Meine sehr verehrten Damen und Herren, was noch wichtig ist: Ich bin bewusst auf diesen Fakt besonders eingegangen. Ich glaube, die EU-Richtlinie und alles andere hier vorzustellen, ist nicht mehr notwendig. Es wissen alle, um was es geht. Was aber noch wichtig ist und war, dass vor allen Dingen auch die Feuerwehren nicht der Polizei unterstellt werden - das ist auch hier drin geregelt - und auch nicht irgendeinem Militär. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, dass es dort keine Unterstellungsverhältnisse gibt unter dem Motto: Der gibt jetzt dem oder der Anweisungen und die haben das zu machen. Das ist eigenständig. Deswegen ist das auch wichtig. Ich bin auch dem Innenminister dankbar, Manfred Scherer, dass du das Referat Feuerwehr extra bei dir angesiedelt hast, dass das nicht der Polizeiabteilung direkt unterstellt ist, sondern eine gewisse freie Stellung hat. Ich sage es mal mit meinen Worten: Das haben sich die Feuerwehren gewünscht. Ich glaube, das war auch ein wichtiger Punkt.
Meine Damen und Herren, ich lasse den Rest jetzt weg. Mein Dank gilt meiner Fraktion, die das so mitgetragen hat, die das mit durchgestanden hat, obwohl viele vor Ort in Größenordnungen gegen uns gezogen sind, ich könnte das alles benennen. Das waren nicht nur welche von der einen Sorte, sondern es waren von allen welche.
Meine Damen und Herren, ich danke meiner Fraktion, ich danke all denen, die zugestimmt haben. Wir haben heute fast zum Ende der Legislatur etwas für die Bundesrepublik auf den Weg gebracht, das wegweisend ist. So sollten wir weiter vorangehen, vielen Dank an alle Feuerwehren.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Damit hat Innenminister Scherer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es freut mich zunächst, dass der Entwurf der Landesregierung heute wohl von allen Fraktionen, wenn ich das richtig überblicke, auch angenommen wird. Es ist eine gute Sache.
Ich will nur kurz auf drei Punkte eingehen. Zunächst mal, weil das vorhin kurz angesprochen worden ist, warum bekommen nicht alle Ehrenämter eine solche Ehrenpension oder wie immer man es bezeichnen will. Zum einen ist es natürlich eine Geldfrage. Aber es ist viel mehr als eine Geldfrage. Der Ehrendienst in der freiwilligen Feuerwehr ist ein anderer Dienst als die anderen Ehrenämter, ohne das, was andere Bürger in ihrem Ehrenamt leisten, herabwürdigen zu wollen. Es ist eine viel, viel weitergehende Aufgabe der Ehrenamtsdienst in der Feuerwehr. Es ist eine wesentlich höhere eigene Verpflichtung. Die Tätigkeit ist geprägt durch eine Dauerbereitschaft, die auch sonst so niemand hat. Es gibt hohe Ausbildungsanforderungen und nicht zuletzt, das soll man auch noch mal deutlich sagen, auch eine persönliche Gefährdung von Leib und Leben, denen unsere Kameradinnen und Kameraden bei der freiwilligen Feuerwehr immer ausgesetzt sind. Das rechtfertigt es, auch eine solche Rente oder Ehrenpension nur für die Feuerwehrleute vorzusehen.
Ich will zu einem zweiten Punkt noch kurz etwas sagen. Wem kommt es zugute? Den Aktiven bei der Feuerwehr. Da es natürlich eine kapitalgestützte Rente ist, ist es in der Tat so, dass heute jemand, der schon 62 Jahre alt ist und bei der Feuerwehr auch schon lange gedient hat, davon natürlich in dem Sinne nichts hat. Aber irgendwann muss mal ein Anfang gemacht werden und das ist jetzt ein Anfang. Wir haben aber wenigstens dafür gesorgt, dass die, die vielleicht dann in 10 oder in 15 Jahren von der Feuerwehr gehen, weil sie das Endalter erreicht haben, trotzdem auch davon was haben, auch wenn sich dann die monatliche Rente nicht so hoch belaufen wird, da haben wir es so gemacht, dass bis zu 15 Jahren auch eine Festbetragsauszahlung erfolgen kann, also das, was angespart ist mit den Zinsen in einem Betrag ausgezahlt werden kann. Auch das ist dann ein schöner Anerkennungsbetrag für viele, viele Jahre in der freiwilligen Feuerwehr für Kameradinnen und Kameraden, die für die Allgemeinheit Dienst gemacht haben.
Ich will noch ein Drittes kurz erwähnen, es war eben schon eine Diskussion darüber, Sparkassenversicherung, Kommunaler Versorgungsverband. Es wäre in der Tat so gewesen, wenn wir nicht den kommunalen Versorgungsverband als Träger dieser Versicherung genommen hätten, dann hätten wir eine europaweite Ausschreibung machen müssen und ob dann tatsächlich auch die Sparkassenversicherung am Schluss eine solche Ausschreibung gewonnen hätte, steht sowieso in den Sternen. Deshalb bitte ich an dieser Stelle auch noch mal um Verständnis dafür, auch wenn sie am Anfang da wirklich auch mitgewirkt und mitgeholfen hat, genauso wie im Übrigen der Thüringer Feuerwehrverband auch mitgeholfen hat und maßgeblich geholfen hat, das Gesetz auch so schnell zustande zu bringen, dass es am Schluss doch der Kommunale Versorgungsverband war.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 01.01.2010 vorgesehen, einfach um den Kommunen und dem Versorgungsverband auch noch die Zeit zu geben, die Umsetzung in die Wege zu leiten. Die Einführung dieser zusätzlichen Altersversorgung wird sicher auch zur Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren beitragen, langfristig jedenfalls. Es ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren und damit, das ist vorhin auch schon angesprochen worden, letztlich auch für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz zuzustimmen. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/5144. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit so beschlossen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4963 in zweiter Beratung natürlich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Ebenfalls keine. Damit einstimmig so beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieses einstimmig beschlossen. Herzlichen Dank an dieser Stelle.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten jetzt in eine Mittagspause ein und treffen uns hier wieder um 14.00 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.00 Uhr. Ich grüße die zahlreich versammelten Abgeordneten und insbesondere die Gäste auf der Tribühne.
auf und damit auch die erste Frage des Herrn Abgeordneten Baumann, SPD-Fraktion, in der Drucksache 4/5002. Herr Abgeordneter Baumann.
Im Rahmen der sogenannten Behördenstrukturreform der Thüringer Landesregierung sollen die bisher 11 Landwirtschaftsämter zu sieben Landwirtschaftsämtern zusammengeführt werden. Im am 1. März 2005 vorgelegten "Konzept" der Landesregierung heißt es, ich zitiere: „Bis spätestens Anfang 2008 sind die räumlichen Voraussetzungen für die Integration der aufzulösenden in die weiterbestehenden Ämter geschaffen.“
1. Welche konkreten Gründe haben die Landesregierung zur Entscheidung veranlasst, im Rahmen der sogenannten Behördenstrukturreform den Landwirtschaftsamtsstandort Meiningen zugunsten des Standorts Hildburghausen aufgeben zu wollen?
2. Wie stellen sich der Zustand und die Eignung als Landwirtschaftsamtsstandort bei der Immobilie des derzeitigen Landwirtschaftsamts Meiningen derzeit konkret dar?
3. Wie stellen sich der Zustand und die Eignung als Landwirtschaftsamtsstandort bei der Immobilie des derzeitigen Landwirtschaftsamts Hildburghausen derzeit konkret dar?
4. Was muss/soll unternommen werden und welche Aufwendungen und Investitionen müssen/sollen getätigt werden, um in Hildburghausen die erforderlichen Raumkapazitäten für den zukünftigen zusammengefassten Landwirtschaftsstandort zu schaffen?
Es antwortet für die Landesregierung der Staatssekretär aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Herr Baldus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Der hohe Kostendruck, der auf den öffentlichen Haushalten lastet, lässt es unumgänglich notwendig werden, jede sinnvolle Einsparmöglichkeit konsequent zu nutzen. Angesichts geringer werdender Zahlen bei dem Personal ist es nur durch die Zusammenführung von Personal und Zuständigkeiten möglich, künftige Aufgaben, insbesondere die von der EU vorgegebenen Kontrollen, ordnungsgemäß und mit der notwendigen Qualität zu erledigen. Deshalb hat sich die Landesregierung entschieden, alle Möglichkeiten zu nutzen, Behörden zusammenzuführen, wo dieses sinnvoll möglich ist, ohne bei der Auftragserfüllung Abstriche zu machen. Den Auftrag der Landesregierung hat das TMLNU entsprechend dem Behördenstrukturkonzept der Landesregierung vom 1. März 2005 umgesetzt. Die entsprechende Zuständigkeitsanordnung trat mit Wirkung vom 8. Juli 2005 in Kraft.
Zu Frage 1: Im Rahmen des Gesamtkonzepts ist der Standort Meiningen als Standort des Landwirtschaftsamts für die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, Schmalkalden/Meiningen und die kreisfreie Stadt Suhl und unter Beachtung des benachbarten Standorts Landwirtschaftsamt Bad Salzungen von seiner räumlichen Lage her weniger gut für die Aufgabenerfüllung geeignet als der Standort Hildburghausen.
Zu Frage 2: Das ehemalige Landwirtschaftsamt Meiningen ist derzeit als Außenstelle des Landwirtschaftsamts Hildburghausen in einer landeseigenen Liegenschaft, An der Röthen 4, in Meiningen untergebracht. Die Liegenschaft befindet sich in einem ordentlichen baulichen Zustand. Fenster, Büroräume, Flure, Treppenhäuser und sanitäre Einrichtungen wurden in der Vergangenheit saniert. Die Fassade ist technisch in Ordnung, optisch allerdings sanierungsbedürftig. Eine Wärmedämmfassade ist nicht vorhanden. Kleinere Baumängel sind vorhanden und darüber hinaus stehen diverse Anstricharbeiten an. Die Liegenschaft wird mit einem Niedertemperaturgasheizkessel beheizt, welcher nicht mehr den heutigen Standards entspricht.
Zu Frage 3: Das Landwirtschaftsamt Hildburghausen nutzt derzeit die landeseigene Liegenschaft, Obere Allee 5, und das angemietete Objekt, Obere Allee 18. Die Landesliegenschaft befindet sich in einem guten Zustand. Eine Grundsanierung hat 1994/95 stattgefunden. Seitdem wurden kleinere Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Es liegen teilweise Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich vor. Der bauliche Zustand des angemieteten Objekts ist gut.
Zu Frage 4: Es ist vorgesehen, das Landwirtschaftsamt Hildburghausen zukünftig an einem Standort in Hildburghausen zusammenzuführen. Hierfür ist in Hildburghausen die landeseigene Liegenschaft, Forstweg 4 - der ehemalige Forststandort - vorgesehen. Diese Liegenschaft wird derzeit saniert und so umgebaut, dass für das Landwirtschaftsamt Hildburghausen optimale Arbeitsbedingungen entstehen. Bis auf wenige Restleistungen sind alle Aufträge vergeben. Das fertiggestellte Gebäude soll Ende dieses Jahres an den Nutzer übergeben werden. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen ca. 1 Mio. €. Mit der Fertigstellung und dem Umzug des Landwirtschaftsamts kann die Anmietung der Liegenschaft Hildburghausen, Obere Allee 18, aufgegeben werden. Für den Landeshaushalt ergibt dies eine monatliche Einsparung von 410 € Kaltmiete. Die geräumte landeseigene Liegenschaft Obere Alle 5 soll in das allgemeine Grundvermögen und damit der Veräußerung zugeführt werden. Aufgrund des insgesamt guten baulichen Zustands und der zentralen Lage wird derzeit von einer guten Vermarktbarkeit und einem erzielbaren Veräußerungserlös von rund einer Viertelmillion Euro ausgegangen. Danke schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, Meiningen wäre weniger gut geeignet, aber gleichzeitig gesagt, dass die bauliche Hülle in einem recht guten Zustand bis auf die Heizung ist. In Hildburghausen muss 1 Mio. € investiert werden, um ein Gebäude instand zu setzen und zudem kommt hinzu, dass die Masse der zu Betreuenden in der Region Meiningen und Schmalkalden ist. Wie können Sie das vereinbaren, dass man das Ganze dann trotzdem nach Hildburghausen verlagert mit einer größeren Investition? Zum Schluss haben Sie es noch einmal betont, dass das Gebäude in einem guten Zustand ist, dass man es vermarkten kann. Das erschließt sich mir nicht.
Herr Baumann, ich habe jetzt zunächst einmal die Frage aufgenommen: Warum Standort Hildburghausen und nicht Standort Meiningen? Die will ich Ihnen gern beantworten. Das habe ich in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt. Die räumliche Lage ist in Hildburghausen dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung zu den Landwirtschaftsbetrieben für diese insgesamt günstiger ist. Das ist sowohl wichtig für die Landwirte, die gelegentlich das Landwirtschaftsamt aufsuchen, als auch für das Landwirtschaftsamt und seine Bediensteten selbst, die insbesondere für Kontrollen die Betriebe persönlich aufsuchen müssen.
Das Zweite: Es ist insgesamt angesichts geringer werdender Personalkörper von zentraler Bedeutung - und das ist einer der Gründe für das Behördenstrukturkonzept -, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die insbesondere für Kontrollaufgaben, aber auch für das Fördergeschäft vorgehalten werden müssen, an einem Ort zusammenzuführen, um die notwendige Redundanz für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Das schließt auf Dauer aus, dass Landwirtschaftsämter ihren zentralen Personalbestand an mehreren Standorten vorhalten.
Ich rufe jetzt den Abgeordneten Kuschel auf. Aus der Mitte des Hauses können zwei Fragen gestellt werden. Herr Baumann, ich betrachte Ihre Frage von vorhin mal als eine Frage, da hätten Sie noch eine.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt davon gesprochen, dass ein Entscheidungsgrund für Hildburghausen unter anderem die räumliche Nähe zu den betroffenen Landwirten darstellt. Wie würden Sie denn das für die Landwirte aus dem Ilm-Kreis bewerten, deren Landwirtschaftsamt befindet sich in Bad Salzungen?
Herr Abgeordneter Kuschel, Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich Ihre Frage unter die Frage des Abgeordneten Baumann nicht mehr subsumieren kann.
Es ist geplant, die Arbeiten in Hildburghausen so abzuschließen, dass die Zusammenführung des Personals in diesem Jahr - also 2009 - erfolgen kann.
Ich sehe jetzt keinen weiteren Fragesteller mehr, so dass ich die nächste Anfrage aufrufen kann, und zwar ist es die des Abgeordneten Seela, CDUFraktion, in der Drucksache 4/5031. Die trägt Herr Abgeordneter Panse vor. Bitte.
Laut Ostthüringer Zeitung vom 13. März 2009, Lokalteil Jena, soll die Bundesstraße B 7 im Bereich des Mühltals vom Ortsausgang Jena (Beginn des Mühltals) bis Ortseingang Isserstedt im Zuge von zwei Brückenbauarbeiten vom 1. Juni bis Ende August dieses Jahres vollständig für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Bereits im Jahr 1992 gab es eine Brückenbaumaßnahme im genannten Bundesstraßenabschnitt in Höhe der Gaststätte „Carl August“, bei der jedoch nebst Baustellenampelregelung eine einspurige Behelfsbrücke für den Pkw-Verkehr zur Verfügung stand. Auf diese Weise konnte damals den Berufspendlerströmen zwischen den Städten und Einzugsgebieten Jena, Weimar und Apolda einschließlich der Zugänglichkeit zum Globus-Einkaufsmarkt Isserstedt Rechnung getragen werden.
Sollte der Pkw-Verkehr auf die „Umleitungsstrecken“ Großschwabhausen-Münchenroda/Remderoda bzw. Rautal-Closewitz-Lützeroda ausweichen müssen, ist davon auszugehen, dass die Strecken aufgrund ihres baulichen Zustandes sowie ihrer Kapazität für eine Umleitung nicht ausgelegt sind.
1. Aufgrund welcher Gutachten wurde die Entscheidung zu den Brückenbaumaßnahmen getroffen (bitte mit Datum und Votum angeben)?
2. Wurden die im genannten Zeitungsartikel verbreiteten Planungen mit den Ortsteilbürgermeistern bzw. Ortsbürgermeistern der an den möglichen „Umleitungsstrecken“ gelegenen Ortschaften be