Protokoll der Sitzung vom 23.08.2002

4. Wenn ja, ab wann kann auf die Dienste der beiden Beamten verzichtet werden?

Gut. Es antwortet der Innenminister Herr Köckert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Beiden Beamten wurde mit Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 15. April 1999 die Erlaubnis erteilt, Einsatzflüge sowie die zum Erhalt der erworbenen Lizenz als Hubschrauberführer erforderlichen Check- und Standardisierungsflüge auf dem bei der Polizeihubschrauberstaffel Thüringen vorgehaltenen Hubschrauber vom Typ BO 105 durchzuführen.

Zu Frage 2: Die in Frage 1 angeführte Erlaubnis wurde erteilt, um den zum damaligen Zeitpunkt und auch jetzt noch bestehenden Engpass an Einsatzpiloten bei der Polizeihubschrauberstaffel zu kompensieren. Die personelle Situation verschärfte sich zum damaligen Zeitpunkt, da gleichzeitig mit den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Piloten der Polizeihubschrauberstaffel zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung sowie von Nachtflügen unter Verwendung der so genannten BIV-Verstärkerbrille begonnen wurde. Seinerzeit fehlten noch vier, heute fehlen noch zwei Einsatzpiloten bei der Polizeihubschrauberstaffel.

Zu Frage 3: Die Thüringer Polizei hat ein Interesse am Einsatz dieser zwei Beamten der Thüringer Polizei. Einerseits konnten und können dadurch alle unter Frage 2 angeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie geplant durchgeführt werden. Andererseits war und ist es erst da

durch möglich, dem Flugaufkommen bei der Polizeihubschrauberstaffel zu entsprechen und somit alle geplanten Einsatzaufgaben zu realisieren. Zudem war und ist mit dem Einsatz dieser Beamten sichergestellt, dass zwei hoch qualifizierte Beamte trotz einer damals schon anderen Verwendung ihr erworbenes Wissen und Können zur Aufgabenbewältigung im Interesse der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei durch den Einsatz bei der Polizeihubschrauberstaffel zur Verfügung stellen.

Zu Frage 4: Ab wann kann auf die Dienste der beiden Beamten verzichtet werden? Mit dem Abschluss der Ausbildung von zwei weiteren Bewerbern für eine Verwendung als Einsatzpilot bei der Polizeihubschrauberstaffel im Frühjahr bzw. Sommer des Jahres 2004 und mit dem Erreichen der gemeinsamen Organisations- und Dienstpostenpläne für die Bereitschaftspolizei Thüringens festgeschriebenen Soll-Stärke für Einsatzpiloten kann auf den Einsatz der beiden Beamten verzichtet werden, also Frühjahr/Sommer des Jahres 2004.

Wir haben jetzt zwei Nachfragen. Abgeordneter Kölbel und Abgeordneter Pohl.

Herr Minister, welcher Art waren denn diese Flüge dieser beiden Beamten, hatten die einen speziellen Charakter, kann dazu etwas gesagt werden?

Die beiden Beamten sind das gesamte Spektrum, was die Polizeihubschrauberstaffel zu fliegen hat, geflogen. Das sind Umweltstreifensuche nach Vermissten, Fahndung, Verkehrsüberwachungsflüge, auch VIP-Flüge und Luftbelastungsübungen waren dabei. Das sind alles Flüge, die im Auftrag der Einrichtungen der Thüringer Polizei und der Behörden durchgeführt wurden.

Herr Abgeordneter Pohl, Ihre Nachfrage.

Ich habe zwei Nachfragen. Das ist doch möglich?

Eine, der Fragesteller hätte noch die Möglichkeit, noch einmal zwei zu stellen.

Herr Minister, wie viel Hubschrauber sind ständig in Thüringen im Einsatz, wie viel Piloten sind dafür notwendig und speziell zum Einsatz des PD-Leiters, sind diese Einsätze in der Freizeit absolviert worden bzw. auch die Qualifikationsmaßnahmen und entstanden dadurch zusätzliche Kosten?

(Unruhe im Hause)

Ja, im Verbund. Der Innenminister wird zu beantworten wissen.

Ich finde, das ist gar kein Problem, zumal der Kollege Pohl schon angeführt hat, dass er die Einzelheiten im Innenausschuss besprechen will, wenn nicht schon ein Antrag vorliegt. Eines kann ich Ihnen von dieser Stelle aus deutlich sagen, es sind keine Mehrkosten für die Thüringer Polizei entstanden.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Freizeit?)

Der Fragesteller hat auch keine Nachfrage mehr. Nein, Sie dürfen nicht mehr.

Nein, es sind zwei aus der Mitte des Hauses und der Fragesteller hätte noch die Möglichkeit, aber nicht Herr Pohl.

Frau Präsidentin, er bemängelt natürlich mit Recht, dass ich auf seine vielen Einzelheiten nicht geantwortet habe, weil ich dann hier die Einzelpläne und Einsatzpläne bräuchte. Sie werden verstehen, dass ich auch, wenn ich noch so einen großen Verstand hätte, den ich nicht habe, diese Einzelfragen nicht aus dem Stand beantworten könnte. Deshalb habe ich auf den Innenausschuss verwiesen, Herr Kollege Pohl.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Schade, dass er den nicht hat.)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD)

Herr Abgeordneter Pohl.

Herr Kollege, wir haben drei Hubschrauber, davon sind in der Regel zwei im Einsatz.

So, das waren exakte Zahlen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Unsere Anfrage war damit beantwortet.)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das war eine schwache Kür, Herr Innenminister.)

Lieber Herr Abgeordneter Fiedler, ich schließe die Frage jetzt trotzdem und wir kommen zur nächsten mit Frau Kollegin Dr. Kraushaar in Drucksache 3/2648.

Kinderärzte gegen soziale Armut

Unter dieser Überschrift erschien im Deutschen Ärzteblatt, Heft 30, 26. Juli 2002 ein Artikel, wonach der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die Politik zu mehr Engagement bewegen will. Nach Angaben des Präsidenten des BVKJ, Dr. Klaus Gritz, lebt jedes sechste Kind in Deutschland unterhalb des Existenzminimums.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es eine verbindliche Definition des Begriffs "soziale Armut" und wenn ja, wie lautet sie?

2. Kann die Landesregierung die vom Präsidenten des BVKJ angegebene Zahl für den Freistaat Thüringen bestätigen und wenn nein, wie hoch ist sie in Thüringen?

3. Hat sich der Berufsverband mit dieser Problematik schon einmal an die Landesregierung gewandt und wenn ja, welche Forderungen wurden an die Politik herangetragen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Kraußhaar wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, eine allgemein verbindliche wissenschaftliche Definition des Begriffs "soziale Armut" gibt es nicht. In entsprechenden Untersuchungen werden verschiedene Armutsbegriffe zugrunde gelegt, wobei ich grundsätzlich das "Lebenslagenkonzept" bevorzuge. Dieser Ansatz versucht, die Lebenssituation verschiedener Personengruppen in ihrer Gesamtheit zu beschreiben. Dagegen stehen Modelle, in denen die Vermögenslage in rein finanziellen Kategorien dargestellt und bewertet wird. Die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Ausarbeitungen nach finanziellen Kategorien geht von einer relativen Armut dann aus, wenn weniger als 50 oder in anderen Fällen 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielt werden.

Zu Frage 2: Nein, es handelt sich um eine Berechnung, die auf bundesweiten Verhältnissen fußt und für Thüringen nicht repräsentativ ist. Sie berücksichtigt nicht die Strukturen in Thüringen und den anderen neuen Ländern. Die Landesregierung wird jedoch im Sozialbericht, der in Kürze veröffentlicht wird, auch Angaben zur sozialen Situation der Kinder in Thüringen machen. Legt man das Einkommensniveau der Haushalte in den neuen Ländern zugrunde, leben rund 4 bis 5 Prozent aller Kinder in relativ einkommensschwachen Verhältnissen. Die Kinderarmut ist in Thüringen seltener als im Durchschnitt der neuen Länder. Damit wird das Thüringer Modell der lückenlosen Familienunterstützung von den Betreuungsangeboten über den Kindergarten bis zum Landeserziehungsgeld im Ergebnis bestätigt. Nicht verkannt wird dennoch, dass bei der aktuellen Familien- und Steuerpolitik Kinder noch immer ein gewisses finanzielles Risiko sind, insbesondere für allein Erziehende.

(Beifall Abg. Tasch, CDU)

Gerade deshalb will die Union ihr Familiengeld einführen, um die Eltern und die Kinder aus der Sozialhilfeabhängigkeit herauszuführen.

Zu Frage 3: Nein, in meinem Hause ist bisher kein entsprechendes Schreiben oder ein anderer Vorstoß außer dieser Veröffentlichung, die Sie benannt haben, bekannt.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist diese Frage beantwortet. Wir kommen weiter zur nächsten Frage, und zwar der Abgeordnete Kummer mit der Anfrage 3/2649.

Unterhaltung der Talsperre Windischleuba

Die Talsperre Windischleuba liegt auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen, wird aber nicht durch die Thüringer Talsperrenverwaltung unterhalten. Beim Hochwasser an der Pleiße hatte sie eine zentrale Bedeutung für den Hochwasserschutz Thüringer Ortschaften. Medienberichte deuteten

jedoch an, dass sie dieser Aufgabe nur bedingt gerecht wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist für die Unterhaltung der Talsperre zuständig?

2. Wie wird der Unterhaltungszustand der Talsperre Windischleuba eingeschätzt?