Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

(Beifall bei der SPD)

So, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann die Landesregierung, bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Zahlen und Details ist jetzt, glaube ich, ausführlich gesprochen worden. Ich möchte aber auf Folgendes noch hinweisen. Im Hinblick auf Fragen der Kundengewinnung, aber auch der Außenwirkung des Unternehmens Deutsche Bahn sind die vorgesehenen Preiserhöhungen zum jetzigen Zeitpunkt problematisch und wirklich kritikwürdig, zumal die intensiven Diskussionen um das zum 15.12.2002 eingeführte neue Preissystem des Fernverkehrs gerade erst abgeebt sind. Ziel der Bahn AG sollte es stattdessen sein, durch eine verbesserte Qualität und Pünktlichkeit mehr Fahrgäste zu gewinnen, denn damit würde langfristig eine Ergebnisverbesserung erreicht werden.

Lassen Sie mich aber zu den genehmigungsrechtlichen Aspekten noch einiges feststellen, nämlich dass keine Versagungsgründe vorliegen. Das Land ist zwar Genehmigungsbehörde, darf aber gemäß § 12 Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz nur dann die Genehmigung verweigern oder die Änderung von Tarifen verlangen, wenn bestehende rechtliche Regelungen nicht eingehalten werden. Die Genehmigungsbehörde hat die Tarife insbesondere darauf zu prüfen, ob sie gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden. Den Landesbehörden steht kein Ermessen hinsichtlich der Tarifhöhe zu, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Tariferhöhung an sich gegeben sind. Die Prüfpflicht der Tarifgenehmigungsbehörde ist somit auf eine Missbrauchsaufsicht beschränkt, sowohl die europarechtlichen Regelungen als auch die deutsche Rechtsprechung wollten bewusst den staatlichen Einfluss auf Verkehrsunternehmen begrenzen. Dies entspricht im Übrigen auch dem Artikel 87 e, dem im Grundgesetz enthaltenen verfassungsrechtlichen Auftrag, wonach die Eisenbahn als Wirtschafts

unternehmen geführt und daher eine kaufmännische, wettbewerbsorientierte Führung gefordert wird, die in erster Linie durch Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen Gewinne zu erwirtschaften hat.

Meine Damen und Herren, es ist festzustellen, dass die Eisenbahnen, und in diesem Fall die DB AG, versuchen, die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre, z.B. für Energie und Personal, über Tariferhöhungen zu kompensieren. Ich möchte aber auch noch erwähnen, dass die Deutsche Bahn AG weiter aufgefordert werde, die Gültigkeit des Ländertickets möglichst bald auch in Thüringen auf das Wochenende auszudehnen und das jetzt im Rahmen von Pilotprojekten erprobte Single-Länder-Ticket auch für Thüringen einzuführen. Damit könnte dieses attraktive und häufig nachgefragte Tarifangebot der Ländertickets auch an den Wochenenden genutzt werden. Als Kompensation für die deutschlandweiten Tarifanpassungen ist es den Ländern bereits gelungen, die Sondertarife des Nahverkehrs, z.B. - es wurde schon gesagt - das Schönes-Wochenende-Ticket, das Thüringenticket oder das Hopperticket zu den bereits genehmigten Konzeptionen prinzipiell fortzuführen und weiterzuentwickeln. Lediglich das Hopperticket soll um 50 Cent im Preis angehoben werden.

Meine Damen und Herren, besonders hervorzuheben ist noch die Wiedereinführung der Bahncard 50, die auch für Nahverkehrsreisende einen 50-prozentigen Rabatt ermöglicht. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Sa- gen Sie so etwas nicht, das ist ein Witz, das Ding.)

Gibt es noch Redemeldungen? Kein ordentlich angemeldeter Bedarf. Gut, dann kann ich auch diesen Teil der Aktuellen Stunde schließen und wir kommen zurück zur laufenden Tagesordnung. Da war der Punkt 6 abgeschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 aufrufen

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3593 ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht einzubringen. Herr Staatssekretär Scherer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wesentliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die beamtenrechtliche Altersteilzeit in Thüringen weiterzuentwickeln. Seit 1999 mit Einführung des § 76 e Thüringer Beamtengesetz haben Thüringer voll

zeitbeschäftigte Beamte, die älter als 55 Jahre sind, die Möglichkeit, Altersteilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung ist zurzeit bis zum 1. August 2004 befristet. Das Angebot wurde von den Beamten angenommen und zeigt auch personalpolitisch positive Wirkungen. Von Beginn an wurde bedauert, dass teilzeitbeschäftigte Beamte von der Altersteilzeit ausgeschlossen sind. Während teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2000 in Altersteilzeit gehen können, ist dies für Thüringer Beamte bisher nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Altersteilzeitregelungen in diesem Bereich, also für Arbeiter und Angestellte, bis zum 31. Dezember 2009 bereits Gültigkeit haben. Die Altersteilzeit ermöglicht einerseits den Beschäftigten, ihre familiären Verpflichtungen, wie z.B. Betreuung von Angehörigen, eine gesellschaftlich anerkennenswerte Aufgabe, mit dem Beruf in Einklang zu bringen, und sie bewirkt einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Andererseits erlaubt es die Altersteilzeit den Personalstellen, den Personalabbau sozial verträglich zu gestalten. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Thüringer Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung und wegen der positiven familienpolitischen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit beamtenrechtlicher Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2009 verlängert und auch auf Teilzeitbeschäftigte erweitert werden. Das ist der eine Teil. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Regelung, die es den Beamten zukünftig möglich macht, angeordnete Mehrarbeit nicht mehr nur innerhalb von drei Monaten, sondern innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgleichen zu können. Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Beamten, die nicht im Rahmen eines Dienstunfalles auftreten, wird auf drei Monate verkürzt. Durch eine weitere Regelung sollen die Polizeivollzugsbeamten verpflichtet werden, bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auch außerhalb der Bereitschaftspolizei in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die aufgrund von anderen Änderungen, z.B. des Sozialgesetzbuches, des Besoldungsstrukturgesetzes, des Disziplinargesetzes oder des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes, oder redaktioneller Änderungen notwendig wurden. Ich bitte Sie, den Entwurf der Landesregierung zu unterstützen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Koch, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDSFraktion begrüßt die mit diesem Gesetzentwurf vorgese

hene Ausweitung der Regelung zur Altersteilzeit für die Thüringer Beamtinnen und Beamten. Allerdings ist die Auswertung der Altersteilzeit nur dann positiv zu sehen, wenn dies nicht zur Streichung von Stellen, sondern zur Neueinstellung von Arbeit Suchenden führt. Bedenken melden wir hinsichtlich zweier Änderungen an, die der Gesetzentwurf vorsieht. Das ist zum einen die auf drei Monate verkürzte Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Sachschäden. Hier müsste sichergestellt werden, dass bei unverschuldeter Nichteinhaltung der Frist Ansprüche des Beamten nicht ausgeschlossen sind oder zumindest eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich ist. Der Fall würde etwa dann praktisch werden, wenn der Beamte wegen eines Dienstunfalls objektiv gehindert ist, fristgerecht den Antrag auf Erstattung des Sachschadens zu stellen oder wenn er sich in dieser Zeit im Ausland aufhält. Der andere kritische Punkt betrifft die Ausweitung der Möglichkeit, bei Polizeibeamten die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft anzuordnen. Fiskalische Gesichtspunkte sprechen sicherlich dafür, es gibt aber auch bedenkenswerte andere Gesichtspunkte, die dagegen sprechen. Die ausschließlich fiskalischen Gesichtspunkte sollten nicht, auch wenn das gegenwärtig wohl Tendenz in diesem hohen Hause ist, der alleinige Maßstab sein. Ich denke, eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss sollte diesbezüglich weiteren Aufschluss bringen. Wir beantragen deshalb die Überweisung an den Innenausschuss.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pohl, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im nachfolgenden Gesetzentwurf geht es ja, wie auch schon gesagt worden ist, um wesentliche Anpassung an bundesgesetzliche Regelungen. Ich glaube, ich brauche die einzelnen Schwerpunkte hier nicht noch einmal zu erläutern, denn die hat Herr Staatssekretär bereits schon beschrieben. Ich gehe persönlich davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss weiterberaten werden und es sollten nach meiner Auffassung zumindest zwei Punkte näher betrachtet werden. Diskutiert werden sollte aus unserer Sicht heraus einmal über den § 76 e und seine neue Fassung, besonders im Lichte des Grundsatzes der Alimentation und auch der § 75 Abs. 2. Hier wird ja festgelegt, dass der Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung nicht mehr innerhalb von 3 Monaten, sondern innerhalb 1 Jahres erfolgen kann. Ich meine, meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist das eine, ich sage mal, eher unscheinbare Änderung, die aber in der Praxis wohl bewirken könnte, dass noch mehr Überstunden vor sich hergeschoben werden könnten und damit die Personalplanung auch erschweren könn

te. Ich sage mal, könnte und würde. Aber, ich meine, in der weiteren Beratung - und damit stelle ich auch den Antrag, Überweisung an den Innenausschuss - im Innenausschuss sollten wir in dem Zusammenhang auch den Beamtenbund und die Gewerkschaft mit anhören. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann den Vorrednern in den meisten Punkten zustimmen. Ich bin erstens für Überweisung an den Innenausschuss, dass es dort weiter beraten wird und auch die Punkte, die Herr Koch und mein Vorredner angesprochen haben, die muss man sich dort anschauen. Ich denke aber im Gegensatz zum Kollegen Koch, könnte es auch eine schriftliche Anhörung sein, das muss man dann in der nächsten Innenausschuss-Sitzung noch mal diskutieren. Deswegen können trotzdem die Betroffenen zu den Spezialpunkten gehört werden, ob man die dann direkt gegenüber sitzen haben muss, weiß ich nicht, aber, ich denke, wir werden das abschließend und in Kürze dann beraten.

(Beifall bei der CDU)

Kurz war auch die Aussprache. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den allgemeinen Überweisungswunsch, Überweisung an den Innenausschuss, ab. Wer damit einverstanden ist...

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: So kurz und konkret wird nur...)

Ja, die Innenpolitiker - war ein gutes Beispiel, aber liegt sicher auch an der Materie. Also bitte, Überweisung an den Innenausschuss, wer gibt dem die Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, sehr einmütig. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann einstimmig so überwiesen und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3609 ERSTE BERATUNG

Die Einbringer wünschen keine Begründung der Einbringung. Ist das richtig? Dann gehen wir unmittelbar in die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kretschmer, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, Landesplanung Zweites sozusagen jetzt. Nach der Aktuellen Stunde nun der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der im Grundsatz ja nur beinhaltet, dass die Landesentwicklungsplanung der Zustimmung des Landtags bedarf. Wir haben im 2. Halbjahr 2001 sehr intensiv bei der Erstellung des Thüringer Landesplanungsgesetzes gearbeitet mit Anhörung und Auswertung, auch vielen Änderungsanträgen, u.a. einer von zweien war genau dieser der SPD-Fraktion. Wenn Sie den Vorabdruck des Antrags gesehen haben, dann haben Sie die Vermutung, dass der damalige Antrag die Vorlage 3/1101 nur rüberkopiert und mit einer neuen Begründung versehen worden ist. Wir hatten uns damals verständigt, und das ist mit zwei Enthaltungen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik damals auch so beschlossen worden, dass wir sehr wohl berücksichtigen, dass dies das Exekutivrecht der Landesregierung ist und dass es ein Systembruch wäre, den Landesentwicklungsplan jetzt durch den Landtag zu beschließen. Auf die Einlassung hin, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt würde, habe ich mir eine Aufschreibung geben lassen. Es ist wohl richtig, dass in Bayern so verfahren wird, die Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung und dass es in Sachsen-Anhalt derzeit als Gesetz geführt wird, aber Bestrebungen sind, davon wieder wegzukommen, weil gerade die Gesetzgebung allenfalls die Sache verlängert und verkompliziert. Was nun die SPD versucht, ist sozusagen,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD)

Frau Becker, ist nur nachgraben. Sie haben also denselben Antrag wiedergeholt mit, ich finde, einer Begründung, die erst mal in sich widersprüchlich ist und zweitens die Landesregierung förmlich beschimpft, sie wäre nicht in der Lage, einen Landesentwicklungsplan aufzuschreiben. Also, in Ihrer Begründung steht, das Fortschreibungsverfahren hat sich erheblich verzögert. Wenn ich Ihren Antrag richtig lese, wollen Sie durch die Beschlussfassung hier im Landtag eine weitere Verzögerung erreichen, denn das ist doch ganz klar, was dahinter steht. Sie sind bisher als Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beteiligt, aber wenn Sie das jetzt nur noch in den Landtag hinein haben wollen, wird sich das Fortschreibungsverfahren weiter verzögern. Was aber meines Erachtens unkorrekt ist und die Sache auch nicht bessert, sind Ihre Vorwürfe gegenüber der Landesregierung, wonach die Landesregierung allein nicht in der Lage ist. Meine Damen und Herren, das ist ein Vorwurf, den wir zumindest für meine Fraktion zurückweisen. Herr Innenminister Trautvetter hat sowohl heute als auch im Wirt

schaftsausschuss eindeutig erklärt, dass es einen Entwurf der Landesregierung gibt, wie das Verfahren ist, auch die Beteiligten einzubinden, und - wenn man sie ernsthaft einbindet in dieses Gegenstromprinzip - dass man dafür auch die Zeit braucht. Diese Beschuldigung der Landesregierung lasse ich hier so nicht stehen. Das bedeutet also, dass sich der damalige Antrag, die Vorlage im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, inhaltlich nicht geändert hat und eine schlechtere Begründung uns auch nicht bewegen wird, das Verfahren erneut aufzunehmen. Für meine Fraktion sage ich, wir lehnen diesen Antrag ab und da die Argumente ausgetauscht sind, sind wir der Meinung, er muss auch nicht an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen werden, sondern wird dann sicher zur zweiten Beratung bei der nächsten Landtagssitzung die Ablehnung der Fraktion erfahren.

(Beifall bei der CDU)

So, jetzt der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuerst möchte ich mein Bedauern ausdrücken, dass die zuständigen Vertreter der Landesregierung nicht da sind, das hätte sicherlich

Ein auch redebereiter Herr Staatssekretär

Verzeihung, Herr Staatssekretär, Sie hatte ich übersehen.

Vielleicht haben Sie das dem Innenressort ja nicht zugeordnet.

Ich war noch so auf den Herrn Trautvetter fixiert. Gut, dann nehme ich alles zurück. Aber nun zum Thema. Das von der SPD beschriebene Problem mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sehen wir ebenfalls.

Wunderbar, ich begrüße auch Herrn Trautvetter.

Den Handlungsbedarf machen wir auch aus und das erst recht, nachdem Minister Trautvetter als Innenminister zum Planungsminister wurde, denn, ich denke, der Landesentwicklungsplan ist im Innenministerium falsch angesiedelt. Dass das Ausführungen des Innenministers deutlich gemacht haben, darauf bin ich ja in der Aktuellen Stunde schon eingegangen. Der Staatskanzleiminister Gnauck war

zwar auch kein begnadeter Planer - ich möchte nur an die Parteitagsrede erinnern, zumindest hatten wir das Gefühl, es wäre eine solche gewesen, die wir dann auch mit Standing Ovations von unserer Fraktion quittierten -, aber bei ihm hatte ich wenigstens den Eindruck, dass es noch einen Abgleich der Aussagen der Ressorts gegeben hätte. Diesen Eindruck habe ich eben gerade beim Herrn Minister Trautvetter nicht mehr.

Ja, wie soll denn nun die Lösung aussehen? Ich denke, in der Art und Weise, wie es die SPD-Fraktion hier vorgeschlagen hat, kommen wir der Lösung nicht näher, denn wenn wir als Parlament nur eine Verordnung der Landesregierung beschließen sollen, dann haben wir wenig Möglichkeiten, diese Verordnung auch zu beeinflussen, so dass ich denke, der Landtag sollte so was dann auch schon beraten und über diese Lösungsansätze sollten wir uns in dem zuständigen Ausschuss unterhalten. Leider können wir ja dort im Moment nur den Wirtschaftsausschuss sehen, da wäre ich auch froh und dankbar, wenn es vielleicht noch in anderen Bereichen mit angesiedelt wäre. Man könnte also diesen Gesetzentwurf auch noch an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überweisen, um dort über solche Fragen zu reden. Das wäre sicherlich angebracht. In diesem Sinne hoffe ich, dass die CDU vielleicht ihre Meinung noch ändert zur Ausschussüberweisung. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die gesamte Diskussion zum Landesentwicklungsplan bis hin zum Ablauf des Verfahrens hat meine Fraktion dazu bewegt, diesen Antrag, den wir, wie Herr Kretschmer richtig erkannt hat, bereits bei der Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes gestellt hatten, heute hier noch mal einzubringen. Es gibt aus unserer Sicht drei Hauptgründe, die für diesen Antrag sprechen:

Zum Ersten: Der Landesentwicklungsplan ist letztendlich das zentrale politische Steuerungselement für die Weiterentwicklung des gesamten Landes. Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans sollten sich letztendlich auch die Möglichkeiten der Fachressorts richten, sprich Förderung, sprich Vorabschlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Für all diese Dinge bietet der Landesentwicklungsplan den großen fachlichen Rahmen. Ich gehe sogar so weit zu sagen, indem er das zentrale politische Steuerungselement ist, hat er auch irgendwo eine haushaltsrechtliche Relevanz. Dann sind wir schon der Auffassung, dass dieser Landesentwicklungsplan vom Parlament mit verabschiedet werden sollte. Wir haben uns hier an das bayerische Modell gehalten, wie auch damals