Entschuldigung bitte, es kann keine Frage geben und Sie hätten gar nicht die Frage stellen dürfen, weil ja die zwei Fragen aus dem Plenum schon gestellt wurden, da der Fragesteller nicht da ist. Das war jetzt mein Fehler. Herzlichen Dank, dass noch geantwortet wurde.
Damit kommen wir dann zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4695.
Der Regionalverbund „Thüringer Wald“ hat eine wesentliche Aufgabe bei der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften der Region und der Vermarktung der Destination Thüringer Wald.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Handlungsfähigkeit des Regionalverbundes „Thüringer Wald“ ein, insbesondere hinsichtlich der personellen und finanziellen Situation?
3. Für welche Maßnahmen wurden diese Mittel eingesetzt und wie erfolgt die Kontrolle der Mittelverwendung?
4. Wie ist das Modellprojekt „Entwicklung der touristischen Infrastruktur Rennsteig/Thüringer Wald“ im Zusammenwirken von Wirtschaftsministerium, GFAW und Forst im Jahr 2009 finanziell gesichert, wer ist Träger der Maßnahme und wie viele Arbeitslose werden hier eine Beschäftigung finden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. ist sowohl personell als auch finanziell handlungsfähig. Die zu Ende des Jahres 2007 bestehenden finanziellen Probleme konnten durch Kreditaufnahmen beseitigt werden. Beim Regionalverbund sind durch Kündigung 2007 und 2008 fünf Stellen unbesetzt. Die Aufgaben wurden in diesem Jahr durch die verbliebenen Mitarbeiter wahrgenommen. Ab 2009 ist vorgesehen, dem Regionalverbund ein Regionalbudget aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu bewilligen.
Zu Frage 2: Im Haushaltsplan wurden für den Regionalverbund 410.000 € eingestellt. Hiervon wurden im Rahmen einer Projektförderung 384.593 € bewilligt. Per 09.12. sind 267.578 € abgeflossen.
Zu Frage 3: Die Mittel wurden für folgende Maßnahmen eingesetzt, jetzt kommt eine relativ lange Liste: Abschlussarbeiten zur Zertifizierung des Rennsteigs, Weiterführung des Projekts „Forsten und Tourismus“, Auftaktveranstaltung, Umsetzungsmanagement, Wintersporttourismus im Thüringer Wald, Kooperation, Markenstrategie, Rennsteigtelefon, Infosystem, Internet, Messen und Präsentationen, Publikation, Anzeigenschaltung „Dachmarke Thüringen“, Qualitätsoffensive „Thüringer Wald“, Marktforschung „Thüringer Wald“ und Netzwerk „Thüringer Wald“. Die Ausreichung der Mittel erfolgte auf bezahlte Rechnungen, die vorab vom TMWTA auf Förderfähigkeit geprüft wurden. Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt abschließend im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Zu Frage 4: Ein Modellprojekt „Entwicklung der touristischen Infrastruktur Rennsteig/Thüringer Wald“ ist der Thüringer Landesregierung nicht bekannt. Der Regionalverbund des Projektträgers des Rennsteigprojekts, das von der dortigen SGB-II-Arbeitsgemeinschaft und Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II umgesetzt wird; insgesamt werden für Infrastruktur am Rennsteig/Thüringer Wald ca. 100 Arbeitnehmer über die ARGEn beschäftigt. Des Weiteren werden nach der Richtlinie des TMWTA zur strukturwirksamen Arbeitsförderung über die GFAW aktuell drei Projekte zur Entwicklung der
Herr Minister, Sie sind ja auf die Schuldenbegleichung des Regionalverbunds eingegangen. Mich würde interessieren, ob dabei mit berücksichtigt wurde, dass es noch Außenstände gibt gegenüber dem Naturpark Thüringer Wald und dem Landschaftspflegeverband. Der Landschaftspflegeverband hatte ja wohl erst mit dem Austritt aus dem Regionalverbund gedroht, wenn sich dort in absehbarer Zeit nichts Gravierendes ändert, und man erwartet dort natürlich, dass die Handlungsfähigkeit dieser beiden Verbände sichergestellt wird, die im Regionalverbund mit drin sind und eine wesentliche Arbeit des Regionalverbundes mit wahrnehmen.
Herr Kummer, das ist eine Frage, die die Landesregierung nicht beantworten kann. Das hat das Kreditgeschäft zwischen Regionalverbund und dem Kreditgeber betroffen.
Herr Minister, Sie haben die Frage 1 damit beantwortet, der Regionalverbund ist handlungsfähig personell und auch, was die Arbeit betrifft. Er vertritt ja die größte touristische Destination unseres Freistaats, den Thüringer Wald, im Landestourismuskonzept 2004 ist diese Destination auch einer besonderen Aufmerksamkeit gewidmet. Mich würde ganz einfach interessieren: Sind denn im Rahmen des Monitorings des Tourismuskonzepts hier Ergebnisse greifbar, sichtbar, wo die Entwicklung des Thüringer Waldes eine Rolle spielt?
des im Rahmen des Monitorings des Landestourismuskonzepts? Das soll ja beständig durchgeführt werden.
Der Thüringer Wald spielt natürlich eine ganz entscheidende Rolle, eine ähnlich starke Rolle wie natürlich auch der Städtetourismus, Sie sehen das auch daran, dass es eine Wintersporttourismuskonzeption gibt und jetzt eine Sommersporttourismuskonzeption in Erarbeitung ist, die im Wesentlichen natürlich, gerade was den Wintersport betrifft, auf die Destination des Thüringer Waldes abhebt und auch im Sommersport, ohne der Konzeption vorgreifen zu wollen, dort Schwerpunkte liegen werden. Selbstverständlich haben wir den Thüringer Wald ständig mit im Blick und im Auge.
Ich möchte mal auf die Frage 4 zurückkommen. Das firmiert ja unter der Überschrift „Tourismus und Forsten“. Meine Frage ist: Wer ist nun der Antragsteller für dieses Projekt 2009 und wer wird Träger und sind die finanziellen Mittel dafür geordnet, Herr Minister?
Ich hatte Ihnen doch gesagt, Frau Leukefeld, dass der Landesregierung dieses Modellprojekt, was Sie genannt haben, überhaupt nicht bekannt ist.
Da muss ich jetzt noch einmal nachfragen, mir ist es so übermittelt worden. Aber es firmiert doch unter „Tourismus und Forsten“. Das ist ja ein großes Projekt. Ich weiß, dass es im entsprechenden Ausschuss schon eine Rolle gespielt hat. Meine Frage ist: Wer hat denn den Antrag dafür gestellt und gibt es eine Antragstellung und wer wird Träger dieses Projekts für 2009?
Frau Leukefeld, bei einem Projekt, was der Landesregierung nicht bekannt ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wer den Antrag gestellt hat. Wenn Sie jetzt formulieren „Tourismus und Forsten“ gehe ich mal sehr stark davon aus, dass es ein Antrag ge
Mehr Fragen kann es nicht mehr geben. Danke schön. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4697.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans für den Steinbruch Buchenau werden vor Ort die Auswirkungen eines weiteren Abbaus auf die Anwohner und die Umwelt sowie eine mögliche Beteiligung insbesondere von Umweltverbänden im Verfahren diskutiert.
1. Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans für den Steinbruch Buchenau?
3. Inwieweit wurden bzw. werden die Auswirkungen des weiteren Kalksteinabbaus und der Veränderung der Sprengzeiten auf die Anwohner und die Umwelt mit welchem Ergebnis berücksichtigt?
4. Inwieweit erfolgte eine Beteiligung oder Mitwirkung von Anwohnern und welcher Umweltverbände im Rahmen der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Doht beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1 - wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans für den Steinbruch Buchenau? Derzeit läuft das Abstimmungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange. Mit der unteren Naturschutzbehörde ist das Einvernehmen herzustellen. Dem Thüringer Landesbergamt als verfahrensführende Behörde liegt hierzu noch keine Stellungnahme vor. Wegen der be
stehenden Einvernehmungsregelung können Entscheidungen zum eingereichten Abschlussbetriebsplan und Sonderbetriebsplan Sprengwesen derzeit noch nicht erfolgen. Parallel dazu führt die obere Naturschutzbehörde ein Verfahren zur Änderung der Verordnung zum Naturschutzgebiet „Klosterholz und Nordmannstein“ zu diesem Vorhaben durch. Dessen Abschluss steht derzeit noch aus. Bis zu einem positiven Ausgang dieses Verfahrens kann ebenfalls keine Zulassung des eingereichten Abschlussbetriebsplans erfolgen. Darüber hinaus hat das Unternehmen noch einige inhaltliche Detailfragen zum Abschlussbetriebsplan zu beantworten. Das Unternehmen arbeitet hieran.
Zu Frage 2 - Änderungen der Sprengzeiten: Das Unternehmen hat die bisherigen beschränkenden zeitlichen Regelungen des derzeit noch gültigen Sonderbetriebsplans Sprengwesen in den neuen Sonderbetriebsplan nicht übernommen. Eine Begründung dafür hat das Unternehmen bislang nicht gegeben. Für den derzeitigen Sonderbetriebsplan können Gewinnungssprengungen nur in der Zeit vom 1. Juli bis 30. November von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgeführt werden. Diese Restriktionen wurden dem Unternehmen zum Schutz des dort brütenden Uhus auferlegt.
Zu Frage 3: Beurteilungsgrundlage für Sprengerschütterungen bildet die DIN 4150, Erschütterung im Bauwesen. Die seit Frühjahr 2008 von Anwohnern erhobenen Beschwerden über die von den Gewinnungssprengungen ausgehenden Erschütterungen haben das Thüringer Landesbergamt veranlasst, vom Unternehmen ein Gutachten zu Sprengerschütterungen zu fordern. Das Gutachten enthält Empfehlungen zu Messpunkten und zu den während der Sprengung einzuhaltenden Werten. Vom Unternehmen werden diese Vorgaben beachtet und eingehalten. Das Ergebnis des Gutachtens wird im laufenden Genehmigungsverfahren zum neuen Sonderbetriebsplan Sprengwesen berücksichtigt. Die artenschutzrechtlich zuständige untere Naturschutzbehörde hat sich schon mündlich dahin gehend geäußert, dass sie ein mehrmonatiges Verbot von Sprengarbeiten während der Brutzeit des Uhus wieder fordern wird. Nach Eingang der schriftlichen Stellungnahme von der unteren Naturschutzbehörde wird diese in Aussicht stehende Restriktion durch das Thüringer Landesbergamt in seinen Bescheid eingestellt werden.
Zu Frage 4 - Beteiligung oder Mitwirkung von Anwohnern: Die Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans als Grundlage für den Genehmigungsantrag liegt allein in der Zuständigkeit des Unternehmens, dass demgemäß auch darüber entscheidet, wer dort mitwirkt. Die Genehmigungsbehörden haben keinerlei Einfluss auf diese Entscheidung. Danke.
Ja, und zwar gab es ja zu dem Abschlussbetriebsplan Stellungnahmen der Stadt Creuzburg und der Gemeinde Mihla. Die Stadt Creuzburg hat diesen Entwurf des Abschlussbetriebsplans - er ist ja noch nicht beschlossen - rundweg abgelehnt. Die Gemeinde Mihla hat gesagt, Abschlussbetriebsplan ja, aber unter den und den Prämissen hat sie ihre Forderungen aufgelistet. Meines Wissens sind diese Forderungen jedoch im Landesverwaltungsamt nie berücksichtigt worden, sondern das Votum der Gemeinde Mihla ist als Ja ausgelegt worden. Wie kann das sein?