Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir jetzt zurück zu unserer Tagesordnung. Ich darf aufrufen den neuen Tagesordnungspunkt 14 a
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit Jahren beschäftigt der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten im Thüringer Abschleppgewerbe die Verantwortlichen. Bekanntlich schon in der 2. Legislaturperiode befragte damals Kollege Kölbel in der 92. Sitzung des Thüringer Landtags im Februar 1999 die damalige Landesregierung zu Vorwürfen der Interessengemeinschaft der Abschleppund Pannendienstunternehmen gegen die Abschleppzentrale in Hermsdorf und gegen Bedienstete der Thüringer Polizei. Diese Mündliche Anfrage, Abschleppdienst in Thüringen, war dann auch Gegenstand der Beratung im Innenausschuss am 6. Mai 1999. Diese Beratung im Innenausschuss endete mit einer Festlegung. Die Festlegung lautete damals, die Landesregierung sagte einer Bitte des Abgeordneten Fiedler entsprechend zu, den Ausschuss über die etwaige Einleitung rechtlicher Schritte gegen die erhobenen Vorwürfe zu informieren. Dabei ist es damals geblieben. Die Landesregierung hat gewechselt, aber das Problem besteht anscheinend noch.
Meine Damen und Herren, durch Presseveröffentlichungen im Sommer dieses Jahres und auch vom 02.10. dieses Jahres hat uns dieses Problem erneut eingeholt. Diesen Pressemitteilungen war u.a. zu entnehmen, dass eine Thüringer Abschleppfirma wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchsucht wurde. Dieses Unternehmen soll laut Pressebericht auch das Fest einer Polizeigewerkschaft gesponsert oder finanziert haben. Der Presse
war zu entnehmen, dass auch heute noch so genannte Polizeiverträge mit Abschleppunternehmen, deren Zuverlässigkeit bis zum heutigen Zeitpunkt nicht überprüft wurde, existieren. Spätestens mit den Berichten über die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft im Sommer 2002 hätten grundlegende Untersuchungen der Vertragspraxis eingeleitet werden müssen. Aber stattdessen entnehmen wir der Presse, dass zwar Untersuchungen eingeleitet wurden, aber bisher kein Rücklauf von Seiten der PD vorliegt. Auch diese Untersuchungen wurden unserer Meinung nach ganz schleifen gelassen. Ich möchte deshalb betonen, dass ich konkret zwischen den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Notwendigkeit des Tätigwerdens der Landesregierung unterscheide. Uns interessiert dabei ganz besonders der Inhalt der Verträge der verschiedenen Polizeidirektionen mit den benannten Abschleppfirmen. Wir wollen u.a. wissen, ob eine Zuverlässigkeitsüberprüfung dieser Abschleppfirma, gegen die staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, durch das Innenministerium erfolgte. Der Presse war auch zu entnehmen, dass dieses schon im Juli angekündigt worden sei. Die Frage ist: Liegt ein Ergebnis vor? Denn es gilt ja auch ein Grundsatz, dass Verträge nur mit solchen Unternehmen abgeschlossen werden, die auch als zuverlässig gelten. Deshalb steht für uns auch die Frage, ob die in Verdacht geratene Firma noch Verträge mit der Polizeidirektion in Erfurt und der Polizeidirektion in Gotha hat, und auch die Frage: Gibt es mögliche Einlassungen von Bediensteten der Thüringer Polizei?
Meine Damen und Herren, im Sinne einer umfassenden Klärung der aufgeworfenen Fragen erwarten wir den Bericht der Landesregierung. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, schon Lenin wird das Motto zugeschrieben "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser."
Deshalb gehen wir konsequent jedem Verdacht auf Korruption unerbittlich nach, auch in der Thüringer Polizei. Insofern, Herr Kollege Pohl, nehme ich natürlich gern Stellung zu Ihrem Antrag. Erfreulich ist, dass die SPDFraktion hinter die Überschrift ein Fragezeichen gesetzt hat. Korruption im Thüringer Abschleppgewerbe? Zunächst zum Sachverhalt selbst: Anfang August gab es Pressemeldungen, wonach die Staatsanwaltschaft Erfurt Ende Juli einen Thüringer Abschleppbetrieb wegen Verdachts einer Straftat durchsuchen ließ. In den Presseberichten wurde behauptet, das Unternehmen habe möglicherweise das
Fest einer Polizeigewerkschaft gesponsert. Berichtet wurde auch, es handle sich um ein Schwesterunternehmen einer Abschleppfirma, die bereits im April im Visier staatsanwaltlicher Untersuchungen gestanden hatte. In den gleichen Berichten war zu lesen, diese Firma habe sich über Scheinfirmen bzw. direkte Zahlungen an Polizeibeamte zusätzliche Aufträge erschlichen. So weit die Presseinformationen.
Meine Damen und Herren, wenn es immer wieder zu Korruptionsvorwürfen kommt, so stehen diese sicher auch in Zusammenhang mit der rückläufigen Auftragslage in dieser Branche. Diese Tendenz ist insbesondere in der anhaltend rückläufigen Verkehrsunfallentwicklung und durch zunehmende spezielle Kundenwünsche nach einem bestimmten Abschleppunternehmen begründet. Im Jahr 2001 hatten wir die geringste Anzahl an Verkehrsunfällen seit 1993. Im Vergleich dazu war ein Rückgang um 4.576 Unfälle zu verzeichnen. Fakt ist also, dass sich in den letzten drei Jahren die Abschleppfälle im Freistaat Thüringen von ca. 18.000 auf derzeit ca. 12.000 pro Jahr reduziert haben. Der Kuchen ist deshalb immer kleiner geworden, aber immer mehr wollen davon ein Stück abhaben. In der Branche der Abschleppunternehmen herrscht ein harter Konkurrenzkampf und das ist sicherlich auch ein Grund für die permanenten gegenseitigen Anfeindungen. Im Übrigen sind derartige Korruptionsvorwürfe nicht neu. Bereits in der Vergangenheit wurden mehrfach sowohl anonym als auch von Konkurrenzunternehmen des Abschleppgewerbes Korruptionsvorwürfe gegen namentlich nicht benannte Polizeibeamte an das Thüringer Innenministerium herangetragen. Nach durchgeführten Ermittlungen haben sich diese Vorwürfe, so die mir vorliegenden Erkenntnisse, nie bestätigt. Allerdings ist derzeit ein Verfahren noch nicht abgeschlossen. Lassen Sie mich zum besseren Verständnis der Problematik einige allgemeine Hinweise geben. Grundsätzlich ist beim Abschleppen zwischen folgenden Verfahrensweisen zu unterscheiden:
1. Der Fahrzeugführer, der Fahrzeughalter des betroffenen Fahrzeuges ist handlungsfähig und anwesend. Der verantwortliche und handlungsfähige Fahrzeugführer bzw. -halter ist im Falle auftretender Störungen durch liegen gebliebene oder nicht mehr fahrbeite verunfallte Fahrzeuge selbst verantwortlich. Er hat für die Beseitigung der Verkehrsstörung zu sorgen und entscheidet daher selbständig über das zum Einsatz kommende Abschleppunternehmen. Die Polizei wird unterstützend tätig, indem sie auf Ersuchen des Verfügungsberechtigten den Abschleppauftrag, mit oder ohne Kundenwunsch, an die Abschleppleitzentrale übermittelt. Letztere übermittelt den Auftrag an das gewünschte Unternehmen oder vermittelt eigenständig ein entsprechendes Unternehmen.
Der zweite Fall wäre, dass es sich um einen handlungsunfähigen oder um einen abwesenden Fahrzeugführer handelt bzw. dass es sich um Strafverfolgungsmaßnahmen handelt. Bei einem solchen Fall entscheidet die Polizei eigenverantwortlich im Rahmen der unmittelbaren Ausführung
einer Maßnahme nach § 9 Polizeiaufgabengesetz bzw. nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung und sonstiger gesetzlicher Regelungen. Die Polizeidirektionen schließen deswegen auf der Basis einer Ausschreibung mit Abschleppfirmen Zweijahresverträge ab, die an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. die Zuverlässigkeit im personellen und technischen Sektor, gebunden sind.
Und nun zu den aufgeworfenen Fragen im Antrag der SPD-Fraktion im Einzelnen: Für die Frage, Herr Kollege Pohl, ob eine Veranstaltung einer Polizeigewerkschaft von einem Abschleppunternehmen gesponsert wurde und sich dieses Unternehmen dadurch Aufträge erschleichen wollte, ist die Landesregierung eigentlich der falsche Adressat. Die Landesregierung ist erst dann berührt, wenn sich durch einen konkreten Verdacht ein Polizeibeamter wegen eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat und deshalb dienstaufsichtliche Maßnahmen angezeigt sind. Im Übrigen sind aufgrund zielgerichteter Ermittlungen wegen möglicher Zuwendungen nach anonymen Hinweisen derzeit Strafverfahren bei der Justiz anhängig. Über deren aktuellen Ermittlungsstand kann ich Ihnen wegen des laufenden Verfahrens jedoch keine Auskunft geben.
2. Vor Abschluss eines Vertrages haben die Polizeidirektionen die Zuverlässigkeit der jeweiligen Unternehmen geprüft. Diese erfolgte nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Abschleppen und Sicherstellen von Fahrzeugen durch die Polizei.
3. Alle sieben Polizeidirektionen des Freistaats haben flächendeckend mit derzeit insgesamt 38 Unternehmen entsprechende Verträge abgeschlossen. Das richtet sich dann jeweils nach der räumlichen Struktur der Polizeidirektion und das jeweils in diesem räumlichen Bereich gelegene Unternehmen wird dann beauftragt.
4. Die ersten Verträge traten am 1. Mai 2001 in Kraft. In drei weiteren Direktionsbereichen traten sie erst zum 1. September 2001 in Kraft.
5. Unmittelbar nach den jüngsten Presseveröffentlichungen vom August dieses Jahres hat das Thüringer Innenministerium die Polizeidirektionen erneut aufgefordert, alle Abschleppunternehmen, mit denen Abschlepp- und Sicherstellungsverträge abgeschlossen wurden, einer neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls bei fehlender Voraussetzung die Verträge zu kündigen. Die Polizeidirektionen Erfurt und Gotha wurden im Besonderen aufgefordert, aufgrund eines bei der Staatsanwaltschaft Erfurt anhängigen Strafverfahrens hinsichtlich eines bestimmten Unternehmens konkrete Zuverlässigkeitsüberprüfungen einzuleiten, um die jeweiligen Verträge zu kündigen. Da hier ein Ermittlungsverfahren zurzeit anhängig ist, können weitere Auskünfte hierzu nicht gegeben werden.
Wir werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, allen Verdachtsfällen konsequent nachgehen. Nicht nur die von der Polizei beauftragten Abschleppunternehmen müssen zuverlässig sein, noch viel mehr müssen es unsere Polizeibeamten, unsere Polizeibeamtinnen sein. Und dafür werden wir Sorge tragen. Sie können also sicher sein, wir werden allen Vorwürfen auf Korruption im eigenen Interesse unserer Polizei und der Sicherheit unserer Bürger nachgehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich dachte, die Aussprache ist schon erledigt. Also, ich will noch einmal ganz kurz dazu Stellung nehmen. Ich glaube, der Innenminister hat vorgetragen, was in dem Vorfall unternommen wurde und unternommen wird. Das ist kein Vorwurf, der erst jetzt neuestens im Raum steht, sondern uns schon seit Jahren, es ist ja richtig berichtet worden, beschäftigt hat, und wir auch entsprechende Nachfragen hier gestellt haben. Bis jetzt haben sich, Gott sei Dank, die Vorwürfe, die dort immer wieder, insbesondere gegenüber der Polizei, erhoben worden sind, nicht bewahrheitet. Da bin ich erst einmal sehr dankbar und auch, dass die SPD-Fraktion das hier so dargestellt hat, wobei ich einfach auch darum bitte und wir sollten einfach vorsichtig sein, dass wir das Rufbild der Polizei nicht weiter verschlechtern. Ich könnte jetzt auf die ganzen Dinge noch eingehen, aber ich glaube, das Entscheidende ist, die Landesregierung untersucht; es sind entsprechende Verfahren anhängig und solange Ermittlungsverfahren, Strafverfahren anhängig sind, sind wir der falsche Partner. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung unaufgefordert im Innenausschuss berichtet, wenn dort weitere Erkenntnisse vorliegen sollten, damit wir über den Fortgang informiert werden. Ich denke, damit kann man das sauber und ordentlich weiter bearbeiten und abklären.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind uns natürlich auch bewusst, solange staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, müssen wir diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auf jeden Fall erst einmal abwarten. Das ist ein ganz normaler, auch ein korrekter Vorgang. Ich denke, dass ich mich in diesem Falle meinem Vorredner, Herrn Fiedler, anschließe, dass wir erwarten, dass zum gegebenen Zeitpunkt im Innenausschuss dieser Punkt aufgerufen und noch einmal über den Fortgang und zum Stand der entsprechenden Ermittlungen berichtet wird. Das ist unsere Forderung, die wir haben, die wir jetzt auch nicht zeitlich genau einordnen können, denn wir müssen den Stand der Ermittlungen abwarten. Vor allen Dingen geht es mir auch noch um die Fragen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei den zwei PD und darüber hinaus bei den übrigen fünf PD. Das ist unsere Forderung dazu. Danke.
Jetzt sehe ich aber keine weiteren Wortmeldungen. Dann kann ich die Aussprache schließen und mir bleibt zum Abschluss festzustellen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Erhebt sich Widerspruch dagegen, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan worden ist? Das ist nicht der Fall, somit können wir den Tagesordnungspunkt abschließen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gewerkschaft ver.di hat vor wenigen Tagen unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Landesamts für Statistik für das Jahr 2002 einen Bürgertisch eingerichtet, um die skandalösen - und ich sage das wirklich ganz deutlich -, skandalösen Entwicklungen im Niedriglohnbereich zu verdeutlichen und auch Veränderungen einzufordern. Neben den Betroffenen waren Politiker und Verbandsvertreter eingeladen, wobei die Regierungsfraktion trotz Einladung leider nicht vertreten war. Kollegin Thierbach von der PDS-Fraktion und meine Wenigkeit für die SPD-Fraktion waren anwesend und haben den Anliegen der Betroffenen zugehört.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktion, wenn Sie sich die Bedingungen anhören, und zwar unmittelbar von den Betroffenen anhören, die von Stundenlöhnen zum Teil bei 4 01 $(
hätte die Teilnahme sicherlich auch Ihrer Partei Ihnen gut angestanden. Das wäre aus unserer Sicht wahrhaftige Anteilnahme gewesen. Wir haben einen weiteren Grund, uns in diesem Hause unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen im Niedriglohnbereich zu befassen. Wie wir wissen und wie Sie auch wissen, ist der Wach- und Schließdienst des Thüringer Landtags im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an eine andere Firma vergeben worden. Für die übernommenen und alles andere als üppig bezahlten Beschäftigten brachte dies weitere Verschlechterungen mit sich. Wer sich dann die Stellungnahme der Thüringer Staatskanzlei zu dieser Problematik ansieht, der muss sich, leider Gottes, verhöhnt vorkommen. Zitiert wird dort der Hinweis des Wirtschaftsministers, dass die Lohnstruktur in Thüringen ohne Frage dazu beigetragen hat, dass mehr Wachstum und Beschäftigung erreicht würde. Gleichzeitig wird im gleichen Schreiben betont, dass die Thüringer Landesregierung immer wieder darauf hingewiesen hat, die Einkommensschere zwischen Ost und West in absehbarer Zeit zu schließen. Also: Gelobt wird in diesem Zusammenhang das Niedriglohnland, gehofft wird auf Hinweise und getan wird so, als habe die Staatskanzlei keinerlei Verantwortung für diese Auftragsvergabe. Wir müssen uns bei einer solchen Politik, meine Damen und Herren, nicht wundern, wenn junge Leute in Scharen abwandern, und wir müssen uns auch nicht über zunehmende Kaufzurückhaltung beklagen, wenn wir uns gleichzeitig damit brüsten, der Niedriglohnbereich innerhalb der Bundesrepublik geworden zu sein. 5,81 Damen und Herren, das ist der Stundenlohn derer, die uns hier bewachen und die rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen, an Wochenenden hier für uns Dienst schieben. Diese Kollegen, die hier draußen Dienst machen und die das Anliegen, worum es uns heute geht, hier sicherlich selber noch sehr viel anschaulicher beschreiben könnten, müssen dann Schichtdienst machen, um annähernd auf eine vernünftige Entlohnung zu kommen. Das Problem dabei, meine Damen und Herren, ist, dass natürlich das, was man im Rahmen von Sonderzulagen verdient, nicht angerechnet wird sowohl beim Arbeitslosengeld, wenn man denn dann betroffen ist, als auch bei der Rentenberechnung. Ich denke, dieses ist Anlass genug, um hier eine ernsthafte Diskussion zu führen.
Es ist doch offenkundig ein Widerspruch, wenn die Landesregierung einerseits zum Schließen der Einkommensschere zwischen Ost und West auffordert und andererseits im Alltag der Regierung so gehandelt wird, dass die Löhne, insbesondere bei denen, die ich eben angesprochen habe, auf dem Niedrigniveau verbleiben, ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit, auf einem Niveau, meine Damen und Herren, das es den Menschen gar nicht ermöglicht, in irgendeiner Form zur Stärkung der Kaufkraft beizutragen und ein Leben zu führen, wie wir es für uns in Anspruch nehmen und wie, ich denke, es auch diese Leute verdient hätten.
All dieses, meine Damen und Herren, ist Anlass genug, um einen Bericht der Landesregierung zu dieser Situation einzufordern, und all dies ist Anlass genug, dass wir auch in der Folge dieses Berichts politische Konsequenzen ziehen sollten. Insofern hoffe ich auf eine sachliche und den Gegebenheiten angemessene Diskussion. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Lohnniveau in den neuen Ländern war nach der Wiedervereinigung auf einem sehr niedrigen Niveau angekommen, niedrig und zugleich auch noch unterschiedlich von Land zu Land. Inzwischen hat es sich in den neuen Ländern weithin angeglichen. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Arbeiters in Thüringen beläuft sich auf 1.737 2 334 & Brandenburg gibt es eine Abweichung nach oben mit 1.855 .0" # $ hat. Betrachtet man das Wachstum der Löhne, dann ergibt sich eine etwas andere Entwicklung, nämlich die, dass in unserem Land die Bruttomonatsverdienste der Arbeiter von 1992 bis 2001 um 48,3 Prozent gestiegen sind. Die durchschnittliche Steigerungsrate in den neuen Ländern beziffert sich auf 46,5 Prozent und in Sachsen-Anhalt auf 49,2 Prozent. Es gibt dann die häufig wiederholte Behauptung, untere Lohngruppen hätten sich besonders ungünstig entwickelt. Diese Behauptung ist in dieser Form falsch. Man kann nachweisen, dass es in verschiedenen Bereichen die unteren Lohngruppen waren, die am stärksten gewachsen sind, wobei ich damit noch nichts über die Frage der Angemessenheit sagen will.
Wichtig ist aber, nach den Ursachen der Entlohnungsunterschiede oder des Entlohnungsniveaus zu fragen. Unterschiede gibt es bei der Entlohnung bei kleinen und großen Unternehmen. Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zahlten Thüringer Betriebe mit weniger als fünf Erwerbstätigen durchschnittlich 1.200 abhängig Beschäftigten, Betriebe mit über 100 Mitarbeitern dagegen durchschnittlich 1.860 # 660 # (546#$ $ allerdings kein Thüringer oder ostdeutsches Phänomen, ähnliche Relationen sind auch in Westdeutschland festzustellen. Der Unterschied ist, dass diese Differenz hier durchgängig gegeben ist und bei uns kurzfristig nicht behoben werden kann.
Wenn man weiter fragt nach den Gründen für das derzeitige Lohnniveau, dann gibt es einen weiteren Grund, nämlich den, dass die Produktivität und die Wertschöpfung in vielen Unternehmen höhere Löhne gar nicht hergibt, weil man sonst mehr verausgaben würde als vereinnahmt wird. Hier ist auch ein Problem vieler kleiner und mittlerer Unternehmen, die zwar beachtliche Umsätze erzielen, aber eine zu geringe Wertschöpfung, mit der Folge, dass die Löhne auch niedriger sind. Worum es gehen muss, ist, die Produktivität zu steigern, weil man nur bei höherer Produktivität auch höhere Löhne zahlen kann. Hier ist eine ganz wichtige Aufgabe angesprochen. Zu prüfen ist, wie man die Produktivität und die Wertschöpfung in den Unternehmen steigern kann. Dann gibt es als Erklärungsgrund auch einen weiteren, nämlich die Differenzierung der Löhne nach Sektoren. Auch im intersektoralen Vergleich gibt es Unterschiede. Häufig ist es so, dass in den traditionellen Sektoren, die erhebliche Probleme haben, noch die höchsten Löhne bezahlt werden, die aus der Vergangenheit mitgenommen wurden.
Am wichtigsten ist der Verweis auf die Tarifautonomie. Nicht der Staat setzt die Löhne fest, sondern die Tarifpartner.
Es macht keinen Sinn, wenn die Tarifpartner bestimmte Lohnabschlüsse vereinbaren und der Staat hinterher beschimpft wird für die Höhe des Lohnniveaus, meine Damen und Herren.