Protokoll der Sitzung vom 28.01.2000

denn die haben nämlich für die Kürzungen im Einzelplan 12 des Bundeshaushalts und damit gegen die Interessen von Thüringen gestimmt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das der Auftrag war, der Ihnen von den Wählern gegeben worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb, lieber Kollege Höhn, verwenden Sie Ihre Energie weniger für den leidenschaftlichen Vorwurf, die CDU Thüringen würde mit ihren absoluten Mehrheiten soziale Kälte über das Land blasen, reden Sie lieber mit Ihren Kollegen in Berlin, damit der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen in Thüringen gerecht wird.

(Beifall bei der CDU)

Sie hören jetzt bitte auf.

Ich komme zum letzten Satz.

Nein, keinen letzten Satz mehr. Sie hören jetzt auf, jetzt ist Schluss. Ich bin bei Ihren Vorrednern auch etwas strenger gewesen als sonst immer. Wir haben einfach diesmal nicht so sehr viel Zeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich verspreche Ihnen, ich werde das bei den anderen Abgeordneten, die nach Ihnen noch sprechen werden, auch durchhalten.

Es hat sich weiter aus dem Plenum niemand zu Wort gemeldet, aber Herr Minister Schuster wollte noch dazu reden.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lippmann, das Investitionsprogramm ist kein Gesetz, sondern muss jährlich durch den Haushalt bestätigt werden. Wir hoffen sehr, dass die Ergebnisse, die da stehen, auch tatsächlich immer wieder bestätigt werden. Natürlich gibt es noch viele Projekte, die bei uns nicht zum Zuge gekommen sind, aber auch in der Verkehrspolitik gilt der Satz: Es gibt Zeiten, da muss gestritten werden, und es gibt auch Zeiten, da muss verhandelt werden. Momentan sind wir in einer Phase der Verhandlungen über die anstehenden Probleme. Wozu diese Verhandlungen führen werden, weiß man noch nicht, ob zu Kompromissen oder zu neuem Streit. Ich hoffe, dass es möglich ist, Kompromisse auszuhandeln. Jedenfalls ist die Bereitschaft zur Verhandlung gegeben auf beiden Seiten, sowohl beim Bundesminister als auch bei der Bundesbahn. Der neue Vorstandsvorsitzende wird in absehbarer Zeit unseren Ministerpräsidenten besuchen. Ich denke, es werden auf allen Ebenen nunmehr Gespräche und Verhandlungen in Gang kommen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Warum ha- ben Sie dann Kollegen Heym darüber nicht in Kenntnis gesetzt?)

Es sind keine Fragen zugelassen, Herr Abgeordneter Höhn. Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir schließen damit den Punkt 18 a.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 18

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Freistellung der Elf Aquitaine von der Sanierung ökologischer Altlasten in Thüringen" Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/239/253

Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Frau Becker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Althaus, Sie haben mir für heute eine Nachhilfestunde in Sachen Altlastenfreistellung in Aussicht gestellt. Es gibt nur einen, der sie braucht, es ist Ihr Umweltminister.

(Beifall bei der SPD)

Wenn der Umweltminister nicht weiß, dass der LeunaMinol-Vertrag der TED-Vertrag ist, dann sollte er eine Nachhilfestunde nehmen. Oder wollte der Minister diesen Vertrag nur nicht kennen? Die unglaubliche Geschichte der Freistellung der Elf Oil Deutschland GmbH in Thüringen beginnt am 10. März 1992. Damals stellten die Minolvorgänger und der Rechtsvertreter von Elf France für etwa 400 Objekte Freistellungsanträge. Der Kaufvertrag, also der so genannte TED-Vertrag, zwischen der Treuhandanstalt und Elf Aquitaine und Thyssen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Es gab lediglich einen Vorvertrag. Der TED-Vertrag selber wurde dann am 30. und 31. Juli 1992 abgeschlossen - übrigens beurkundet in der Schweiz. Den TED-Vertrag erwähne ich hier, weil im Freistellungsbescheid für die Elf vom 14. Juli 1998 wörtlich aus diesem Vertrag von 1992 zitiert wird. Elf und Minol einschließlich ihrer Tochtergesellschaften sowie Leuna 2000 werden dort als die freigestellten Unternehmen bezeichnet. Angesichts dieser Sachlage ist es schon merkwürdig, dass der Umweltminister den TED-Vertrag nicht kennt.

Der Fortgang der Elf Freistellung in Thüringen gestaltete sich nach meinem Erkenntnisstand wie folgt: In den Jahren 1993 und 1994 wurden etwa 50 der rund 400 Einzelanträge abgelehnt, und zwar weil sie den Anforderungen des Umweltrahmengesetzes nicht entsprachen, z.B. dass auf freizustellenden Grundstücken auch tatsächlich investiert wird und diese nicht nur einfach vorgehalten werden. Gegen diese Ablehnung ging die Elf nicht etwa gerichtlich vor, der Konzern wählte einen anderen Weg. Durch den beauftragten Rechtsanwalt Müller intervenierte Elf im Oktober 1994 schriftlich beim Land. Neben der Bedeutung des Minolvorhabens für Leuna wurde auch auf den erwähnten TED-Vertrag verwiesen. Es findet sich in diesem Schreiben der bemerkenswerte Satz: Das Ver

tragswerk fand wohlwollende Unterstützung vom Staatspräsidenten Mitterand und Bundeskanzler Kohl. Dieses Vorgehen mit dem Ziel der Wiederaufnahme hatte offensichtlich Erfolg. Mit Globalbescheid und zahlreichen Verrenkungen wurden dann am 14. Juli 1998 auch die zunächst nicht freigestellten Anträge von 1992 positiv beschieden und es erfolgte eine umfängliche und sogar unternehmensbezogene Freistellung für die Elf Oil Deutschland GmbH mit einer Öffnungsklausel. Grundlage dieser Freistellung soll nach Ihrer Aussage, Herr Minister, ein Globalantrag gewesen sein. Ich fordere Sie auf, diesen Antrag dem Parlament vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass es keinen Globalantrag gibt, denn im Antrag auf Wiederaufnahme vom 13. Oktober 1994 werden einzelne Freistellungsablehnungen aufgelistet. Im Freistellungsbescheid vom Juli 1998 werden auch die bereits abgelehnten Freistellungsanträge positiv entschieden.

Fest steht 1.: Der Freistellungsbescheid ist gegen den Sachverstand aller zuständigen Fachbehörden ergangen auf Weisung des Ministeriums. Teilweise ist das Diktat des Anwalts von Elf wortwörtlich in den Bescheid übernommen worden.

2.: Der Freistellungsbescheid strotzt vor juristischen Fehlern und Mängeln.

3.: Der Freistellungsbescheid über vorläufig 31,5 Mio. DM ist auf politischem Druck zustande gekommen und es besteht der dringende Verdacht, dass es weder inhaltliche noch juristische, sondern ausschließlich andere Gründe waren, die zu dieser Mitgift an Elf geführt haben.

4.: Politisch werden wir weiter mit dem Thema umgehen, aber der bisherige Erkenntnisstand ist so belastend und so erschreckend, dass ich mich entschieden habe, alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen der Staatsanwaltschaft Erfurt zu übergeben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Becker. Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Braasch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu den Vorwürfen von Frau Becker wird sicherlich der Herr Minister noch Stellung nehmen. Ich meinerseits war der Meinung, dass nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Becker durch Herrn Minister Dr. Sklenar am 26.01. die SPD-Fraktion ihr Thema zur Aktuellen Stunde heute anders wählen würde. Diese meine Vermutung war falsch, wie ich jetzt weiß, deshalb reden wir heute erneut darüber, vielleicht mit anderen Worten und einigen erklärenden Einzelheiten, inhaltlich jedoch wurde von Herrn Minister bereits alles dargelegt.

Freistellungsanträge wurden gestellt, wenn Investitionen getätigt werden sollten und Altlastenverdacht bestand oder wenn ein Gelände von Altlasten gereinigt werden soll. Wir sehen also einen ökologischen Aspekt, wenn die Altlasten beseitigt werden, und den anschließenden ökonomischen Vorteil, weil dadurch erst Investitionen möglich werden. 73,9 Mio. DM wurden in unserem Fall bis 1997 investiert und damit 53 Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten. Anträge auf Freistellung werden in der Regel positiv beschieden, wenn sie formell in Ordnung sind, der Altlastenverdacht sich bestätigt und die Investitionsabsicht vertraglich festgestellt ist. Der Globalantrag der Vorgänger von Elf Aquitaine konnte nicht pauschal genehmigt werden, einige Ingenieurbüros waren nämlich mit der Prüfung der Einzelstandorte durch das Ministerium beauftragt. Von den ca. 500 Standorten kam für etwa 60 aus formalen Gründen bzw. fehlender Schadensglaubhaftmachung bzw. fehlender Investitionsabsicht nur die Ablehnung in Frage. Damit konnte dem Globalantrag nicht stattgegeben werden.

Bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens muss ich noch einen allgemeinen Teil einschieben. Die Wiederaufnahme von Verwaltungsverfahren wird in § 51 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren bestandskräftigen Verwaltungsakts zu entscheiden hat, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sachlage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen. Dies war der Fall, nachdem die Elf Oil Deutschland GmbH das Heft in die Hand genommen hatte. Sie übernahm nämlich die Verantwortung für alle Einzelstandorte ihres Globalantrags, das heißt, auch wenn bei einem Standort Minol nicht der Verursacher der Altlast gewesen sein sollte, steht EOD dafür gerade. Der daraufhin geänderte, nunmehr positive Bescheid wurde am 16.08.1998 bestandskräftig.

Meine Damen und Herren, einige Sätze zum Finanziellen. Nach Schätzung betrug 1998 die Freistellungssumme aller Objekte des Globalantrags 35 Mio. DM. EOD muss davon 10 Prozent tragen. In den Restbetrag teilen sich Bund und Land im Verhältnis 60 zu 40. In unserem Fall musste Elf Oil Deutschland aus dem Privatisierungsvertrag Sanierungsleistungen in Höhe von 3,9 Mio. DM mit hundertprozentiger Eigenfinanzierung erbringen. Wenn Geld fließen soll, müssen am Einzelobjekt Arbeiten durchgeführt sein, Rechnungen müssen vorgelegt werden und auf sachliche, rechnerische Richtigkeit geprüft werden. Erst dann, wenn alles in Ordnung ist, gibt es Geld. Die geschätzte Freistellungssumme ist für den schlechtesten Fall gedacht und darf nicht als Unterstützung von EOD in zweistelliger Millionenhöhe gewertet werden.

Meine Damen und Herren, seitens der SPD liegt Misstrauen vor. Das ist gutes Recht der Opposition. Ich versuche Ihr Misstrauen zu zerstreuen, versuche Vertrauen zu gewinnen,

(Beifall bei der CDU)

dazu gehört jedoch der Wille zur Sachlichkeit. Polemik oder gar Hysterie sind fehl am Platze. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Braasch. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Dittes zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, wenn man in Thüringen über Altlasten spricht, muss man zwangsläufig an den übel riechenden Teersee in Rositz denken und zumindest anrüchig ist auch die hier zur Diskussion stehende Freistellung der Elf Oil Deutschland, der deutschen Tochter von Elf Aquitaine. Und um es gleich an dieser Stelle zu sagen, der Versuch der Aufklärung des Umweltministeriums mit der Presseerklärung am 18. Januar und in der Plenarsitzung am Mittwoch gleicht aus unserer Sicht mehr einer Nebelbombe, statt dem Versuch, hier für klare Sicht zu sorgen. Der öffentlich bestehende und tatsächlich nie ausgeräumte Verdacht, dass in diesem Fall das Freistellungsverfahren zugunsten der Elf Oil Deutschland gestaltet wurde, bleibt bestehen. Mit dem Generalantrag und dessen Genehmigung wurde der Elf Oil Deutschland ermöglicht, bis zum Jahr 2003 belastete Standorte nachzumelden. Damit wird die geltende Frist, meine Damen und Herren, 31. März 1992 für Freistellungsanträge nachträglich außer Kraft gesetzt. Der Elf-Konzern hat also nun eine um elf Jahre verlängerte Frist, Standorte zu melden - eine Bevorteilung gegenüber anderen Investoren, die nicht zu rechtfertigen ist.

Meine Damen und Herren, fristgerechte und standortbezogene eingereichte Einzelanträge wurden durch die damals noch existierenden Außenstellen des Landesverwaltungsamts in Sondershausen und Suhl fachlich begründet abgelehnt. Hier schließt sich doch die zentrale Frage an, der das Ministerium bisher ausgewichen ist. Der Globalantrag soll nach Aussage der Landesregierung zeitgleich mit den Einzelanträgen eingereicht worden sein und laut Minister Sklenars Aussage am Mittwoch lag dem Globalantrag die Schadensglaubhaftmachung bei, bei den Einzelanträgen im Unterschied dazu nicht. Und dies ist eben sachlich nicht schlüssig. Wenn der Globalantrag nach Aussage des Ministers, ebenfalls am Mittwoch getroffen, ohne Benennung einzelner Objekte gestellt worden ist, bis zu welchem Zeitpunkt und mit welchen einzelnen Nachweisen, sowohl über die Investitionsabsicht als auch zur Schadensglaubhaftmachung, sind denn die 419 Standorte in das Globalverfahren integriert worden und vor allem, meine Damen und Herren, Herr Minister, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies? Ebenso wenig ist schlüssig, dass Einzelanträge überhaupt gestellt und beschieden wurden, wenn doch ein Globalantrag zur selben Zeit den Behörden vorgelegen hat. Warum wurden

denn die staatlichen Umweltämter, die die Einzelanträge fachlich begründet zurückgewiesen haben, von diesem Verfahren entbunden und warum erhielt sämtlich das Umweltamt in Gera die Zuständigkeit? Lag es etwa am dort vorhandenen Sachverstand der in der Folge noch zu Höherem befähigen sollte? Hinweise auf theoretisch formale Möglichkeiten entkräften in keiner Weise den Verdacht und die Hinweise, dass es einen Globalantrag überhaupt nicht gegeben hat, dafür aber das Bemühen, die detailliert begründeten Einzelanträge nicht weiter zu verfolgen, wohl auch deshalb, weil es nach den eigenen Aussagen des Ministers überhaupt keinen Antrag für die Wiederaufnahme dieser Einzelanträge gegeben hatte. Es steht der Verdacht, dass es stattdessen das Bemühen gab, von Amts wegen eine Globalfreistellung zu erteilen.

Meine Damen und Herren, was beförderte dieses offensichtlich im Widerspruch zum Verwaltungsverfahrensgesetz stehende Bemühen? Welche Rolle spielt etwa ein Gespräch des Elf-Konzerns mit dem Thüringer Ministerpräsidenten, über das die Thüringer Presse zu berichten weiß? Wir fordern Aufklärung darüber, welcher auch wohlmeinende Druck auf die Thüringer Behörden ausgeübt wurde, und dabei ist es uns unerheblich, ob dieser Druck durch die Elf Aquitaine oder durch die Bundesregierung ausgeübt wurde, weil etwa der Elf Aquitaine erteilte Zusagen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Leuna und der Minol-Kette die Freistellung in den neuen Bundesländern beinhaltete. Dass sich deutsche Politker für Zusagen über eine nicht unerhebliche Zuwendung erfreuen konnten, scheint angesichts der Information der Genfer Staatsanwaltschaft als sicher. Und wenn Sie, Herr Sklenar, oder besser, Herr Staatssekretär Illert, an dieser Stelle zur Beseitigung des Geruchs, der nicht nur von den Altlasten herrührt, nicht bereit oder in der Lage sind, dann hat das Parlament und jeder einzelne Abgeordnete auch andere Möglichkeiten, sich Aufklärung in der Sache zu verschaffen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Dittes. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Krauße zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich bin ich natürlich auch der Meinung, nachdem Minister Sklenar ausführlich am Mittwoch die Mündliche Anfrage von Frau Becker zum gleichen Thema beantwortet hat, wir hätten die Aktuelle Stunde heute zu diesem Thema nicht gebraucht.

(Beifall bei der CDU)

Die Fakten liegen auf dem Tisch, die französische Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zu diesem Thema ein

gestellt und die deutsche mangels Masse nicht erst aufgenommen.

(Beifall bei der CDU)

Wozu also diese Aktuelle Stunde und warum? Hat nicht in guter Manier die SPD mit der PDS gemeinsam diese Mündliche Anfrage in den zuständigen Fachausschuss überwiesen? Die Antwort fällt leicht, ist verständlich und einfach. Dort fehlt die Öffentlichkeit, wo man seine populistischen Meinungen und Forderungen nach außen tragen kann, und dort wird Sacharbeit geleistet, aber dies ist ja hier nicht gewollt.

(Beifall bei der CDU)

Um das Umweltministerium mit Unterstellungen und Vermutungen zu diffamieren, braucht man einfach die Öffentlichkeit. Und im Übrigen, Frau Becker, wenn Sie Fragen beantwortet haben wollen, dann wenden Sie sich doch an Ihren Parteikollegen Schucht.

(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion: Jawohl!)