Ich danke allen, die sich ehrlich um die Lösung der Probleme bemühen. Ich bin mit dem Minister zuversichtlich, dass es mit der Jugendberufshilfe auch in Zukunft in Thüringen gut weitergeht. Danke schön.
Damit sind die Redemeldungen zu diesem zweiten Teil der Aktuellen Stunde erschöpft, den ich hiermit schließe.
Wir kommen zur laufenden Tagesordnung zurück. Wir sind dabei beim Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 angelangt.
a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2423 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/2833 ZWEITE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2425 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/2834 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, das werde ich tun. Ich werde berichten. Es geht um die beiden genannten Gesetzesvorlagen zum Staatsvertrag und zum Gesetz über die Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes. Wir haben es im Haushalts- und Finanzausschuss auch gemeinsam beraten, da ja der inhaltliche Zusammenhang beider Gesetze auf der Hand liegt. Wir haben außerdem im Haushalts- und Finanzausschuss zu dieser Thematik eine Anhörung durchgeführt. Im Anschluss daran ist die Sache im Innenausschuss beraten worden. Es gibt keine Änderungsvorschläge. Es wird empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der von der Landesregierung vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Es sieht alles sehr einvernehmlich aus, deswegen haben die Fraktionen auch interfraktionell befunden, dass es keine Aussprache dazu weiter geben soll. Ist das richtig? Ich sehe auch keine Wortmeldungen. Zugleich ist dann die Aussprache eröffnet und geschlossen.
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2423. Wir haben gehört, der Ausschuss hat die Zustimmung empfohlen, deswegen bitte ich jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Landesregierung die Zustimmung geben, um ihr Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen und keinen Gegenstimmen mit Mehrheit so angenommen.
Ich bitte das auch in der Schlussabstimmung zu dokumentieren. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Es erhebt sich niemand. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Damit mit Mehrheit so bestätigt und der Gesetzentwurf ist damit durch den Thüringer Landtag verabschiedet.
Wir kommen zur Abstimmung zum zweiten Gesetzentwurf, und zwar in Drucksache 3/2425. Auch hier hat der Haushalts- und Finanzausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Wir stimmen auch hier unmittelbar über den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Mit Mehrheit bei keiner Gegenstimme und einer Anzahl von Enthaltungen so beschlossen.
Dann bitte ich, auch dies durch Erheben von den Plätzen noch einmal in der Schlussabstimmung zu dokumentieren. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen mit Mehr
heit auch in der Schlussabstimmung so beschlossen und damit ebenfalls verabschiedet. Ich kann den Tagesordnungspunkt 4 a und b damit schließen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2739 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/2872 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatter wurde vom Ausschuss Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann bestimmt. Ich bitte, uns zu berichten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in Drucksache 3/2739 sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
Im Teil zur "Vollstreckung" werden die Bestimmungen über die eidesstattliche Versicherung den Bestimmungen in der ZPO angepasst und bei den Zwangsmitteln wird die Vorrangigkeit der Ersatzvornahme gegenüber der Festsetzung des Zwangsgeldes abgeschafft.
In seiner 71. Plenarsitzung am 10. Oktober 2002 hat der Landtag den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Die Beratung im Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf fand in der 52. Sitzung am 19. November 2002 statt. Ohne Gegenstimmen hat der Innenausschuss die Empfehlung der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs beschlossen. Die Empfehlung liegt Ihnen in der Drucksache 3/2872 vor. Danke.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Auch hier hat man sich wohl interfraktionell geeinigt, dass man auf eine Aussprache verzichten kann. Damit können wir unmittelbar zur Abstimmung kommen, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, da der Ausschuss, wie wir gehört haben, die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Eine große Anzahl von Zustimmungen. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit bei einigen
Ich bitte auch dies durch die Schlussabstimmung per Aufstehen von den Plätzen zu dokumentieren. Danke schön. Gegenstimmen? Sie sind nicht vorhanden. Enthaltungen? Sie dürfen sich auch erheben. Danke schön. Einige Enthaltungen. Dann so auch in der Schlussabstimmung beschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (Thüringer Zivilrechtsausfüh- rungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2719 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2832 ZWEITE BERATUNG
Herr Abgeordneter Wetzel wird die Berichterstattung für den Ausschuss für den erkrankten Herrn Dr. Koch vornehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die PDS-Fraktion hat mir heute Morgen signalisiert, dass Herr Dr. Koch krank ist. Herr Dr. Koch war gewählter Berichterstatter aus dem Justizausschuss zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2719. Aus diesem Grunde übernehme ich als Ausschussvorsitzender die Berichterstattung.
Durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober dieses Jahres ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 7. November 2002 beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2832 liegt uns vor. Der Gesetzentwurf wird angenommen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, nun zu verfahren.
Ich danke für die Berichterstattung. Auch hier hat man sich, wenn ich das recht sehe, interfraktionell geeinigt,
dass man auf eine Aussprache verzichten kann. Wir kommen auch hier unmittelbar zur Abstimmung, und zwar ebenfalls direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung, da auch hier der Justizausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. Danke schön. Eine große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Enthaltungen gibt es auch nicht. Dann war das sogar einstimmig. Wir dürfen uns jetzt alle zur Schlussabstimmung erheben, wer dem Gesetz zustimmt. Danke schön. Gegenstimmen waren nicht vorhanden, wenn Herr Althaus sich auch setzt. Enthaltungen auch nicht. Wir haben das auch per Schlussabstimmung jetzt beschlossen und können den Tagesordnungspunkt 6 verlassen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2740 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/2865 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2876 ZWEITE BERATUNG
Die Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Seidel übernommen. Das erste Mal im Plenum und schon aus dem Ausschuss berichten. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen über die Fusion der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik". Durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober 2002, da war ich übrigens noch gar nicht Mitglied des Landtags, ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 15. November 2002 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit folgender Änderung:
In Artikel 1 Nummer 8 erhält Buchstabe b Doppelbuchstabe aa folgende Fassung: aa) In Satz 2 werden nach dem Wort "berufen" die Worte "und abberufen" eingefügt. So weit der Bericht.
Vielleicht noch eine kleine Bemerkung zu dem Antrag. Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag der Union zu, weil wir es für vernünftig halten, wenn die Kommune Weimar mit in die Finanzierung der Kunstsammlungen einbezogen wird. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Hier gibt es Wortmeldungen, und zwar eröffne ich jetzt die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich nicht Berichterstatterin bin, muss ich doch noch einmal extra vorgehen, um die Position der PDS-Fraktion vorzutragen. Wir stimmen dieser Beschlussempfehlung auch zu und auch dem "Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klassik". Wir hatten das in der ersten Beratung eigentlich schon ausgesagt. Ich möchte aber darauf verweisen, dass wir es hier gewissermaßen mit einem Novum im parlamentarischen Raum zu tun haben. Wir haben als PDS-Fraktion die Änderung eingebracht, dass sich weiterhin über Abberufungs- und Berufungsfragen der Stiftung Weimarer Klassik der Ausschuss ins Benehmen setzen darf. Das heißt, dass wir nicht ganz ausgeschlossen sind von den Prozessen, die im Rahmen der Stiftung Weimarer Klassik stattfinden. Es passierte das Erstaunliche, der Ausschuss hat dann einstimmig diesen Vorschlag angenommen.
Dazu möchte ich bemerken, die Sterne der politischen Kultur in Thüringen haben ja manchmal einen etwas getrübten Glanz. Aber in diesem Fall fällt ein gewisser Hoffnungsschimmer auf diese Sterne. Ich denke, das wäre eine Möglichkeit, wie man weiter miteinander verfahren könnte, wenn man sich in der Sache einigt. Das möchte ich dem hohen Hause, auch wenn es eine etwas banale Angelegenheit zu sein scheint, doch mitteilen, denn es ist einfach ein Zeichen von politischer Kultur. Im Übrigen, dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion stimmen wir auch zu. Auch die Probleme sind benannt worden in der ersten Lesung. Wir haben im Ausschuss noch einmal darüber beraten. Es gibt wirklich ein Gefährdungspotenzial, wenn sich die Stadt Weimar nicht an der weiteren Finanzierung der Stiftung Weimarer Klassik beteiligen sollte. Wir halten es, und das haben wir nach außen hin auch erklärt, für außerordentlich wichtig, dass sich die Stadt Weimar zu dieser Stiftung bekennt, auch mit dem zehnprozentigen Finanzierungsanteil. Ich denke, dass der Entschließungsantrag eine sinnvolle Bereicherung des Gesetzes ist. Damit möchte ich meine Ausführungen schließen.
Es hat das Wort der Abgeordnete Schwäblein, CDUFraktion. Vielleicht wird es wieder ein bisschen ruhiger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verwunderung bei der Vorrednerin kann ich nicht ganz verstehen, denn wir haben bereits in der ersten Lesung hier öffentlich angekündigt, dass wir durchaus bereit sind, darüber nachzudenken, ob wir unsere parlamentarische Mitwirkung tatsächlich, entsprechend dem Vorschlag der Landesregierung, selber auch einschränken. Von daher war das eigentlich schon fast eine Selbstverständlichkeit, einem vernünftigen Vorschlag zu folgen. Frau Dr. Klaubert, wenn Sie jetzt das Gefühl haben, die PDS-Sterne hängen mächtig hoch und strahlen hell,
so darf ich Sie durchaus etwas dämpfen. Es ist seit Jahren der erste vernünftige Vorschlag von Ihnen. Deshalb haben wir da auch zugestimmt.