Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

Die Berichterstattung aus dem Innenausschuss wird uns der Kollege Pohl vortragen. Ich bitte die Berichterstattung vorzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme des vorliegenden Gesetzes.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz haben wir auch im Innenausschuss beraten, inwieweit die Ergebnisse einer Seminararbeit von Schülern des Gutenberg-Gymnasiums zum Sportwaffenbesitz genutzt werden können. Unter der Thematik "Möglichkeiten der Beteiligung von Schulen vor der Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen an Schüler" wird der Innenausschuss auf Antrag der Fraktionen der CDU und SPD am 10. April 2003 eine Anhörung durchführen. Wir wollen wissen, ob sich die Ergebnisse dieser Seminararbeit für etwaige Änderungen an rechtlichen Vorschriften nutzen lassen. Die Schüler haben sich in diesem Projekt unter anderem mit dem Thema befasst, ob und wie auch Lehrkräfte und Erzieher bei der Entscheidung über die Aushändigung einer Sportwaffe einbezogen werden können. Nach dieser Anhörung soll geprüft werden, wie sich die Einsichten der Schüler gegebenenfalls umsetzen lassen können. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Damit kommen wir zur Aussprache. Es hat das Wort der Abgeordnete Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Der war doch gar nicht im Ausschuss!)

Aber vielleicht hat er trotzdem eine Meinung. Bitte.

(Beifall bei der PDS)

Frau Präsidentin, recht herzlichen Dank. Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Tatsache, dass die Absicht bestand, in der Plenarsitzung des letzten Monats den Gesetzentwurf ohne Ausschussberatung in zwei Beratungen zu verabschieden, können wir das, glaube ich, alle kurz machen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Dann mach es kurz!)

Wenn Sie mir die Möglichkeit dazu geben würden, Herr Schemmel, dann würde es sogar noch kürzer.

Ich will deswegen nur drei Bemerkungen dazu machen.

Erstens: Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs sind nötig und sie sind richtig, damit die Gesellschaft einen Überblick darüber erhält, wo Waffen kursieren.

Zweitens: Die Daten, die dazu ausgetauscht werden müssen, sollten ausgetauscht werden und wenn nicht mehr als die notwendigen Daten ausgetauscht werden, dann bestehen meines Erachtens auch aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen die hier vorgesehenen Regelungen keine Bedenken.

Drittens: Eine kritische Komponente muss sicherlich sein. Ich bedauere, dass wir den Weg gewählt haben, das Gesetz erst zu verabschieden und dann die jungen Leute aus dem Gutenberg-Gymnasium anzuhören. Denn wir können nach meiner Auffassung nicht ausschließen, dass in der Anhörung auch Aspekte zur Sprache gebracht werden, die melderechtliche Konsequenzen haben könnten. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Fiedler, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte bei dem Letzten anschließen, was Kollege Hahnemann gesagt hat, wir haben das im letzten Ausschuss ausgiebig besprochen. Wir können natürlich nichts dafür, wenn die Fraktion der PDS dort nicht vertreten ist und ihre Arbeit dort nicht erledigt. Dort haben wir das nämlich wirklich besprochen. Ich will hier aus dem Inhalt das Ganze jetzt nicht noch mal nennen, sondern wir haben uns gerade damit beschäftigt, dass man dem Meldegesetz, um das es

hier geht, so zustimmen kann. Herr Dr. Hahnemann, wenn wir schon ein bisschen bei der Geschichte bleiben, muss ich Ihnen sagen, ich habe an dem Tag, wo das hier zur Abstimmung stand, mit beiden Fraktionen gesprochen, auch mit Ihrer Fraktion, mit Ihrem Fraktionschef, und habe gesagt - es gab nämlich die einvernehmliche Lösung, dass das ohne Aussprache dort passiert -, es steht uns nicht gut zu Gesicht, wenn jetzt hier noch Hinweise vom Gutenberg-Gymnasium kommen, dass wir das noch mal prüfen und aufnehmen. Das haben wir natürlich gemeinsam gemacht. Wir sind aber auch zur Analyse gekommen, dass jetzt im Meldegesetz, was jetzt zur Sprache steht, davon, was die Schüler dort wollen, aus bisher bekannter Sicht dort nichts zu erkennen ist, was in diese Richtung geht. Daraufhin sind wir einvernehmlich zu der Lösung gekommen, dass man das Meldegesetz heute verabschieden kann. Nichtsdestotrotz, das hat Kollege Pohl richtig gesagt, haben wir dieser Seminargruppe des GutenbergGymnasiums deswegen extra - CDU und SPD gemeinsam - dieses Anhörungsrecht eingeräumt, wo sie ihre Dinge vortragen können. Dort wird es darum gehen, dass man gegebenenfalls das Schulgesetz ändern muss und gegebenenfalls im Waffenrecht was machen muss. Das ist das, was dort passiert. Wir werden die dort anhören und natürlich den Datenschutz. Sie legen sonst hier immer so viel Wert auf Datenschutz, dass man auch den Datenschutz hier genau betrachten muss, was öffentliche Stellen liefern dürfen und müssen und was nicht. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.

Eine Anmerkung noch, weil immer schnell gesagt wird, trotzdem, die Bundesregierung hat ja das Waffenrecht verabschiedet. Wir folgen jetzt dem nach, aber ich möchte trotzdem noch anmahnen, dass auch die Bundesregierung die entsprechenden Verordnungen bzw. Ausführungsbestimmungen, die fehlen natürlich, denn zur Rechtssicherheit gehört auch, wie werden die psychologischen Untersuchungen bei Jungschützen stattfinden usw.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das hat aber mit Gesetzgebung nichts zu tun.)

Doch, doch, das brauche ich schon, denn... Kollege Pohl, die Ordnungsbehörden, die das anwenden müssen, brauchen das natürlich dazu, damit sie nicht im Nebel rumstochern. Ich mahne nur an, dass das also schnellstmöglich mit hinzukommt. Und damit hat der Innenminister Recht, dass er das angemahnt hat, dass es kommt. Ich empfehle im Namen meiner Fraktion, dem Meldegesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt die Meldung von Herrn Abgeordneten Schemmel, SPD-Fraktion, oder wollten Sie was fragen?

Nein. Frau Präsidentin, was ich zum Meldegesetz sagen wollte, hat sich durch die wegweisenden Ausführungen vom Kollegen Fiedler erledigt.

(Beifall bei der CDU)

Das hören wir gern. Herr Minister, Sie wollten sprechen? Bitte, dann haben Sie das Wort.

Vielleicht noch zwei Sätze. Herr Hahnemann, es geht bei der Gesetzesänderung um die landesspezifische Lösung entsprechend § 44 Waffengesetz. In § 44 steht - und ich darf hier noch einmal zitieren: "Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit." Das, was wir regeln, sind die melderechtlichen Gesetzesfolgen nach Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das Petitum der Schüler des Gutenberg-Gymnasiums betrifft die Verfahrensweise während des Genehmigungsverfahrens. Das hat also wirklich nichts mit dem Meldegesetz zu tun. Natürlich muss man über diesen Punkt reden, ob man im Waffenrecht etwas ändert, ob man im Schulgesetz etwas ändert. Bestehen datenschutzrechtliche Schranken, weitere Behörden einzubeziehen? Wie findet man die Gleichbehandlung eines Regelschulabgängers, der arbeitslos ist und wo ich keine öffentliche Einrichtung habe, wo ich nachfragen kann? Wie sieht das mit Lehrlingen aus, wo ich keinen Unternehmer habe, bei dem ich nachfragen kann? Kann ich es auf die Schulen allein beziehen? Das sind, glaube ich, die Punkte, die man debattieren muss, und die muss man auch sehr tiefgründig debattieren, damit man keine Schnellschüsse macht. Die teilweise unspezifischen Änderungen im Waffenrecht führen zu Schnellschüssen, dass diese Hinweise für die Ordnungsbehörden momentan bei den zuständigen Mitarbeitern mehr Fragen aufwerfen als Rechtssicherheit verursachen. Deswegen ist das eine Problematik, mit der wir uns längere Zeit befassen sollten. Das sollten wir vernünftig regeln, aber zum jetzigen Zeitpunkt sind wir diejenigen, die - und das ist, glaube ich, auch notwendig, dass Thüringen da sehr schnell ist - die melderechtlichen Änderungen entsprechend § 44 umzusetzen haben. Ich bedanke mich für die zügigen Beratungen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das ist doch für den Innenausschuss selbstverständlich.)

Damit ist der Redebedarf abgearbeitet. Ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/3201. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Trotzdem die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann einstimmig so verabschiedet.

Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3140 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der eben getroffenen Beschlussempfehlung ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Erst das Handzeichen, dann aufstehen!)

Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann auch einstimmig.

Und jetzt können wir noch einstimmig aufstehen, dann haben wir es geschafft. Danke. Bitte setzen, damit ich die Gegenprobe machen kann. Gibt es jemanden, der gegenteiliger Meinung ist? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3185 ERSTE BERATUNG

Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung als Einreicher die Begründung wünscht. Bitte, Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes vor. Warum ist dieses Änderungsgesetz notwendig? Wie Sie wissen, wurden mit der Europäischen Kommission in den letzten Wochen und Monaten schwierige Verhandlungen in Sachen Wettbewerbssituation im Bankensektor geführt. Die ersten Verhandlungsergebnisse mit der Europäischen Kommission, die so genannte Verständigung I, wurde erst kürzlich vom Landtag umgesetzt, und zwar durch die Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes. Neben den Sparkassen und Landesbanken waren die rechtlich selbständigen Förder

institute Gegenstand der Verhandlungen mit Brüssel. Auch in dieser Verhandlungsrunde ging es um die zentrale Frage der Vermeidung unberechtigter Wettbewerbsvorteile.

Meine Damen und Herren, der Bund hat sich mit der Europäischen Kommission im März letzten Jahres hierüber geeinigt. Nach der Verständigung sollen künftig Wettbewerbsverzerrungen dadurch vermieden werden, dass Förderinstitute nur noch in ganz bestimmten Aufgabenbereichen ihre Refinanzierungsvorteile einsetzen dürfen. Gemeint sind die Vorteile, die sich aus Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantien ergeben. Für die Umsetzung der Verständigung hat Brüssel dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende März 2004 eingeräumt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist würden die Refinanzierungsvorteile für die Förderinstitute als rückförderbare Beihilfe behandelt. Zu welchen finanziellen Auswirkungen diese bei der Thüringer Aufbaubank führen würde, bedarf ich hier nicht näher erläutern. Die Landesregierung hat sich daher frühzeitig mit der notwendigen Gesetzesanpassung befasst. Der Gesetzentwurf Thüringens konnte so bundesweit als erster Referentenentwurf unbeanstandet das Prüfungsverfahren bei der Europäischen Kommission in Brüssel durchlaufen. Vergleichbare Regelungen wie im vorliegenden Gesetzentwurf werden Sie später also auch in Gesetzentwürfen anderer Länder finden. Die Landesregierung kann deshalb bereits heute als Umsetzung dieser Verständigung Ihnen diesen Gesetzentwurf vorlegen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Aufgabenbereiche, für die die Refinanzierungsvorteile genutzt werden dürfen, konkret zu benennen. Dies erfolgte durch die Einführung eines umfassenden Aufgabenkatalogs in § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, inhaltlich möchte ich mich noch auf die wesentlichen Änderungen beschränken. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf entspricht den Brüsseler Vorgaben durch den neu gefassten § 2. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert. In § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs wird ein umfassender Katalog vorgelegt. Er orientiert sich nahezu wortgleich an der Brüsseler Verständigung. Nur so konnte ein zügiges Durchlaufen des Prüfverfahrens bei der Europäischen Kommission gewährleistet werden. Eventuelle sprachliche Defizite in einigen Passagen des Gesetzes werden bewusst in Kauf genommen und gehen auf das Brüsseler Konto. Bislang konnte die Thüringer Aufbaubank bei Maßnahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Umweltschutzes, der Verbesserung der Infrastruktur und des Wohnungswesens mitwirken. Künftig soll dies auch bei Kommunalfinanzierungen sowie bei der Finanzierung im landwirtschaftlichen und Sozialbereich möglich sein. Die Landesregierung war bestrebt, in § 2 Abs. 2 eine umfassende Aufzählung aller Förderbereiche vorzunehmen, und zwar auch solcher Bereiche, in denen die Thüringer Aufbaubank zukünftig wirken könnte. Ohne eine solche umfassende Aufzählung müsste in jedem Fall der mühsame Weg einer erneuten Vorlage bei der Europäischen Kommission in Brüssel beschritten werden. Aber

natürlich kann auch eine bisher nicht genannte Aufgabe mit Zustimmung des Landtags der Thüringer Aufbaubank übertragen werden, wie § 2 Abs. 3 im Gesetzentwurf zeigt. Insofern hat sich gegenüber der alten Rechtslage nichts geändert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände, die Thüringer Aufbaubank, die Landesbank Hessen-Thüringen als Miteigentümer der Thüringer Aufbaubank, die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Thüringer Rechnungshof haben im Wege der Beteiligung der Kabinettsbefassung keine Einwände zur Verständigung und zum vorliegenden Gesetzentwurf erhoben. Ich gebe den Gesetzentwurf in Ihre Hände und Ihre zügige Beratung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann damit die Aussprache eröffnen. Redebedarf sehe ich nicht, dann kann ich die Aussprache schließen. Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Ja, danach hätte ich nämlich auch gefragt, denn wenn die Frau Ministerin uns den Gesetzentwurf anvertraut, müssen wir was damit machen und das können wir nur im Ausschuss. Dann frage ich, wer dem Antrag der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss folgt und bitte um Zustimmung. Danke. Das sieht auch sehr einstimmig aus. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann so beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 6 verlassen.