeben. Bisher sind noch keine Sanierungsarbeiten begonnen worden. Zur Verhinderung eines akuten Talsperrenversagens wurde im Jahre 2001 ein provisorischer Fangdamm errichtet, der Stauraum ist in erheblichem Maße verlandet.

Zu Frage 3: Die Talsperre Windischleuba verfügt nach dem Bewirtschaftungsplan und bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung über einen Hochwasserschutzraum von rund 250.000 Kubikmetern. Dieser Hochwasserschutzraum war bei den Spitzenzuflüssen am 12. und 13.08. dieses Jahres, die immerhin 110 Kubikmeter pro Sekunde erbracht haben, innerhalb von zwei Stunden aufgebraucht. Eine weiter gehende Hochwasserschutzwirkung der bestehenden Anlage ist technisch und nach ihrer Rechtsbestimmung nicht möglich. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist diese Talsperre vor ca. 50 Jahren erbaut worden zur Nied

rigwasseraufhöhung der Pleiße, zur Verbesserung der Brauchwasserversorgung des Raumes Böhlen und Leipzig und insbesondere aber für die Papierfabrik Fockendorf.

Zur Frage 4: Die Landesregierung wird weiterhin die Herstellung eines ordnungsgemäßen und dem geltenden Wasserrecht entsprechenden Zustands verlangen und durchsetzen. Ein Antrag der Talsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen auf Verstärkung der Hochwasserschutzfunktion liegt nicht vor. Hingegen wurde von dort angekündigt, den Genehmigungsbehörden technische Vorschläge zum Rückbau der Talsperre vorzulegen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der derzeitigen Hochwassersituation wird selbstverständlich die Frage eines weiter gehenden Hochwasserschutzes für das unterhalb der Talsperre gelegene thüringische Landesgebiet überprüft.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, Sie haben gesagt, eine Sanierungsplanung existiert, die mit Handlungsfristen versehen wurde. Könnten Sie die Handlungsfristen nennen?

Im Einzelnen habe ich das jetzt nicht hier, Herr Kummer. Das tut mir furchtbar Leid. Sie können von mir nicht verlangen, dass ich den ganzen Sanierungsplan mit hier habe, um Ihnen dann die einzelnen Schritte zu sagen.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Das ver- langen wir doch auch nicht. Es war doch eine Frage.)

Könnte das nachgereicht werden?

Wenn es unbedingt sein muss, ja.

(Heiterkeit bei der CDU)

Danke schön.

Immer für Transparenz, ja. Gibt es noch eine Frage? Nein, dann kann ich diese Frage schließen. Wir kommen zur nächsten Frage. Frau Abgeordnete Heß, und zwar die Drucksache 3/2650. Wer übernimmt das? Herr Dr. Pidde.

Förderung der Hospizarbeit in Thüringen

Eine stabile flächendeckende Hospizarbeit ist in Thüringen noch nicht vorhanden. Die in der Hospizarbeit ehrenamtlich Tätigen sind zur Erfüllung ihrer schweren Aufgabe auf eine Förderung durch die öffentliche Hand angewiesen.

Im Namen der Abgeordneten Heß frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es ein Konzept der Hospizarbeit für Thüringen durch die Landesregierung beziehungsweise wann wird es fertig gestellt?

2. Wie erfolgt die Förderung der Hospizarbeit durch den Freistaat Thüringen?

3. Hat beziehungsweise wird sich der Freistaat Thüringen an den Kosten für die Qualifizierung und Supervision der dort ehrenamtlich Tätigen beteiligen?

4. Wie und seit wann wird die Hospizarbeit durch die kommunalen Gebietskörperschaften unterstützt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:

Zu Frage 1: Selbstverständlich gibt es auch für die Hospizarbeit in Thüringen ein Arbeitskonzept, nach dem die Landesregierung fördert und handelt. Dies ist in gemeinsamer Arbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. entwickelt und stetig weiterentwickelt worden. Denn ich möchte hier - wie in anderen Bereichen - den beteiligten Trägern die Chance lassen, Impulse zu geben; eine starre staatliche Vorgabe lehne ich ab.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Förderung der Hospizarbeit durch den Freistaat Thüringen erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als freiwillige Leistung des Landes für Personal- und Sachkosten der Koordinierungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. in Thüringen. Sie

erfolgt auf Antrag. Der Gesamtbetrag der Haushaltsmittel betrug im Jahr 2001 und im Jahr 2002 je 61.355  Weiterhin können für hauptamtlich tätige Mitarbeiter in sozialen Tätigkeitsfeldern Zuwendungen in Höhe von bis zu 80 Prozent für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter beantragt werden. Zu diesem Personenkreis gehören auch Hospizmitarbeiter. Für ehrenamtlich Tätige wurden aus Mitteln des Landes für Weiterbildungsmaßnahmen durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Hospizmitarbeiter 4.000  ' Ab dem Jahr 2002 erfolgt die Förderung der ehrenamtlich Tätigen in den Regionen durch die Kommunen gemäß der Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in Thüringen vom 28. Juni 2001. Die Förderung im Jahr 2001 für fünf Projekte betrug insgesamt 32.500 * * schungsprojekt "Versorgungssituation Sterbender in Thüringen" wurden im Haushaltsjahr 2001 17.201    stellt.

Zu Frage 4: Die 1.500 Städte und Gemeinden in Thüringen handeln in eigener Verantwortung und werden bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht in jedem Fall ständig überwacht. Daher kann ich auf die Frage keine Antwort geben.

Nachfragen sehe ich nicht, dann kann ich diese Frage schließen und komme zur nächsten Frage. Frau Nitzpon. Oder wer macht das für die Abgeordnete Zimmer? Es geht um die Frage in Drucksache 3/2651. Herr Abgeordneter Kummer.

Entschuldung der Gemeinde Masserberg

Der Freistaat Thüringen plant die Entschuldung der Gemeinde Masserberg für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Kur- und Tourismusinfrastruktur anfielen. Ein Teil der bereitgestellten Mittel wurde bereits ausgezahlt. Die Auszahlung einer verbliebenen Summe wird nun jedoch von der Auflösung der Masserbergstiftung abhängig gemacht. Wenn es rechtliche Gründe für die Auflösung der Stiftung gäbe, könnte die Stiftungsbehörde des Landes diese anweisen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe gibt es für das Land, die Auflösung der Masserbergstiftung auf die oben geschilderte Art zu betreiben?

2. Sind dem Land Kaufinteressenten für Vermögensbestandteile der Masserbergstiftung bekannt?

3. Wie gedenkt das Land die Mittel für die Entschuldung aufzubringen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der vom Land eingesetzte Berater der Gemeinde Masserberg gleichzeitig Vorsitzender der Masserbergstiftung ist und in dieser Funktion die Auflösung der Stiftung betreibt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Auflösung der Masserbergstiftung auf die oben geschilderte Art betrieben wird. Die Art der Auflösung der Stiftung bestimmt sich nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Stiftungssatzung, wonach der gesamte Stiftungsvorstand die Auflösung beschließen muss. Meines Wissens ist das mittlerweile auch so erfolgt.

Zu Frage 2: Kaufinteressenten für Vermögensbestandteile der Stiftung sind dem Land nicht bekannt.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der Mittelaufbringung wird verwiesen auf die Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss in dieser Angelegenheit vom 29.01.2002 sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Höhn vom 30.07.2002.

Zu Frage 4: Es handelt sich bei der betreffenden Person zunächst um einen von der Gemeinde und nicht um einen vom Land eingesetzten Berater. Er unterstützt die Gemeinde bei der Konsolidierung der Finanzen; die Auflösung der Stiftung geht nicht auf diesen Berater zurück.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, wird sich das Land im Fall eines Verkaufs der Lenz Klinik oder der Volhard Klinik für die Absicherung des Standorts oder für den Erhalt der Arbeitsplätze im Kaufvertrag einsetzen?

Wir haben uns, glaube ich, sehr deutlich für den Standort Masserberg eingesetzt, sonst hätten wir die Entschuldung überhaupt nicht gemacht und deswegen erübrigt sich eigentlich die Antwort auf diese Frage.

Weitere Fragen sehe ich nicht, dann schließe ich auch diese Anfrage und wir kommen zur Anfrage in Drucksache 3/2562 des Abgeordneten Dr. Pidde.