Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der heutige Gesetzentwurf fußt sozusagen auf der Tatsache und der Bearbeitung und Behandlung des Thüringer Beamtengesetzes. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Staatssekretär Dr. Spaeth hatte im Zusammenhang mit der Diskussion zum Beamtenrecht angekündigt, auch das Besoldungsrecht schnellstens zu erarbeiten und vorzulegen. Insofern ist es heute gelungen, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger übertragen wird. Wie Sie richtig formuliert haben, Frau Ministerin, hier wird die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse endlich mit der Verantwortung der jeweiligen Dienstaufgaben einhergehen. Das ist gut und richtig so. Was vernünftig ist, das sage ich auch an dieser Stelle, findet unsere Unterstützung. Ich weiß, dass es ein Kraftakt für die Haushaltskasse dieser Landesregierung ist, aber ich denke, es ist notwendig. Wir könnten kritisieren, es hätte schon vorher geschehen können. Jetzt schieben wir es natürlich so ein bisschen und es erhält das Geschmäckle und den Geruch der Wahlnähe, aber nichtsdestotrotz haben die Beamten und Bediensteten des Landes das verdient. Wir sind also in dieser Frage nicht kleinlich und ich sagte ja, Sie können sich zumindest diesbezüglich auf meine Fraktion verlassen. Wir werden also dieses Gesetz mittragen. Aber, Sie wissen, einen Wermutstropfen finden wir auch in dieser Passage immer. Das werden Sie uns als Opposition zugestehen. Aber
glauben Sie es mir, so dramatisch wird es nicht sein. Ich will nur noch mal das Thema Jahressonderzahlung, sprich Weihnachtsgeld, aufgreifen. Hier fehlt, denke ich, die Angleichung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten immer noch. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, dass die Jahressonderzahlungen im TV-L ebenfalls inhaltsgleich auf die Beamten übertragen werden. Vielleicht kann es noch einmal im Diskussionsprozess, ich habe gehört, dass es da schon Abstimmungen auch zwischen den Fraktionen gibt, im Ausschuss vorgenommen werden.
Auch bezüglich des Themas Arbeitszeit will ich noch einmal auf die Forderung nach der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche aufmerksam machen, was ein schwerwiegendes Thema und auch in Anträgen seitens der Oppositionsfraktion von LINKE und SPD formuliert worden ist, nämlich auch für die Beamten in Thüringen die 40-Stunden-Woche wieder einzuführen. Das haben wir mehrfach getan, die Kollegen und Genossen der SPD auch. Ich hoffe, dass zumindest auch nach der Landtagswahl hier schnellstmöglich eine Einigung erzielt werden kann. Ich will aber auch darauf verweisen, dass wir z.B. Probleme mit einem Vorschlag des DGB haben, der z.B. im Gegenzug zur 40-Stunden-Woche eine Erhöhung des Pensionsalters anbietet. Hier sollte es aus unserer Sicht eine Angleichung bei 65 Jahren sowohl bei der Rente als auch bei den Pensionen geben. Ich darf zusammenfassen: Das Gesetz findet unsere Zustimmung. Wir sollten schnellstmöglich zu einer Entscheidung kommen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im zurückliegenden Plenum hat der Thüringer Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion die Landesregierung mehrheitlich dazu aufgefordert, dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder im Besoldungsrecht für Beamte und Richter vorzulegen. Mit dem nun vorgelegten Gesetz folgt die Landesregierung dankenswerterweise unserer Aufforderung. Das ist ein wichtiges Signal für die Beamten und Beamtinnen. Das ist aber auch ein wichtiges Signal für unsere Glaubwürdigkeit. Nach erster Überprüfung entspricht der Gesetzentwurf weitgehend den Forderungen des Thüringer Beamtenbundes und der Gewerkschaften und das ist
auch gut so, damit der durch verschiedene Entscheidungen der Regierung entstandene Unfrieden zwischen Angestellten und Beamten des Landes nicht weiter geschürt wird. Leider haben die Thüringer Landesregierung und auch die CDU-Fraktion im vergangenen Plenum die Chance vertan, eine weitere Fehlentwicklung zu korrigieren - die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für Beamte. Die SPD hat gemeinsam mit den Gewerkschaften und mit dem Thüringer Beamtenbund lange Zeit für dieses Ziel der 40-Stunden-Woche schon gekämpft. Die Thüringer Landesregierung hat das leider mit einem Federstrich preisgegeben und damit einen weiteren Grund für die Abwanderung von leistungsfähigen Beamten geschaffen. In vielen Gesprächen mit Beamten habe ich gemerkt, wie wichtig die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Beamten ist. Die ist manchmal noch wichtiger als eine prozentuale Besoldungserhöhung. Deshalb noch mal der Appell an die Landesregierung, denken Sie auch hier darüber nach! Wir werden uns im Haushalts- und Finanzausschuss mit den Details dieses Gesetzentwurfs auseinandersetzen und eine Anhörung unterstützen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie bereits bei der Beratung des Thüringer Beamtengesetzes hat die Landesregierung dort angekündigt, zügig den Gesetzentwurf zur Anpassung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes vorzulegen. Namens meiner Fraktion bedanke ich mich für diese zügige Vorlage, die wir ja heute auch gleich weiterbearbeiten wollen im Haushalts- und Finanzausschuss, so dass wir auch im Parlament diesen Gesetzentwurf schnell weiterberaten und zum Abschluss bringen wollen. Frau Ministerin hat bereits den finanziellen Umfang und die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs dargelegt. Wir sind sehr dankbar, dass für die Beamtinnen und Beamten und Richter, Anwärter im Freistaat Thüringen dieser Tarifabschluss 1 : 1 ab März, also rückwirkend, mit der Einmalzahlung und den prozentualen Erhöhungen hier übernommen wird. Man kann diesen Gesetzentwurf auch als Konsumgutschein oder Konjunkturpaket III bezeichnen, denn es sind doch 116 Mio. €, die wir zusätzlich als Freistaat an Personalkosten in 2009 und 2010 ausgeben werden. Zusammen mit den Tarifabschlüssen
im Angestelltenbereich, die ja separat auch 87 Mio. € kosten, haben wir also somit Personalzusatzkosten von 203 Mio. € in diesem und im nächsten Jahr insgesamt zu schultern und dann jährlich 119 Mio. €. Ab 2010, auch das ist hier schon zur Sprache gekommen, werden keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West vorhanden sein. Die Angleichung des gehobenen und höheren Dienstes wird dann ab Januar vollzogen, so dass auch hier die einheitlichen Besoldungen hergestellt sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise, aber auch der eben schon dargelegten Ausgaben, die das Land schultern wird, sind Ihre erneuten Forderungen nach der 40-Stunden-Woche und Erhöhung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld unangebracht. Es gibt viele Menschen, die natürlich überhaupt gerne arbeiten würden. Das wäre auch ein Argument aus ihrer Richtung dann an uns. Ich denke, wir haben das mit der 40-Stunden-Woche hier im letzten Jahr mehrfach ganz intensiv diskutiert. Wir haben die familienpolitische Komponente im Rahmen der 40-Stunden-Woche ja für die Beamtinnen und Beamten, die Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu Hause haben, so dass wir hier gute Rahmenbedingungen auch für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen haben.
Wichtig ist mir noch anzumerken, dass der Tarifabschluss nicht in allen Bundesländern 1 : 1 so übernommen wird, wie wir das hier in Thüringen wirklich sehr vorbildlich tun. Es gibt einige Bundesländer, da werden die Einmalzahlungen nicht in voller Höhe übernommen und in Berlin muss man sehen, inwieweit das für die Beamtinnen und Beamten überhaupt zum Tragen kommen wird. Ich denke, man kann durchaus sagen, keine Berufsgruppe in Deutschland erfährt eine derartige Einkommensverbesserung. Unsere Beamtinnen und Beamten haben einen sicheren Arbeitsplatz, regelmäßige Gehaltszahlungen sind wichtig für unsere Bürger, die im Landesdienst arbeiten. Wir begrüßen ausdrücklich diesen vorgelegten Gesetzentwurf. Ich beantrage namens unserer Faktion die Weiterberatung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Haushalt- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung vorgenommen worden.
Jetzt schließe ich den Tagesordnungspunkt 8. Ich bekomme hier gerade schon die Bittstellungen des Thüringer Handwerkstages zugereicht.
Ich hatte eigentlich angenommen, dass wir jetzt abschließen. Die Fraktionen von CDU und SPD haben aber mitgeteilt, sie möchten gerne, dass der Tagesordnungspunkt 8 a noch aufgerufen wird. Die Vereinbarung im Ältestenrat war ja, dass wir gegen 20.00 Uhr schließen. Da aber eine Mehrheit diesen Wunsch hat, den Tagesordnungspunkt 8 a aufzurufen, dann werde ich das jetzt tun.
Thüringer Kommunalabgaben- übergangsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5183 - ERSTE BERATUNG
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, ist mir mitgeteilt worden. Ich eröffne die Aussprache und rufe für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Stauche auf.
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Nachmittag schon über die Problematik diskutiert. Ich denke, deswegen …
Herr Kuschel, das habe ich nicht nötig. Ich rede auch so mit den Bürgern und ich rede auch mit den Kommunalvertretern. Ich weiß, was an der Basis los ist. Außerdem bin ich selbst Grundstücksbesitzer und weiß schon, was draußen vor sich geht. Sie brauchen keine Angst zu haben. Ich muss nicht rausgehen und muss noch Leute aufhetzen. Es ist einfach so.
Am 23. April 2009 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof über die Änderung zum Thüringer Kommunalabgabengesetz vom 17.12.2004 entschieden. Die Änderung zur Abschaffung der Wasserbeiträge wurde bestätigt und der Teil zur Privilegierung, Freistellung von teilweise bebauten, unbebauten oder übergroßen Grundstücken wurde für nichtig erklärt. Die Landesregierung wurde beauftragt, eine Gesetzesänderung spätestens bis zum 31.12.2010 zu erlassen. Wir und natürlich auch die Landesregierung, sind daran interessiert. Die Auffassung von der Privilegierung muss bleiben, ich hoffe, Sie unterstützen uns dabei. Bei dem letzten Gesetzesbeschluss waren Sie alle nicht so überzeugt davon, aber ich denke, wir stehen dazu und wir wollen das auch beibehalten zusammen
mit der Landesregierung. Aber so, liebe Fraktion der LINKEN, wie Sie das anfassen, eine für nichtig erklärte Gesetzesänderung einfach mit einer geringfügigen Änderung wieder in Kraft zu setzen, denke ich, ist das nicht die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs und das steht dem Urteil entgegen. Deshalb lassen Sie uns dieses Gesetz in Ruhe angehen und intensiv und gründlich vorbereiten. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir eine gute Regelung finden werden. Natürlich müssen wir dabei die Verjährung in den Verbänden beachten, aber, ich denke, das ist zu schaffen, vielleicht sogar dieses Jahr noch.
Die komplette Abschaffung der Abwasserbeiträge, wie Sie sie heute verlangt haben, ich denke, das kriegen wir einfach nicht in die Reihe.
Da gibt es mehrere Gründe dafür. Der erste Grund wäre, dass die Abwassergebühren ins Unermessliche steigen würden - und das wäre noch sehr viel schlimmer für alle Bürger - oder die Investitionen in den Verbänden sind gefährdet. Zu den Investitionen, Herr Kuschel, dass Sie heute so einfach herübergebracht haben, angeblich wegen unserer Politik haben die Abwasserverbände die riesigen Investitionen tätigen müssen, nein, Herr Kuschel, der Grund ist Ihr Rechtsvorgänger, die SED, die damals bis 1989 überhaupt nichts im Abwasserbereich getan hatte. Wir wissen alle, wie die Flüsse und Bäche damals aussahen, wie das Abwasser in die Flüsse und Bäche geleitet worden ist. Hier war ein Investitionsstau, der die hohen Investitionen notwendig machte und ich weiß nicht, ob wir die Investitionen abbrechen wollen und wieder solche verseuchten Flüsse und Bäche haben wollen in unserem Land. Ich denke nicht, denn das ist nicht unsere Intention.
Frau Taubert, noch einmal zu Ihrer Anmerkung, dass Sie Angst haben, dass die Zweckverbände jetzt den Bürgern die Nachforderungen sofort stellen und das Geld aus den Taschen ziehen. Ich kann hier nur sagen, jeder Kommunalvertreter, jeder Bürgermeister, der in den Zweckverbänden, in den Verbandsversammlungen sitzt, wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, dieses zu tun. Dann, das müssen wir auch sagen, gehören sie wirklich von ihren Bürgern abgewählt. Darauf müssen wir vor Ort achten, dass unsere Kommunalvertreter hier auch eine vernünftige
Politik mit uns gemeinsam tun und jetzt nicht überstürzt handeln, sondern die Sache mit uns gemeinsam in Ruhe angehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Fraktion ist auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf der LINKEN so nicht möglich ist. Ich werte es einmal unter Populismus, wir hatten heute die Demo draußen, da musste schnell etwas geschrieben werden, gleichwohl sagen wir, es ist wichtig, den Prozess anzuschieben, deswegen werden wir die Überweisung an den Innenausschuss befürworten. Es geht also nicht darum, dass wir das Gesetz so befürworten, aber es ist wichtig, einen Prozess anzuschieben. Wir müssen mit Sachverständigen reden, müssen sehen, wer kann uns da helfen, was ist tatsächlich verfassungskonform. Der Antrag, so wie er vorliegt, ist es in jedem Fall nicht und er ist auch ein Affront gegenüber dem Verfassungsgericht, denn Sie ignorieren mit diesem Antrag in dieser Form die Gewaltenteilung. Das ist so, Herr Blechschmidt, Sie können da ja anderer Meinung sein. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Regelung nichtig ist. Ich kann eine nichtige Regelung nicht einfach aufrechterhalten. Aber bei der Dringlichkeit der Thematik ist es einfach wichtig loszulegen. Das haben wir auch gesagt. Wir wären nicht auf so einen Antrag gekommen, der wäre unter unserem Niveau, gleichwohl ist die Diskussion im Innenausschuss wichtig. Danke.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Urteil des Verfassungsgerichts haben wir heute schon mehr diskutiert. In einem Punkt hat das Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die die Gefahr in sich birgt, dass auf die Bürger in den nächsten Wochen zusätzliche finanzielle Belastungen zukommen, die ja selbst nach Aussage des Innenministers, der CDU und auch der SPD so nicht Realität werden sollen. Es geht um die
Das Verfassungsgericht hat gesagt, diese Regelungen zur Privilegierung sind nichtig, und hat nur formuliert, die auf Antrag rückerstatteten Abwasserbeiträge infolge der Privilegierung - das sind nach Aussagen der Landesregierung 56 Mio. € -, die dürfen bis zum 31.12.2010 nicht wieder von den Zweckverbänden eingefordert werden. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, eine neue Regelung zu finden. Das Gericht hat aber offengelassen, was mit den ca. 150 Mio. € wird, die unter die Privilegierungen fallen, aber nicht rückerstattet wurden. Die können sofort wieder fällig gestellt werden, weil die festgesetzt sind. Nur die Leistungsbescheide haben die Zweckverbände dazu bisher nicht erhoben. Ich mache das immer an dem Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung fest. Die haben 38 Mio. € festgesetzt, davon 10,8 Mio. unter die Privilegierung gestellt, so dass zunächst erst einmal nur 28 Mio. € fällig werden. Da aber diese Regelungen nichtig sind, werden jetzt auch diese 10,8 Mio. € fällig. Dieses Problem wollen wir lösen. Dazu haben wir jetzt einen Vorschlag gemacht, um genau das aufzugreifen, was Frau Taubert gesagt hat, nämlich dann in Ruhe hier im Landtag über die Zukunft der Beiträge entscheiden zu können. Da müssen wir aber dieses Problem regeln. Da missachten wir eben das Verfassungsgericht nicht. Herr Innenminister, Sie haben das ja vorhin selbst in der Aktuellen Stunde gesagt.
Nein, Sie haben es gesagt. Sie haben formuliert: Das Verfassungsgericht und diese Formulierung, die Bewertung teile ich mit Ihnen - also wir kommen ja jetzt langsam in den Dialog.
Das Verfassungsgericht hat formuliert: Diese Privilegierungstatbestände sind nur deshalb nichtig, weil sie bei den Gemeinden dauerhaft Einnahmeausfälle verursachen, die über die Gebühr nicht kompensiert werden können.
Genau das haben wir aufgegriffen. Wir haben gesagt, die Privilegierungstatbestände bleiben übergangsweise. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gemeinden werden wir ausgleichen. Dazu haben wir auch die Kosten ermittelt, in der unteren Grenze ca. 100.000 €, oberste Grenze 500.000 € im Monat könnte da an Kosten entstehen. Da liegt es am Gesetzgeber, wie viel Monate er braucht, um dann eine neue Regelung auf den Weg zu bringen.
Ich halte es für nicht angemessen, wenn unterstellt wird, wir würden hier das Verfassungsgericht missachten. Das Verfassungsgericht - ich wiederhole es noch mal und das werde ich immer wieder tun - hat festgestellt, die Privilegierungen sind nur deshalb unzulässig, weil sie zu Einnahmelücken bei den Gemeinden führen. Diese Einnahmelücke bei den Gemeinden schließen wir mit unserem Gesetzentwurf. Dazu können wir aber im Ausschuss weiterdiskutieren. Insofern bin ich dankbar, dass Frau Taubert für die SPD signalisiert hat, dass sie auch diesen Diskussionsbedarf im Ausschuss sieht. Herr Innenminister, Sie müssen also noch mal mit Ihrer Fraktion dort in Klausur gehen und als Jurist können Sie sicherlich das Urteil dementsprechend so interpretieren, wie es die Richter gemeint haben.
Ich wollte eigentlich nichts zur Zukunft der Beiträge sagen, aber wenn Frau Stauche hier für die CDUFraktion das Thema aufgreift, muss ich natürlich etwas klarstellen und auch erwidern. Sie haben gesagt, der Wegfall der Beiträge - was wir als eine Option bewertet haben, wir haben gesagt, wir wollen es nicht ausschließen - würde zu einer Steigerung der Abwassergebühren in das Unermessliche führen. Das haben manche schon bei der Abschaffung der Wasserbeiträge prognostiziert und es ist nicht eingetreten. Wir haben an 25 Zweckverbänden mal diese Beispielrechnungen durchgeführt und sind dabei auf maximale Kostensteigerungen bei den Gebühren auf 25 Prozent gekommen. Also über diese Größenordnung diskutieren wir, wenn die Beiträge vollständig abgeschafft werden würden. Da sind wir dafür, dass wir hier einen offenen Dialog mit dem Bürger führen, wie die beste Form der Refinanzierung ist, ob nämlich verbrauchsunabhängig über Beiträge oder verbrauchsabhängig über die Gebühr. Aber diese Diskussion mit dem Bürger wollen wir führen und die Bürger sind dazu sehr bereit. Ich bin überzeugt, wenn wir diesen Dialog offen führen, dann werden wir auch als Gesetzgeber ein Echo bekommen. Wenn wir das dann in dem Gesetz berücksichtigen, werden wir bei gesetzlichen Neuregelungen auf ein Höchstmaß an Akzeptanz stoßen.
Meine Damen und Herren, die SED war an allem schuld. Es gab unbestritten einen Investitionsstau, der abzubauen ist. Die Frage ist nur, sind 3,5 Mrd. €, um den Anschlussgrad von 40 Prozent, wie er 1990 bestand, auf jetzt 68 Prozent zu erhöhen, tatsächlich notwendig gewesen oder wäre es nicht auch mit einem anderen Investitionsverhalten gegangen, hätten wir nicht auch mit einem anderen Investitionsverhalten dieselbe Schmutzfrachtreduzierung in den Fließgewässern und im Grundwasser erreicht? Darum geht es ja, die Gewässer und das Grundwasser
sollen sauber sein. Das ist die Frage. Dann müssen Sie die Frage beantworten, warum 47 Aufgabenträger - und das ist die Hälfte des Thüringer Territoriums, 1,1 Mio. Einwohner sind davon betroffen - diesen Investitionsstau ohne Abwasserbeiträge realisieren konnten, während für die andere Hälfte, für die anderen 1,1 Mio., dieses Finanzierungsmodell notwendig ist und ich dann auch eine Bandbreite habe, dass man nämlich von den rund 100 Aufgabenträgern die Beiträge erheben kann, da sind 12, bei denen sind die Beiträge über 3 € pro Quadratmeter. Aber es gibt auch Zweckverbände, da ist es nicht mal 1 €. Auch das muss man mal erklären, warum eine solche Kostendifferenzierung von nahezu 400 Prozent bei den Aufgabenträgern vorzufinden ist, die eine Beitragsfinanzierung haben. Ich wiederhole es noch mal, 47 Aufgabenträger haben diese Beitragsfinanzierung überhaupt nicht. Darüber ist zu diskutieren. Frau Stauche, Sie werden das sicherlich mit Herrn von der Krone klären. Wenn der Arnstädter Zweckverband die Verbände fällig stellt, haben Sie gesagt, dann gehört der Herr von der Krone abgewählt. Da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht, nicht nur wegen dieses Fehlversagens. Im Zweckverband gehört er abgewählt, aber das entscheiden seine Bürger. Das akzeptiere ich auch.