Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Lies den ganzen Brief vor!)

Es gibt gerade einen Vorschlag, den ganzen Brief vorzulesen, es fehlen auch nur noch unwesentliche Bestandteile.

(Heiterkeit bei der PDS)

Aber, Herr Staatssekretär, Sie können nun wirklich nicht unterstellen, dass Herr Anzinger geschrieben hätte, dass es sich um 52 Mrd. ,    leistungen handelt. Im dritten Absatz, um es zu konkretisieren, in der fünften Zeile dieses Absatzes steht "Eingliederungsleistungen 52 Mio. :"   Protokoll, es sei denn, Sie haben einen anderen Brief bekommen als ich.

(Zwischenruf Schneider, Staatssekretär: Seite 2.)

Seite 1 - "Sehr geehrter Herr Landrat, Herr Minister", ich habe den Originalbrief.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

(Heiterkeit bei der PDS)

Ein Zweites: Herr Wehner, Sie haben darauf hingewiesen, vom Bund würden wir keinen Cent bekommen, wenn wir ihn verlangen würden. Nun gab es im Haushalt eine Diskussion über überplanmäßige Haushaltsausgaben im Bereich Wohngeld. Dort stellte die Landesregierung einen Antrag auf 20 Mio.  zusätzliches Wohngeld, weil sie sich in der Kalkulation für das Wohngeld verschätzt hatte. Sie hatte angenommen, das Wohngeld würde im Laufe des Jahres 2004 zurückgehen, was nicht passierte, und hat etwas weniger eingestellt. Die Realität hieß aber, dass das Wohngeld um ca. 15 Prozent im Jahre 2004 gestiegen ist. Das Ergebnis war, dass es nicht 120 Mio. '" %    """ &  musste, sondern 140 Mio, ?. "  "   Bund. Mir ist nicht bekannt, dass diese Nachforderung durch den Bund nicht beglichen wurde. Der Bund hat also offensichtlich seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Und als Zweites: Sie waren der Meinung, keiner kennt die Zahlen und es würde sich um eine Experimentalgesetzgebung handeln. Zwei Fakten wissen wir, das Bundeswirtschaftsministerium hatte eingeschätzt, 40 Prozent der Antragsteller erhalten keine Leistung; dieses Geld könnte gespart werden. Das trifft auch die Kosten für Unterkunft. Die Realität sieht etwas anders aus. Es sind in Thüringen aufgrund der Einkommenssituation unserer Bevölkerung und der Armutsverhältnisse hier in Thüringen nicht 40 Prozent der Anträge abgelehnt worden, sondern nach gegenwärtigem Kenntnisstand nur lediglich 17 Prozent. Das heißt, die erwarteten Einsparungen von Bundesseite auch bei den Kosten für Unterkunft werden in dem Maße nicht eintreten. Zu kalkulieren, dass es sich also um einen Rückgang der Wohngeldforderungen oder der Forderungen für Kosten für Unterkunft in Thüringen handeln könnte, ist also falsch aufgrund der Ausgangsgrößen und ist auch belegt durch die Darstellung der Ergebnisse in 2004.

Was macht aber das Land, meine Damen und Herren? Anstelle der ehemals 140 Mio. '  " Landesleistungen und als Bedarf nur noch 70 Mio.  ich rechne mit runden Zahlen - eingestellt. 70 Mio.  rechnet man also, würden die Kommunen ausreichen. 70 Mio. -  "" " 1"  einsparen - 35 Mio.  (%@  durch das Land. Wenn nun das Wort eines Ministerpräsidenten etwas gilt in diesem Freistaat - es gibt ja gewisse Zweifel, ich erinnere einmal an den Vorgang zu Wasser und dem Versprechen der Abwasserverbände zur vollen Kostenerstattung. Die Verbände haben doch heute ganz andere Aussagen, ähnlich scheint es doch den Kommunen zu gehen, denn ein Ministerpräsident hat damals erzählt, es würde die volle Einsparung der Kosten an die Kommunen durchgereicht. Wenn also Adam Ries irgendetwas in der Mathematik eingeführt hat, dann ist es das vernünftige Rechnen mit einheitlichen Ergebnissen. Wer also 35 Mio.   "  , " rung weiterreicht, Herr Ministerpräsident, der müsste demzufolge auch 35 Mio. "    durchreichen. In Thüringen läuft die Mathematik etwas anders. Dort heißt es, 15 Mio.   1" haushalt, 20 Mio.     %  kosten müssen zwischenfinanziert werden; wir leben ja auf Pump. Sicher werden die Kommunen, Herr Schneider, das Geld bekommen, aber mit einem Vorfinanzierungsaufwand, der ihnen zusätzlich enorme Zinsen kostet, die den Haushalt der Kommunen belasten und das Land entlasten.

(Beifall bei der PDS)

Und das ist die Ungerechtigkeit, die bereits heute aus der Gesetzgebung sichtbar wird. Der Antrag zur Änderung dieses Gesetzes der SPD-Fraktion trägt dazu bei, diese Ungerechtigkeit und dieses Nassauern des Landes auf Kosten der Kommunen zu korrigieren und zu beseitigen. Und, meine Damen und Herren, er trägt - und das ist das Verblüffende mit einem solchen Antrag - dazu bei, ein Versprechen des Ministerpräsidenten zu erfüllen. Es liegt an Ihnen, das zu entscheiden. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Wehner hat sich zu Wort gemeldet für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, Herr Gerstenberger, auch wenn man es noch öfter wiederholt, es wird dadurch nicht wahr und wird auch nicht richtig.

(Beifall bei der CDU)

Herr Gerstenberger,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Nicht vorsagen.)

die einzigen konkreten Zahlen, die wir im Moment kennen, sind, dass die Abrufe aus den Kommunen für das Wohngeld im Moment ca. 6,5 Mio.  & "gen. Theoretisch hätten für den Monat Januar 11,5 Mio.  abgerufen werden können. Das sind die einzigen wirklichen Fixzahlen. Alles andere sind reine Schätzzahlen. Ob Sie das nun verstehen wollen, ob Sie es irgendwann begreifen, das entzieht sich zwar meiner Kenntnis, ändert aber nichts an der Tatsache.

Zu einem Fakt möchte ich noch mal etwas sagen, richtig, wir wissen auch, dass die Quote von 40 Prozent nicht erfüllt wird. Das wissen wir, dass wesentlich mehr Leute Anspruch auf Geld haben. Aber nun muss an dieser Stelle aber auch noch einmal deutlich gesagt werden, dass es gerade diese Landesregierung war, die sich für die so genannten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen - die SoBEZ eingesetzt hat, sonst gäbe es nämlich diesen Ausgleich überhaupt nicht, weil wir immer der Meinung waren, in den neuen Ländern werden wesentlich mehr Menschen Hartz-IV-Ansprüche erwerben, als die Schätzungen der Bundesregierung das bislang immer zugegeben haben. Hier hat sich auch wieder einmal bewiesen, dass die Landesregierung auf dem richtigen Weg war. Auch bei der jetzigen Revisionsklausel, die Bestandteil des Gesetzes ist, werden die Kommunen nicht benachteiligt, sie geben dem Land auch keinen Kredit, weil bereits das letzte Quartal zu Beginn dieses Quartals abgerechnet wird und somit also auch die Finanzströme zeitgerecht fließen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Es hat sich noch einmal zu Wort gemeldet Herr Staatssekretär Schneider.

Herr Abgeordneter Gerstenberger, ich hatte nicht vor, um diese Uhrzeit noch ein zweites Mal dieses hohe Pult zu betreten, aber wenn Sie einen Bänker mit Zinsen locken, lassen Sie mir keine andere Chance dazu.

Höchsteventuell für den Fall, dass die von Ihnen genannte Zahl richtig wäre, was ich bezweifle, weil es eine Experimentalgesetzgebung ist, reden wir von einer Differenz von 13 Mio. , " kredit kostet

im Moment durchschnittlich 3,25 Prozent. Es käme eine Vorfinanzierungslast von ungefähr einem Quartal auf die Kommunen zu.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Aber es ist doch nicht wahr!)

Nach überschlägiger Rechnung reden wir an der Stelle von 90.000 +"  " &   der Betrag, um eine Angst zu schüren, dass die Kommunen zusammenbrechen wegen der Vorfinanzierung einer höchsteventuellen Zinslast. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 4/524 - zu überweisen federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss.

Damit kämen wir zunächst zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer dafür ist, die Drucksache 4/524 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das so beschlossen.

Wer dafür ist, dass die Drucksache 4/524 an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss mit Mehrheit abgelehnt worden, es bleibt die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Damit erübrigt sich auch, die Federführung festzulegen.

Ich danke und ich beende hiermit den Tagesordnungspunkt 6 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Ausbildungspakt 2005 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/419

Wird Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Als Erster hat sich zu Wort gemeldet Abgeordneter Andreas Bausewein, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits in den letzten Plenarsitzungen ausführlich zum Thüringer Ausbildungspakt des vergangenen Jahres Stellung genommen. Die Argumente im Hinblick auf die Vergangenheit sind

hinlänglich ausgetauscht. Ich habe nicht die Hoffnung, dass die Landesregierung an irgendeiner Stelle bereit ist, auf die Fehlentwicklungen in diesem Ausbildungspakt, der ja nicht ohne Grund in der heißen Wahlkampfphase geschlossen wurde, einzugehen. Ich habe aber die Hoffnung, dass die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern nicht noch einmal bereit sind, für diejenigen die Kritik hinnehmen zu müssen, die sich permanent aus dem Staub machen und die sich schon seit Jahren immer wieder aufs Neue ihren Ausbildungsverpflichtungen entziehen.

Deshalb beinhaltet unser Antrag drei wesentliche neue Elemente. Erstens: Es sollten all diejenigen in einen Ausbildungspakt 2005 aufgenommen werden, die diesem bisher nicht angehörten. Das gilt für die Kammern bzw. verantwortlichen Stellen der freien Berufe und der Landwirtschaft, das gilt aber auch und vor allen Dingen für den öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen, insbesondere für die Landesdienststellen. Es kann doch zukünftig wohl nicht angehen, dass sich die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bemühen, mehr und neue Ausbildungsplätze zu akquirieren und das schließlich auch schaffen und auf der anderen Seite haben andere Branchen, allen voran der öffentliche Dienst des Freistaats nichts Eiligeres zu tun, als Ausbildungsstellen im großen Stil abzubauen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung und von der Mehrheitsfraktion, auch wenn Sie es nicht gern hören, am 30.09.2004, dem letzten Tag des Ausbildungsjahres 2003/2004, waren für das Ausbildungsjahr 2003/2004 über 700 betriebliche Ausbildungsstellen weniger zu verzeichnen als noch im Ausbildungsjahr 2002/2003, also über 700 weniger und nicht mehr. Also gilt es, die Scharte auszuwetzen und um die zu werben, die sich dem Ausbildungspakt 2004 entzogen haben oder sich ihm entziehen mussten, weil sie drei Tage vor der Wahl bereits wussten, dass sie ihr Ausbildungsstellenangebot reduzieren. Es gilt aber auch, innerhalb des öffentlichen Dienstes Vorbild zu sein und eine Vorreiterrolle einzunehmen. Denn, und darauf sollte an dieser Stelle noch einmal hingewiesen werden, wir haben innerhalb des öffentlichen Dienstes und insbesondere innerhalb der Landesverwaltung genauso wie in vielen Bereichen der Wirtschaft mit einer erheblichen Überalterung der Belegschaften in den kommenden Jahren zu kämpfen. Wenn wir von der Wirtschaft Personalentwicklung und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen einfordern, dann gilt das genauso, wenn nicht sogar noch mehr für den öffentlichen Dienst. Und mit Blick auf die Landesregierung: Wer in der Lage ist, nicht vorhandenen Spielbanken das Geld hinterherzuschmeißen, der wird doch wohl auch in der Lage sein, das betriebliche Ausbildungsangebot auszuweiten. Überlegen Sie mal, wie viele Ausbildungsplätze hätte man im vergangenen Jahr neu

schaffen können, wenn man eben nicht jeden Monat über 33.000      &"-"  &  würde, die es in absehbarer Zukunft noch nicht geben wird. Die Landesregierung hätte also genug Anlass, um mit gutem Beispiel voranzugehen und die eine oder andere Scharte auszuwetzen. Und weil Sie mit gutem Beispiel vorangehen können, deshalb sollten Sie sich auch den in der Chemiewirtschaft abgeschlossenen Tarifvertrag zur Erhöhung der Ausbildungsplätze ansehen. Der ist nach uns vorliegenden Informationen erfolgreich. Was also spricht dagegen, dass das Land Thüringen eine dementsprechende Initiative aufgreift, um auch innerhalb des öffentlichen Dienstes tarifvertraglich jungen Menschen Zukunftschancen durch einen vertraglich vereinbarten Zuwachs von Ausbildungsplätzen anzubieten. Das wäre glaubwürdige Politik und das wäre mehr als nur ein Symbol, es wäre ein beispielhaftes Signal.

Zweitens, wir wollen die bisherige umfangreiche öffentliche Finanzierung von Ausbildung Stück für Stück vom Kopf auf die Füße stellen. Wir sollten uns hoffentlich darin einig sein, dass für die Bereitstellung und Finanzierung des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung Betriebe zuständig sind und eben nicht die öffentliche Hand. Nach all den Jahren der Gewöhnung an diverse Zuschüsse muss man daran wieder einmal erinnern. Die ersatzweise eingesetzten Mittel des Landeshaushalts sind beträchtlich. Immerhin spricht der Wirtschaftsminister selbst von über 40 Mio.  5 " & "  "  sich dabei in wesentlichen Teilen um eine Finanzierung, die eigentlich von den Betrieben zu leisten wäre. Stattdessen aber haben wir uns Jahr für Jahr daran gewöhnt, dass öffentliche Haushalte, insbesondere Land und Bund, Ersatzfinanzierungen vornehmen. Wenn nur die Bereitstellung und die Finanzierung des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Aufgabe der Betriebe ist - und es sei in diesem Zusammenhang noch einmal an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1980 erinnert, wo das ausbildungsfähige Angebot mit 112,5 Prozent der Nachfrage definiert wurde. Das heißt, die Betriebe sind verpflichtet, 112,5 Prozent der Nachfrage an Ausbildungsstellen bereitzustellen, das bedeutete für Thüringen ungefähr ein Angebot von 36.000 betrieblichen Ausbildungsstellen. Die Realität im vergangenen Jahr waren knapp 12.000. Wenn nun also die Bereitstellung und Finanzierung des betrieblichen Teils der dualen Ausbildung Aufgabe der Betriebe ist, dann ist doch nicht einzusehen, dass Landesmittel als ein für immer verlorener Zuschuss gewährt werden. Es ist sicher so, dass manche Betriebe aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen derzeit nicht zur Ausbildung in der Lage sind. Aber es ist sicher nicht so, dass dies für all die Betriebe gilt, die trotz gegebener Ausbildungsvoraussetzungen eben nicht zur Ausbildung bereit sind.

Wenn nun für diese Landesregierung immer wieder und seit Jahren die schwierige wirtschaftliche Situation als Argumentation für den Abbau von Ausbildungsplätzen herhalten muss, dann, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wird es dafür doch wohl eindeutige betriebliche Indikatoren geben. Diese Ihnen ohnehin bekannten Indikatoren werden sich doch ohne bürokratischen Aufwand belegen lassen. Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann wäre es doch sinnvoll, solchen Betrieben bei der Überwindung der Schwelle zur Ausbildung zu helfen. Das wäre für die Auszubildenden sinnvoller als eine vollzeitschulische oder außerbetriebliche Ausbildung oder erst recht als irgendeine der tausendfach zwangsgenutzten Warteschleifen. Es wäre für die Betriebe sinnvoll, denen doch offenbar in Kürze ein Fachkräftemangel bevorsteht und es wäre ein Beitrag zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts Thüringen. Aber, meine Damen und Herren, es wäre auch nicht mehr als recht und billig, wenn die öffentliche Hand ihre für Ausbildung gegebenen Zuschüsse an die Betriebe dann zurückverlangt, wenn diese Betriebe irgendwann - hoffentlich in absehbarer Zeit wieder auf wirtschaftlich gesunden Füßen stehen.

Noch einmal zur Erinnerung, die Bereitstellung und Finanzierung des betrieblichen Teils der Berufsausbildung ist Aufgabe aller Betriebe in ihrem ureigensten Interesse. Wenn hier die öffentliche Hand sozusagen übergangsweise aushilft, dann sollten die dafür eingesetzten Mittel irgendwann auch wieder zurückfließen. Wir können uns diese Ersatzfinanzierung sonst nicht mehr leisten. Schauen Sie sich einmal den chronisch unterfinanzierten anderen Teil des dualen Ausbildungssystems an, schauen Sie sich einmal die Bildungskatastrophe in unseren Berufsschulen an. Ich glaube, wir können froh sein, dass es in dem Bereich offensichtlich noch keine Untersuchungen, keine Vergleiche zu anderen Bundesländern gibt. Ich denke, sonst würde Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern dort ziemlich übel aussehen.

Aber zurück zu unserem Vorschlag. Wenn also das Land das von den Ausbildungsbetrieben zurückfließende Geld über die Kammern erneut dem Kreislauf der Fachkräftequalifizierung und damit der Standortsicherung zugeführt werden könnte, dann sollte das doch Anreiz genug sein, über eine veränderte Förderpolitik nachzudenken.

Nun zu unserem dritten Schwerpunkt des Ihnen vorliegenden Antrages. Unverändert haben wir ein großes außerbetriebliches und vollzeitschulisches Ausbildungsangebot und wir haben erneut tausende junger Menschen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die dort eigentlich gar nicht hingehören. Wenn diese Jugendlichen wirklich alle ausbildungsunfähig sind, die wir in Berufsvorbereitungsmaßnahmen in diverse

Warteschleifen schicken, dann, meine Damen und Herren, ist es aus meiner Sicht eine Bankrotterklärung für die Thüringer Bildungspolitik, und zwar nicht erst für die Bildungspolitik der letzten Wochen und Monate, sondern für die Bildungspolitik der vergangenen 14 Jahre. Dann wäre es wahrscheinlich wirklich klüger, die nicht vorhandenen Landeskompetenzen gleich an den Bund abzutreten. So gesehen hoffe ich ganz einfach, dass es gar nicht so schlimm ist und viele ausbildungsfähige Jugendliche nur deshalb in irgendwelchen Maßnahmen unterkommen, weil das betriebliche Ausbildungsplatzangebot bei weitem nicht ausreicht. Das vollzeitschulische Ausbildungsangebot hat zudem den Nachteil, dass die Jugendlichen, und das sind häufig junge Mädchen, sich in keinem klassischen Ausbildungsverhältnis befinden. Sie erhalten dementsprechend auch keine Ausbildungsvergütung, leisten keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge und sie absolvieren in aller Regel keine Kammerprüfung. Sie bekommen im wahrsten Sinne des Wortes nur eine billige Ausbildung. Auch hier wäre es doch sinnvoller, soweit wie möglich bei ausbildungswilligen Betrieben zusätzliche Ausbildungskapazitäten quasi einzukaufen, sofern, und das ist der Knackpunkt, diese ihren Ausbildungsanteil bereits erfüllt haben. Das würde die Qualität der Berufsausbildung steigern und den Status der Auszubildenden entscheidend verbessern. Gleichzeitig würden Berufsschulen entlastet und es könnten Lehrkräfte verstärkt dort eingesetzt werden, wo sie offenkundig in großer Anzahl fehlen, nämlich in der dualen Berufsausbildung. Die weiteren Elemente unseres Antrags zur Verbesserung der beruflichen Orientierung während der Schulzeit und zur Erleichterung der Berufsausbildungszugänge für benachteiligte Jugendliche werden vielen von Ihnen sicherlich bekannt vorkommen. Diese sind von unserer Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt worden. Auch hier könnte die Landesregierung die Weichenstellung zur Veränderung vornehmen, wenn sie nicht weiterhin den offenkundigen Handlungsbedarf bestreitet.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte, dass Sie fehlende Detailregelungen in unserem Antrag als angebliche bürokratische Monster an die Wand malen wollen. Die tatsächliche Ausbildungssituation in diesem Bundesland bedeutet nun mal, dass die Schere zwischen Bewerbern und Nachfragern seit Jahren immer weiter auseinander geht. Das bedeutet auch, dass wir inzwischen ein Altnachfrageranteil von 43 Prozent haben, wahrscheinlich im laufenden Ausbildungsjahr noch ein bisschen mehr. Deshalb meine Bitte, dass diese tatsächliche Ausbildungssituation in diesem Land doch Anlass genug sein sollte, um zumindest unseren Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu behandeln. Ich beantrage, wie gesagt, für meine Fraktion die Überweisung unseres

Antrages an den Ausschuss für Wirschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Als nächster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Grob, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, na also, der Ausbildungspakt ist auch in der SPD angekommen.

(Beifall bei der CDU)